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Revision 31 vom 2008-12-10 16:04:18
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Revision 37 vom 2009-10-12 19:53:57
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Autor: LilaBlume
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= Polizeiliche Datenbanken auf Europäischer Ebene =

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== SIS == == Einzeldatenbanken ==
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Vgl. ["SIS"].  * ["SIS"] (inklusive SIS II)
 * ["VIS"]
 * ["Vertrag von Prüm"]
 * ["EURODAC"]
 * ["EUCARIS"]
 * ["RISER"] -- nicht direkt in Repression, aber auch fies.
 * ["Europol"] (als Träger von TECS)
 * ["Sirene"] (Infrastruktur)
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== Netzwerke: Sirene - SISNET == == Wahrscheinlich tote Projekte ==
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Sirene (Sirene - Supplément d'Information Requis a l'Entrée Nationale - Supplementary Information Request at the National Entry) heißen die Verbindungsbüros zwischen den nationalen Polizeisystemen und SIS. Für die BRD ist das das BKA; laut [http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/108/1610816.pdf BT-Drucksache 16/10816] sind allein zur Abdeckung des durch SIS II entstehenden Mehraufwands von "ca. 78%" (wer schreibt sowas eigentlich) 35 neue Stellen beim BKA nötig. Mithin dürften bei Sirene BRD gegen 80 Leute beschäftigt sein. In der EU blüht das Projektwesen -- irgendwer kriegt ein "Projekt", labt sich ein paar Jahre an den Fleischtöpfen und zieht dann weiter. Wir glauben, dass die folgenden Datenbanken nicht mehr wirklich betrieben werden. Wer Gegenteiliges weiß: Dies ist ein Wiki.
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SISNET ist ein abgeschottetes Netz, dass die Sirene-Büros in den Mitgliedsstaaten verbindet.

 * [http://europa.eu.int/cgi-bin/eur-lex/udl.pl?REQUEST=Seek-Deliver&LANGUAGE=en&SERVICE=all&COLLECTION=oj&DOCID=2003c038p1 "Bedienungsanleitung" zu Sirene]
 * http://www.wsws.org/de/2002/jul2002/sevi-j02.shtml
 * http://www.europarl.eu.int/meetdocs/committees/libe/20021203/com(2001)0720_de.pdf

== Europol/TECS ==

Hier wird offenbar ein über die derzeit in SIS verfügbaren Daten zusätzlicher Datenaustausch betrieben. Zu datenschutzrechtlichen Aspekten siehe http://europoljsb.ue.eu.int/.

http://www.infolinks.de/cilip/ausgabe/61/tecs.htm -- The Europol
Computer Systems, DB des Europäischen Polizeiamts ("Dritte Säule der
EU") -- 1 Million Records geplant. SIS ist demgegenüber vor allem "zweite
Säule", d.h. auf Migration angelegt. De facto scheint SIS aber durchaus auch Daten
von straffälligen EU-Inländer''''''Innen zu enthalten (und es [http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/cig/g4000s.htm ist umstritten], ob es nicht auch dritte Säule sein kann).

Zwei "Pfeiler"
 1. "Informationssystem", Registerdatenbank über Verurteilte, Verdächtige und potentiell verdächtige Personen
 2. "Analysesystem", zusätzlich Opfer, Kontaktpersonen, Zeug''''''Innen, "andere Personen", Daten über Gesundheit, Sexualität u.a. erlaubt. Unmittelbarer Zugang hier nur durch Europol und ausgesuchte "Expert''''''Innen".

Jede Person hat das Recht, die jeweilige nationale Kontrollinstanz zu ersuchen, die Zulässigkeit der Eingabe und Übermittlung von sie betreffenden Daten an EUROPOL sowie des Abrufs dieser Daten durch den jeweiligen Mitgliedstaat zu überprüfen.

 * http://www.bfd.bund.de/dsvonaz/e5.html

== EURODAC ==

EURODAC ist ein System, mit dem seit dem 15. Januar 2003 Fingerabdrücke von Asylbewerbern und illegalen Einwanderern europaweit verglichen werden.

[http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/lvb/l33081.htm Rechtsgrundlage]

[http://www.bfd.bund.de/information/tb19/node49.html#SECTION00911000000000000000 Wer kontrolliert Eurodac?]

