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Die Bundespolizei führt den BAN unter konsequenter Missachtung aller [http://www.bfd.bund.de/information/tb19/node128.html Mahnungen des BfD]. Die Bundespolizei führt den BAN unter konsequenter Missachtung aller [[http://www.bfd.bund.de/information/tb19/node128.html|Mahnungen des BfD]].

== PAVOS-Zentral ==

Hierbei handelt es sich offenbar um eine klassische Vorgangsverwaltung mit gewissen Auswerteelementen. Dafür spricht auch die relativ kurze Prüffrist von zwei Jahren.

== GGFG ==

"Geschützter Grenzfahnungsbestand" -- Fahndung nach Personen und Sachen an den Grenzen, z.B. zwecks Festnahme, Kontrolle, Zurwückweisung usf. Fahndung nach Sachen umfasst etwa Autos oder Ausweispapiere. Offenbar sind dies Daten, die aus irgendwelchen Gründen nicht in das offenere INZOLL-System dürfen. Wann GGFG abgefragt wird, könnte evtl. aus §§30 und 31 BPolG hervorgehen (XXX nachsehen XXX)

== TaFaS ==

Taschendiebstahlsfahndungssystem -- offenbar eine Art Profiling-System für Taschendiebstahl. Es tut wohl, dass es offenbar auch innerhalb der Bundespolizei Anarchisten oder Kommunikationsguerilleras gibt. Vielleicht ist der Überwachungswahn aber auch wirklich schon derart fortgeschritten.

== EAO Video Bahn ==

2006 (aber noch vor den "Kofferbombern" eingerichtete Datei, die offenbar tatsächlich Videodaten speichert. Das BMI räumt ein, dass grundsätzlich "die Aufzeichnungen unverzüglich zu vernichten" seien, sofern sie nicht zur "Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr oder zur Verfolgung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit erforderlich" seien. Wie das mit der Hoffnung zusammengeht, damit dann eine "retrograde Auswertung" vornehmen zu können, ist wohl nicht nur uns unklar -- es sei denn, man akzeptiert, dass die Bundespolizei hier geltendes Datenschutzrecht ignoriert. Was dann auch nicht so überraschend wäre.

Datenbanken der Bundespolizei

Für die, die es verpasst haben: Die Bundespolizei ist der ehemalige Bundesgrenzschutz, dessen Namen untragbar wurde, weil er mittlerweile regelmäßig auch weit abseits jeder Grenze operiert.

Bundesgrenzschutzaktennachweis (BAN)

Rechtsgrundlage

Gesetz über den Bundesgrenzschutz (XXX aktualisieren, muss mittlerweile novelliert sein XXX)

Inhalt

Der BAN ist insbesondere für Nichtdeutsche und CastorgegnerInnen interessant -- letztere, weil der BGS ja die Bahnpolizei beerbt hat.

Das Bundespolizeigesetz legt fest, dass in BAN Personendaten und besondere Merkmale, die Kriminalaktennummer, Tatzeite und Tatorte und natürlich Tatvorwürfe (durch Gesetz und nähere Beschreibung beschrieben) speichern darf. Alles andere ist nicht erlaubt. War nur ein Scherz: Natürlich darf der BGS speichern, was er will, weil er nämlich zusätzlich alles speichern darf, was der Eigensicherung dient oder damit zu rechnen ist, dass es weitere Straftaten geben wird.

Anmerkungen

Die Bundespolizei führt den BAN unter konsequenter Missachtung aller Mahnungen des BfD.

PAVOS-Zentral

Hierbei handelt es sich offenbar um eine klassische Vorgangsverwaltung mit gewissen Auswerteelementen. Dafür spricht auch die relativ kurze Prüffrist von zwei Jahren.

GGFG

"Geschützter Grenzfahnungsbestand" -- Fahndung nach Personen und Sachen an den Grenzen, z.B. zwecks Festnahme, Kontrolle, Zurwückweisung usf. Fahndung nach Sachen umfasst etwa Autos oder Ausweispapiere. Offenbar sind dies Daten, die aus irgendwelchen Gründen nicht in das offenere INZOLL-System dürfen. Wann GGFG abgefragt wird, könnte evtl. aus §§30 und 31 BPolG hervorgehen (XXX nachsehen XXX)

TaFaS

Taschendiebstahlsfahndungssystem -- offenbar eine Art Profiling-System für Taschendiebstahl. Es tut wohl, dass es offenbar auch innerhalb der Bundespolizei Anarchisten oder Kommunikationsguerilleras gibt. Vielleicht ist der Überwachungswahn aber auch wirklich schon derart fortgeschritten.

EAO Video Bahn

2006 (aber noch vor den "Kofferbombern" eingerichtete Datei, die offenbar tatsächlich Videodaten speichert. Das BMI räumt ein, dass grundsätzlich "die Aufzeichnungen unverzüglich zu vernichten" seien, sofern sie nicht zur "Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr oder zur Verfolgung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit erforderlich" seien. Wie das mit der Hoffnung zusammengeht, damit dann eine "retrograde Auswertung" vornehmen zu können, ist wohl nicht nur uns unklar -- es sei denn, man akzeptiert, dass die Bundespolizei hier geltendes Datenschutzrecht ignoriert. Was dann auch nicht so überraschend wäre.