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Revision 8 vom 2011-01-25 20:01:02
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Das Bundespolizeigesetz legt fest, dass in BAN Personendaten und besondere Merkmale, die Kriminalaktennummer, Tatzeite und Tatorte und natürlich Tatvorwürfe (durch Gesetz und nähere Beschreibung beschrieben) speichern darf. Alles andere ist nicht erlaubt. War nur ein Scherz: Natürlich darf der BGS speichern, was er will, weil er nämlich zusätzlich alles speichern darf, was der Eigensicherung dient oder damit zu rechnen ist, dass es weitere Straftaten geben wird. Das Bundespolizeigesetz legt fest, dass in BAN Personendaten und besondere Merkmale, die Kriminalaktennummer, Tatzeite und Tatorte und natürlich Tatvorwürfe (durch Gesetz und nähere Beschreibung beschrieben) speichern darf. Alles andere ist nicht erlaubt. War nur ein Scherz: Natürlich darf die Bundespolizei speichern, was er will, weil er nämlich zusätzlich alles speichern darf, was der Eigensicherung dient oder damit zu rechnen ist, dass es weitere Straftaten geben wird.
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2009: 280000 Datensätze. 2009 gab es 280000 Datensätze.
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Die Vorgangsverwaltung der Bundespolizei. 2004 zunächst mit einem eigenen System (PAVOS-Zentral, Elektronisches Tagebuch ETB) gestartet, hat die Bundespolizei
später auf das auch auf Länderebene verbreitete @rtus-System umgesetzt, um
mit den Bodenspuckern im Bahnhof fertig zu werden. Sie werden zwischen 1 und 5 Jahren gespeichert, "regelmäßig 2 Jahre" (<<Doclink(2009-bundestag-1613563.pdf,Bt-DS 16/13563)>>.
Die [[Länderübergreifende Software#Vorgangsverwaltungen|Vorgangsverwaltung]] der Bundespolizei. 2004 zunächst mit einem eigenen System (PAVOS-Zentral, Elektronisches Tagebuch ETB) gestartet, hat die Bundespolizei
später auf das auch auf Länderebene verbreitete @rtus-System umgesetzt, um mit den Bodenspuckern im Bahnhof fertig zu werden. Sie werden zwischen 1 und 5 Jahren gespeichert, "regelmäßig 2 Jahre" (<<Doclink(2009-bundestag-1613563.pdf,Bt-DS 16/13563)>>.
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2009 4.8 Millionen Datensätze. 2009 gab es 4.8 Millionen Datensätze.
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2009: 5000 Datensätze. 2009 gab es 5000 Datensätze.
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2006 (aber noch vor den "Kofferbombern" eingerichtete Datei, die offenbar tatsächlich Videodaten speichert. Das BMI räumt ein, dass grundsätzlich "die Aufzeichnungen unverzüglich zu vernichten" seien, sofern sie nicht zur "Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr oder zur Verfolgung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit erforderlich" seien. Wie das mit der Hoffnung zusammengeht, damit dann eine "retrograde Auswertung" vornehmen zu können, ist wohl nicht nur uns unklar -- es sei denn, man akzeptiert, dass die Bundespolizei hier geltendes Datenschutzrecht ignoriert. Was dann auch nicht so überraschend wäre. 2006 (aber noch vor den "Kofferbombern") eingerichtete Datei, die offenbar tatsächlich Videodaten speichert. Das Bundeministerium des Innern räumt ein, dass grundsätzlich "die Aufzeichnungen unverzüglich zu vernichten" seien, sofern sie nicht zur "Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr oder zur Verfolgung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit erforderlich" seien. Wie das mit der Hoffnung zusammengeht, damit dann eine "retrograde Auswertung" vornehmen zu können, ist wohl nicht nur uns unklar -- es sei denn, man akzeptiert, dass die Bundespolizei hier geltendes Datenschutzrecht ignoriert. Was dann auch nicht so überraschend wäre.
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"Ermittlung, Recherche und Analyse", offenbar eine Art Vorgangsbearbeitung der
Bundespolizei, ("Fallbearbeitung mit komplexen Ermittlungen der Recherche und
der Analyse von Informationen zur Aufklärung und Verhütung von Straftaten",
<<Doclink(2009-bundestag-1613563.pdf,Bt-DS 16/13563)>>), aber nach der
Regelspeicherfrist (1 bis 10 Jahre) zu urteilen wohl nur für "größere" Fälle,
nicht fürs Auf-den-Boden-spucken im Bahnhof.
"Ermittlung, Recherche und Analyse", offenbar für ein wenig [[Data Mining]] bei der Bundespolizei, ("Fallbearbeitung mit komplexen Ermittlungen der Recherche und der Analyse von Informationen zur Aufklärung und Verhütung von Straftaten",
<<Doclink(2009-bundestag-1613563.pdf,Bt-DS 16/13563)>>), aber nach der Regelspeicherfrist (1 bis 10 Jahre) zu urteilen wohl nur für "größere" Fälle, nicht fürs Auf-den-Boden-spucken im Bahnhof.

