4247
Kommentar:
|
9286
|
Gelöschter Text ist auf diese Art markiert. | Hinzugefügter Text ist auf diese Art markiert. |
Zeile 5: | Zeile 5: |
Für die, die es verpasst haben: Die Bundespolizei ist der ehemalige Bundesgrenzschutz, dessen Namen untragbar wurde, weil er mittlerweile regelmäßig auch weit abseits jeder Grenze operiert. | Die Bundespolizei ist eine der Polizeibehörden des [[Datenbanken der Bundespolizeien|Bundes]]. |
Zeile 7: | Zeile 7: |
Die Zahlen für 2009 sind aus <<Doclink(2009-bundestag-1613563.pdf,Bt-DS 16/13563)>>. | == Bundespolizeigesetz == [[http://www.gesetze-im-internet.de/bgsg_1994/index.html|Gesetz über die Bundespolizei]] |
Zeile 10: | Zeile 11: |
== Bundesgrenzschutzaktennachweis (BAN) == | == Datenbanken der Bundespolizei == |
Zeile 12: | Zeile 13: |
=== Rechtsgrundlage === [[http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgsg_1994/index.html|Gesetz über den Bundesgrenzschutz]] (XXX aktualisieren, muss mittlerweile novelliert sein XXX) |
Neben den eigenen Datenbanken benutzt die Bundespolizei auch die Verbbundatei [[INPOL]]. |
Zeile 15: | Zeile 15: |
=== Inhalt === | === Bundesgrenzschutzaktennachweis (BAN) === ==== BAN Inhalt ==== |
Zeile 18: | Zeile 20: |
Das Bundespolizeigesetz legt fest, dass in BAN Personendaten und besondere Merkmale, die Kriminalaktennummer, Tatzeite und Tatorte und natürlich Tatvorwürfe (durch Gesetz und nähere Beschreibung beschrieben) speichern darf. Alles andere ist nicht erlaubt. War nur ein Scherz: Natürlich darf der BGS speichern, was er will, weil er nämlich zusätzlich alles speichern darf, was der Eigensicherung dient oder damit zu rechnen ist, dass es weitere Straftaten geben wird. | Das Bundespolizeigesetz legt fest, dass in BAN Personendaten und besondere Merkmale, die Kriminalaktennummer, Tatzeite und Tatorte und natürlich Tatvorwürfe (durch Gesetz und nähere Beschreibung beschrieben) speichern darf. Alles andere ist nicht erlaubt. War nur ein Scherz: Natürlich darf die Bundespolizei speichern, was er will, weil er nämlich zusätzlich alles speichern darf, was der Eigensicherung dient oder damit zu rechnen ist, dass es weitere Straftaten geben wird. Im Jahre 2009 gab es 280000 Datensätze in der Datenbank. |
Zeile 20: | Zeile 23: |
2009: 280000 Datensätze. | ==== Bemängelung des BfDI ==== Die Bundespolizei führt den BAN unter konsequenter Missachtung aller [[http://www.bfd.bund.de/information/tb19/node128.html|Mahnungen]] des [[Datenschutzbeauftragten|Bundesbeauftragten für Datenschutz]]. |
Zeile 22: | Zeile 26: |
=== Anmerkungen === Die Bundespolizei führt den BAN unter konsequenter Missachtung aller [[http://www.bfd.bund.de/information/tb19/node128.html|Mahnungen des BfD]]. |
=== Die Vorgangsverwaltungen PAVOS-Zentral/@rtus === |
Zeile 25: | Zeile 28: |
== PAVOS-Zentral/@rtus-Bund == | Die [[Länderübergreifende Software#Vorgangsverwaltungen|Vorgangsverwaltung]] der Bundespolizei. 2004 zunächst mit einem eigenen System (PAVOS-Zentral, Elektronisches Tagebuch ETB) gestartet, hat die Bundespolizei später (geplant war 2007, das dürfte auch in etwa geklappt haben) auf das auch auf Länderebene verbreitete @rtus-System umgesetzt, um mit den Bodenspuckern im Bahnhof fertig zu werden. Sie werden zwischen 1 und 5 Jahren gespeichert, "regelmäßig 2 Jahre" (siehe [[#Quellen|Quellen]]). Im Jahre 2009 gab es 4.8 Millionen Datensätze. |
