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Revision 7 vom 2004-06-07 17:19:55
Größe: 2324
Autor: wwwproxy2
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Revision 23 vom 2006-09-28 13:27:13
Größe: 4846
Autor: dslb-084-060-097-136
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= Auskunftersuchen =
Per Auskunftsersuchen kann mensch bei den meisten Behörden erfahren, welche Daten sie über die eigene Person gespeichert haben. Demnächst erscheint in der Zeitung der Roten Hilfe ein etwas längerer Artikel zum Thema.
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= Auskunftersuchen = == Auskunftsgenerator ==
Wir haben ein kleines Programm geschrieben, mit dem ihr bequem Auskunftsersuchen an alle möglichen "Sicherheitsorgane" stellen könnt. Wir bemühen uns, weitere Stellen abzudecken und freuen uns dabei über Hilfe.
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Wie erfahre ich, in welchen staatlichen (oder privaten) Datenbanken welche Datensätze von mir erfasst sind?  * [https://www.argh-it.de/cgi-bin/auskunft Auskunftsgenerator https]

(Das Zertifikat, das dieser Server herausgibt, ist von uns unterschrieben, ihr werdet gefragt, ob ihr es akzeptieren wollt. Tut es, ihr bekommt dann eine verschlüsselte Verbindung zum Server. Wenn ihr gar kein https könnt, müsst ihr mit der [http://www.datenschmutz.de/cgi-bin/auskunft unverschlüsselten Fassung] vorlieb nehmen.)
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  * RechtsLage  * RechtsLage
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In Baden-Württemberg ist hier §17 des Landesdatenschutzgesetzes einschlägig: Dem Betroffenen ist auf Antrag unentgeltlich Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erteilen.  Vgl. auch http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/Home/Der_LfD/Taetigkeitsberichte/1997/tb2.htm#t2_a1_4_1.
Das Recht auf unentgeltliche Auskunft über die gespeicherten Daten zur eigenen Person sieht auch § 19 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vor. Eine Auskunft kann jedoch auch ohne Begründung unterbleiben, wenn beispielsweise die Aufgabenerfüllung der betreffenden Behörde gefährdet werden würde. Unterbleibt ein eine Auskunftserteilung, ist der Betroffene jedoch darauf hinzuweisen, dass er sich an den Bundesdatenschutzbeauftragten wenden kann. http://www.bfd.bund.de/information/BDSG_neu.pdf
In Baden-Württemberg ist hier §17 des Landesdatenschutzgesetzes einschlägig: Dem Betroffenen ist auf Antrag unentgeltlich Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erteilen. Vgl. auch http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/Home/Der_LfD/Taetigkeitsberichte/1997/tb2.htm#t2_a1_4_1.
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== Musterbriefe ==
== Weitere Musterbriefe ==
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 * [http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/weitere-einrichtungen/datenschutzbeauftragter/informationsmaterial/datencheckheft.html Datenschutzcheckheft der Stadt Hamburg]
 * [http://www.schnappmatik.de/TFFFFF/ Widerruf der Genehmigung zur Speicherung meiner Daten für werbliche Zwecke]
 * [http://lola.d-a-s-h.org/~pks/service.htm Musterbriefe der Polizeikontrollstelle (Potsdam) zur Anfrage bei Behörden im Land Brandenburg]
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== Adressen == = Erfahrungen =
In der Regel werden negative Ergebnisse recht schnell und ohne weitere Rückfragen verkündet. Existieren Angaben in den Datenbanken, fordern die Behörden eine beglaubigte Kopie des Personalausweises an. Es kommt allerdings auch vor, dass, nachdem die beglaubigte Kopie eingegangen ist, doch die Auskunft erteilt wird, es seien keine Daten gespeichert. Unsere augenblickliche Interpretation dafür ist, dass die Anfrage zu einer Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Speicherung geführt hat und diese wiederum zu einer Löschung. Sicher ist diese Deutung aber nicht. Vielleicht möchte sich hierzu einer der beteiligten Polizeibeamt''''''Innen an dieser Stelle äußern?
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Z. B.: Dann und wann verzichten die Behörden auch auf eine beglaubigte Kopie und schicken die Auskunft stattdessen per Einschreiben. Auch hier ist mit mindestens vier Wochen Verzögerung zu rechnen.
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 *Bundeskriminalamt Wiesbaden 65173 Wiesbaden
 *Polizeidirektion Heidelberg Römerstrasse 2-4 69115 Heidelberg
 *Landeskriminalamt Niedersachsen Schützenstraße 25 30161 Hannover
 *Polizeipräsidium Mannheim L 6.1 68161 Mannheim
 *Polizeiinspektion Soltau-Fallingbostel Böhmheide 37 29614 Soltau
 *Landeskriminalamt Baden-Württemberg Taubenheimstraße 85 70372 Stuttgart
 *Polizei Hamburg Bruno-Georges-Platz 1 22297 Hamburg
 *Bundesamt für Verfassungsschutz Merianstrasse 100 50765 Köln
 *Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg Postfach 500700 70337 Stuttgart
 *Niedersächsisches Landesamt für Verfassungsschutz Büttnerstraße 28 30165 Hannover
 *Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg Johanniswall 4 20095 Hamburg
 *Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Abteilung IV7 Düsternbrooker Weg 92 24105 Kiel
 *Staatsanwaltschaft Heidelberg Kurfürsten-Anlage 23-25 69115 Heidelberg
 *Staatsanwaltschaft Mannheim L 10,11-12 68161 Mannheim
Wenn gleichzeitig beim BKA, LKA und einem Polizeipräsidium ein Auskunftsersuchen gestellt wird, stimmen sich die Polizeibehörden miteinander ab und verweisen ggf. auf Auskünfte der anderen Behörden.
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= Erfahrungen 2 =
Ich habe zwar nur Erfahrungen aus 2 Anfragen, möchte diese aber doch exemplarisch hier darstellen. Die Auskünft bei zwei Landeskriminialämtern wurden nach ca. 4 Wochen erteilt. Jedoch ohne Anforderung einer Ausweiskopie oder Zusendung per Einschreiben. Dafür waren die Auskünfte auch sehr dürftig. Sie beeinhalteten nur die Information, das etwas gespeichert wurde und auf welcher Grundlage. Keinenfalls Kopien der Akten oder ähnliches. Besonders verwunderlich war, daß mir in einem der Schreiben gesagt wurde, das die Daten jetzt endlich gelöscht wurden, obwohl dies schon geschehen hätte sein müsste, wie auch indirekt aus dem Brief hervorgeht. Ich denke es macht in einigen Fällen Sinn die Nachfragen zu wiederholen.
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Das Anschreiben immer an den Datenschutzbeauftragten richten. Ich denke es wäre hilfreich die Formulare soweit abzuändern, daß dem Sachbearbeitern bewußt wird, das man keine bloße Auskunft sondern richtige Akteneinsicht wünscht.

