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Revision 30 vom 2008-03-11 17:18:50
Größe: 7063
Autor: p54A9DA7C
Kommentar: Ergänzung
Revision 39 vom 2008-09-23 13:44:26
Größe: 12733
Autor: LilaBlume
Kommentar:
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In Baden-Württemberg ist hier §17 des Landesdatenschutzgesetzes einschlägig: Dem Betroffenen ist auf Antrag unentgeltlich Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erteilen. Vgl. auch http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/Home/Der_LfD/Taetigkeitsberichte/1997/tb2.htm#t2_a1_4_1.
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= Änderungshinweise =
 * Das niedersächsische Landesamt für Verfassungsschutz wurde zum 01.08.2007 aufgelöst. Die Aufgaben werden seitdem vom Ministerium für Inneres, Sport und Integration übernommen. Die Adresse im Generator sollte dementsprechend geändert werden. ''Erledigt -- Danke für den Hinweis.''
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= Erfahrungen 2 = == Person A ==
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= Erfahrung 3 = == Person B ==
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= Erfahrung 4 = == Person C ==
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= Erfahrung 5 = == Person D ==
'''Bundeskriminalamt'''[[BR]]
Meine Anfrage war nach Daten in INPOL, "Anti-Terror-Datei" und sonstiges relevanten Datenbanken. Drei Tage nach der Anfrage kam von BKA die Anforderung einer beglaubigten oder "polizeilich bestätigten" Ausweiskopie. Nach ca. 2 Wochen kam die Auskunft, daß keine Daten in INPOL gespeichert sind. Auch in ''den eigenen Dateien und Aktensammlungen des Bundeskriminalamtes sind keine Daten bzw. Unterlagen'' vorhanden. Schön zu wissen, daß das BKA neben INPOL auch noch eigene Datensammlungen hat.[[BR]]

'''Landesamt für Verfassungsschutz Hessen'''[[BR]]
Anfrage war nach NADIS und LARGO. Nach zwei Wochen bekam ich die Auskunft, daß keine Daten über mich gespeichert sind. Eine Ausweiskopie wurde nicht gefordert.[[BR]]

'''Landeskriminalamt Hessen'''[[BR]]
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Es hat 4 Monate gedauert, bis die Auskunft kam über in POLAS-HE gespeicherte Daten. Für die Daten aus ComVor sei das PTLV (Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung) zuständig. Anfrage beim PTLV kam nach 2 Wochen zurück mit dem Hinweis, das LKA sei zuständig. Nach Telefonat wurde mir Klärung der Zuständigkeit zugesichert und Auskunft in 2-3 Wochen. 6 Wochen später immer noch keine Auskunft. Nach nochmaligem Telefonat wurde mir mitgeteilt, eine Anfrage für ComVor sei ungewöhnlich und es müsse intern erst entschieden werden, wie mit solchen Anfragen verfahren werde. Habe angekündigt, in 6 Wochen nochmal anzurufen. Werde dann neue Erkenntnisse mitteilen.
Anfrage beim VS Hessen ist abgeschickt.

Es hat 4 Monate gedauert bis die Auskunft kam über in POLAS-HE gespeicherte Daten, nämlich gar keine. Für die Daten aus ComVor sei das PTLV (Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung) zuständig. Anfrage beim PTLV kam nach 2 Wochen zurück mit dem Hinweis, das LKA sei zuständig. Nach Telefonat wurde mir Klärung der Zuständigkeit zugesichert und Auskunft in 2-3 Wochen. 6 Wochen später immer noch keine Auskunft. Nach nochmaligem Telefonat wurde mir mitgeteilt, eine Anfrage für ComVor sei ungewöhnlich und es müsse intern erst entschieden werden, wie mit solchen Anfragen verfahren werde. Habe angekündigt, in 6 Wochen nochmal anzurufen. Werde dann neue Erkenntnisse mitteilen.

