Unterschiede zwischen den Revisionen 32 und 33
Revision 32 vom 2008-03-12 17:06:51
Größe: 7811
Autor: LilaBlume
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Revision 33 vom 2008-04-27 10:23:40
Größe: 8812
Autor: p4FC7DEB7
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''Update'': Endlich kam eine Antwort. Aus der werde ich allerdings so auf Anhieb noch nicht ganz schlau. Ich vermute man will mir sagen, daß ich keine Auskunft über ComVor-Daten erhalte. Ich zitiere mal:[[BR]]
"Soweit sich Ihre Anfrage auf Daten bezieht, die in ComVor gespeichert sein könnten, ist mitzuteilen, dass es sich bei ComVor '''nicht''' um eine Anwendung im Sinne eines Auskunfts- und Recherchesystems zur Informationsgewinnung (wie POLAS-HE) handelt, sondern um ein rein polizeiinternes Vorgangsbearbeitung- und -verwaltungsinstrument gemäß § 20 Abs. 8 HSOG."[[BR]]
Das ist schon etwas seltsam. Ich könnte mich nicht daran erinnern, daß das HSOG "polizeiinterne Vorgangsbearbeitung- und -verwaltungsinstrumente" von der Auskunftspflicht ausschließt. Ich werde mir wenn ich Zeit habe das HSOG nochmal anschauen und über mein weiteres Vorgehen nachdenken. Tipps oder Anregungen dazu, oder welche Möglichkeiten überhaupt bestehen, nehme ich natürlich sehr gerne entgegen.

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Auskunftersuchen

Per Auskunftsersuchen kann mensch bei den meisten Behörden erfahren, welche Daten sie über die eigene Person gespeichert haben. Demnächst erscheint in der Zeitung der Roten Hilfe ein etwas längerer Artikel zum Thema.

Auskunftsgenerator

Wir haben ein kleines Programm geschrieben, mit dem ihr bequem Auskunftsersuchen an alle möglichen "Sicherheitsorgane" stellen könnt. Wir bemühen uns, weitere Stellen abzudecken und freuen uns dabei über Hilfe.

(Das Zertifikat, das dieser Server herausgibt, ist von www.cacert.org unterschrieben, ihr werdet gefragt, ob ihr es akzeptieren wollt. Tut es, ihr bekommt dann eine verschlüsselte Verbindung zum Server. Wenn ihr gar kein https könnt, müsst ihr mit der [http://www.datenschmutz.de/cgi-bin/auskunft unverschlüsselten Fassung] vorlieb nehmen.)

Rechtsgrundlagen

In Baden-Württemberg ist hier §17 des Landesdatenschutzgesetzes einschlägig: Dem Betroffenen ist auf Antrag unentgeltlich Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erteilen. Vgl. auch http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/Home/Der_LfD/Taetigkeitsberichte/1997/tb2.htm#t2_a1_4_1.

Weitere Musterbriefe

Erfahrungen

In der Regel werden negative Ergebnisse recht schnell und ohne weitere Rückfragen verkündet. Existieren Angaben in den Datenbanken, fordern die Behörden eine beglaubigte Kopie des Personalausweises an. Es kommt allerdings auch vor, dass, nachdem die beglaubigte Kopie eingegangen ist, doch die Auskunft erteilt wird, es seien keine Daten gespeichert. Unsere augenblickliche Interpretation dafür ist, dass die Anfrage zu einer Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Speicherung geführt hat und diese wiederum zu einer Löschung. Sicher ist diese Deutung aber nicht. Vielleicht möchte sich hierzu einer der beteiligten PolizeibeamtInnen an dieser Stelle äußern?

Dann und wann verzichten die Behörden auch auf eine beglaubigte Kopie und schicken die Auskunft stattdessen per Einschreiben. Auch hier ist mit mindestens vier Wochen Verzögerung zu rechnen.

Wenn gleichzeitig beim BKA, LKA und einem Polizeipräsidium ein Auskunftsersuchen gestellt wird, stimmen sich die Polizeibehörden miteinander ab und verweisen ggf. auf Auskünfte der anderen Behörden.

Erfahrungen 2

Ich habe zwar nur Erfahrungen aus 2 Anfragen, möchte diese aber doch exemplarisch hier darstellen. Die Auskünft bei zwei Landeskriminialämtern wurden nach ca. 4 Wochen erteilt. Jedoch ohne Anforderung einer Ausweiskopie oder Zusendung per Einschreiben. Dafür waren die Auskünfte auch sehr dürftig. Sie beeinhalteten nur die Information, das etwas gespeichert wurde und auf welcher Grundlage. Keinenfalls Kopien der Akten oder ähnliches. Besonders verwunderlich war, daß mir in einem der Schreiben gesagt wurde, das die Daten jetzt endlich gelöscht wurden, obwohl dies schon geschehen hätte sein müsste, wie auch indirekt aus dem Brief hervorgeht. Ich denke es macht in einigen Fällen Sinn die Nachfragen zu wiederholen.

Ich denke es wäre hilfreich die Formulare soweit abzuändern, daß dem Sachbearbeitern bewußt wird, das man keine bloße Auskunft sondern richtige Akteneinsicht wünscht.

