Unterschiede zwischen den Revisionen 2 und 22 (über 20 Versionen hinweg)
Revision 2 vom 2003-12-18 01:44:44
Größe: 314
Autor: p508C3734
Kommentar:
Revision 22 vom 2006-07-31 15:28:39
Größe: 3950
Autor: cache-frr-ab02
Kommentar:
Gelöschter Text ist auf diese Art markiert. Hinzugefügter Text ist auf diese Art markiert.
Zeile 2: Zeile 2:
= Auskunftersuchen =
Per Auskunftsersuchen kann mensch bei den meisten Behörden erfahren, welche Daten sie über die eigene Person gespeichert haben. Demnächst erscheint in der Zeitung der Roten Hilfe ein etwas längerer Artikel zum Thema.
Zeile 3: Zeile 5:
= Auskunftersuchen = == Auskunftsgenerator ==
Wir haben ein kleines Programm geschrieben, mit dem ihr bequem Auskunftsersuchen an alle möglichen "Sicherheitsorgane" stellen könnt. Wir bemühen uns, weitere Stellen abzudecken und freuen uns dabei über Hilfe.
Zeile 5: Zeile 8:
Wie erfahre ich, in welchen staatlichen (oder privaten) Datenbanken welche Datensätze von mir erfasst sind?  * [https://www.argh-it.de/cgi-bin/auskunft Auskunftsgenerator https]
Zeile 7: Zeile 10:
== Musterbriefe == (Das Zertifikat, das dieser Server herausgibt, ist von uns unterschrieben, ihr werdet gefragt, ob ihr es akzeptieren wollt. Tut es, ihr bekommt dann eine verschlüsselte Verbindung zum Server. Wenn ihr gar kein https könnt, müsst ihr mit der [http://www.datenschmutz.de/cgi-bin/auskunft unverschlüsselten Fassung] vorlieb nehmen.)
Zeile 9: Zeile 12:
== Rechtsgrundlagen ==
 * RechtsLage

In Baden-Württemberg ist hier §17 des Landesdatenschutzgesetzes einschlägig: Dem Betroffenen ist auf Antrag unentgeltlich Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erteilen. Vgl. auch http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/Home/Der_LfD/Taetigkeitsberichte/1997/tb2.htm#t2_a1_4_1.

== Weitere Musterbriefe ==
 * [http://www.datenschutzzentrum.de/selbstdatenschutz/checkheft/ Datenschutzzentrum]
Zeile 10: Zeile 20:
 * [http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/weitere-einrichtungen/datenschutzbeauftragter/informationsmaterial/datencheckheft.html Datenschutzcheckheft der Stadt Hamburg]
 * [http://www.schnappmatik.de/TFFFFF/ Widerruf der Genehmigung zur Speicherung meiner Daten für werbliche Zwecke]
 * [http://lola.d-a-s-h.org/~pks/service.htm Musterbriefe der Polizeikontrollstelle (Potsdam) zur Anfrage bei Behörden im Land Brandenburg]
Zeile 11: Zeile 24:
== Adressen == = Erfahrungen =
In der Regel werden negative Ergebnisse recht schnell und ohne weitere Rückfragen verkündet. Existieren Angaben in den Datenbanken, fordern die Behörden eine beglaubigte Kopie des Personalausweises an. Es kommt allerdings auch vor, dass, nachdem die beglaubigte Kopie eingegangen ist, doch die Auskunft erteilt wird, es seien keine Daten gespeichert. Unsere augenblickliche Interpretation dafür ist, dass die Anfrage zu einer Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Speicherung geführt hat und diese wiederum zu einer Löschung. Sicher ist diese Deutung aber nicht. Vielleicht möchte sich hierzu einer der beteiligten Polizeibeamt''''''Innen an dieser Stelle äußern?
Zeile 13: Zeile 27:
Dann und wann verzichten die Behörden auch auf eine beglaubigte Kopie und schicken die Auskunft stattdessen per Einschreiben. Auch hier ist mit mindestens vier Wochen Verzögerung zu rechnen.
Zeile 14: Zeile 29:
Wenn gleichzeitig beim BKA, LKA und einem Polizeipräsidium ein Auskunftsersuchen gestellt wird, stimmen sich die Polizeibehörden miteinander ab und verweisen ggf. auf Auskünfte der anderen Behörden.