  ''Ha! Exzellent. Nicht schlecht, dass sie da mal mit ihren
  Vorgangsverwaltungen ins Schleudern kommen. Sollten sie da weiter
  zicken, ist das sofort ein Fall für den LfD. Etliche LfDs äugen
  ohnehin schon länger skeptisch auf die Vorgangsverwaltungen, weil sich
  darin immer mehr Daten finden und niemand richtig hinschaut. Der Kram
  ist dazu meisten auf haarsträubenden Windows-Hacks aufgebaut, was zwar
  einerseits die Auskunft deutlich erschwert, andererseits aber
  natürlich horröse Konsequenzen in Sicherheitsfragen hat -- ich wäre
  verblüfft, wenn das Russian Business Network nicht längst Abzüge der
  Vorgangsverwaltungen etlicher Landespolizeien hätte... Keep us posted -- D.''

'''''Update 1''''': Endlich kam eine Antwort. Aus der werde ich allerdings so auf Anhieb noch nicht ganz schlau. Ich vermute man will mir sagen, daß ich keine Auskunft über ComVor-Daten erhalte. Ich zitiere mal:[[BR]]
"Soweit sich Ihre Anfrage auf Daten bezieht, die in ComVor gespeichert sein könnten, ist mitzuteilen, dass es sich bei ComVor '''nicht''' um eine Anwendung im Sinne eines Auskunfts- und Recherchesystems zur Informationsgewinnung (wie POLAS-HE) handelt, sondern um ein rein polizeiinternes Vorgangsbearbeitung- und -verwaltungsinstrument gemäß § 20 Abs. 8 HSOG."[[BR]]
Das ist schon etwas seltsam. Ich könnte mich nicht daran erinnern, daß das HSOG "polizeiinterne Vorgangsbearbeitung- und -verwaltungsinstrumente" von der Auskunftspflicht ausschließt. Ich werde mir wenn ich Zeit habe das HSOG nochmal anschauen und über mein weiteres Vorgehen nachdenken. Tipps oder Anregungen dazu, oder welche Möglichkeiten überhaupt bestehen, nehme ich natürlich sehr gerne entgegen.[[BR]]
'''''Update 2''''': Ich habe die Sache dem Hessischen Datenschutzbeauftragten zugetragen. Dieser hat sich mittlerweile an das LKA gewandt, denn es kam vom LKA die Nachricht, daß er sich eingeschaltet hat und die Eingabe des HDSB geprüft wird.[[BR]]
'''''Update 3''''': Ich habe nun Antwort vom Hessischen Datenschutzbeauftragten erhalten. Das LKA hat nun wohl eine Regelung bezüglich der Zuständigkeit gefunden, damit die Leute nicht erst unnützerweise ans PTLV verwiesen werden. In der Hauptsache, das Auskunftsverhalten nämlich, ist man sich dort wohl immer noch nicht sicher, wie man zukünftig verfahren soll.
Was meinen persönlichen Fall betrifft: Man hat wohl, um erstmal nicht weiter belästigt zu werden, vorhandene Daten aus ComVor gelöscht. Das LKA bat den HDSB mir mitzuteilen, daß keine Daten in ComVor gespeichert sind. Das Schreiben legt wie gesagt nahe, daß es irgendwelche Daten gab. Ich finde das äußert unbefriedigend, denn ich frage mich, was das wohl für Daten sind, die man zwar partout nicht herausrücken will, aber wohl unwichtig genug sind, um sie zu löschen.