[http://www.heise.de/newsticker/meldung/33690/ EURODAC-Meldung bei heise.de]

[http://www.wsws.org/de/2002/jul2002/sevi-j02.shtml]

== FADU ==
Parallel zu Eurodac entwickelte eine Arbeitsgruppe in der EU ein europäisches zentrales Computersystem innerhalb des Generalsekretariats des Rats für Justiz und Inneres, um Bilder zu speichern und auszutauschen. Das System heißt FADU (falsche und authentische Dokumente).

[http://www.europa-digital.de/text/aktuell/fdw/eurodac.shtml]

[http://no-racism.net/print/57/]

== EUCARIS ==

In [http://www.eucaris.net/ EUCARIS] (European Car Information System - Europaweites KFZ-Register) werden die Daten der zugelassenen KfZ, deren Halter und alle Führerscheinbesitzer ausgetauscht. Teilnehmerländer sind:
 * Großbritannien und Nordirland
 * Belgien
 * Luxemburg
 * Niederlande
 * Deutschland

Für Deutschland werden aus dem [http://www.kba.de/ Kraftfahrtbundesamt] die Daten aus den

    * Zentralen Fahrzeugregister,
    * Zentralen Fahrerlaubnisregister und dem
    * Verkehrszentralregister,

für die Teilnehmerländer bereitgestellt

== IRENE ==

Datenbank von OLAF, offenbar vor allem gegen Wirtschaftskriminalität
gerichtet.

== Enfopol ==

Zur Zusammenarbeit der Innen- und Justizministerien geschaffen, außerhalb der parlametarischen Kontrolle. Eines der Ziele ist es, die Möglichkeit zur permanenten Überwachung des gesamten Telefon- und Datenverkehrs zu haben und die Verschlüsselung von Firmen- und Privatdaten in Computernetzen zu unterbinden, um sie überhaupt abhören zu können.
 * http://www.nadir.org/nadir/initiativ/infoladen_leipzig/camera/
 * http://kai.iks-jena.de/miniwahr/enfopol.html

== RISER ==

[http://www.riser.eu.com/ Registry Information Service on European Residents] ist als europaweiter Zugriffsservice auf alle nationalen Melderegister angelegt. In der aktuellen Pilotphase nehmen Österreich und die BRD teil. Bis Ende 2006 sollen alle EU Staaten angebunden sein. Geld kommt vom EU-Projekt [http://www.bit.ac.at/eten/index.htm eTen], das "Verwaltungsleistungen" ins Netz bringen möchte. Diese sollen auch an Privatfirmen wie z. B. Adressbroker, Versandhändler und Inkassounternehmen verkauft werden.

Links:
 * [https://riser.psi.de/ deutsche Pilotseite]
 * [http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=254482&tmp=91791]
 * [http://www.heise.de/newsticker/meldung/52363]
 * [http://www.datenschutzzentrum.de/riser/projekt.htm]

= Schwarze Liste von Terrorverdächtigte (nach UNO Beschluss) =
 * ["FADU"]
 * ["IRENE"]
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On 14 February 2000, on the basis of Articles 60 EC and 301 EC, the Council adopted Regulation (EC) No 337/2000 concerning a flight ban and a freeze of funds and other financial resources in respect of the Taliban of Afghanistan (OJ 2000 L 43, p. 1). == Schwarze Liste von Terrorverdächtigte ==
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Urteil vom 03.09.2008 Az.: C-402/05 P & C-415/05 P, EuGH Am 14 Februar 2000 hat der Rat auf Basis der Artikel 60 EC und 301 EC die Verordnung (EC) Nr. 337/2000 verabschiedet. Diese verfügte ein Flug-Verbot für Mitglieder der afgahnischen Taliban und ein Einfrieren des Bankvermögens und sonstiges Vermögens der afgahnischen Taliban (OJ 2000 L 43, p. 1).

Im Urteil vom 03.09.2008 Az.: [http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/gettext.pl?where=&lang=en&num=79919096C19050402&doc=T&ouvert=T&seance=ARRET C-402/05 P] und [http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/gettext.pl?where=&lang=en&num=79919096C19050415&doc=T&ouvert=T&seance=ARRET C-415/05 P] des EuGH würde diese Verfügung aufgehoben, da die Verfügung willkürlich war und die Betroffene keine Möglichkeit hatten, sich vor der Listung zu verteidigen.

