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= Datenbanken der Bundespolizei = | <<TableOfContents>> |
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Für die, die es verpasst haben: Die Bundespolizei ist der ehemalige Bundesgrenzschutz, dessen Namen untragbar wurde, weil er mittlerweile regelmäßig auch weit abseits jeder Grenze operiert. | |
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== Bundesgrenzschutzaktennachweis (BAN) == | Die Bundespolizei ist eine der Polizeibehörden des [[Datenbanken der Bundespolizeien|Bundes]]. |
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=== Rechtsgrundlage === [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgsg_1994/index.html Gesetz über den Bundesgrenzschutz] (XXX aktualisieren, muss mittlerweile novelliert sein XXX) |
== Rechtsgrundlage == [[http://www.gesetze-im-internet.de/bgsg_1994/index.html|Gesetz über die Bundespolizei]] |
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=== Inhalt === Der BAN ist insbesondere für Nichtdeutsche und Castorgegner''''''Innen interessant -- letztere, weil der BGS ja die Bahnpolizei beerbt hat. |
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Das Bundespolizeigesetz legt fest, dass in BAN Personendaten und besondere Merkmale, die Kriminalaktennummer, Tatzeite und Tatorte und natürlich Tatvorwürfe (durch Gesetz und nähere Beschreibung beschrieben) speichern darf. Alles andere ist nicht erlaubt. War nur ein Scherz: Natürlich darf der BGS speichern, was er will, weil er nämlich zusätzlich alles speichern darf, was der Eigensicherung dient oder damit zu rechnen ist, dass es weitere Straftaten geben wird. | == Nachweissysteme == |
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=== Anmerkungen === Die Bundespolizei führt den BAN unter konsequenter Missachtung aller [http://www.bfd.bund.de/information/tb19/node128.html Mahnungen des BfD]. |
=== Bundesgrenzschutzaktennachweis (BAN) === |
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== PAVOS-Zentral == | Der BAN ist insbesondere für Nichtdeutsche und Castorgegner_innen interessant -- letztere, weil die Bundespolizei ja die Bahnpolizei beerbt hat. |
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Hierbei handelt es sich offenbar um eine klassische Vorgangsverwaltung mit gewissen Auswerteelementen. Dafür spricht auch die relativ kurze Prüffrist von zwei Jahren. | Das Bundespolizeigesetz legt fest, dass in BAN Personendaten und besondere Merkmale, die Kriminalaktennummer, Tatzeite und Tatorte und natürlich Tatvorwürfe (durch Gesetz und nähere Beschreibung beschrieben) speichern darf. Alles andere ist nicht erlaubt. War nur ein Scherz: Natürlich darf die Bundespolizei speichern, was er will, weil er nämlich zusätzlich alles speichern darf, was der Eigensicherung dient oder damit zu rechnen ist, dass es weitere Straftaten geben wird. Im Jahre 2009 gab es 280000 Datensätze in der Datenbank (<<Doclink(2009-bundestag-1613563.pdf,Bt-DS 16/13563)>>); <<BtDS(17/7307)>> gibt für 2011 172899 zur Prävention gespeicherte Datensätze. |
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== GGFG == | Die Bundespolizei führt den BAN unter konsequenter Missachtung aller [[http://www.bfd.bund.de/information/tb19/node128.html|Mahnungen (hier 19. TB BfDI)] des [[Datenschutzbeauftragten|Bundesbeauftragten für Datenschutz]]. |
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"Geschützter Grenzfahnungsbestand" -- Fahndung nach Personen und Sachen an den Grenzen, z.B. zwecks Festnahme, Kontrolle, Zurwückweisung usf. Fahndung nach Sachen umfasst etwa Autos oder Ausweispapiere. Offenbar sind dies Daten, die aus irgendwelchen Gründen nicht in das offenere INZOLL-System dürfen. Wann GGFG abgefragt wird, könnte evtl. aus §§30 und 31 BPolG hervorgehen (XXX nachsehen XXX) | === INPOL === |
