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Revision 2 vom 2006-09-03 20:24:33
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Autor: LilaBlume
Kommentar:
Revision 9 vom 2010-01-27 18:44:36
Größe: 2096
Autor: LilaBlume
Kommentar: + Auskunftspflicht aus Vorgangsverwaltungen
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rsCase ist ein Software-Paket zur "praktische[n] Arbeit im Bereich operativer Ermittlungen von Behörden" und unterstützt "vernetzte Fallbearbeitung, Auswertung und weltweites Incident Reporting" ([http://www.rola.com/mod2/produkte_namen/rscase.html Produktbeschreibung]), das von der Schweizer Firma [http://www.rola.com/ rola Security Systems] für verschiedene Landespolizeien angepasst wurde. In Bayern heißt das entsprechende System z.B. easy. Auch wenn es gerne als Data-Mining-System angepriesen wird, dürfte eine Einordnung als Vorgangsbearbeitung deutlich zutreffender sein.
rsCase ist ein Software-Paket zur "praktische[n] Arbeit im Bereich operativer Ermittlungen von Behörden" und unterstützt "vernetzte Fallbearbeitung, Auswertung und weltweites Incident Reporting" ([[http://www.rola.com/mod2/produkte_namen/rscase.html|Produktbeschreibung]]), das von der Schweizer Firma [[http://www.rola.com/|rola Security Systems]] für verschiedene Landespolizeien angepasst wurde. In Bayern heißt das entsprechende System z.B. easy. Auch wenn es gerne als Data-Mining-System angepriesen wird, dürfte eine Einordnung als Vorgangsbearbeitung deutlich zutreffender sein.
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<<Anchor(ComVor)>>Eine im Auftrag der Hamburger Polizei entwickelte Vorgangsverwaltung, die in jedem Fall mal in Baden-Württemberg, Brandenburg ([[http://www.heise.de/newsticker/meldung/66872|ab 2007]]) Hamburg und Hessen eingesetzt wird. [[http://www.dataport.de/dataport/themen/polizei/start.html|Infos über ComVor vom Hersteller dataport]].
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Eine Vorgangsverwaltung, die in jedem Fall mal in Baden-Württemberg, Hamburg und Hessen eingesetzt wird. [http://www.dataport.de/dataport/themen/polizei/start.html Infos über ComVor vom Hersteller dataport]. Com``Vor klingt nach einem ziemlich wüsten Hack auf der Basis von allerlei Microsoft-Murks (Formulare in Word, deren Inhalt nachher irgendwie in MS-SQL-Kram reingefummelt wird).

Typische Regelung zu Com``Vor in Hamburgischen PolDVG: http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/inneres/service/downloads/0601-sog-poldvg-pdf,property=source.pdf, § 24: 5 Jahre für Beschuldigte (i.e., Straftat), 3 Jahre für Betroffene (i.e., OWi), 3 Jahre für Geschädigte, Anzeigende, Zeugen, Vermisste etc., 1 Jahr für Sonstige, 3 Monate für Angehaltene (i.e., Personenkontrollen)

Teilweise war den Polizeien nicht ganz klar, dass auch ihre Vorgangsverwaltungen (in denen ja in aller Regel nach Namen gesucht werden kann) auskunftspflichtig sind. Der [[http://www.datenschutz.hessen.de/download.php?download_ID=180&download_now=1|37. TB LfD Hessen]], 4.3.3 stellt die Dinge hier klar.

Gemeinsam genutzte Software auf Landesebene

Polas

Viele Länder -- darunter NRW, Baden-Württemberg, Hessen und Niedersachsen -- haben ihre operativen Polizeidatenbanken inzwischen auf Polas umgestellt. Vgl. PolasFragen.

rsCase

rsCase ist ein Software-Paket zur "praktische[n] Arbeit im Bereich operativer Ermittlungen von Behörden" und unterstützt "vernetzte Fallbearbeitung, Auswertung und weltweites Incident Reporting" (Produktbeschreibung), das von der Schweizer Firma rola Security Systems für verschiedene Landespolizeien angepasst wurde. In Bayern heißt das entsprechende System z.B. easy. Auch wenn es gerne als Data-Mining-System angepriesen wird, dürfte eine Einordnung als Vorgangsbearbeitung deutlich zutreffender sein.

ComVor

Eine im Auftrag der Hamburger Polizei entwickelte Vorgangsverwaltung, die in jedem Fall mal in Baden-Württemberg, Brandenburg (ab 2007) Hamburg und Hessen eingesetzt wird. Infos über ComVor vom Hersteller dataport.

ComVor klingt nach einem ziemlich wüsten Hack auf der Basis von allerlei Microsoft-Murks (Formulare in Word, deren Inhalt nachher irgendwie in MS-SQL-Kram reingefummelt wird).

Typische Regelung zu ComVor in Hamburgischen PolDVG: http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/inneres/service/downloads/0601-sog-poldvg-pdf,property=source.pdf, § 24: 5 Jahre für Beschuldigte (i.e., Straftat), 3 Jahre für Betroffene (i.e., OWi), 3 Jahre für Geschädigte, Anzeigende, Zeugen, Vermisste etc., 1 Jahr für Sonstige, 3 Monate für Angehaltene (i.e., Personenkontrollen)

Teilweise war den Polizeien nicht ganz klar, dass auch ihre Vorgangsverwaltungen (in denen ja in aller Regel nach Namen gesucht werden kann) auskunftspflichtig sind. Der 37. TB LfD Hessen, 4.3.3 stellt die Dinge hier klar.