Ein etwas älterer Artikel zu den Hintergründen findet sich in der Zeitung der Roten Hilfe: http://www.rote-hilfe.de/rhz/rhz199703/rhz397001.html

Rechtslage

Grundsätzlich wird über die EU gerne in [http://europa.eu.int/eur-lex/de/about/abc/abc_12.html drei Säulen] räsoniert: Die erste Säule ist der Binnenmarkt und die Wirtschaftspolitik, die zweite Säule die gemeinsame Außen- und "Sicherheits"politik, die dritte Säule die Zusammenarbeit in der Repression. Obrigkeitliche Datensammlungen werden vor allem im Zuge der dritten Säule vorgenommen, auch wenn etwa OLAF Verbindungen zur ersten, SIS Verbindungen zur zweiten Säule haben kann.

Da die EU im Groben ein Laden der Regierungen ist, darf in keiner Säule mit allzu viel parlamentarischer oder unabhängiger Kontrolle gerechnet werden. Dazu kommt, dass (wenigstens uns) nicht klar ist, welches Datenschutzrecht für die jeweiligen Systeme einschlägig ist. Die [http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2002/l_201/l_20120020731de00370047.pdf EU-Datenschutzrichtline] sollte eigentlich überall in nationales Recht umgesetzt werden und wird also irgendwann auch für diese Datenbanken relevant.

[http://www.europarl.eu.int/comparl/libe/elsj/zoom_in/25_en.htm Das EU-Parlament gibt offen zu], dass z.B. SIS gegenwärtig keine Rechtsgrundlage hat ("the system temporarily rests on the provisions of the third pillar by virtue of a protocol to the Amsterdam Treaty").

Insbesondere ist häufig unklar, ob sich der für Datenschutz zuständige Kommissar (Art. 23 der Europol-Konvention) für Auskunftsersuchen (Art. 19 der Europol-Konvention) oder für eventuelle Beschwerden zuständig fühlen sollte - im Sirene-Manual wird dagegen explizit auf entsprechende Einrichtungen der Länder verwiesen.

Zur Überwachung der Verwendung des SIS existiert ein JSB (Joint Supervisory Body), in dem je zwei VertreterInnen der nationalen Datenschutzbehörden der Mitgliedsstaaten sitzen; online gibt es den [http://www.bfd.bund.de/information/schengen0001.pdf Tätigkeitsbericht 2000/01] und den [http://www.bfd.bund.de/information/schengen0002.pdf Tätigkeitsbericht 2002/03].

Im Jahr 2005 wurde mit dem Prümer Vertrag [http://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%BCmer_Vertrag Wikipedia Eintrag] zwischen sieben EU-Staaten ein umfangreiches Paket zum Datenaustausch verabschiedet. Damit können DNA-Daten, Fingerabdrücke KfZ-Daten von allen Polizei- und Strafverfolgungsbehörden der Unterzeichnerstaaten ausgetauscht werden. [http://www.bmj.bund.de/enid/Internationales_Strafrecht/Pruemer_Vertrag_v1.html Prümer Vertrag im Internetauftritt des BMJ]

Einzeldatenbanken

  • ["SIS"] (inklusive SIS II)
  • ["VIS"]
  • ["Vertrag von Prüm"]
  • ["EURODAC"]
  • ["EUCARIS"]
  • ["RISER"] -- nicht direkt in Repression, aber auch fies.
  • ["Europol"] (als Träger von TECS)
  • ["Sirene"] (Infrastruktur)

Wahrscheinlich tote Projekte

In der EU blüht das Projektwesen -- irgendwer kriegt ein "Projekt", labt sich ein paar Jahre an den Fleischtöpfen und zieht dann weiter. Wir glauben, dass die folgenden Datenbanken nicht mehr wirklich betrieben werden. Wer Gegenteiliges weiß: Dies ist ein Wiki.

  • ["FADU"]
  • ["IRENE"]

Schwarze Liste von Terrorverdächtigte

Am 14 Februar 2000 hat der Rat auf Basis der Artikel 60 EC und 301 EC die Verordnung (EC) Nr. 337/2000 verabschiedet. Diese verfügte ein Flug-Verbot für Mitglieder der afgahnischen Taliban und ein Einfrieren des Bankvermögens und sonstiges Vermögens der afgahnischen Taliban (OJ 2000 L 43, p. 1).

Im Urteil vom 03.09.2008 Az.: [http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/gettext.pl?where=&lang=en&num=79919096C19050402&doc=T&ouvert=T&seance=ARRET C-402/05 P] und [http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/gettext.pl?where=&lang=en&num=79919096C19050415&doc=T&ouvert=T&seance=ARRET C-415/05 P] des EuGH würde diese Verfügung aufgehoben, da die Verfügung willkürlich war und die Betroffene keine Möglichkeit hatten, sich vor der Listung zu verteidigen.

["Glossar"]


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