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Revision 7 vom 2011-03-12 21:42:03
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Autor: anonym
Kommentar: + Sonderbereichtszählung, - Begehrlichkeiten der Sicherheitsbehörden (ausführlichere Info folgt)
Revision 12 vom 2011-04-03 15:37:36
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Autor: anonym
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== Rechtsgrundlage == == Rechtsgrundlagen ==
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Die Rechtsgrundlage ist das Zensus-Gesetz 2011:

 [[http://bundesrecht.juris.de/zensg_2011/index.html|ZensG 2011]] (html)
 * [[http://bundesrecht.juris.de/zensg_2011/index.html|ZensG 2011]] -- regelt den Ablauf der eigentlichen Zählung
 * [[http://bundesrecht.juris.de/zensvorbg_2011/index.html|Zensusvorbereitungsgesetz 2011]] -- regelt die Bildung des vorläufigen Anschriften- und Gebäuderegisters
 * [[http://bundesrecht.juris.de/bstatg_1987/index.html|Bundesstatistikgesetz]] -- regelt u.a. Auskunftspflichten, aber auch die Vierjahresfrist für die Verwendung von Adressen zur Bildung blockseitenorientierten Auswertungen
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== Weiteres ==

=== Einflußnahme von Sicherheitsbehördebn ===

In einem Artikel der Blätter für Deutsche und Internationale Politik steht, dass ist die Frage nach der weltanschaulichen Überzeugung nicht auf Wunsch der Statistiker, sondern auf Anfrage deutscher Fahndungs- und Ermittlungsbehörden in die Zensusfrageögen aufgenommen. vgl [[http://www.blaetter.de/archiv/jahrgaenge/2011/maerz/zensus-2011-volkszaehlung-im-verborgenen|blätter]]

=== Artikel in der RHZ ===

Eine Einführung in den Zensus aus Antirepressionssicht ist in RHZ 2/2011 erschienen:

 [[http://datenschmutz.de/gc/rhzensus.pdf|RHZ Zensus 2011]](pdf)

=== Big Brother Award ===

Für den Zensus 2011 bekam Prof. Dr. Prof. Dr. Gert G. Wagner als Vorsitzender der Zensuskommission stellvertretend für alle Beteiligten am Zenus 2011 den [[http://www.bigbrotherawards.de/2011/.gov|Big Brother Award]] des Jahres 2010.

Zensus2011

Im Rahmen des Zensus werden u.a. etliche Datenbanken von Behörden aus dem Nichtrepressionsbereich zusammen geführt.

Rechtsgrundlagen

  • ZensG 2011 -- regelt den Ablauf der eigentlichen Zählung

  • Zensusvorbereitungsgesetz 2011 -- regelt die Bildung des vorläufigen Anschriften- und Gebäuderegisters

  • Bundesstatistikgesetz -- regelt u.a. Auskunftspflichten, aber auch die Vierjahresfrist für die Verwendung von Adressen zur Bildung blockseitenorientierten Auswertungen

Was wird gezählt

Die Volkszählung 2011 stützt sich, anders als 1987, vor allem auf die Zusammenführung der Datensammlungen des Melderegisters (§ 4 ZensG) und der Bundesagentur für Arbeit (§ 4 ZensG). Diese werden gespeichert und mit Hilfe von vereinheitlichen Ordnungsnummern verknüpft und mit Daten aus dem gleichzeitig neu erstellten Wohnungsregister zusammengeführt. Dazu wurden bereits 2010 von EigentümerInnen, Hausverwaltungen oder ggf. MieterInnen detaillierte Angaben zu Eigentumsverhältnissen, Größe und Ausstattung der Wohnungen erfragt. Im Mai 2011 werden etwa 7 Prozent aller Bürger nochmals ausführlich persönlich befragt ("Haushaltestichprobe"), wo u.a. die Religionzugehörigkeit und die Herkunftsländer der Vorfahren abgefragt werden; dazu wird in "Sonderbereichen" (Wohnheime, Knäste, Reha-Einrichtungen) mit einem kleineren Fragenkatalog vollerfasst.

Die Daten werden durchweg personalisiert erhoben. Das Gesetz schreibt vor, der Personenbezug müsse nach der Zusammenführung, spätestens aber bis 2015, entfernt werden.

Weiteres

Einflußnahme von Sicherheitsbehördebn

In einem Artikel der Blätter für Deutsche und Internationale Politik steht, dass ist die Frage nach der weltanschaulichen Überzeugung nicht auf Wunsch der Statistiker, sondern auf Anfrage deutscher Fahndungs- und Ermittlungsbehörden in die Zensusfrageögen aufgenommen. vgl blätter

Artikel in der RHZ

Eine Einführung in den Zensus aus Antirepressionssicht ist in RHZ 2/2011 erschienen:

Big Brother Award

Für den Zensus 2011 bekam Prof. Dr. Prof. Dr. Gert G. Wagner als Vorsitzender der Zensuskommission stellvertretend für alle Beteiligten am Zenus 2011 den Big Brother Award des Jahres 2010.

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