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== TaFaS == | Die Bundespolizei nimmt über die INPOL-Land-Schnittstelle am [[INPOL]] des BKA teil. Als Hausnummer, auch im Hinblick auf entsprechende Systeme bei den Ländern, nennt <<BtDS(18/12471)>> einen jährliches Supportaufwand von 235000 Euro im Jahr. |
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Taschendiebstahlsfahndungssystem -- offenbar eine Art Profiling-System für Taschendiebstahl. Es tut wohl, dass es offenbar auch innerhalb der Bundespolizei Anarchisten oder Kommunikationsguerilleras gibt. Vielleicht ist der Überwachungswahn aber auch wirklich schon derart fortgeschritten. | === GGFB (Geschützter Grenzfahndungsbestand) === |
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== EAO Video Bahn == | "Geschützter Grenzfahndungsbestand" -- Fahndung nach Personen und Sachen an den Grenzen, z.B. zwecks Festnahme, Kontrolle, Zurwückweisung usf. Fahndung nach Sachen umfasst etwa Autos oder Ausweispapiere. Offenbar sind dies Daten, die aus irgendwelchen Gründen nicht in das offenere [[Datenbanken des Zoll|INZOLL]]-System dürfen. Im Jahre 2009 gab es 5000 Datensätze (<<Doclink(2009-bundestag-1613563.pdf,Bt-DS 16/13563)>>), für 2011 gibt <<BtDS(17/7307)>> 4899 (aber nur aus dem Präventionsbereich; vermutlich sind das hier aber alle). |
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2006 (aber noch vor den "Kofferbombern" eingerichtete Datei, die offenbar tatsächlich Videodaten speichert. Das BMI räumt ein, dass grundsätzlich "die Aufzeichnungen unverzüglich zu vernichten" seien, sofern sie nicht zur "Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr oder zur Verfolgung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit erforderlich" seien. Wie das mit der Hoffnung zusammengeht, damit dann eine "retrograde Auswertung" vornehmen zu können, ist wohl nicht nur uns unklar -- es sei denn, man akzeptiert, dass die Bundespolizei hier geltendes Datenschutzrecht ignoriert. Was dann auch nicht so überraschend wäre. | === TaFaS (Taschendiebstahlsfahndungssystem) === Das Taschendiebstahlsfahndungssystem TeFaS scheint eine Art Profiling-System für Taschendiebstahl darzustellen. Es tut wohl, dass es offenbar auch innerhalb der Bundespolizei Anarchisten oder Kommunikationsguerilleras gibt. Vielleicht ist der Überwachungswahn aber auch wirklich schon derart fortgeschritten. === EAO Video Bahn === 2006 (aber noch vor den "Kofferbombern") eingerichtete Datei, die offenbar tatsächlich Videodaten aus der [[Videoüberwachung]] speichert speichert. Das Bundeministerium des Innern räumt ein, dass grundsätzlich "die Aufzeichnungen unverzüglich zu vernichten" seien, sofern sie nicht zur "Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr oder zur Verfolgung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit erforderlich" seien. Wie das mit der Hoffnung zusammengeht, damit dann eine "retrograde Auswertung" vornehmen zu können, ist wohl nicht nur uns unklar -- es sei denn, man akzeptiert, dass die Bundespolizei hier geltendes Datenschutzrecht ignoriert. Was dann auch nicht so überraschend wäre. === PIKUS === "Polizeiliches Informations-, Kommunikations-, und Unterstützungssystem", seit 2005. Dies scheint eine Art "Führungsinformationssystem" zu sein, in dem alle möglichen Fälle gespeichert werden, damit die Sekretärinnen ihren Chefs dreidimensionale Tortengrafiken zaubern können. Zu dem Zweck werden personenbezogene Daten gespeichert, aber nach einem Jahr anonymisiert. 