Zeile 27: | Zeile 32: |
Die Vorgangsverwaltung der Bundespolizei. 2004 zunächst mit einem eigenen System (PAVOS-Zentral, Elektronisches Tagebuch ETB) gestartet, hat die Bundespolizei später auf das auch auf Länderebene verbreitete @rtus-System umgesetzt, um mit den Bodenspuckern im Bahnhof fertig zu werden. Sie werden zwischen 1 und 5 Jahren gespeichert, "regelmäßig 2 Jahre" (<<Doclink(2009-bundestag-1613563.pdf,Bt-DS 16/13563)>>. |
Das System wird nach <<Doclink(2006-BfDI-TB21.pdf,21. TB BfDI (2006))>> (S. 73) zentral im Rechenzentrum der Bundespolizeidirektion (Koblenz) betrieben, wobei lokale BP-Dienststellen ihre Daten zunächst unabhängig voneinander füllen und sich auch selbst um Löschungen u.ä. kümmern sollen (@rtus-Bund). Es gibt offenbar noch ein gemeinsam genutzes System namens @rtus-Zentral, das "deutlich weniger Daten" (BfDI) speichern und der "Recherche" dienen soll. Das ''klingt'' nach dem Unterbau des BAN. TODO: Ist das so? |
Zeile 31: | Zeile 40: |
2009 4.8 Millionen Datensätze. | |
Zeile 33: | Zeile 41: |
== GGFB == | === GGFB (Geschützter Grenzfahnungsbestand) === |
Zeile 35: | Zeile 43: |
"Geschützter Grenzfahnungsbestand" -- Fahndung nach Personen und Sachen an den Grenzen, z.B. zwecks Festnahme, Kontrolle, Zurwückweisung usf. Fahndung nach Sachen umfasst etwa Autos oder Ausweispapiere. Offenbar sind dies Daten, die aus irgendwelchen Gründen nicht in das offenere INZOLL-System dürfen. | "Geschützter Grenzfahnungsbestand" -- Fahndung nach Personen und Sachen an den Grenzen, z.B. zwecks Festnahme, Kontrolle, Zurwückweisung usf. Fahndung nach Sachen umfasst etwa Autos oder Ausweispapiere. Offenbar sind dies Daten, die aus irgendwelchen Gründen nicht in das offenere [[Datenbanken des Zoll|INZOLL]]-System dürfen. Im Jahres 2009 gab es 5000 Datensätze. |
Zeile 37: | Zeile 46: |
2009: 5000 Datensätze. == TaFaS == |
=== TaFaS (Taschendiebstahlsfahndungssystem) === |
Zeile 43: | Zeile 50: |
== EAO Video Bahn == | === EAO Video Bahn === |
Zeile 45: | Zeile 52: |
2006 (aber noch vor den "Kofferbombern" eingerichtete Datei, die offenbar tatsächlich Videodaten speichert. Das BMI räumt ein, dass grundsätzlich "die Aufzeichnungen unverzüglich zu vernichten" seien, sofern sie nicht zur "Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr oder zur Verfolgung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit erforderlich" seien. Wie das mit der Hoffnung zusammengeht, damit dann eine "retrograde Auswertung" vornehmen zu können, ist wohl nicht nur uns unklar -- es sei denn, man akzeptiert, dass die Bundespolizei hier geltendes Datenschutzrecht ignoriert. Was dann auch nicht so überraschend wäre. | 2006 (aber noch vor den "Kofferbombern") eingerichtete Datei, die offenbar tatsächlich Videodaten aus der [[Videoüberwachung]] speichert speichert. Das Bundeministerium des Innern räumt ein, dass grundsätzlich "die Aufzeichnungen unverzüglich zu vernichten" seien, sofern sie nicht zur "Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr oder zur Verfolgung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit erforderlich" seien. Wie das mit der Hoffnung zusammengeht, damit dann eine "retrograde Auswertung" vornehmen zu können, ist wohl nicht nur uns unklar -- es sei denn, man akzeptiert, dass die Bundespolizei hier geltendes Datenschutzrecht ignoriert. Was dann auch nicht so überraschend wäre. |
