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Rechtsgrundlagen

Auskunftssysteme der Polizei

Laut Microsoft wurde das System LAPIS (Landes-Polizei-Informationssystems) entwickelt, welches ab 2006 landesweit eingesetzt wird. (Pressemeldung zu LAPIS vom 22.10.2004). Zentral läuft dabei eine Oracle-Datenbank (ersetzt offenbar einen IBM-Host), das komplette System inklusive Server ist Microsoft-basiert (Referenz von Microsoft).

Soweit zu übersehen, hört die Auskunftskomponente des Systems auf den Namen ANKAN (aber das ist nur ein educated guess).

Der Transport der Daten läuft über ein vom Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern betriebenes, IP-basiertes, Netz namens LAVINE, über das z.B. auch das Rechnungswesen des Landes abgewickelt wird. Es existieren Übergänge aus LAVINE ins Internet.

Vorgangsbearbeitung

Die Vorgangsverwaltung EVA (Elektronischer Vorgangs-Assistent, "aber auch Einfach Vorgänge Abarbeiten", haha), an der über 4.000 Polizisten in 77 Dienststellen arbeiten, ist als Teil ("Hauptanwendung") von LAPIS konzipiert. Aus EVA besteht direkter Zugriff auf INPOL-neu, AZR und ZEVIS.

Als Features von EVA beschrieb der Hersteller microtool:

  • Maßnahmenunabhängige Grunddatenerfassung
  • Automatisiertes Generieren von Standardmaßnahmen zur Vorgangsbearbeitung mit der Möglichkeit der Veränderung oder Erweiterung
  • Formularunabhängige Maßnahmebearbeitung
  • Vollständigkeitskontrolle der Maßnahmedaten
  • Layoutkontrolle der zu druckenden Formulare
  • Vorgangshistorie mit Bearbeitungsstand (Vorgangsübergaben, Ermittlungsersuchen,&) und Feldhistorie

  • Vorgang übergeben, abschließen, Sammel- und Serienvorgänge
  • INPOL-Check zur Personen- und Sachfahndung
  • Dienststellen- und/oder landesweite Recherche und Statistik

2006 werden 20000 über EVA bearbeitete Vorgänge berichtet.

  • Als Extragrusel: VB pride!

Der Rechnungshof M-V geht in seinem Jahresbericht 2005 (S. 86) davon aus, dass EVA die versprochenen Erfolge noch nicht erreicht hat.

Die Screenshots lassen schließen, dass EVA recht kitzlige Felder wie "Charakterisierung Person" und "erweiterte Personendaten" (bemerkenswerterweise im Gegensatz zu "fallbezogenen Personendaten") enthält. Wie weit so etwas von den "maßnahmenunabhängig" erfassten Grunddaten getrennt ist, ist nicht bekannt, wäre aber im Hinblick auf die Zweckbindung zumindest der spezifisch polizeilichen Daten durchaus spannend.

Reizvoll ebenfalls ein ER-Diagramm zu "Person". Daraus geht hervor, dass zu Personen Fotos gespeichert sein können, "besondere Fähigkeiten", "Phänotypus", "ermittlungsrelevante Besonderheiten" und natürlich PHWs, alles über Tabellen entkoppelt, so dass die Polizei da beliebig viel Quatsch reinschreiben kann. Ein Audit wäre da sicher ein Dorado für DatenschützerInnen.

Verfassungsschutz

Außer NADIS nichts bekannt.

Skandale

2006 gab es eine Big Brother Award für den Landtag von MV, weil sie das Abhören an öffentliche Plätzen erlaubt haben (das sogenannte Lex-G8-Gipfel, vgl. Big Brother Award Laudatio für MV)

2007 wurde während des G8-Gipfels in Heiligendamm auch der europaweit tätige britische Verdeckte Ermittler Mark Kennedy, vom LKA MV angefordert (vgl. Taz: Ein Spitzel auf Europatour).

2010 hat der Datenschutzbeauftragte von MV auf massenhaft rechtswidrige Videoüberwachung in Kommunen Mecklenburg-Vorpommerns hingewiesen.