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Revision 1 vom 2011-01-30 17:42:56
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Revision 25 vom 2012-07-05 13:10:19
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== Arbeitslosendatenbank == Die Bundesagentur für Arbeit unterhält etliche Datenbanken, die auch für Repressionsbehörden von Interesse sind. ''TODO: Regelungen? Beispiele?''
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Die Bundesagentur für Arbeit hat eine Datenbank in welcher auch persönliche Details der Arbeitssuchenden nach ALGII zu Wohn, Vermögens und Familiverhältnissen , insbesondere der ALGII-Empfänger gespeichert werden.
Wie z.B:
Grundsätzlich gilt für alle Menschen ein so genanntes ''"Sozialgeheimnis"'' nach § 35 SGB I, d.h. die betreffenden [[Sozialdaten]] dürfen von den Leistungsträgern nicht unbefugt erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Daher ist von den entsprechenden Stellen (Verbände der Leistungsträger; Arbeitsgemeinschaften der Leistungsträger; Datenstelle der Träger der Deutschen Rentenversicherung; gemeinsame Servicestellen; Integrationsfachdienste; die Künstlersozialkasse; die Deutsche Post AG, soweit sie mit der Berechnung oder Auszahlung von Sozialleistungen betraut ist; Behörden der Zollverwaltung, soweit sie Aufgaben nach SchwarzArbG und § 66 SGB X durchführen; die Versicherungsämter und Gemeindebehörden; anerkannte Adoptionsvermittlungsstellen; Stellen, die Aufgaben nach § 67 c Abs. 3 SGB X wahrnehmen) sicherzustellen, dass solche Daten nur Befugten zugänglich sind oder nur an diese weitergeben werden. Insbesondere ist die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Sozialdaten nur unter den Voraussetzungen des 2. Kapitels des SGB X zulässig. Verstöße dagegen werden ggf. als Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten verfolgt.
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 '' Haben ... die mit Ihnen im Haushalt lebenden Angehörigen Vermögen? Bank- und Sparguthaben, Bargeld..., Kraftfahrzeug, Wertpapiere..., Kapitallebensversicherungen, Bausparverträge..., Wertsachen, Gemälde?" oder "Kann [Ihr Angehöriger] ... Ihrer Einschätzung nach mindestens drei Stunden täglich einer Erwerbstätigkeit ... nachgehen? '' Leider ist das "Sozialgeheimnis" durch viele Ausnahmen und Sonderregelungen kaum mehr als wirkungsvolles Instrument zum Schutz persönlicher Daten zu gebrauchen. Die ausgiebigen Zugriffs- bzw. Übermittlungsbefugnisse an verschiedene staatliche Repressionsbehörden sind beispielsweise in der folgenden Tabelle dargestellt:
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|| '''Stelle''' || '''Grund der Übermittlung, Aufgaben der Stelle''' || '''Rechtsgrundlagen, Erläuterungen, Einschränkungen''' ||
|| Ausländerbehörde || Erfüllung besonderer gesetzlicher Pflichten und Mitteilungsbefugnisse nach dem Ausländergesetz bzw. Aufenthaltsgesetz || § 76 Abs 1 und 2 des AuslG bzw AufenthG, § 1 AsylBLG, § 71 Abs. 2 und 2a SGB X; alle Sozialdaten, unter dem Vorbehalt der Erforderlichkeit;lediglich Einschränkung bei der Übermittlung von besonders schutzwürdigen Sozialdaten (Gesundheitsdaten) nach § 71 Abs. 2 S. 2 SGB X ||
|| Behörde || Wahrnehmung besonderer Aufgaben im Rahmen der Leistungen der Sozialhilfe || §§ 12 und 28 SGB I, § 69 Abs. 1 Nr. 1 SGB X; alle Sozialdaten, unter dem Vorbehalt der Erforderlichkeit ||
||<rowspan=3> Zollverwaltung || Sicherung des Steueraufkommens || §§ 93, 97, 105, 111 Abs. 1 und 5 sowie § 116 AO, § 71 Abs. 1 Nr. 3 SGB X; alle Sozialdaten, unter dem Vorbehalt der Erforderlichkeit ||
|| Bekämpfung illegaler Beschäftigung; Ordungswidrigkeiten; Prüfung des rechtmäßigen Leistungsbezuges; Vollstreckung im Sozialbereich || § 35 SGB I, § 28a SGB IV, § 107 Abs. 1 SGB IV, § 306 SGB V, § 66 SGB X, § 98 Abs. 2 SGB X, § 307 Abs. 1 SGB III, § 69 Abs 1 Nr. 1 SGB X, § 67e SGB X; alle Sozialdaten, unter dem Vorbehalt der Erforderlichkeit ||