2009 waren nach <<Doclink(2009-bundestag-1613563.pdf,Bt-DS 16/13563)>> 850000 Datensätze gespeichert, wie viele davon was mit der Realität zu tun hatten, ist nicht bekannt. == Vorgangsverwaltungen == 2004 startete die BPol zunächst mit einem eigenen Systemen (PAVOS-Zentral, Elektronisches Tagebuch ETB). Hierfür gab es laut <<BtDS(17/8544)>> sogar eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, die dann offenbar locker auf @rtus übertragen wurde. Inzwischen hat die Bundespolizei (geplant war 2007, das dürfte auch in etwa geklappt haben) auf das teils auch auf Länderebene genutzte @rtus-System der Firma Dataport umgestellt (<<BtDS(18/12906)>> nennt den 1.1.2006 als Fertigstellungstermin). In ihm werden Personen gespeichert, die z.B. an Bahnhöfen auffallen, Speicherfirst ist zwischen 1 und 5 Jahren, "regelmäßig 2 Jahre". Im Jahre 2009 gab es 4.8 Millionen Datensätze (<<BtDS(16/13563)>>).. Das System wird nach <<Doclink(2006-BfDI-TB21.pdf,21. TB BfDI (2006))>> (S. 73) zentral im Rechenzentrum der Bundespolizeidirektion (Koblenz) betrieben, wobei lokale BP-Dienststellen ihre Daten zunächst unabhängig voneinander füllen und sich auch selbst um Löschungen u.ä. kümmern sollen (@rtus-Bund). Es gibt offenbar noch ein gemeinsam genutzes System namens @rtus-Zentral, das "deutlich weniger Daten" (BfDI) speichern und der "Recherche" dienen soll. Das ''klingt'' nach dem Unterbau des BAN. TODO: Ist das so? Um mal eine Hausnummer für die direkten Kosten eines solchen Systems zu nennen: <<BtDS(18/12906)>> nennt 605000 Euro jährliche Supportkosten für 2013. === Elektronische Kriminalakte === Offenbar verschieden von @rtus ist ein 2011 noch im Aufbau befindliches System zur Verwaltung einer elektronischen Kriminalakte. Im <<Doclink(2011-BfDI-TB23.pdf,23. TB des BfDI (2011))>>, 7.3.3 (S. 90f) heißt es dazu: {{{#!blockquote Mit den Verfahren „@rtus“ (vgl. 21. TB Nr. 5.3.1) und „Bundespolizeiaktennachweis“ (vgl. 20. TB Nr. 5.3.2) werden zudem Dateien bei der Bundespolizei betrieben, deren Aufgaben und Zwecke sich zum Teil mit denen der eKA überschneiden. Dies kann zu Mehrfachspeicherungen personenbezogener Daten führen. Die Ausgestaltung der elektronischen Kriminalakte macht es daher erforderlich, darüber nachzudenken, ob andere Datenbestände hinfällig werden und damit gelöscht werden können und wie Missbrauch vermieden werden kann, wenn nun sehr viel mehr Bundespolizisten mit einem Mausklick und einigen zusätzlichen Angaben Zugriff auf fast alle in der elektronischen Kriminalakte enthaltenen Daten erhalten. [...] Ein besonderer Mehrwert der elektronischen Kriminalakte wird von der Bundespolizei zudem darin gesehen, dass die neue Datei ein Eingabefeld zu Informationen über die Persönlichkeit des Betroffenen enthält. }}} == Fallbearbeitung == Nach einigen anderweitigen Versuchen (deren Status unbekannt ist) hat die BPol nach <<BtDS(17/8544)>> spätestens 2012 auch rsCase.am Laufen. === ERA (Ermittlung, Recherche und Analyse) === "Ermittlung, Recherche und Analyse" war eine in <<BtDS(16/13563)>> (2009) erwähnte "Fallbearbeitung mit komplexen Ermittlungen der Recherche und der Analyse von Informationen zur Aufklärung und Verhütung von Straftaten". Die Datenbank wurde 2007 eingericht, im Jahre 2009 gab es schon 13000 Datensätze (<<Doclink(2009-bundestag-1613563.pdf,Bt-DS 16/13563)>>). Die Bundespolizei nutzte zeitweise auch [[IBVS]]. == Aufgaben der Bundespolizei == Die Bundespolizei ist der ehemalige Bundesgrenzschutz. Er wurde umbenannt, weil er mittlerweile regelmäßig auch weit abseits jeder Grenze operiert. Ihm wurden von der Schleierfahndung über Ermittlungen, Observationen und Lauschangriffen