Zeile 47: | Zeile 54: |
== ERA == | === ERA (Ermittlung, Recherche und Analyse) === |
Zeile 49: | Zeile 56: |
"Ermittlung, Recherche und Analyse", offenbar eine Art Vorgangsbearbeitung der Bundespolizei, ("Fallbearbeitung mit komplexen Ermittlungen der Recherche und der Analyse von Informationen zur Aufklärung und Verhütung von Straftaten", <<Doclink(2009-bundestag-1613563.pdf,Bt-DS 16/13563)>>), aber nach der Regelspeicherfrist (1 bis 10 Jahre) zu urteilen wohl nur für "größere" Fälle, nicht fürs Auf-den-Boden-spucken im Bahnhof. |
"Ermittlung, Recherche und Analyse", offenbar für ein wenig [[Data Mining]] bei der Bundespolizei, ("Fallbearbeitung mit komplexen Ermittlungen der Recherche und der Analyse von Informationen zur Aufklärung und Verhütung von Straftaten", siehe [[#Quellen|Quellen]]), aber nach der Regelspeicherfrist (1 bis 10 Jahre) zu urteilen wohl nur für "größere" Fälle, nicht fürs Auf-den-Boden-spucken im Bahnhof. Die Datenbank wurde 2007 eingerichte, im Jahre 2009 gab es schon 13000 Datensätze. |
Zeile 56: | Zeile 59: |
Eingerichtet 2007, 2009 13000 Datensätze. == PIKUS == |
=== PIKUS === |
Zeile 67: | Zeile 68: |
=== IBVS === Die Bundespolizei nutzt [[IBVS]]. === Quellen === Die Zahlen für 2009 sind aus <<Doclink(2009-bundestag-1613563.pdf,Bt-DS 16/13563)>>. == Aufgaben der Bundespolizei == Die Bundespolizei ist der ehemalige Bundesgrenzschutz. Er wurde umbenannt, weil er mittlerweile regelmäßig auch weit abseits jeder Grenze operiert. Denn der vormalige BGS hat sich schon vor der Umbennennung zu einer Art Bundespolizei entwickelt (die Umbenennung war somit nur konsequent). Ihm wurden von der Schleierfahndung über Ermittlungen, Observationen und Lauschangriffen eine Reihe bedenklicher Eingriffsbefugnisse zugestanden. === Aufgaben der Bundespolizei auf dem Gelände der Deutschen Bahn === Die Aufgaben der Bundespolizei auf den Bahnanlagen (Bahnhöfe, Gleisanlagen, Versorgungseinrichtungen, aber auch Bahnumfeld) lassen sich in drei Punkten zusammenfassen: * Abwehr von Gefahren, die vom Betrieb der Eisenbahnen ausgehen (also Abwehr von Gefahren der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die den Benutzern, den Anlagen oder dem Betrieb der Bahn drohen oder beim Betrieb entstehen oder von den Bahnanlagen ausgehen; * Überwachung der öffentlichen Ordnung mittels Übertragung des Hausrechts. Die Übertragung des Hausrechts rechtfertigt sich jedoch nur aus Sondersituationen bis zum Eintreffen der zuständigen Stellen. * Verfolgung von Zuwiderhandlungen auf dem gesamten Bahngelände und dessen Umfeld im Zuge des "ersten Angriffs" Dabei nutzt sie die [[Videoüberwachung]] der Deutschen Bahn. === Rechtliche Problematiken durch die Aufgaben der BP bei Bahn === Im Zusammenhang mit dem Einsatz [[Private Datenbanken|privater Sicherheitsdienste]] ist zudem umstritten, ob das Hausrecht der Bahn AG auch privatrechtlicher oder rein öffentlich-rechtlicher Natur ist; das Bundesbahnvermögen war als nichtrechtliches Sondervermögen des Bundes hoheitsrechtlich verankert, wird aber jetzt privatrechtlich ausgeübt (vgl. Bueß 1997: 199f); jedenfalls