= Erfahrung 3 =
Ich habe bei zwei Ämtern für Verfassungsschutz und einem LKA eine Anfrage gestellt. Die Auskünfte wurden auch alle erteilt, mit der Auskunft, dass keine Daten über mich gespeichert sein. Was mir aber etwas aufstieß war folgender Absatz in der Antwort des Niedersächsischen Verfassungsschutzes:

''"Nur vorsorglich mache ich Sie darauf aufmerksam, dass Ihr Name möglicherweise in einer hier geführten Sachakte, einer hier vorhandenen Publikation oder einer ähnlichen Unterlage (wie dieses z.B. bei Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens oder der zeitgeschichte und bei Persoenen, die Diskussionsthema oder Agitationsziel extremistischer Organisationen waren oder sind, der Fall sein kann) aufgeführt ist."''

Bei einer konkreten Vermutung soll ich mich mit einem bestimmten Verdacht noch einmal an die Behörde wenden, um den Arbeitsaufwand gering zu halten.

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Auskunftersuchen

Per Auskunftsersuchen kann mensch bei den meisten Behörden erfahren, welche Daten sie über die eigene Person gespeichert haben. Demnächst erscheint in der Zeitung der Roten Hilfe ein etwas längerer Artikel zum Thema.

Auskunftsgenerator

Wir haben ein kleines Programm geschrieben, mit dem ihr bequem Auskunftsersuchen an alle möglichen "Sicherheitsorgane" stellen könnt. Wir bemühen uns, weitere Stellen abzudecken und freuen uns dabei über Hilfe.

