Revision 2 vom 2006-09-03 20:37:48

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Datenbanken in Brandenburg

Rechtsgrundlagen

Operative Datenbanken der Polizei

Brandenburg hat offenbar noch zu Polas-Zeiten ein eigenes Auskunftssystem namens PASS (Polizeiliches Auskunfssystem Straftaten) schreiben lassen.

Brandenburg wäre nicht das Land Schönbohms, wenn es nicht eine extra fiese Datenbank vom Spudok-Typ hätte: [http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=132558&template=themen_e ASS], das Auswerte-System Staatsschutz Brandenburg. Der LfD schreibt, das System enthalte Daten, "die lediglich auf Grund bestimmter Merkmale eingestellt werden, ohne dass ihre Relevanz bereits nachweisbar ist". Immerhin ist ASS "zweistufig" gebaut, so dass in einem "Rootsystem" Grunddaten und in "Vorsystemen" einzelne Nutzer Daten "zur Unterstützung laufender Ermittlungsverfahren und Gefahrenabwehrvorgängen" vorhalten können, ohne dass sie in den allgemeinen Datenbestand geraten.

Vorgangsbearbeitung

[http://www.heise.de/newsticker/meldung/66872 Ab 2007: ComVor] (vgl. ["Länderübergreifende Software"]).

Verfassungsschutz

Außer NADIS nichts bekannt. Brandenburg hat aber im bundesweiten Vergleich ein recht liberales Auskunftsrecht.

Weiteres

Skandale

Reizvoll ist eine [http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=136161&template=themen_e Geschichte aus dem 2003er Tätigkeitsbericht] des LfD, nach der die Polizei Daten in PASS, die sie eigentlich hätte löschen sollen, einfach nur "anonymisierte", in dem sie Name und Vorname überschrieb, nicht aber Geburtsdatum und Wohnort.