== Person E ==
'''Landeskriminalamt Baden Württemberg'''[[BR]]
Es wurde keine Ausweiskopie gefordert und eine Antwort per Übergabe-Einschreiben geschickt.[[BR]]
Das dort Daten über mich herum liegen war mir schon vorher bekannt. Jetzt ist es nur so, dass diese Daten längst hinfällig sind, weil das entsprechende Verfahren vor 3,5 Jahren eingestellt wurde. Jetzt würde mich natürlich interessieren was für Paragraphen ich denen an den Kopf schmeißen muss, damit die den Kram nicht erst Anfang 2010 (Frist zur Überprüfung der Löschung dieser Daten) löschen. Die Speicherung der Daten erfolgt gemäß §38 PolG BW zum Zwecke der vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten.[[BR]]
Außerdem meinten die, dass sie gemäß §45 PolG BW keine Auskunft über die Herkunft der Daten geben müssen.[[BR]]

  ''Auskunft zur Herkunft der Daten: Da haben sie leider recht, aber wir fanden bei der Abfassung der Briefe, dass mensch das trotzdem fordern sollte. Na ja.''

  ''Zur Speicherung eingestellter Verfahren: Ein Dauerbrenner. Wir werden mal was längeres dazu schreiben, aber die Kurzfassung ist, dass die Polizei da einiges darf und leider oft eine Einzelfallprüfung nötig ist. Im Groben müsste mensch nachweisen, dass die Speicherung nicht zur Vorbeugung von Straftaten eingesetzt werden kann. Das ist bei Einstellung aus Mangel an Beweisen sicher nicht so, bei Einstellung wegen Geringfügigkeit möglicherweise usf.''

  ''Aber vielleicht ist der Kram demnächst eh hinfällig, im neuen PolG in Ba''''''Wü will sich der Innenminster die Speicherung auch von Freigesprochenen für ein paar Jahre erlauben...''


'''Bundesamt für Justiz'''[[BR]]
Hat den Eingang bestätigt und brauchen wohl noch etwas für die Bearbeitung der Angelegenheit.

'''Zollkriminalamt'''[[BR]]
Wollen eine beglaubigte Kopie des Personalausweises/Passes

'''Bundespolizeipresidium'''[[BR]]
Wollen eine Kopie des Personalausweises/Passes

'''Bundeskriminalamt'''[[BR]]
Wollen eine beglaubigte Kopie des Personalausweises/Passes

TableOfContents

Auskunftersuchen

Per Auskunftsersuchen kann mensch bei den meisten Behörden erfahren, welche Daten sie über die eigene Person gespeichert haben. Demnächst erscheint in der Zeitung der Roten Hilfe ein etwas längerer Artikel zum Thema.

Auskunftsgenerator

Wir haben ein kleines Programm geschrieben, mit dem ihr bequem Auskunftsersuchen an alle möglichen "Sicherheitsorgane" stellen könnt. Wir bemühen uns, weitere Stellen abzudecken und freuen uns dabei über Hilfe.

(Das Zertifikat, das dieser Server herausgibt, ist von www.cacert.org unterschrieben, ihr werdet gefragt, ob ihr es akzeptieren wollt. Tut es, ihr bekommt dann eine verschlüsselte Verbindung zum Server. Wenn ihr gar kein https könnt, müsst ihr mit der [http://www.datenschmutz.de/cgi-bin/auskunft unverschlüsselten Fassung] vorlieb nehmen.)

Rechtsgrundlagen

Weitere Musterbriefe

Änderungshinweise

  • Das niedersächsische Landesamt für Verfassungsschutz wurde zum 01.08.2007 aufgelöst. Die Aufgaben werden seitdem vom Ministerium für Inneres, Sport und Integration übernommen. Die Adresse im Generator sollte dementsprechend geändert werden. Erledigt -- Danke für den Hinweis.

Erfahrungen

In der Regel werden negative Ergebnisse recht schnell und ohne weitere Rückfragen verkündet. Existieren Angaben in den Datenbanken, fordern die Behörden eine beglaubigte Kopie des Personalausweises an. Es kommt allerdings auch vor, dass, nachdem die beglaubigte Kopie eingegangen ist, doch die Auskunft erteilt wird, es seien keine Daten gespeichert. Unsere augenblickliche Interpretation dafür ist, dass die Anfrage zu einer Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Speicherung geführt hat und diese wiederum zu einer Löschung. Sicher ist diese Deutung aber nicht. Vielleicht möchte sich hierzu einer der beteiligten PolizeibeamtInnen an dieser Stelle äußern?