  • [Das Problem dabei ist, dass Auskunftsrecht aus Datenbanken und Akteneinsichtsrecht zwei verschiedene Dinge sind -- aus gutem Grund (nämlich weil sie beliebig recherchierbar, verbreitbar und reproduzierbar sind) hat man auf seine Daten mehr Anspruch, wenn sie in EDV-Anlagen liegen. Akteneinsicht müsste so oder so separat beantragt werden. Das etwas zu erleichtern ist sicher auch ein gutes Projekt, aber wohl keines, das wir angehen werden -- Red.]

Erfahrung 3

Ich habe bei zwei Ämtern für Verfassungsschutz und einem LKA eine Anfrage gestellt. Die Auskünfte wurden auch alle erteilt, mit der Auskunft, dass keine Daten über mich gespeichert sein. Was mir aber etwas aufstieß war folgender Absatz in der Antwort des Niedersächsischen Verfassungsschutzes:

"Nur vorsorglich mache ich Sie darauf aufmerksam, dass Ihr Name möglicherweise in einer hier geführten Sachakte, einer hier vorhandenen Publikation oder einer ähnlichen Unterlage (wie dieses z.B. bei Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens oder der zeitgeschichte und bei Persoenen, die Diskussionsthema oder Agitationsziel extremistischer Organisationen waren oder sind, der Fall sein kann) aufgeführt ist."

Bei einer konkreten Vermutung soll ich mich mit einem bestimmten Verdacht noch einmal an die Behörde wenden, um den Arbeitsaufwand gering zu halten.

Erfahrung 4

Zwei Anfragen (LKA / VS in Niedersachsen) brachten ähnliche Erfahrungen wie bei 2 - kein Ausweis o.ä. wurde gefordert. Dafür brauchte der VS auch fast vier Monate. Die Polizei hat nur einen Auszug aus POLAS wiedergegeben und dass bei einer Polizeistelle eine Kriminalakte geführt werde. Der VS hat angegeben, dass Daten gespeichert sind und eine grobe Einordnung Bereich Anti-Ra, Anti-Fa gegeben. Interessanterweise wurde darauf verwiesen, dass eine weitere Auskunft nicht Möglich sei, weil sonst Quellen gefährdet werden würde - ich könne mich aber an den Datenschutzbeauftragen wenden. Mal sehen. Schön auch, dass die Polizei nach eigenen Angaben die Daten nicht weitergegeben habe - der VS aber sich indirekt auf die Auskunft der Polizei bezogen hat...

Erfahrung 5

Anfrage beim LKA Hessen nach Daten in POLAS-HE und ComVor. Es wurde eine eigenhändig unterschriebene Anfrage angefordert, da ich vergessen hatte, zu unterschreiben. Ausweiskopie wurde nicht gefordert.

Es hat 4 Monate gedauert bis die Auskunft kam über in POLAS-HE gespeicherte Daten, nämlich gar keine. Für die Daten aus ComVor sei das PTLV (Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung) zuständig. Anfrage beim PTLV kam nach 2 Wochen zurück mit dem Hinweis, das LKA sei zuständig. Nach Telefonat wurde mir Klärung der Zuständigkeit zugesichert und Auskunft in 2-3 Wochen. 6 Wochen später immer noch keine Auskunft. Nach nochmaligem Telefonat wurde mir mitgeteilt, eine Anfrage für ComVor sei ungewöhnlich und es müsse intern erst entschieden werden, wie mit solchen Anfragen verfahren werde. Habe angekündigt, in 6 Wochen nochmal anzurufen. Werde dann neue Erkenntnisse mitteilen.

Anfrage beim VS Hessen ist abgeschickt.

  • Ha! Exzellent. Nicht schlecht, dass sie da mal mit ihren Vorgangsverwaltungen ins Schleudern kommen. Sollten sie da weiter zicken, ist das sofort ein Fall für den LfD. Etliche LfDs äugen ohnehin schon länger skeptisch auf die Vorgangsverwaltungen, weil sich darin immer mehr Daten finden und niemand richtig hinschaut. Der Kram ist dazu meisten auf haarsträubenden Windows-Hacks aufgebaut, was zwar einerseits die Auskunft deutlich erschwert, andererseits aber natürlich horröse Konsequenzen in Sicherheitsfragen hat -- ich wäre verblüfft, wenn das Russian Business Network nicht längst Abzüge der Vorgangsverwaltungen etlicher Landespolizeien hätte... Keep us posted -- D.

Update: Endlich kam eine Antwort. Aus der werde ich allerdings so auf Anhieb noch nicht ganz schlau. Ich vermute man will mir sagen, daß ich keine Auskunft über ComVor-Daten erhalte. Ich zitiere mal:BR "Soweit sich Ihre Anfrage auf Daten bezieht, die in ComVor gespeichert sein könnten, ist mitzuteilen, dass es sich bei ComVor nicht um eine Anwendung im Sinne eines Auskunfts- und Recherchesystems zur Informationsgewinnung (wie POLAS-HE) handelt, sondern um ein rein polizeiinternes Vorgangsbearbeitung- und -verwaltungsinstrument gemäß § 20 Abs. 8 HSOG."BR Das ist schon etwas seltsam. Ich könnte mich nicht daran erinnern, daß das HSOG "polizeiinterne Vorgangsbearbeitung- und -verwaltungsinstrumente" von der Auskunftspflicht ausschließt. Ich werde mir wenn ich Zeit habe das HSOG nochmal anschauen und über mein weiteres Vorgehen nachdenken. Tipps oder Anregungen dazu, oder welche Möglichkeiten überhaupt bestehen, nehme ich natürlich sehr gerne entgegen.