spart die Bahn AG nach eigenen Angaben mit der Übertragung des Hausrechts an die BP jährlich allein 240 Millionen Mark an Personalkosten ein. Diese Aufgabenbeschreibung der Bundespolizei stellt somit zunächst eine Verknüpfung von staatlicher Strafverfolgung und Hausrecht dar, wird aber durch die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten erweitert. Die Übertragung des Hausrechts an die Bundespolizei schafft die Möglichkeit, bereits "niedrigschwellig", also vor Auftreten einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat, einzuschreiten. Mit dem Bundespolizeigesetz wird der BP auch die Aufgabe übertragen, zur "Verhütung von Straftaten", also präventiv, einzugreifen. Dieser Präventionsauftrag stellt damit die Grundlage für die Bundespolizei dar, jenseits strafrechtlicher Relevanz zur Steigerung des "subjektiven Sicherheitsgefühls" tätig zu werden. Hier liegt auch die zentrale Verknüpfung mit den zahlreichen Gefahrenabwehrverordnungen, Präventionsratsmodellen und Sicherheitspartnerschaften, die sich auf [[Datenbanken auf Länderebene|Länder]]- und kommunaler Ebene etabliert haben. Die Übertragung des Hausrechts an die Bundespolizei und damit dessen Zuständigkeit für z.B. den noch immer als Straftatbestand gehandelten [[http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__265a.html|§ 265a StGB]] (Beförderungserschleichung durch ein Verkehrsmittel, sog. "Schwarzfahren"). Im Kern stellt die Übertragung von Ordnungs- und betriebswirtschaftlich gewollten Aufgaben an die Bundespolizei einen klassischen Fall der Sozialisierung von Verlusten und Privatisierung von Gewinnen dar. === Weitere Infos === Die Aufgaben der BP auf dem Bahngelände : [[http://www.bigbrotherawards.de/2000/.gov/informationen-zum-preistraeger-der-kategorie-behoerden-und-verwaltung?set_language=en|Das 3-S Konzept der Deutschen Bahn]] == Die Bundespolizei auf Europäischer Ebene == Auf europäischer Ebene hat die Bundespolizei Zugriff auf [[Europol]] und [[SIS]] bzw [[SIS II]]. Daneben arbeitet die Bundespolizei mittels [[FRONTEX]] aktiv auf europäischer Ebene mit anderen Grenzbehörden und Gendarmerien der [[Datenbanken EU|EU]] zusammen. |
Inhaltsverzeichnis
Datenbanken der Bundespolizei
Die Bundespolizei ist eine der Polizeibehörden des Bundes.
Bundespolizeigesetz
Datenbanken der Bundespolizei
Neben den eigenen Datenbanken benutzt die Bundespolizei auch die Verbbundatei INPOL.
Bundesgrenzschutzaktennachweis (BAN)
BAN Inhalt
Der BAN ist insbesondere für Nichtdeutsche und CastorgegnerInnen interessant -- letztere, weil die Bundespolizei ja die Bahnpolizei beerbt hat.
Das Bundespolizeigesetz legt fest, dass in BAN Personendaten und besondere Merkmale, die Kriminalaktennummer, Tatzeite und Tatorte und natürlich Tatvorwürfe (durch Gesetz und nähere Beschreibung beschrieben) speichern darf. Alles andere ist nicht erlaubt. War nur ein Scherz: Natürlich darf die Bundespolizei speichern, was er will, weil er nämlich zusätzlich alles speichern darf, was der Eigensicherung dient oder damit zu rechnen ist, dass es weitere Straftaten geben wird. Im Jahre 2009 gab es 280000 Datensätze in der Datenbank.
Bemängelung des BfDI
Die Bundespolizei führt den BAN unter konsequenter Missachtung aller Mahnungen des Bundesbeauftragten für Datenschutz.
