Revision 11 vom 2020-10-11 17:48:41

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Datenbanken in Brandenburg

Rechtsgrundlagen

Auskunftssysteme der Polizei

Inzwischen ist auch Brandenburg bei POLAS.

Zuvor hat sich das Land offenbar bereits zu Polas-Zeiten ein eigenes Auskunftssystem namens PASS (Polizeiliches Auskunfssystem Straftaten) schreiben lassen.

Brandenburg wäre nicht das Land Schönbohms (gewesen), wenn es nicht eine extra fiese Datenbank vom Spudok-Typ hätte: ASS, das Auswerte-System Staatsschutz Brandenburg. Der LfD schreibt, das System enthalte Daten, "die lediglich auf Grund bestimmter Merkmale eingestellt werden, ohne dass ihre Relevanz bereits nachweisbar ist". Immerhin ist ASS "zweistufig" gebaut, so dass in einem "Rootsystem" Grunddaten und in "Vorsystemen" einzelne Nutzer Daten "zur Unterstützung laufender Ermittlungsverfahren und Gefahrenabwehrvorgängen" vorhalten können, ohne dass sie in den allgemeinen Datenbestand geraten.

Brandenburg betreibt wohl auch eine Instanz der Sexualstraftäter-Datei HEADS (vgl Datenbanken Bayern; näheres recherchieren).

Vorgangsbearbeitung

Ab 2007: ComVor.

Dazu schreibt der LfD in seinem 21. TB (2019) über ein „Einsatzleitsystem für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben ELBOS“ (S. 98); das klingt erstmal nach etwas, das in anderen Ländern die Vorgangsverwaltung mit macht. Wenn jemand Auskünfte daraus bekommt, wären wir neugierig, was die wohl sind.

Verfassungsschutz

NADIS, wie alle VS-Behörden

Brandenburg hat im bundesweiten Vergleich ein recht liberales Auskunftsrecht.

Der Deutschlandfunk berichtete 2004, dass der VS Brandenburg ein Siebel-CRM (!) einsetzt, um seine Daten zu halten. Diese Konvergenz privater und staatlicher Schnüffellust ist schon deshalb bedenklich, weil privatem Wissensdurst rechtlich (noch) weit weniger Grenzen gesetzt sind als staatlichem und zumindest mal Begehrlichkeiten geweckt werden. "Sicherheitsbehörden nutzen nur einen Bruchteil der Fähigkeiten, die Privatindustrie nutzt oder nutzen könnte... das macht natürlich auch etwas nachdenklich," sagt etwa NRW VS-Boss Hartwig Möller. Interessanterweise verweist der VS Brandenburg in dieser Sache auf die Öffentlichkeitsarbeit des DLF.

Weiteres

Skandale

Reizvoll ist eine Geschichte aus dem 2003er Tätigkeitsbericht des LfD, nach der die Polizei Daten in PASS, die sie eigentlich hätte löschen sollen, einfach nur "anonymisierte", in dem sie Name und Vorname überschrieb, nicht aber Geburtsdatum und Wohnort.