2850
Kommentar: converted to 1.6 markup
|
4188
|
Gelöschter Text ist auf diese Art markiert. | Hinzugefügter Text ist auf diese Art markiert. |
Zeile 1: | Zeile 1: |
<<TableOfContents>> |
|
Zeile 5: | Zeile 7: |
Die Zahlen für 2009 sind aus <<Doclink(2009-bundestag-1613563.pdf,Bt-DS 16/13563)>>. == Bundespolizeigesetz == [[http://www.gesetze-im-internet.de/bgsg_1994/index.html|Gesetz über die Bundespolizei]] |
|
Zeile 7: | Zeile 15: |
=== Rechtsgrundlage === [[http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgsg_1994/index.html|Gesetz über den Bundesgrenzschutz]] (XXX aktualisieren, muss mittlerweile novelliert sein XXX) |
|
Zeile 10: | Zeile 16: |
=== Inhalt === Der BAN ist insbesondere für Nichtdeutsche und Castorgegner''''''Innen interessant -- letztere, weil der BGS ja die Bahnpolizei beerbt hat. |
=== BAN Inhalt === Der BAN ist insbesondere für Nichtdeutsche und Castorgegner''''''Innen interessant -- letztere, weil die Bundespolizei ja die Bahnpolizei beerbt hat. |
Zeile 14: | Zeile 21: |
2009: 280000 Datensätze. |
|
Zeile 18: | Zeile 27: |
== PAVOS-Zentral == | == PAVOS-Zentral/@rtus-Bund == |
Zeile 20: | Zeile 29: |
Hierbei handelt es sich offenbar um eine klassische Vorgangsverwaltung mit gewissen Auswerteelementen. Dafür spricht auch die relativ kurze Prüffrist von zwei Jahren. | Die Vorgangsverwaltung der Bundespolizei. 2004 zunächst mit einem eigenen System (PAVOS-Zentral, Elektronisches Tagebuch ETB) gestartet, hat die Bundespolizei später auf das auch auf Länderebene verbreitete @rtus-System umgesetzt, um mit den Bodenspuckern im Bahnhof fertig zu werden. Sie werden zwischen 1 und 5 Jahren gespeichert, "regelmäßig 2 Jahre" (<<Doclink(2009-bundestag-1613563.pdf,Bt-DS 16/13563)>>. |
Zeile 22: | Zeile 33: |
== GGFG == | 2009 4.8 Millionen Datensätze. |
Zeile 24: | Zeile 35: |
"Geschützter Grenzfahnungsbestand" -- Fahndung nach Personen und Sachen an den Grenzen, z.B. zwecks Festnahme, Kontrolle, Zurwückweisung usf. Fahndung nach Sachen umfasst etwa Autos oder Ausweispapiere. Offenbar sind dies Daten, die aus irgendwelchen Gründen nicht in das offenere INZOLL-System dürfen. Wann GGFG abgefragt wird, könnte evtl. aus §§30 und 31 BPolG hervorgehen (XXX nachsehen XXX) | == GGFB == "Geschützter Grenzfahnungsbestand" -- Fahndung nach Personen und Sachen an den Grenzen, z.B. zwecks Festnahme, Kontrolle, Zurwückweisung usf. Fahndung nach Sachen umfasst etwa Autos oder Ausweispapiere. Offenbar sind dies Daten, die aus irgendwelchen Gründen nicht in das offenere INZOLL-System dürfen. 2009: 5000 Datensätze. |
Zeile 33: | Zeile 48: |
== ERA == "Ermittlung, Recherche und Analyse", offenbar eine Art Vorgangsbearbeitung der Bundespolizei, ("Fallbearbeitung mit komplexen Ermittlungen der Recherche und der Analyse von Informationen zur Aufklärung und Verhütung von Straftaten", <<Doclink(2009-bundestag-1613563.pdf,Bt-DS 16/13563)>>), aber nach der Regelspeicherfrist (1 bis 10 Jahre) zu urteilen wohl nur für "größere" Fälle, nicht fürs Auf-den-Boden-spucken im Bahnhof. Eingerichtet 2007, 2009 13000 Datensätze. == PIKUS == "Polizeiliches Informations-, Kommunikations-, und Unterstützungssystem", seit 2005. Dies scheint eine Art "Führungsinformationssystem" zu sein, in dem alle möglichen Fälle gespeichert werden, damit die Sekretärinnen ihren Chefs dreidimensionale Tortengrafiken zaubern können. Zu dem Zweck werden personenbezogene Daten gespeichert, aber nach einem Jahr anonymisiert. 2009 waren 850000 Datensätze gespeichert, wie viele davon was mit der Realität zu tun hatten, ist nicht bekannt. |
Inhaltsverzeichnis
Datenbanken der Bundespolizei
Für die, die es verpasst haben: Die Bundespolizei ist der ehemalige Bundesgrenzschutz, dessen Namen untragbar wurde, weil er mittlerweile regelmäßig auch weit abseits jeder Grenze operiert.