Dann und wann verzichten die Behörden auch auf eine beglaubigte Kopie und schicken die Auskunft stattdessen per Einschreiben. Auch hier ist mit mindestens vier Wochen Verzögerung zu rechnen.

Wenn gleichzeitig beim BKA, LKA und einem Polizeipräsidium ein Auskunftsersuchen gestellt wird, stimmen sich die Polizeibehörden miteinander ab und verweisen ggf. auf Auskünfte der anderen Behörden.

Person A

Ich habe zwar nur Erfahrungen aus 2 Anfragen, möchte diese aber doch exemplarisch hier darstellen. Die Auskünft bei zwei Landeskriminialämtern wurden nach ca. 4 Wochen erteilt. Jedoch ohne Anforderung einer Ausweiskopie oder Zusendung per Einschreiben. Dafür waren die Auskünfte auch sehr dürftig. Sie beeinhalteten nur die Information, das etwas gespeichert wurde und auf welcher Grundlage. Keinenfalls Kopien der Akten oder ähnliches. Besonders verwunderlich war, daß mir in einem der Schreiben gesagt wurde, das die Daten jetzt endlich gelöscht wurden, obwohl dies schon geschehen hätte sein müsste, wie auch indirekt aus dem Brief hervorgeht. Ich denke es macht in einigen Fällen Sinn die Nachfragen zu wiederholen.

Ich denke es wäre hilfreich die Formulare soweit abzuändern, daß dem Sachbearbeitern bewußt wird, das man keine bloße Auskunft sondern richtige Akteneinsicht wünscht.

  • [Das Problem dabei ist, dass Auskunftsrecht aus Datenbanken und Akteneinsichtsrecht zwei verschiedene Dinge sind -- aus gutem Grund (nämlich weil sie beliebig recherchierbar, verbreitbar und reproduzierbar sind) hat man auf seine Daten mehr Anspruch, wenn sie in EDV-Anlagen liegen. Akteneinsicht müsste so oder so separat beantragt werden. Das etwas zu erleichtern ist sicher auch ein gutes Projekt, aber wohl keines, das wir angehen werden -- Red.]

Person B

Ich habe bei zwei Ämtern für Verfassungsschutz und einem LKA eine Anfrage gestellt. Die Auskünfte wurden auch alle erteilt, mit der Auskunft, dass keine Daten über mich gespeichert sein. Was mir aber etwas aufstieß war folgender Absatz in der Antwort des Niedersächsischen Verfassungsschutzes:

"Nur vorsorglich mache ich Sie darauf aufmerksam, dass Ihr Name möglicherweise in einer hier geführten Sachakte, einer hier vorhandenen Publikation oder einer ähnlichen Unterlage (wie dieses z.B. bei Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens oder der zeitgeschichte und bei Persoenen, die Diskussionsthema oder Agitationsziel extremistischer Organisationen waren oder sind, der Fall sein kann) aufgeführt ist."

Bei einer konkreten Vermutung soll ich mich mit einem bestimmten Verdacht noch einmal an die Behörde wenden, um den Arbeitsaufwand gering zu halten.

Person C

Zwei Anfragen (LKA / VS in Niedersachsen) brachten ähnliche Erfahrungen wie bei 2 - kein Ausweis o.ä. wurde gefordert. Dafür brauchte der VS auch fast vier Monate. Die Polizei hat nur einen Auszug aus POLAS wiedergegeben und dass bei einer Polizeistelle eine Kriminalakte geführt werde. Der VS hat angegeben, dass Daten gespeichert sind und eine grobe Einordnung Bereich Anti-Ra, Anti-Fa gegeben. Interessanterweise wurde darauf verwiesen, dass eine weitere Auskunft nicht Möglich sei, weil sonst Quellen gefährdet werden würde - ich könne mich aber an den Datenschutzbeauftragen wenden. Mal sehen. Schön auch, dass die Polizei nach eigenen Angaben die Daten nicht weitergegeben habe - der VS aber sich indirekt auf die Auskunft der Polizei bezogen hat...