eine Reihe bedenklicher Eingriffsbefugnisse zugestanden. === Aufgaben der Bundespolizei auf dem Gelände der Deutschen Bahn === Die Aufgaben der Bundespolizei auf den Bahnanlagen (Bahnhöfe, Gleisanlagen, Versorgungseinrichtungen, aber auch Bahnumfeld) lassen sich in drei Punkten zusammenfassen: * Abwehr von Gefahren, die vom Betrieb der Eisenbahnen ausgehen (also Abwehr von Gefahren der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die den Benutzern, den Anlagen oder dem Betrieb der Bahn drohen oder beim Betrieb entstehen oder von den Bahnanlagen ausgehen; * Überwachung der öffentlichen Ordnung mittels Übertragung des Hausrechts. Die Übertragung des Hausrechts rechtfertigt sich jedoch nur aus Sondersituationen bis zum Eintreffen der zuständigen Stellen. * Verfolgung von Zuwiderhandlungen auf dem gesamten Bahngelände und dessen Umfeld im Zuge des "ersten Angriffs" Dabei nutzt sie die [[Videoüberwachung]] der Deutschen Bahn. === Rechtliche Problematiken durch die Aufgaben der BP bei Bahn === Im Zusammenhang mit dem Einsatz [[Private Datenbanken|privater Sicherheitsdienste]] ist zudem umstritten, ob das Hausrecht der Bahn AG auch privatrechtlicher oder rein öffentlich-rechtlicher Natur ist; das Bundesbahnvermögen war als nichtrechtliches Sondervermögen des Bundes hoheitsrechtlich verankert, wird aber jetzt privatrechtlich ausgeübt (vgl. Bueß 1997: 199f); jedenfalls spart die Bahn AG nach eigenen Angaben mit der Übertragung des Hausrechts an die BP jährlich allein 240 Millionen Mark an Personalkosten ein. Diese Aufgabenbeschreibung der Bundespolizei stellt somit zunächst eine Verknüpfung von staatlicher Strafverfolgung und Hausrecht dar, wird aber durch die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten erweitert. Die Übertragung des Hausrechts an die Bundespolizei schafft die Möglichkeit, bereits "niedrigschwellig", also vor Auftreten einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat, einzuschreiten. Mit dem Bundespolizeigesetz wird der BP auch die Aufgabe übertragen, zur "Verhütung von Straftaten", also [[Prävention|präventiv]], einzugreifen. Dieser [[Prävention]]sauftrag stellt damit die Grundlage für die Bundespolizei dar, jenseits strafrechtlicher Relevanz zur Steigerung des "subjektiven Sicherheitsgefühls" tätig zu werden. Hier liegt auch die zentrale Verknüpfung mit den zahlreichen Gefahrenabwehrverordnungen, [[Prävention]]sratsmodellen und Sicherheitspartnerschaften, die sich auf [[Datenbanken auf Länderebene|Länder]]- und kommunaler Ebene etabliert haben. Die Übertragung des Hausrechts an die Bundespolizei und damit dessen Zuständigkeit für z.B. den noch immer als Straftatbestand gehandelten [[http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__265a.html|§ 265a StGB]] (Beförderungserschleichung durch ein Verkehrsmittel, sog. "Schwarzfahren"). Im Kern stellt die Übertragung von Ordnungs- und betriebswirtschaftlich gewollten Aufgaben an die Bundespolizei einen klassischen Fall der Sozialisierung von Verlusten und Privatisierung von Gewinnen dar. === Weitere Infos === Die Aufgaben der BP auf dem Bahngelände : [[http://www.bigbrotherawards.de/2000/.gov/informationen-zum-preistraeger-der-kategorie-behoerden-und-verwaltung?set_language=en|Das 3-S Konzept der Deutschen Bahn]] == Die Bundespolizei auf Europäischer Ebene == Auf europäischer Ebene hat die Bundespolizei Zugriff auf [[Europol]] und [[SIS]] bzw [[SIS II]]. Daneben arbeitet die Bundespolizei mittels [[FRONTEX]] aktiv auf europäischer Ebene mit anderen Grenzbehörden und Gendarmerien der [[Datenbanken EU|EU]] zusammen. |
Inhaltsverzeichnis
Die Bundespolizei ist eine der Polizeibehörden des Bundes.