Die Vorgangsverwaltungen PAVOS-Zentral/@rtus
Die Vorgangsverwaltung der Bundespolizei. 2004 zunächst mit einem eigenen System (PAVOS-Zentral, Elektronisches Tagebuch ETB) gestartet, hat die Bundespolizei später (geplant war 2007, das dürfte auch in etwa geklappt haben) auf das auch auf Länderebene verbreitete @rtus-System umgesetzt, um mit den Bodenspuckern im Bahnhof fertig zu werden. Sie werden zwischen 1 und 5 Jahren gespeichert, "regelmäßig 2 Jahre" (siehe Quellen). Im Jahre 2009 gab es 4.8 Millionen Datensätze.
Das System wird nach 21. TB BfDI (2006) (S. 73) zentral im Rechenzentrum der Bundespolizeidirektion (Koblenz) betrieben, wobei lokale BP-Dienststellen ihre Daten zunächst unabhängig voneinander füllen und sich auch selbst um Löschungen u.ä. kümmern sollen (@rtus-Bund). Es gibt offenbar noch ein gemeinsam genutzes System namens @rtus-Zentral, das "deutlich weniger Daten" (BfDI) speichern und der "Recherche" dienen soll. Das klingt nach dem Unterbau des BAN. TODO: Ist das so?
GGFB (Geschützter Grenzfahnungsbestand)
"Geschützter Grenzfahnungsbestand" -- Fahndung nach Personen und Sachen an den Grenzen, z.B. zwecks Festnahme, Kontrolle, Zurwückweisung usf. Fahndung nach Sachen umfasst etwa Autos oder Ausweispapiere. Offenbar sind dies Daten, die aus irgendwelchen Gründen nicht in das offenere INZOLL-System dürfen. Im Jahres 2009 gab es 5000 Datensätze.
TaFaS (Taschendiebstahlsfahndungssystem)
Taschendiebstahlsfahndungssystem -- offenbar eine Art Profiling-System für Taschendiebstahl. Es tut wohl, dass es offenbar auch innerhalb der Bundespolizei Anarchisten oder Kommunikationsguerilleras gibt. Vielleicht ist der Überwachungswahn aber auch wirklich schon derart fortgeschritten.
EAO Video Bahn
2006 (aber noch vor den "Kofferbombern") eingerichtete Datei, die offenbar tatsächlich Videodaten aus der Videoüberwachung speichert speichert. Das Bundeministerium des Innern räumt ein, dass grundsätzlich "die Aufzeichnungen unverzüglich zu vernichten" seien, sofern sie nicht zur "Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr oder zur Verfolgung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit erforderlich" seien. Wie das mit der Hoffnung zusammengeht, damit dann eine "retrograde Auswertung" vornehmen zu können, ist wohl nicht nur uns unklar -- es sei denn, man akzeptiert, dass die Bundespolizei hier geltendes Datenschutzrecht ignoriert. Was dann auch nicht so überraschend wäre.
ERA (Ermittlung, Recherche und Analyse)
"Ermittlung, Recherche und Analyse", offenbar für ein wenig Data Mining bei der Bundespolizei, ("Fallbearbeitung mit komplexen Ermittlungen der Recherche und der Analyse von Informationen zur Aufklärung und Verhütung von Straftaten", siehe Quellen), aber nach der Regelspeicherfrist (1 bis 10 Jahre) zu urteilen wohl nur für "größere" Fälle, nicht fürs Auf-den-Boden-spucken im Bahnhof. Die Datenbank wurde 2007 eingerichte, im Jahre 2009 gab es schon 13000 Datensätze.
PIKUS
"Polizeiliches Informations-, Kommunikations-, und Unterstützungssystem", seit 2005. Dies scheint eine Art "Führungsinformationssystem" zu sein, in dem alle möglichen Fälle gespeichert werden, damit die Sekretärinnen ihren Chefs dreidimensionale Tortengrafiken zaubern können. Zu dem Zweck werden personenbezogene Daten gespeichert, aber nach einem Jahr anonymisiert. 2009 waren 850000 Datensätze gespeichert, wie viele davon was mit der Realität zu tun hatten, ist nicht bekannt.
IBVS
Die Bundespolizei nutzt IBVS.
Quellen
Die Zahlen für 2009 sind aus Bt-DS 16/13563.
