Diese Seite behandelt alte, möglicherweise nicht mehr bestehende Infrastruktur des BKA. Das BKA bastelt gerade (2017-2019) in großem Stil an seiner EDV (und der der Länder), und es ist unklar, was eigentlich derzeit wie läuft. Mehr Infos bei PIAV. Wer konkrete Informationen hat, möge sie bitte hier (oder an geeigneter Stelle) einarbeiten.

Der BKA-Aktennachweis ist eine INPOL-Zentraldatei (vgl. Datenbanken BKA), die Daten zu Personen enthält, die in Kriminalakten des BKA auftauchen.

Rechtsgrundlage

Errichtungsanordnung Stand 2013

Inhalt

Der BKA-AN ist parallel zum KAN gestrickt; der Unterschied ist, dass letzterer Daten der Landespolizeien zu deren Nutzung enthält („Verbunddatei”), während das BKA-AN Daten des BKA zur Nutzung durch die Landespolizeien enthält („Zentraldatei”).

Der BKA-AN spielt eine besondere Rolle, weil er inzwischen die elektronische Kriminalakte des BKA implementiert – er ist also längst kein „Nachweis” mehr.

Im 25. TB (2015) moniert die BfDI, dass das BKA doch bitte den Speichergrund – das muss in der Regel eine Negativprognose sein, also eine auf Tatsachen gestützte Argumentation, warum gegen den_die Gespeicherte_n in Zukunft ein Verfahren zu führen sein wird – zwischend im BKA-AN mitspeichern soll.

Umfang

Erstaunlich ist, dass das BKA größenordnungsmäßig genauso viele Menschen in ihren Akten hat wie die Landespolizeien (die ihren Kram in der Verbunddatei KAN speichern):

2006: 2.4 Millionen Datensätze 2009: 2.2 Millionen Datensätze