= Erfahrungen 2 =
Ich habe zwar nur Erfahrungen aus 2 Anfragen, möchte diese aber doch exemplarisch hier darstellen. Die Auskünft bei zwei Landeskriminialämtern wurden nach ca. 4 Wochen erteilt. Jedoch ohne Anforderung einer Ausweiskopie oder Zusendung per Einschreiben. Dafür waren die Auskünfte auch sehr dürftig. Sie beeinhalteten nur die Information, das etwas gespeichert wurde und auf welcher Grundlage. Keinenfalls Kopien der Akten oder ähnliches. Besonders verwunderlich war, daß mir in einem der Schreiben gesagt wurde, das die Daten jetzt endlich gelöscht wurden, obwohl dies schon geschehen hätte sein müsste, wie auch indirekt aus dem Brief hervorgeht. Ich denke es macht in einigen Fällen Sinn die Nachfragen zu wiederholen.

Ich denke es wäre hilfreich die Formulare soweit abzuändern, daß dem Sachbearbeitern bewußt wird, das man keine bloße Auskunft sondern richtige Akteneinsicht wünscht.

TableOfContents

Auskunftersuchen

Per Auskunftsersuchen kann mensch bei den meisten Behörden erfahren, welche Daten sie über die eigene Person gespeichert haben. Demnächst erscheint in der Zeitung der Roten Hilfe ein etwas längerer Artikel zum Thema.

Auskunftsgenerator

Wir haben ein kleines Programm geschrieben, mit dem ihr bequem Auskunftsersuchen an alle möglichen "Sicherheitsorgane" stellen könnt. Wir bemühen uns, weitere Stellen abzudecken und freuen uns dabei über Hilfe.

(Das Zertifikat, das dieser Server herausgibt, ist von uns unterschrieben, ihr werdet gefragt, ob ihr es akzeptieren wollt. Tut es, ihr bekommt dann eine verschlüsselte Verbindung zum Server. Wenn ihr gar kein https könnt, müsst ihr mit der [http://www.datenschmutz.de/cgi-bin/auskunft unverschlüsselten Fassung] vorlieb nehmen.)

Rechtsgrundlagen

In Baden-Württemberg ist hier §17 des Landesdatenschutzgesetzes einschlägig: Dem Betroffenen ist auf Antrag unentgeltlich Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erteilen. Vgl. auch http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/Home/Der_LfD/Taetigkeitsberichte/1997/tb2.htm#t2_a1_4_1.

Weitere Musterbriefe

Erfahrungen

In der Regel werden negative Ergebnisse recht schnell und ohne weitere Rückfragen verkündet. Existieren Angaben in den Datenbanken, fordern die Behörden eine beglaubigte Kopie des Personalausweises an. Es kommt allerdings auch vor, dass, nachdem die beglaubigte Kopie eingegangen ist, doch die Auskunft erteilt wird, es seien keine Daten gespeichert. Unsere augenblickliche Interpretation dafür ist, dass die Anfrage zu einer Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Speicherung geführt hat und diese wiederum zu einer Löschung. Sicher ist diese Deutung aber nicht. Vielleicht möchte sich hierzu einer der beteiligten PolizeibeamtInnen an dieser Stelle äußern?

Dann und wann verzichten die Behörden auch auf eine beglaubigte Kopie und schicken die Auskunft stattdessen per Einschreiben. Auch hier ist mit mindestens vier Wochen Verzögerung zu rechnen.

Wenn gleichzeitig beim BKA, LKA und einem Polizeipräsidium ein Auskunftsersuchen gestellt wird, stimmen sich die Polizeibehörden miteinander ab und verweisen ggf. auf Auskünfte der anderen Behörden.

Erfahrungen 2

Ich habe zwar nur Erfahrungen aus 2 Anfragen, möchte diese aber doch exemplarisch hier darstellen. Die Auskünft bei zwei Landeskriminialämtern wurden nach ca. 4 Wochen erteilt. Jedoch ohne Anforderung einer Ausweiskopie oder Zusendung per Einschreiben. Dafür waren die Auskünfte auch sehr dürftig. Sie beeinhalteten nur die Information, das etwas gespeichert wurde und auf welcher Grundlage. Keinenfalls Kopien der Akten oder ähnliches. Besonders verwunderlich war, daß mir in einem der Schreiben gesagt wurde, das die Daten jetzt endlich gelöscht wurden, obwohl dies schon geschehen hätte sein müsste, wie auch indirekt aus dem Brief hervorgeht. Ich denke es macht in einigen Fällen Sinn die Nachfragen zu wiederholen.

Ich denke es wäre hilfreich die Formulare soweit abzuändern, daß dem Sachbearbeitern bewußt wird, das man keine bloße Auskunft sondern richtige Akteneinsicht wünscht.