Rechtsgrundlage
Nachweissysteme
Bundesgrenzschutzaktennachweis (BAN)
Der BAN ist insbesondere für Nichtdeutsche und Castorgegner_innen interessant -- letztere, weil die Bundespolizei ja die Bahnpolizei beerbt hat.
Das Bundespolizeigesetz legt fest, dass in BAN Personendaten und besondere Merkmale, die Kriminalaktennummer, Tatzeite und Tatorte und natürlich Tatvorwürfe (durch Gesetz und nähere Beschreibung beschrieben) speichern darf. Alles andere ist nicht erlaubt. War nur ein Scherz: Natürlich darf die Bundespolizei speichern, was er will, weil er nämlich zusätzlich alles speichern darf, was der Eigensicherung dient oder damit zu rechnen ist, dass es weitere Straftaten geben wird. Im Jahre 2009 gab es 280000 Datensätze in der Datenbank (Bt-DS 16/13563); Bundestags-Drucksache 17/7307 gibt für 2011 172899 zur Prävention gespeicherte Datensätze.
Die Bundespolizei führt den BAN unter konsequenter Missachtung aller Mahnungen (hier 19. TB BfDI)] des [[Datenschutzbeauftragten.
INPOL
Die Bundespolizei nimmt über die INPOL-Land-Schnittstelle am INPOL des BKA teil. Als Hausnummer, auch im Hinblick auf entsprechende Systeme bei den Ländern, nennt Bundestags-Drucksache 18/12471 einen jährliches Supportaufwand von 235000 Euro im Jahr.
GGFB (Geschützter Grenzfahndungsbestand)
"Geschützter Grenzfahndungsbestand" -- Fahndung nach Personen und Sachen an den Grenzen, z.B. zwecks Festnahme, Kontrolle, Zurwückweisung usf. Fahndung nach Sachen umfasst etwa Autos oder Ausweispapiere. Offenbar sind dies Daten, die aus irgendwelchen Gründen nicht in das offenere INZOLL-System dürfen. Im Jahre 2009 gab es 5000 Datensätze (Bt-DS 16/13563), für 2011 gibt Bundestags-Drucksache 17/7307 4899 (aber nur aus dem Präventionsbereich; vermutlich sind das hier aber alle).
TaFaS (Taschendiebstahlsfahndungssystem)
Das Taschendiebstahlsfahndungssystem TeFaS scheint eine Art Profiling-System für Taschendiebstahl darzustellen. Es tut wohl, dass es offenbar auch innerhalb der Bundespolizei Anarchisten oder Kommunikationsguerilleras gibt. Vielleicht ist der Überwachungswahn aber auch wirklich schon derart fortgeschritten.
EAO Video Bahn
2006 (aber noch vor den "Kofferbombern") eingerichtete Datei, die offenbar tatsächlich Videodaten aus der Videoüberwachung speichert speichert. Das Bundeministerium des Innern räumt ein, dass grundsätzlich "die Aufzeichnungen unverzüglich zu vernichten" seien, sofern sie nicht zur "Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr oder zur Verfolgung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit erforderlich" seien. Wie das mit der Hoffnung zusammengeht, damit dann eine "retrograde Auswertung" vornehmen zu können, ist wohl nicht nur uns unklar -- es sei denn, man akzeptiert, dass die Bundespolizei hier geltendes Datenschutzrecht ignoriert. Was dann auch nicht so überraschend wäre.
PIKUS
"Polizeiliches Informations-, Kommunikations-, und Unterstützungssystem", seit 2005. Dies scheint eine Art "Führungsinformationssystem" zu sein, in dem alle möglichen Fälle gespeichert werden, damit die Sekretärinnen ihren Chefs dreidimensionale Tortengrafiken zaubern können. Zu dem Zweck werden personenbezogene Daten gespeichert, aber nach einem Jahr anonymisiert. 2009 waren nach Bt-DS 16/13563 850000 Datensätze gespeichert, wie viele davon was mit der Realität zu tun hatten, ist nicht bekannt.
