Revision 16 vom 2012-03-17 21:36:13

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Datenbanken des deutschen Zolls

Der Zoll ist eine der Bundesbehörden mit polizeilichen Befugnissen. Da er beim Bundesfinazministerium angegliedert ist, gibt es allerdings gewisse Spannungsverhältnisse.

Rechtsgrundlage

Gesetz über das Zollkriminalamt und die Zollfahndungsämter

Nachweissysteme

Neben eigenen Datenbanken benutzt der Zoll der unter Datenbanken BKA. abgehandelten Systeme.

INZOLL

Informations- und Auskunftssystem des Zolls, wird beim Zollkriminalamt in Köln geführt.

Eingerichtet 1980, wurde bis mindestens 1996 nur mit BDSG als Rechtsgrundlage betrieben (mit anderen Worten illegal, was der BfD damals auch rügte). Zu diesem Zeitpunkt enthielt die Datei rund 1000000 Sachverhalte und 500000 Datensätze zu Personen und Firmen.

Speicherfrist war damals regelmäßig 10 Jahre, und zwar auch für schlichte Ordnungswidrigkeiten, nur in Ausnahmefällen (Verwarnungen) 3 Jahre; gespeichert werden auch Amtshilfeersuchen ausländischer Behörden (von denen natürlich in der Regel keine Meldung über etwaige Einstellungen kommt). Mittlerweile gibt der Zoll Löschfristen von "6 Monaten bis 10 Jahren" an.

Zugriff haben diverse Stellen des Zolls, die Oberfinanzdirektionen (21) und das Bundesministerium der Finanzen (das die Aufsicht über den Zoll führt). Seit dem 1.3.2005 haben auch Staatsanwaltschafen direkt auf INZOLL Zugriff.

Der BfDI berichtet 2006 in seinem Teilbericht berichtet von einem Anhörungsverfahren zu INZOLL-Neu, einem System, das u.a. zur "Aufdeckung noch unbekannter Straftaten" dienen soll und INZOLL generell parallel zu INPOL ausrichten soll. vgl 21. TB BfDI (2006) pdf-File, 5.4.2 (S. 75)

Bundestags-Drucksache 17/8544 bezeichnet INZOLL auch als Fallbearbeitung, was vermuten lässt, dass INZOLL auch allerlei "weiche" Daten enthält, also Daten, die innerhalb von Ermittlungsverfahren einfach mal so erhoben werden.

Bundestags-Drucksache 17/8544 gibt an, INZOLL sei eine Entwicklung von T-Systems.

EURIS

"Erfassungs- und Recherchesystem der Informationssachgebiete" -- speichert offenbar "offen" zugängliche Information zur Unterstützung der Zollfahnder.

Weiteres Spezialdatenbanken des Zolls

Das ZKA betreibt etliche Spezialdateien, die wohl im politischen Bereich nur selten relevant werden dürften. Dazu gehören u.a.:

  • VHG (Verdachts-Hinweise Geldwäsche), Sammelt Verdachtsanzeigen nach dem Geldwäschegesetz. Unklar ist hier die Arbeitsteilung im Hinblick auf die BKA-Zentraldatei FIU ist.
  • COLUMBUS -- Offenbar gegen Zigarettenmafia und ähliche gerichtete Auswertedatei.
  • KOBRA -- Ermittlung von Verstößen gegen das Außenwirtschafts- und Kriegswaffenkontrollgesetz.
  • MAR/YACHT-INFO -- Bekämpfung des Schmuggels über das Meer (romantisch, nein?)
  • CARGO-INFO -- Auswertedatei zur Erstellung von Analysen im Fracht- und Kurierverker
  • BALKAN-INFO -- no surprises here
  • BAROCK-W -- Erkenntnisse über organisierte Kriminalität
  • SAMBA -- "Sammlung aller Meldungen und Berichte Außenwirtschaft". Es ist unklar, ob das mehr ist als ein annotierter Pressespiegel.

Vorgangsverarbeitung

Im Zollbereich betreiben die Abteilungen Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Hauptzollämter ein System, das in Bundestags-Drucksache 17/8544 als Vorgangsverarbeitung klassifiziert wird. Es handelt sich um eine Eigenentwicklung unter dem Titel "Programmunterstützung Finanzkontrolle Schwarzarbeit", ProFiS. Nach Auskunft aaO ist das ein horröser Hack, der ein (vermutlich vom bis 2004 für den FKS-Bereich zuständigen Arbeitsamt geerbtes) MS-Access-Frontend mit einem Oracle-Backend kombiniert.

Bundestags-Drucksache 17/8544 beschreibt auf S. 22 weiter das Modul "Erhebungshilfe FKS", mit dem Daten aus FKS zur Weitergabe an die Rentenversicherung aufbereitet werden. Über Rückflüsse werden keine Angaben gemacht.

Fallberarbeitung

Bundestags-Drucksache 17/8544 bezeichnet INZOLL auch als Fallbearbeitung.

Aufgaben des Zolls

Zollverwaltung, häufig auch „der Zoll“, ist eine umfassende Bezeichnung für eine oder mehrere (zumeist nationale) Behörden, die im Rahmen des Zollrechts ihre primären Aufgaben aus der Erhebung von Zoll- und Steuerabgaben sowie der Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs beziehen; daneben kann es noch je nach Staat zu besonderen Aufgaben kommen, wie beispielsweise in Deutschland und Österreich zur Bekämpfung der Schwarzarbeit.

Das Zollkriminalamt

Das Zollkriminalamt (ZKA) existiert als Bundesbehörde im Fachbereich des Bundesministeriums der Finanzen seit Juli 1992. Es ist die Zentralstelle des deutschen Zollfahndungsdienstes (bestehend aus dem Zollkriminalamt und 8 Zollfahndungsämtern mit 24 Außenstellen) und darüber hinaus eine der Zentralstellen für das Auskunfts- und Nachrichtenwesen der deutschen Bundeszollverwaltung. Sein Vorgänger war das 1952 errichtete Zollkriminalinstitut.

Zusammenarbeit auf EU-Ebene

Auch im Zollbereich fließen Daten auf EU-Ebene mittlerweile munter im Rahmen der Zusammenarbeit der Zollbehörden.

Big Brother Award für den Zoll

Der Zoll bekam 2011 den Big Brother Award, weil er außenhandelbetreibende Unternehmen rechtswidrig dazu aufgefordert hat, die Daten seiner Geschäftspartner und Angestellten mit der EU-Antiterrorliste abzugleichen.