Person D

BundeskriminalamtBR Meine Anfrage war nach Daten in INPOL, "Anti-Terror-Datei" und sonstiges relevanten Datenbanken. Drei Tage nach der Anfrage kam von BKA die Anforderung einer beglaubigten oder "polizeilich bestätigten" Ausweiskopie. Nach ca. 2 Wochen kam die Auskunft, daß keine Daten in INPOL gespeichert sind. Auch in den eigenen Dateien und Aktensammlungen des Bundeskriminalamtes sind keine Daten bzw. Unterlagen vorhanden. Schön zu wissen, daß das BKA neben INPOL auch noch eigene Datensammlungen hat.BR

Landesamt für Verfassungsschutz HessenBR Anfrage war nach NADIS und LARGO. Nach zwei Wochen bekam ich die Auskunft, daß keine Daten über mich gespeichert sind. Eine Ausweiskopie wurde nicht gefordert.BR

Landeskriminalamt HessenBR Anfrage beim LKA Hessen nach Daten in POLAS-HE und ComVor. Es wurde eine eigenhändig unterschriebene Anfrage angefordert, da ich vergessen hatte, zu unterschreiben. Ausweiskopie wurde nicht gefordert.

Es hat 4 Monate gedauert bis die Auskunft kam über in POLAS-HE gespeicherte Daten, nämlich gar keine. Für die Daten aus ComVor sei das PTLV (Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung) zuständig. Anfrage beim PTLV kam nach 2 Wochen zurück mit dem Hinweis, das LKA sei zuständig. Nach Telefonat wurde mir Klärung der Zuständigkeit zugesichert und Auskunft in 2-3 Wochen. 6 Wochen später immer noch keine Auskunft. Nach nochmaligem Telefonat wurde mir mitgeteilt, eine Anfrage für ComVor sei ungewöhnlich und es müsse intern erst entschieden werden, wie mit solchen Anfragen verfahren werde. Habe angekündigt, in 6 Wochen nochmal anzurufen. Werde dann neue Erkenntnisse mitteilen.

  • Ha! Exzellent. Nicht schlecht, dass sie da mal mit ihren Vorgangsverwaltungen ins Schleudern kommen. Sollten sie da weiter zicken, ist das sofort ein Fall für den LfD. Etliche LfDs äugen ohnehin schon länger skeptisch auf die Vorgangsverwaltungen, weil sich darin immer mehr Daten finden und niemand richtig hinschaut. Der Kram ist dazu meisten auf haarsträubenden Windows-Hacks aufgebaut, was zwar einerseits die Auskunft deutlich erschwert, andererseits aber natürlich horröse Konsequenzen in Sicherheitsfragen hat -- ich wäre verblüfft, wenn das Russian Business Network nicht längst Abzüge der Vorgangsverwaltungen etlicher Landespolizeien hätte... Keep us posted -- D.