Aufgaben der Bundespolizei
Die Bundespolizei ist der ehemalige Bundesgrenzschutz. Er wurde umbenannt, weil er mittlerweile regelmäßig auch weit abseits jeder Grenze operiert. Denn der vormalige BGS hat sich schon vor der Umbennennung zu einer Art Bundespolizei entwickelt (die Umbenennung war somit nur konsequent). Ihm wurden von der Schleierfahndung über Ermittlungen, Observationen und Lauschangriffen eine Reihe bedenklicher Eingriffsbefugnisse zugestanden.
Aufgaben der Bundespolizei auf dem Gelände der Deutschen Bahn
Die Aufgaben der Bundespolizei auf den Bahnanlagen (Bahnhöfe, Gleisanlagen, Versorgungseinrichtungen, aber auch Bahnumfeld) lassen sich in drei Punkten zusammenfassen:
- Abwehr von Gefahren, die vom Betrieb der Eisenbahnen ausgehen (also Abwehr von Gefahren der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die den Benutzern, den Anlagen oder dem Betrieb der Bahn drohen oder beim Betrieb entstehen oder von den Bahnanlagen ausgehen;
- Überwachung der öffentlichen Ordnung mittels Übertragung des Hausrechts. Die Übertragung des Hausrechts rechtfertigt sich jedoch nur aus Sondersituationen bis zum Eintreffen der zuständigen Stellen.
- Verfolgung von Zuwiderhandlungen auf dem gesamten Bahngelände und dessen Umfeld im Zuge des "ersten Angriffs"
Dabei nutzt sie die Videoüberwachung der Deutschen Bahn.
Rechtliche Problematiken durch die Aufgaben der BP bei Bahn
Im Zusammenhang mit dem Einsatz privater Sicherheitsdienste ist zudem umstritten, ob das Hausrecht der Bahn AG auch privatrechtlicher oder rein öffentlich-rechtlicher Natur ist; das Bundesbahnvermögen war als nichtrechtliches Sondervermögen des Bundes hoheitsrechtlich verankert, wird aber jetzt privatrechtlich ausgeübt (vgl. Bueß 1997: 199f); jedenfalls spart die Bahn AG nach eigenen Angaben mit der Übertragung des Hausrechts an die BP jährlich allein 240 Millionen Mark an Personalkosten ein.
Diese Aufgabenbeschreibung der Bundespolizei stellt somit zunächst eine Verknüpfung von staatlicher Strafverfolgung und Hausrecht dar, wird aber durch die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten erweitert. Die Übertragung des Hausrechts an die Bundespolizei schafft die Möglichkeit, bereits "niedrigschwellig", also vor Auftreten einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat, einzuschreiten. Mit dem Bundespolizeigesetz wird der BP auch die Aufgabe übertragen, zur "Verhütung von Straftaten", also präventiv, einzugreifen. Dieser Präventionsauftrag stellt damit die Grundlage für die Bundespolizei dar, jenseits strafrechtlicher Relevanz zur Steigerung des "subjektiven Sicherheitsgefühls" tätig zu werden. Hier liegt auch die zentrale Verknüpfung mit den zahlreichen Gefahrenabwehrverordnungen, Präventionsratsmodellen und Sicherheitspartnerschaften, die sich auf Länder- und kommunaler Ebene etabliert haben.
Die Übertragung des Hausrechts an die Bundespolizei und damit dessen Zuständigkeit für z.B. den noch immer als Straftatbestand gehandelten § 265a StGB (Beförderungserschleichung durch ein Verkehrsmittel, sog. "Schwarzfahren"). Im Kern stellt die Übertragung von Ordnungs- und betriebswirtschaftlich gewollten Aufgaben an die Bundespolizei einen klassischen Fall der Sozialisierung von Verlusten und Privatisierung von Gewinnen dar.
Weitere Infos
Die Aufgaben der BP auf dem Bahngelände : Das 3-S Konzept der Deutschen Bahn
Die Bundespolizei auf Europäischer Ebene
Auf europäischer Ebene hat die Bundespolizei Zugriff auf Europol und SIS bzw SIS II. Daneben arbeitet die Bundespolizei mittels FRONTEX aktiv auf europäischer Ebene mit anderen Grenzbehörden und Gendarmerien der EU zusammen.