Revision 17 vom 2005-02-11 20:27:11

Nachricht löschen

TableOfContents

Auskunftersuchen

Per Auskunftsersuchen kann mensch bei den meisten Behörden erfahren, welche Daten sie über die eigene Person gespeichert haben. Demnächst erscheint in der Zeitung der Roten Hilfe ein etwas längerer Artikel zum Thema.

Auskunftsgenerator

Wir haben ein kleines Programm geschrieben, mit dem ihr bequem Auskunftsersuchen an alle möglichen "Sicherheitsorgane" stellen könnt. Wir bemühen uns, weitere Stellen abzudecken und freuen uns dabei über Hilfe.

(Das Zertifikat, das dieser Server herausgibt, ist von uns unterschrieben, ihr werdet gefragt, ob ihr es akzeptieren wollt. Tut es, ihr bekommt dann eine verschlüsselte Verbindung zum Server. Wenn ihr gar kein https könnt, müsst ihr mit der [http://www.datenschmutz.de/cgi-bin/auskunft unverschlüsselten Fassung] vorlieb nehmen.)

Rechtsgrundlagen

In Baden-Württemberg ist hier §17 des Landesdatenschutzgesetzes einschlägig: Dem Betroffenen ist auf Antrag unentgeltlich Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erteilen. Vgl. auch http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/Home/Der_LfD/Taetigkeitsberichte/1997/tb2.htm#t2_a1_4_1.

Weitere Musterbriefe

Erfahrungen

In der Regel werden negative Ergebnisse recht schnell und ohne weitere Rückfragen verkündet. Existieren Angaben in den Datenbanken, fordern die Behörden eine beglaubigte Kopie des Personalausweises an. Es kommt allerdings auch vor, dass, nachdem die beglaubigte Kopie eingegangen ist, doch die Auskunft erteilt wird, es seien keine Daten gespeichert. Unsere augenblickliche Interpretation dafür ist, dass die Anfrage zu einer Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Speicherung geführt hat und diese wiederum zu einer Löschung. Sicher ist diese Deutung aber nicht. Vielleicht möchte sich hierzu einer der beteiligten PolizeibeamtInnen an dieser Stelle äußern?

Dann und wann verzichten die Behörden auch auf eine beglaubigte Kopie und schicken die Auskunft stattdessen per Einschreiben. Auch hier ist mit mindestens vier Wochen Verzögerung zu rechnen.

Wenn gleichzeitig beim BKA, LKA und einem Polizeipräsidium ein Auskunftsersuchen gestellt wird, stimmen sich die Polizeibehörden miteinander ab und verweisen ggf. auf Auskünfte der anderen Behörden.