Vorgangsverwaltungen
2004 startete die BPol zunächst mit einem eigenen Systemen (PAVOS-Zentral, Elektronisches Tagebuch ETB). Hierfür gab es laut Bundestags-Drucksache 17/8544 sogar eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, die dann offenbar locker auf @rtus übertragen wurde.
Inzwischen hat die Bundespolizei (geplant war 2007, das dürfte auch in etwa geklappt haben) auf das teils auch auf Länderebene genutzte @rtus-System der Firma Dataport umgestellt (Bundestags-Drucksache 18/12906 nennt den 1.1.2006 als Fertigstellungstermin).
In ihm werden Personen gespeichert, die z.B. an Bahnhöfen auffallen, Speicherfirst ist zwischen 1 und 5 Jahren, "regelmäßig 2 Jahre". Im Jahre 2009 gab es 4.8 Millionen Datensätze (Bundestags-Drucksache 16/13563)..
Das System wird nach 21. TB BfDI (2006) (S. 73) zentral im Rechenzentrum der Bundespolizeidirektion (Koblenz) betrieben, wobei lokale BP-Dienststellen ihre Daten zunächst unabhängig voneinander füllen und sich auch selbst um Löschungen u.ä. kümmern sollen (@rtus-Bund). Es gibt offenbar noch ein gemeinsam genutzes System namens @rtus-Zentral, das "deutlich weniger Daten" (BfDI) speichern und der "Recherche" dienen soll. Das klingt nach dem Unterbau des BAN. TODO: Ist das so?
Um mal eine Hausnummer für die direkten Kosten eines solchen Systems zu nennen: Bundestags-Drucksache 18/12906 nennt 605000 Euro jährliche Supportkosten für 2013.
Elektronische Kriminalakte
Offenbar verschieden von @rtus ist ein 2011 noch im Aufbau befindliches System zur Verwaltung einer elektronischen Kriminalakte. Im 23. TB des BfDI (2011), 7.3.3 (S. 90f) heißt es dazu:
Mit den Verfahren „@rtus“ (vgl. 21. TB Nr. 5.3.1) und „Bundespolizeiaktennachweis“ (vgl. 20. TB Nr. 5.3.2) werden zudem Dateien bei der Bundespolizei betrieben, deren Aufgaben und Zwecke sich zum Teil mit denen der eKA überschneiden. Dies kann zu Mehrfachspeicherungen personenbezogener Daten führen. Die Ausgestaltung der elektronischen Kriminalakte macht es daher erforderlich, darüber nachzudenken, ob andere Datenbestände hinfällig werden und damit gelöscht werden können und wie Missbrauch vermieden werden kann, wenn nun sehr viel mehr Bundespolizisten mit einem Mausklick und einigen zusätzlichen Angaben Zugriff auf fast alle in der elektronischen Kriminalakte enthaltenen Daten erhalten. [...] Ein besonderer Mehrwert der elektronischen Kriminalakte wird von der Bundespolizei zudem darin gesehen, dass die neue Datei ein Eingabefeld zu Informationen über die Persönlichkeit des Betroffenen enthält.
Fallbearbeitung
Nach einigen anderweitigen Versuchen (deren Status unbekannt ist) hat die BPol nach Bundestags-Drucksache 17/8544 spätestens 2012 auch rsCase.am Laufen.
ERA (Ermittlung, Recherche und Analyse)
"Ermittlung, Recherche und Analyse" war eine in Bundestags-Drucksache 16/13563 (2009) erwähnte "Fallbearbeitung mit komplexen Ermittlungen der Recherche und der Analyse von Informationen zur Aufklärung und Verhütung von Straftaten". Die Datenbank wurde 2007 eingericht, im Jahre 2009 gab es schon 13000 Datensätze (Bt-DS 16/13563).
Die Bundespolizei nutzte zeitweise auch IBVS.