(Das Zertifikat, das dieser Server herausgibt, ist von uns unterschrieben, ihr werdet gefragt, ob ihr es akzeptieren wollt. Tut es, ihr bekommt dann eine verschlüsselte Verbindung zum Server. Wenn ihr gar kein https könnt, müsst ihr mit der [http://www.datenschmutz.de/cgi-bin/auskunft unverschlüsselten Fassung] vorlieb nehmen.)

Rechtsgrundlagen

In Baden-Württemberg ist hier §17 des Landesdatenschutzgesetzes einschlägig: Dem Betroffenen ist auf Antrag unentgeltlich Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erteilen. Vgl. auch http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/Home/Der_LfD/Taetigkeitsberichte/1997/tb2.htm#t2_a1_4_1.

Weitere Musterbriefe

Erfahrungen

In der Regel werden negative Ergebnisse recht schnell und ohne weitere Rückfragen verkündet. Existieren Angaben in den Datenbanken, fordern die Behörden eine beglaubigte Kopie des Personalausweises an. Es kommt allerdings auch vor, dass, nachdem die beglaubigte Kopie eingegangen ist, doch die Auskunft erteilt wird, es seien keine Daten gespeichert. Unsere augenblickliche Interpretation dafür ist, dass die Anfrage zu einer Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Speicherung geführt hat und diese wiederum zu einer Löschung. Sicher ist diese Deutung aber nicht. Vielleicht möchte sich hierzu einer der beteiligten PolizeibeamtInnen an dieser Stelle äußern?

Dann und wann verzichten die Behörden auch auf eine beglaubigte Kopie und schicken die Auskunft stattdessen per Einschreiben. Auch hier ist mit mindestens vier Wochen Verzögerung zu rechnen.

Wenn gleichzeitig beim BKA, LKA und einem Polizeipräsidium ein Auskunftsersuchen gestellt wird, stimmen sich die Polizeibehörden miteinander ab und verweisen ggf. auf Auskünfte der anderen Behörden.

Erfahrungen 2

Ich habe zwar nur Erfahrungen aus 2 Anfragen, möchte diese aber doch exemplarisch hier darstellen. Die Auskünft bei zwei Landeskriminialämtern wurden nach ca. 4 Wochen erteilt. Jedoch ohne Anforderung einer Ausweiskopie oder Zusendung per Einschreiben. Dafür waren die Auskünfte auch sehr dürftig. Sie beeinhalteten nur die Information, das etwas gespeichert wurde und auf welcher Grundlage. Keinenfalls Kopien der Akten oder ähnliches. Besonders verwunderlich war, daß mir in einem der Schreiben gesagt wurde, das die Daten jetzt endlich gelöscht wurden, obwohl dies schon geschehen hätte sein müsste, wie auch indirekt aus dem Brief hervorgeht. Ich denke es macht in einigen Fällen Sinn die Nachfragen zu wiederholen.

Ich denke es wäre hilfreich die Formulare soweit abzuändern, daß dem Sachbearbeitern bewußt wird, das man keine bloße Auskunft sondern richtige Akteneinsicht wünscht.

Erfahrung 3

Ich habe bei zwei Ämtern für Verfassungsschutz und einem LKA eine Anfrage gestellt. Die Auskünfte wurden auch alle erteilt, mit der Auskunft, dass keine Daten über mich gespeichert sein. Was mir aber etwas aufstieß war folgender Absatz in der Antwort des Niedersächsischen Verfassungsschutzes:

"Nur vorsorglich mache ich Sie darauf aufmerksam, dass Ihr Name möglicherweise in einer hier geführten Sachakte, einer hier vorhandenen Publikation oder einer ähnlichen Unterlage (wie dieses z.B. bei Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens oder der zeitgeschichte und bei Persoenen, die Diskussionsthema oder Agitationsziel extremistischer Organisationen waren oder sind, der Fall sein kann) aufgeführt ist."

Bei einer konkreten Vermutung soll ich mich mit einem bestimmten Verdacht noch einmal an die Behörde wenden, um den Arbeitsaufwand gering zu halten.