|| Verfolgung von Ordungswidrigkeiten nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (SchwarzArbG) || § 306 SGB V, § 71 Abs. 1 Nr. 6 SGB X; alle Sozialdaten, unter dem Vorbehalt der Erforderlichkeit ||
|| ... || ... || ... ||
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=== Big Brother Award ===  * [[Arbeitslosendatenbank]]
 * [[Jobbörse]]
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Nach der Einführung von HartzIV hatten zuerst sämtliche SachbearbeiterInnen Zugang zu sämtlichen Personendaten.
Inzwischen ist das Zugangssystem ein wenig datenschutzgerechter. Skandalös bleibt die Speicherung von persönlichen teils intimen Daten. Für die Datenbank gab es 2005 einen [[http://www.bigbrotherawards.de/2004/.gov|Big Brother Award]].
== zPDV ==
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== Jobbörsen Datenbank ==
In der Jobbörse können sich Unternehmen anmelden, die Stellen anbieten. Für die Stellen bekommen sie entsprechende Personendaten von arbeitssuchenden.
In zPDV werden die Stammdaten ("Kundendaten") der arbeitssuchenden bzw. arbeitslosen Menschen (bzw. jenen, die es mal waren) zentral erfasst und es existieren Querverweise zu weiteren fachspezifischen Datenbanken ("Fachdatensätze"). Es gibt diverse Eingabefelder u.a. für folgende Datenkategorien:
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=== Missbrauch der Jobbörse zur Datensammlung ===  1. Allgemeines: (Kategorie/Reiter)
  * Kundennummer, RV-Nummer, Steuer-ID (sind u.a. bedeutende Such- und Verknüpfungsschlüssel)
  * Nachname, Vorname, Titel, Vorsatzwort, letzter Name
  * Geboren/Alter (Geburtsdatum), Geburtsname, Geburtsort
  * Familienstand, Nationalität, Geschlecht
  * Status, Zuweisung (Ja/Nein), Anzahl abhängiger Datensätze, Betreuer/Gesetzl. Vertreter in Personendatensätzen, Wichtiger Gläubiger (Ja/Nein), Ist Rechtsbeistand (Ja/Nein)
 2. Kontakt: (Kategorie)
  * Wohnsitz, Zusatz, Bemerkung
  * Festnetz, Privat/Firma, Bemerkung
 3. Fachdatensätze: (Kategorie)
  * Leistung: coLei/COLIBRI/A2LL/Zerberus Insg/Zerberus Sonst
     * Nr., Agentur für Arbeit (Ort), Verfahren, Prozess-ID (BG-Nr.), OrgZ, Laufende Leistung (Ja/Nein)
  * VerBIS
     * Nr., Agentur für Arbeit (Ort), Dienststelle/Trägerschaft (z.B. in der Form "Nummer SGBII Jobcenter XYZ")
 3. Zusätzliche Fachdatenzähler: (Kategorie)
  * MAZ (Anzahl)
  * eAkte (Ja/Nein)
  * ATV (Ja/Nein)
  * coLeiPC (Ja/Nein)
  * ELENA-BA (Anzahl)
 4. Kommunikation: (Kategorie/Reiter)
  * Anschriften (Kategorie)
     * Art, Adresse, Zusatz, Bemerkung (z.B. 2. Wohnsitz), Gültig ab (Datum), Gültig bis (Datum)
  * Kommunikationswege (Kategorie)
     * E-Mail (Ja/Nein), Fax (Ja/Nein), Festnetz, Homepage (Ja/Nein), Mobil (SMS) (Ja/Nein)
  * Rangfolge
 5. Finanzielles: (Kategorie/Reiter)
  * Zahlungsverbindung
     * Verwendungszweck (z.B. Normalzahlung), Art (z.B. Bankverbindung)
     * BIC, BLZ, Geldinstitut, IBAN, Konto-Nr.
     * Gültig ab (Datum), Gültig bis (Datum)
     * Inhaber, Bemerkung
 6. Vertretung: (Kategorie/Reiter)
 7. Markt: (Kategorie/Reiter)
 8. Leistung: (Kategorie/Reiter)
 9. Förderung: (Kategorie/Reiter)
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2009 kam heraus, dass mehrere Unternehmen falsche Stellenangebote in die Datenbank gestellt hatten, um an die Daten der Arbeitssuchenden heranzukommen. == VerBIS (z.Z. Version VB P12.0.0.372 im Einsatz) ==
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 * [[http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,660325,00.html| Spiegel-Artikel ]] Datensammler unterwandern Online-Stellenbörse Ein wichtiger Schlüssel in VerBIS ist die Kundenummer, über welche u.a. die Verknüpfung zu zPDV erfolgt. Außerdem gibt es eine "Kundenhistorie" (Format bzw. Felder: Datum/Typ/Betreff/Text), die relevante "Ereignisse" abbildet. Beispielsweise wird detailreich erfasst, wann sich der "Kunde" im Jobcenter angemeldet/registriert d.h. vorgesprochen hat.

