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Kommentar: + Dissens BReg vs. KOM über Gefährderdatei
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Kommentar: +EPRIS-Bericht von Unisys, Redaktion
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gegenseitigen Zugriff auf Polizeidatenbanken der EU-Staaten untereinander sein. Seine Einrichtung wird im Stockholm-Programm von 2009 |
gegenseitigen Zugriff auf Kriminalakten der Polizeien der [[EU]]-Staaten untereinander sein. Seine Einrichtung wird im Stockholm-Program von 2009 |
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<<Anchor(Gefahrder)>>2011 diskutiert die Bundesregierung in [[http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/048/1704833.pdf|BT-Ducksache 17/4833, Antwort zu 9.]], |
2011 diskutiert die Bundesregierung in <<BtDS(17/4833)>> (Antwort zu 9), |
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von "Gefährdern" via EPRIS abzubiegen. Dort ist insbesondere das | von [[Gefährder]]n via EPRIS abzubiegen. Dort ist insbesondere das |
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widerspricht, Gefährder müssten eine Kriminalakte haben. | widerspricht, gegen Gefährder müsste ein Ermittlungsverfahren mal eingeleitet worden sein. In <<BtDS(17/5136)>> wiederholt die Regierung: {{{#!blockquote Die Bundesregierung hat sich nachdrücklich gegen diesen Vorschlag der EU-Kommission ausgesprochen. Aus ihrer Sicht sollten zwei getrennte Machbarkeitsstudien durchgeführt werden. Erst bei diesem Verfahrensschritt kann zuverlässig geklärt werden, ob und in welchem Umfang es tatsächlich inhaltliche Überschneidungen und übereinstimmende Zielrichtungen bei den beiden Vorhaben gibt. Jedenfalls sollten zunächst gesondert die jeweiligen Voraussetzungen einer Datenverarbeitung, etwaige Zugriffsrechte, notwendige Datenschutzregelungen und Rechtsgrundlagen für den Datenaustausch geprüft werden. }}} 2012 wurde von Unisys (vgl. [[Hersteller]]) eine immerhin 130-seitige <<Doclink(2012-unisys-eprisreport.pdf,Studie zu EPRIS)>> vorgelegt, die vermutlich der geforderten Machbarkeitsstudie entspricht. TODO: Auswertern. |
Das European Police Records Index System (EPRIS) soll ein System zum direkten gegenseitigen Zugriff auf Kriminalakten der Polizeien der EU-Staaten untereinander sein. Seine Einrichtung wird im Stockholm-Program von 2009 anvisiert.
Geschichte
2011 diskutiert die Bundesregierung in Bundestags-Drucksache 17/4833 (Antwort zu 9), die Kommission versuche, die deutschen Pläne für eine EU-weite Datenbank von Gefährdern via EPRIS abzubiegen. Dort ist insbesondere das Eingeständnis, dass die Bundesregierung der Einschätzung der Kommission widerspricht, gegen Gefährder müsste ein Ermittlungsverfahren mal eingeleitet worden sein. In Bundestags-Drucksache 17/5136 wiederholt die Regierung:
Die Bundesregierung hat sich nachdrücklich gegen diesen Vorschlag der EU-Kommission ausgesprochen. Aus ihrer Sicht sollten zwei getrennte Machbarkeitsstudien durchgeführt werden. Erst bei diesem Verfahrensschritt kann zuverlässig geklärt werden, ob und in welchem Umfang es tatsächlich inhaltliche Überschneidungen und übereinstimmende Zielrichtungen bei den beiden Vorhaben gibt. Jedenfalls sollten zunächst gesondert die jeweiligen Voraussetzungen einer Datenverarbeitung, etwaige Zugriffsrechte, notwendige Datenschutzregelungen und Rechtsgrundlagen für den Datenaustausch geprüft werden.
2012 wurde von Unisys (vgl. Hersteller) eine immerhin 130-seitige Studie zu EPRIS vorgelegt, die vermutlich der geforderten Machbarkeitsstudie entspricht. TODO: Auswertern.