Unterschiede zwischen den Revisionen 5 und 6
Revision 5 vom 2010-06-05 07:48:06
Größe: 4212
Autor: LilaBlume
Kommentar: + Infos aus 16/13563
Revision 6 vom 2011-01-25 19:52:02
Größe: 4247
Autor: anonym
Kommentar:
Gelöschter Text ist auf diese Art markiert. Hinzugefügter Text ist auf diese Art markiert.
Zeile 1: Zeile 1:
<<TableOfContents>>
Zeile 14: Zeile 16:
Der BAN ist insbesondere für Nichtdeutsche und Castorgegner''''''Innen interessant -- letztere, weil der BGS ja die Bahnpolizei beerbt hat. Der BAN ist insbesondere für Nichtdeutsche und Castorgegner''''''Innen interessant -- letztere, weil die Bundespolizei ja die Bahnpolizei beerbt hat.
Zeile 27: Zeile 29:
mit den Bodenspuckern im Bahnhof fertig zu werden. Sie werden zwischen 1 und 5 Jahren gespeichert, "regelmäßig 2 Jahre" (<<Doclink(2009-bundestag-1613563.pdf,Bt-DS 16/13563). mit den Bodenspuckern im Bahnhof fertig zu werden. Sie werden zwischen 1 und 5 Jahren gespeichert, "regelmäßig 2 Jahre" (<<Doclink(2009-bundestag-1613563.pdf,Bt-DS 16/13563)>>.

Datenbanken der Bundespolizei

Für die, die es verpasst haben: Die Bundespolizei ist der ehemalige Bundesgrenzschutz, dessen Namen untragbar wurde, weil er mittlerweile regelmäßig auch weit abseits jeder Grenze operiert.

Die Zahlen für 2009 sind aus Bt-DS 16/13563.

Bundesgrenzschutzaktennachweis (BAN)

Rechtsgrundlage

Gesetz über den Bundesgrenzschutz (XXX aktualisieren, muss mittlerweile novelliert sein XXX)

Inhalt

Der BAN ist insbesondere für Nichtdeutsche und CastorgegnerInnen interessant -- letztere, weil die Bundespolizei ja die Bahnpolizei beerbt hat.

Das Bundespolizeigesetz legt fest, dass in BAN Personendaten und besondere Merkmale, die Kriminalaktennummer, Tatzeite und Tatorte und natürlich Tatvorwürfe (durch Gesetz und nähere Beschreibung beschrieben) speichern darf. Alles andere ist nicht erlaubt. War nur ein Scherz: Natürlich darf der BGS speichern, was er will, weil er nämlich zusätzlich alles speichern darf, was der Eigensicherung dient oder damit zu rechnen ist, dass es weitere Straftaten geben wird.

2009: 280000 Datensätze.

Anmerkungen

Die Bundespolizei führt den BAN unter konsequenter Missachtung aller Mahnungen des BfD.

PAVOS-Zentral/@rtus-Bund

Die Vorgangsverwaltung der Bundespolizei. 2004 zunächst mit einem eigenen System (PAVOS-Zentral, Elektronisches Tagebuch ETB) gestartet, hat die Bundespolizei später auf das auch auf Länderebene verbreitete @rtus-System umgesetzt, um mit den Bodenspuckern im Bahnhof fertig zu werden. Sie werden zwischen 1 und 5 Jahren gespeichert, "regelmäßig 2 Jahre" (Bt-DS 16/13563.

2009 4.8 Millionen Datensätze.

GGFB

"Geschützter Grenzfahnungsbestand" -- Fahndung nach Personen und Sachen an den Grenzen, z.B. zwecks Festnahme, Kontrolle, Zurwückweisung usf. Fahndung nach Sachen umfasst etwa Autos oder Ausweispapiere. Offenbar sind dies Daten, die aus irgendwelchen Gründen nicht in das offenere INZOLL-System dürfen.

2009: 5000 Datensätze.

TaFaS

Taschendiebstahlsfahndungssystem -- offenbar eine Art Profiling-System für Taschendiebstahl. Es tut wohl, dass es offenbar auch innerhalb der Bundespolizei Anarchisten oder Kommunikationsguerilleras gibt. Vielleicht ist der Überwachungswahn aber auch wirklich schon derart fortgeschritten.

EAO Video Bahn

2006 (aber noch vor den "Kofferbombern" eingerichtete Datei, die offenbar tatsächlich Videodaten speichert. Das BMI räumt ein, dass grundsätzlich "die Aufzeichnungen unverzüglich zu vernichten" seien, sofern sie nicht zur "Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr oder zur Verfolgung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit erforderlich" seien. Wie das mit der Hoffnung zusammengeht, damit dann eine "retrograde Auswertung" vornehmen zu können, ist wohl nicht nur uns unklar -- es sei denn, man akzeptiert, dass die Bundespolizei hier geltendes Datenschutzrecht ignoriert. Was dann auch nicht so überraschend wäre.

ERA

"Ermittlung, Recherche und Analyse", offenbar eine Art Vorgangsbearbeitung der Bundespolizei, ("Fallbearbeitung mit komplexen Ermittlungen der Recherche und der Analyse von Informationen zur Aufklärung und Verhütung von Straftaten", Bt-DS 16/13563), aber nach der Regelspeicherfrist (1 bis 10 Jahre) zu urteilen wohl nur für "größere" Fälle, nicht fürs Auf-den-Boden-spucken im Bahnhof.

Eingerichtet 2007, 2009 13000 Datensätze.

PIKUS

"Polizeiliches Informations-, Kommunikations-, und Unterstützungssystem", seit 2005. Dies scheint eine Art "Führungsinformationssystem" zu sein, in dem alle möglichen Fälle gespeichert werden, damit die Sekretärinnen ihren Chefs dreidimensionale Tortengrafiken zaubern können. Zu dem Zweck werden personenbezogene Daten gespeichert, aber nach einem Jahr anonymisiert. 2009 waren 850000 Datensätze gespeichert, wie viele davon was mit der Realität zu tun hatten, ist nicht bekannt.