=== Beispiele/Meldungen ===
 * "Status: Für diesen Bewerber wurden noch keine Informationen zum Migrationshintergrund hinterlegt. Bitte erfassen Sie die Daten in zPDV."

== CoLei - Computerunterstütze Leistungsgewährung ==

Die Anwendung ''CoLei-ElBa'' (Elektronische Berechnungsassistenten) dient der Berechnung von Ansprüchen/Leistungen und deren Dokumentation. Über eine Serie von Eingabemasken (Grunddaten, Entgelte, Vorbezug, Arbeitszeit) werden viele personenbezogenen Daten der Betroffenen erfasst, z.B. Zeiten des Beschäftigungs-/Ausbildungsverhältnis, das Ende des letzten Versicherungszeitraums, Zeiten mit gleichzeitig mehreren (parallelen) versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen, maßgebliche Entgelte, unbillige Härte etc. Über die Kundennummer, Nachname, Vorname, Geburtsdatum und Aktenzeichen des Antrags erfolgt eine Zuordnung bzw. Suche der erfassten Informationen.

Es existieren ein Benutzerberechtigungskonzept und entsprechende Zugriffsmatrizen: http://www.arbeitsagentur.de/nn_164878/zentraler-Content/HEGA-Internet/A07-Geldleistung/Dokument/HEGA-09-2009-coLei-BBerechtigungskonzept.html

Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit unterhält etliche Datenbanken, die auch für Repressionsbehörden von Interesse sind. TODO: Regelungen? Beispiele?

Grundsätzlich gilt für alle Menschen ein so genanntes "Sozialgeheimnis" nach § 35 SGB I, d.h. die betreffenden Sozialdaten dürfen von den Leistungsträgern nicht unbefugt erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Daher ist von den entsprechenden Stellen (Verbände der Leistungsträger; Arbeitsgemeinschaften der Leistungsträger; Datenstelle der Träger der Deutschen Rentenversicherung; gemeinsame Servicestellen; Integrationsfachdienste; die Künstlersozialkasse; die Deutsche Post AG, soweit sie mit der Berechnung oder Auszahlung von Sozialleistungen betraut ist; Behörden der Zollverwaltung, soweit sie Aufgaben nach SchwarzArbG und § 66 SGB X durchführen; die Versicherungsämter und Gemeindebehörden; anerkannte Adoptionsvermittlungsstellen; Stellen, die Aufgaben nach § 67 c Abs. 3 SGB X wahrnehmen) sicherzustellen, dass solche Daten nur Befugten zugänglich sind oder nur an diese weitergeben werden. Insbesondere ist die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Sozialdaten nur unter den Voraussetzungen des 2. Kapitels des SGB X zulässig. Verstöße dagegen werden ggf. als Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten verfolgt.