Die Zahlen für 2009 sind aus Bt-DS 16/13563.
Bundespolizeigesetz
Bundesgrenzschutzaktennachweis (BAN)
BAN Inhalt
Der BAN ist insbesondere für Nichtdeutsche und CastorgegnerInnen interessant -- letztere, weil die Bundespolizei ja die Bahnpolizei beerbt hat.
Das Bundespolizeigesetz legt fest, dass in BAN Personendaten und besondere Merkmale, die Kriminalaktennummer, Tatzeite und Tatorte und natürlich Tatvorwürfe (durch Gesetz und nähere Beschreibung beschrieben) speichern darf. Alles andere ist nicht erlaubt. War nur ein Scherz: Natürlich darf der BGS speichern, was er will, weil er nämlich zusätzlich alles speichern darf, was der Eigensicherung dient oder damit zu rechnen ist, dass es weitere Straftaten geben wird.
2009: 280000 Datensätze.
Anmerkungen
Die Bundespolizei führt den BAN unter konsequenter Missachtung aller Mahnungen des BfD.
PAVOS-Zentral/@rtus-Bund
Die Vorgangsverwaltung der Bundespolizei. 2004 zunächst mit einem eigenen System (PAVOS-Zentral, Elektronisches Tagebuch ETB) gestartet, hat die Bundespolizei später auf das auch auf Länderebene verbreitete @rtus-System umgesetzt, um mit den Bodenspuckern im Bahnhof fertig zu werden. Sie werden zwischen 1 und 5 Jahren gespeichert, "regelmäßig 2 Jahre" (Bt-DS 16/13563.
2009 4.8 Millionen Datensätze.
GGFB
"Geschützter Grenzfahnungsbestand" -- Fahndung nach Personen und Sachen an den Grenzen, z.B. zwecks Festnahme, Kontrolle, Zurwückweisung usf. Fahndung nach Sachen umfasst etwa Autos oder Ausweispapiere. Offenbar sind dies Daten, die aus irgendwelchen Gründen nicht in das offenere INZOLL-System dürfen.
2009: 5000 Datensätze.
TaFaS
Taschendiebstahlsfahndungssystem -- offenbar eine Art Profiling-System für Taschendiebstahl. Es tut wohl, dass es offenbar auch innerhalb der Bundespolizei Anarchisten oder Kommunikationsguerilleras gibt. Vielleicht ist der Überwachungswahn aber auch wirklich schon derart fortgeschritten.
EAO Video Bahn
2006 (aber noch vor den "Kofferbombern" eingerichtete Datei, die offenbar tatsächlich Videodaten speichert. Das BMI räumt ein, dass grundsätzlich "die Aufzeichnungen unverzüglich zu vernichten" seien, sofern sie nicht zur "Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr oder zur Verfolgung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit erforderlich" seien. Wie das mit der Hoffnung zusammengeht, damit dann eine "retrograde Auswertung" vornehmen zu können, ist wohl nicht nur uns unklar -- es sei denn, man akzeptiert, dass die Bundespolizei hier geltendes Datenschutzrecht ignoriert. Was dann auch nicht so überraschend wäre.
ERA
"Ermittlung, Recherche und Analyse", offenbar eine Art Vorgangsbearbeitung der Bundespolizei, ("Fallbearbeitung mit komplexen Ermittlungen der Recherche und der Analyse von Informationen zur Aufklärung und Verhütung von Straftaten", Bt-DS 16/13563), aber nach der Regelspeicherfrist (1 bis 10 Jahre) zu urteilen wohl nur für "größere" Fälle, nicht fürs Auf-den-Boden-spucken im Bahnhof.
Eingerichtet 2007, 2009 13000 Datensätze.
PIKUS
"Polizeiliches Informations-, Kommunikations-, und Unterstützungssystem", seit 2005. Dies scheint eine Art "Führungsinformationssystem" zu sein, in dem alle möglichen Fälle gespeichert werden, damit die Sekretärinnen ihren Chefs dreidimensionale Tortengrafiken zaubern können. Zu dem Zweck werden personenbezogene Daten gespeichert, aber nach einem Jahr anonymisiert. 2009 waren 850000 Datensätze gespeichert, wie viele davon was mit der Realität zu tun hatten, ist nicht bekannt.