Datenbanken der Bundespolizei

Für die, die es verpasst haben: Die Bundespolizei ist der ehemalige Bundesgrenzschutz, dessen Namen untragbar wurde, weil er mittlerweile regelmäßig auch weit abseits jeder Grenze operiert.

Die Zahlen für 2009 sind aus Bt-DS 16/13563.

Bundespolizeigesetz

Gesetz über die Bundespolizei

Bundesgrenzschutzaktennachweis (BAN)

BAN Inhalt

Der BAN ist insbesondere für Nichtdeutsche und CastorgegnerInnen interessant -- letztere, weil die Bundespolizei ja die Bahnpolizei beerbt hat.

Das Bundespolizeigesetz legt fest, dass in BAN Personendaten und besondere Merkmale, die Kriminalaktennummer, Tatzeite und Tatorte und natürlich Tatvorwürfe (durch Gesetz und nähere Beschreibung beschrieben) speichern darf. Alles andere ist nicht erlaubt. War nur ein Scherz: Natürlich darf die Bundespolizei speichern, was er will, weil er nämlich zusätzlich alles speichern darf, was der Eigensicherung dient oder damit zu rechnen ist, dass es weitere Straftaten geben wird.

2009 gab es 280000 Datensätze.

Anmerkungen

Die Bundespolizei führt den BAN unter konsequenter Missachtung aller Mahnungen des BfD.

PAVOS-Zentral/@rtus-Bund

Die Vorgangsverwaltung der Bundespolizei. 2004 zunächst mit einem eigenen System (PAVOS-Zentral, Elektronisches Tagebuch ETB) gestartet, hat die Bundespolizei später auf das auch auf Länderebene verbreitete @rtus-System umgesetzt, um mit den Bodenspuckern im Bahnhof fertig zu werden. Sie werden zwischen 1 und 5 Jahren gespeichert, "regelmäßig 2 Jahre" (Bt-DS 16/13563.

2009 gab es 4.8 Millionen Datensätze.

GGFB

"Geschützter Grenzfahnungsbestand" -- Fahndung nach Personen und Sachen an den Grenzen, z.B. zwecks Festnahme, Kontrolle, Zurwückweisung usf. Fahndung nach Sachen umfasst etwa Autos oder Ausweispapiere. Offenbar sind dies Daten, die aus irgendwelchen Gründen nicht in das offenere INZOLL-System dürfen.

2009 gab es 5000 Datensätze.

TaFaS

Taschendiebstahlsfahndungssystem -- offenbar eine Art Profiling-System für Taschendiebstahl. Es tut wohl, dass es offenbar auch innerhalb der Bundespolizei Anarchisten oder Kommunikationsguerilleras gibt. Vielleicht ist der Überwachungswahn aber auch wirklich schon derart fortgeschritten.

EAO Video Bahn

2006 (aber noch vor den "Kofferbombern") eingerichtete Datei, die offenbar tatsächlich Videodaten speichert. Das Bundeministerium des Innern räumt ein, dass grundsätzlich "die Aufzeichnungen unverzüglich zu vernichten" seien, sofern sie nicht zur "Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr oder zur Verfolgung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit erforderlich" seien. Wie das mit der Hoffnung zusammengeht, damit dann eine "retrograde Auswertung" vornehmen zu können, ist wohl nicht nur uns unklar -- es sei denn, man akzeptiert, dass die Bundespolizei hier geltendes Datenschutzrecht ignoriert. Was dann auch nicht so überraschend wäre.

ERA

"Ermittlung, Recherche und Analyse", offenbar für ein wenig Data Mining bei der Bundespolizei, ("Fallbearbeitung mit komplexen Ermittlungen der Recherche und der Analyse von Informationen zur Aufklärung und Verhütung von Straftaten", Bt-DS 16/13563), aber nach der Regelspeicherfrist (1 bis 10 Jahre) zu urteilen wohl nur für "größere" Fälle, nicht fürs Auf-den-Boden-spucken im Bahnhof.

Eingerichtet 2007, 2009 13000 Datensätze.

PIKUS

"Polizeiliches Informations-, Kommunikations-, und Unterstützungssystem", seit 2005. Dies scheint eine Art "Führungsinformationssystem" zu sein, in dem alle möglichen Fälle gespeichert werden, damit die Sekretärinnen ihren Chefs dreidimensionale Tortengrafiken zaubern können. Zu dem Zweck werden personenbezogene Daten gespeichert, aber nach einem Jahr anonymisiert. 2009 waren 850000 Datensätze gespeichert, wie viele davon was mit der Realität zu tun hatten, ist nicht bekannt.