Leider ist das "Sozialgeheimnis" durch viele Ausnahmen und Sonderregelungen kaum mehr als wirkungsvolles Instrument zum Schutz persönlicher Daten zu gebrauchen. Die ausgiebigen Zugriffs- bzw. Übermittlungsbefugnisse an verschiedene staatliche Repressionsbehörden sind beispielsweise in der folgenden Tabelle dargestellt:

Stelle

Grund der Übermittlung, Aufgaben der Stelle

Rechtsgrundlagen, Erläuterungen, Einschränkungen

Ausländerbehörde

Erfüllung besonderer gesetzlicher Pflichten und Mitteilungsbefugnisse nach dem Ausländergesetz bzw. Aufenthaltsgesetz

§ 76 Abs 1 und 2 des AuslG bzw AufenthG, § 1 AsylBLG, § 71 Abs. 2 und 2a SGB X; alle Sozialdaten, unter dem Vorbehalt der Erforderlichkeit;lediglich Einschränkung bei der Übermittlung von besonders schutzwürdigen Sozialdaten (Gesundheitsdaten) nach § 71 Abs. 2 S. 2 SGB X

Behörde

Wahrnehmung besonderer Aufgaben im Rahmen der Leistungen der Sozialhilfe

§§ 12 und 28 SGB I, § 69 Abs. 1 Nr. 1 SGB X; alle Sozialdaten, unter dem Vorbehalt der Erforderlichkeit

Zollverwaltung

Sicherung des Steueraufkommens

§§ 93, 97, 105, 111 Abs. 1 und 5 sowie § 116 AO, § 71 Abs. 1 Nr. 3 SGB X; alle Sozialdaten, unter dem Vorbehalt der Erforderlichkeit

Bekämpfung illegaler Beschäftigung; Ordungswidrigkeiten; Prüfung des rechtmäßigen Leistungsbezuges; Vollstreckung im Sozialbereich

§ 35 SGB I, § 28a SGB IV, § 107 Abs. 1 SGB IV, § 306 SGB V, § 66 SGB X, § 98 Abs. 2 SGB X, § 307 Abs. 1 SGB III, § 69 Abs 1 Nr. 1 SGB X, § 67e SGB X; alle Sozialdaten, unter dem Vorbehalt der Erforderlichkeit

Verfolgung von Ordungswidrigkeiten nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (SchwarzArbG)

§ 306 SGB V, § 71 Abs. 1 Nr. 6 SGB X; alle Sozialdaten, unter dem Vorbehalt der Erforderlichkeit

...

...

...

zPDV

In zPDV werden die Stammdaten ("Kundendaten") der arbeitssuchenden bzw. arbeitslosen Menschen (bzw. jenen, die es mal waren) zentral erfasst und es existieren Querverweise zu weiteren fachspezifischen Datenbanken ("Fachdatensätze"). Es gibt diverse Eingabefelder u.a. für folgende Datenkategorien:

  1. Allgemeines: (Kategorie/Reiter)
    • Kundennummer, RV-Nummer, Steuer-ID (sind u.a. bedeutende Such- und Verknüpfungsschlüssel)
    • Nachname, Vorname, Titel, Vorsatzwort, letzter Name
    • Geboren/Alter (Geburtsdatum), Geburtsname, Geburtsort
    • Familienstand, Nationalität, Geschlecht
    • Status, Zuweisung (Ja/Nein), Anzahl abhängiger Datensätze, Betreuer/Gesetzl. Vertreter in Personendatensätzen, Wichtiger Gläubiger (Ja/Nein), Ist Rechtsbeistand (Ja/Nein)
  2. Kontakt: (Kategorie)
    • Wohnsitz, Zusatz, Bemerkung
    • Festnetz, Privat/Firma, Bemerkung
  3. Fachdatensätze: (Kategorie)
    • Leistung: coLei/COLIBRI/A2LL/Zerberus Insg/Zerberus Sonst
      • Nr., Agentur für Arbeit (Ort), Verfahren, Prozess-ID (BG-Nr.), OrgZ, Laufende Leistung (Ja/Nein)
    • VerBIS
      • Nr., Agentur für Arbeit (Ort), Dienststelle/Trägerschaft (z.B. in der Form "Nummer SGBII Jobcenter XYZ")
  4. Zusätzliche Fachdatenzähler: (Kategorie)
    • MAZ (Anzahl)
    • eAkte (Ja/Nein)
    • ATV (Ja/Nein)
    • coLeiPC (Ja/Nein)
    • ELENA-BA (Anzahl)
  5. Kommunikation: (Kategorie/Reiter)
    • Anschriften (Kategorie)
      • Art, Adresse, Zusatz, Bemerkung (z.B. 2. Wohnsitz), Gültig ab (Datum), Gültig bis (Datum)
    • Kommunikationswege (Kategorie)
      • E-Mail (Ja/Nein), Fax (Ja/Nein), Festnetz, Homepage (Ja/Nein), Mobil (SMS) (Ja/Nein)
    • Rangfolge
  6. Finanzielles: (Kategorie/Reiter)
    • Zahlungsverbindung
      • Verwendungszweck (z.B. Normalzahlung), Art (z.B. Bankverbindung)
      • BIC, BLZ, Geldinstitut, IBAN, Konto-Nr.
      • Gültig ab (Datum), Gültig bis (Datum)
      • Inhaber, Bemerkung
  7. Vertretung: (Kategorie/Reiter)
  8. Markt: (Kategorie/Reiter)
  9. Leistung: (Kategorie/Reiter)
  10. Förderung: (Kategorie/Reiter)

VerBIS (z.Z. Version VB P12.0.0.372 im Einsatz)

Ein wichtiger Schlüssel in VerBIS ist die Kundenummer, über welche u.a. die Verknüpfung zu zPDV erfolgt. Außerdem gibt es eine "Kundenhistorie" (Format bzw. Felder: Datum/Typ/Betreff/Text), die relevante "Ereignisse" abbildet. Beispielsweise wird detailreich erfasst, wann sich der "Kunde" im Jobcenter angemeldet/registriert d.h. vorgesprochen hat.

Beispiele/Meldungen

  • "Status: Für diesen Bewerber wurden noch keine Informationen zum Migrationshintergrund hinterlegt. Bitte erfassen Sie die Daten in zPDV."

CoLei - Computerunterstütze Leistungsgewährung

Die Anwendung CoLei-ElBa (Elektronische Berechnungsassistenten) dient der Berechnung von Ansprüchen/Leistungen und deren Dokumentation. Über eine Serie von Eingabemasken (Grunddaten, Entgelte, Vorbezug, Arbeitszeit) werden viele personenbezogenen Daten der Betroffenen erfasst, z.B. Zeiten des Beschäftigungs-/Ausbildungsverhältnis, das Ende des letzten Versicherungszeitraums, Zeiten mit gleichzeitig mehreren (parallelen) versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen, maßgebliche Entgelte, unbillige Härte etc. Über die Kundennummer, Nachname, Vorname, Geburtsdatum und Aktenzeichen des Antrags erfolgt eine Zuordnung bzw. Suche der erfassten Informationen.

Es existieren ein Benutzerberechtigungskonzept und entsprechende Zugriffsmatrizen: http://www.arbeitsagentur.de/nn_164878/zentraler-Content/HEGA-Internet/A07-Geldleistung/Dokument/HEGA-09-2009-coLei-BBerechtigungskonzept.html