Revision 2 vom 2016-05-18 10:14:55

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Der BKA-Aktennachweis ist eine INPOL-Zentraldatei (vgl. Datenbanken BKA), die Daten zu Personen enthält, die in Kriminalakten des BKA auftauchen.

Rechtsgrundlage

Errichtungsanordnung Stand 2013

Inhalt

Der BKA-AN ist parallel zum KAN gestrickt; der Unterschied ist, dass letzterer Daten der Landespolizeien zu deren Nutzung enthält („Verbunddatei”), während das BKA-AN Daten des BKA zur Nutzung durch die Landespolizeien enthält („Zentraldatei”).

Der BKA-AN spielt eine besondere Rolle, weil er inzwischen die elektronische Kriminalakte des BKA implementiert – er ist also längst kein „Nachweis” mehr.

Im 25. TB (2015) moniert die BfDI, dass das BKA doch bitte den Speichergrund – das muss in der Regel eine Negativprognose sein, also eine auf Tatsachen gestützte Argumentation, warum gegen den_die Gespeicherte_n in Zukunft ein Verfahren zu führen sein wird – zwischend im BKA-AN mitspeichern soll.

Umfang

Erstaunlich ist, dass das BKA größenordnungsmäßig genauso viele Menschen in ihren Akten hat wie die Landespolizeien (die ihren Kram in der Verbunddatei KAN speichern):

2006: 2.4 Millionen Datensätze 2009: 2.2 Millionen Datensätze