Update 1: Endlich kam eine Antwort. Aus der werde ich allerdings so auf Anhieb noch nicht ganz schlau. Ich vermute man will mir sagen, daß ich keine Auskunft über ComVor-Daten erhalte. Ich zitiere mal:BR "Soweit sich Ihre Anfrage auf Daten bezieht, die in ComVor gespeichert sein könnten, ist mitzuteilen, dass es sich bei ComVor nicht um eine Anwendung im Sinne eines Auskunfts- und Recherchesystems zur Informationsgewinnung (wie POLAS-HE) handelt, sondern um ein rein polizeiinternes Vorgangsbearbeitung- und -verwaltungsinstrument gemäß § 20 Abs. 8 HSOG."BR Das ist schon etwas seltsam. Ich könnte mich nicht daran erinnern, daß das HSOG "polizeiinterne Vorgangsbearbeitung- und -verwaltungsinstrumente" von der Auskunftspflicht ausschließt. Ich werde mir wenn ich Zeit habe das HSOG nochmal anschauen und über mein weiteres Vorgehen nachdenken. Tipps oder Anregungen dazu, oder welche Möglichkeiten überhaupt bestehen, nehme ich natürlich sehr gerne entgegen.BR Update 2: Ich habe die Sache dem Hessischen Datenschutzbeauftragten zugetragen. Dieser hat sich mittlerweile an das LKA gewandt, denn es kam vom LKA die Nachricht, daß er sich eingeschaltet hat und die Eingabe des HDSB geprüft wird.BR Update 3: Ich habe nun Antwort vom Hessischen Datenschutzbeauftragten erhalten. Das LKA hat nun wohl eine Regelung bezüglich der Zuständigkeit gefunden, damit die Leute nicht erst unnützerweise ans PTLV verwiesen werden. In der Hauptsache, das Auskunftsverhalten nämlich, ist man sich dort wohl immer noch nicht sicher, wie man zukünftig verfahren soll. Was meinen persönlichen Fall betrifft: Man hat wohl, um erstmal nicht weiter belästigt zu werden, vorhandene Daten aus ComVor gelöscht. Das LKA bat den HDSB mir mitzuteilen, daß keine Daten in ComVor gespeichert sind. Das Schreiben legt wie gesagt nahe, daß es irgendwelche Daten gab. Ich finde das äußert unbefriedigend, denn ich frage mich, was das wohl für Daten sind, die man zwar partout nicht herausrücken will, aber wohl unwichtig genug sind, um sie zu löschen.

Person E

Landeskriminalamt Baden WürttembergBR Es wurde keine Ausweiskopie gefordert und eine Antwort per Übergabe-Einschreiben geschickt.BR Das dort Daten über mich herum liegen war mir schon vorher bekannt. Jetzt ist es nur so, dass diese Daten längst hinfällig sind, weil das entsprechende Verfahren vor 3,5 Jahren eingestellt wurde. Jetzt würde mich natürlich interessieren was für Paragraphen ich denen an den Kopf schmeißen muss, damit die den Kram nicht erst Anfang 2010 (Frist zur Überprüfung der Löschung dieser Daten) löschen. Die Speicherung der Daten erfolgt gemäß §38 PolG BW zum Zwecke der vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten.BR Außerdem meinten die, dass sie gemäß §45 PolG BW keine Auskunft über die Herkunft der Daten geben müssen.BR

  • Auskunft zur Herkunft der Daten: Da haben sie leider recht, aber wir fanden bei der Abfassung der Briefe, dass mensch das trotzdem fordern sollte. Na ja.

    Zur Speicherung eingestellter Verfahren: Ein Dauerbrenner. Wir werden mal was längeres dazu schreiben, aber die Kurzfassung ist, dass die Polizei da einiges darf und leider oft eine Einzelfallprüfung nötig ist. Im Groben müsste mensch nachweisen, dass die Speicherung nicht zur Vorbeugung von Straftaten eingesetzt werden kann. Das ist bei Einstellung aus Mangel an Beweisen sicher nicht so, bei Einstellung wegen Geringfügigkeit möglicherweise usf.

    Aber vielleicht ist der Kram demnächst eh hinfällig, im neuen PolG in BaWü will sich der Innenminster die Speicherung auch von Freigesprochenen für ein paar Jahre erlauben...

Bundesamt für JustizBR Hat den Eingang bestätigt und brauchen wohl noch etwas für die Bearbeitung der Angelegenheit.

ZollkriminalamtBR Wollen eine beglaubigte Kopie des Personalausweises/Passes

BundespolizeipresidiumBR Wollen eine Kopie des Personalausweises/Passes

BundeskriminalamtBR Wollen eine beglaubigte Kopie des Personalausweises/Passes