Aufgaben der Bundespolizei
Die Bundespolizei ist der ehemalige Bundesgrenzschutz. Er wurde umbenannt, weil er mittlerweile regelmäßig auch weit abseits jeder Grenze operiert. Ihm wurden von der Schleierfahndung über Ermittlungen, Observationen und Lauschangriffen eine Reihe bedenklicher Eingriffsbefugnisse zugestanden.
Aufgaben der Bundespolizei auf dem Gelände der Deutschen Bahn
Die Aufgaben der Bundespolizei auf den Bahnanlagen (Bahnhöfe, Gleisanlagen, Versorgungseinrichtungen, aber auch Bahnumfeld) lassen sich in drei Punkten zusammenfassen:
- Abwehr von Gefahren, die vom Betrieb der Eisenbahnen ausgehen (also Abwehr von Gefahren der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die den Benutzern, den Anlagen oder dem Betrieb der Bahn drohen oder beim Betrieb entstehen oder von den Bahnanlagen ausgehen;
- Überwachung der öffentlichen Ordnung mittels Übertragung des Hausrechts. Die Übertragung des Hausrechts rechtfertigt sich jedoch nur aus Sondersituationen bis zum Eintreffen der zuständigen Stellen.
- Verfolgung von Zuwiderhandlungen auf dem gesamten Bahngelände und dessen Umfeld im Zuge des "ersten Angriffs"
Dabei nutzt sie die Videoüberwachung der Deutschen Bahn.
Rechtliche Problematiken durch die Aufgaben der BP bei Bahn
Im Zusammenhang mit dem Einsatz privater Sicherheitsdienste ist zudem umstritten, ob das Hausrecht der Bahn AG auch privatrechtlicher oder rein öffentlich-rechtlicher Natur ist; das Bundesbahnvermögen war als nichtrechtliches Sondervermögen des Bundes hoheitsrechtlich verankert, wird aber jetzt privatrechtlich ausgeübt (vgl. Bueß 1997: 199f); jedenfalls spart die Bahn AG nach eigenen Angaben mit der Übertragung des Hausrechts an die BP jährlich allein 240 Millionen Mark an Personalkosten ein.
Diese Aufgabenbeschreibung der Bundespolizei stellt somit zunächst eine Verknüpfung von staatlicher Strafverfolgung und Hausrecht dar, wird aber durch die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten erweitert. Die Übertragung des Hausrechts an die Bundespolizei schafft die Möglichkeit, bereits "niedrigschwellig", also vor Auftreten einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat, einzuschreiten. Mit dem Bundespolizeigesetz wird der BP auch die Aufgabe übertragen, zur "Verhütung von Straftaten", also präventiv, einzugreifen. Dieser Präventionsauftrag stellt damit die Grundlage für die Bundespolizei dar, jenseits strafrechtlicher Relevanz zur Steigerung des "subjektiven Sicherheitsgefühls" tätig zu werden. Hier liegt auch die zentrale Verknüpfung mit den zahlreichen Gefahrenabwehrverordnungen, Präventionsratsmodellen und Sicherheitspartnerschaften, die sich auf Länder- und kommunaler Ebene etabliert haben.
Die Übertragung des Hausrechts an die Bundespolizei und damit dessen Zuständigkeit für z.B. den noch immer als Straftatbestand gehandelten § 265a StGB (Beförderungserschleichung durch ein Verkehrsmittel, sog. "Schwarzfahren"). Im Kern stellt die Übertragung von Ordnungs- und betriebswirtschaftlich gewollten Aufgaben an die Bundespolizei einen klassischen Fall der Sozialisierung von Verlusten und Privatisierung von Gewinnen dar.
Weitere Infos
Die Aufgaben der BP auf dem Bahngelände : Das 3-S Konzept der Deutschen Bahn
Die Bundespolizei auf Europäischer Ebene
Auf europäischer Ebene hat die Bundespolizei Zugriff auf Europol und SIS bzw SIS II. Daneben arbeitet die Bundespolizei mittels FRONTEX aktiv auf europäischer Ebene mit anderen Grenzbehörden und Gendarmerien der EU zusammen.