Unterschiede zwischen den Revisionen 1 und 2
Revision 1 vom 2006-10-01 06:09:51
Größe: 1415
Autor: LilaBlume
Kommentar:
Revision 2 vom 2006-10-01 07:47:50
Größe: 3380
Autor: LilaBlume
Kommentar:
Gelöschter Text ist auf diese Art markiert. Hinzugefügter Text ist auf diese Art markiert.
Zeile 4: Zeile 4:
 * [^http://www.schure.de/1200003/nverfschg.htm Gesetz über den Verfassungsschutz im Lande Niedersachsen (Niedersächsisches Verfassungsschutzgesetz) NVerfSchG]
 * [^http://www.schure.de/ndsgin.htm Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG)]
 * [^http://www.schure.de/2101110/ngefag.htm Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds.SOG)]
 * [http://www.schure.de/1200003/nverfschg.htm Gesetz über den Verfassungsschutz im Lande Niedersachsen (Niedersächsisches Verfassungsschutzgesetz) NVerfSchG]
 * [http://www.schure.de/ndsgin.htm Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG)]
 * [http://www.schure.de/2101110/ndssog.htm Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds.SOG)]
  [http://www.infolinks.org/medien/cilip/ausgabe/45/ngefag.htm Kommentar dazu] von Rolf Gössner, erschienen bei Cilip.
  (leider gibt es hier einige Konfusion mit den Bezeichnungen. Soweit erkennbar, ändert die Regierung den Namen des Gesetzes manchmal auch in Niedersächsisches Gefahrenabwehrgesetz)
Zeile 10: Zeile 12:
Niedersachsen betreibt eine POLAS-Instanz. Niedersachsen betreibt eine POLAS-Instanz (["Länderübergreifende Software"]). Es ist allerdings möglich, dass diese von einer Auskunftskomponente in NIVADIS ersetzt wurde/wird.
Zeile 22: Zeile 24:
== Skandale ==
Zeile 26: Zeile 27:
In diesem Zusammenhang wirft die [http://www.cilip.de/terror/lt-nds-14-3429.pdf Antwort der damaligen Landesregierung auf eine Anfrage zur Rasterfahndung 2001] ein aufschlussreiches Licht auf das entsprechende Rechtsverständnis.

Oberflächliche Einblicke in die EDV gewährt ein Leserbrief im [http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C2661905_L20.pdf "Polizei-Extrablatt" 11/2003; interessant ist die Erwähnung von "Mikado" (wer weiß, was das ist, rühre sich) und der Umstand. Dann heißt es dort: "Jetzt wird die Emulation gestartet und wenn ich
Glück habe, ist eine POLAS-Session frei", was wohl bedeutet, dass POLAS damals noch über ein klassisches Terminal (don't tell me it's 3270) angesprochen wurde. Und: "POLAS/INPOL [kann ich] mit dem Windows-Rechner
nicht erreichen [...] und mit dem
Nivadis-Rechner [können keine] keine Datenbanken aufgerufen werden." Das klingt einerseits erfreulich, weil Auskunft und Vorgangsbearbeitung getrennt sind, wie sich das gehört, andererseits aber bedenklich, weil POLAS als Landes- und INPOL als Bundessystem eigentlich getrennt sein sollten. Wer mehr Licht ins Dunkel bringen kann -- go ahead.


== Skandale ==

 * 1992/93 bekam eine Detektei [http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=0500020040000031+NDH+L Auskünfte aus POLAS] (wenn auch wohl nur negative), weil sie so gerissen war, ein paar Polizeibeamte zu beschäftigen. Der Haupttäter bekam ein Disziplinarverfahren und wurde mit einer ganz stattlichen Pension aus dem Polizeidienst entfernt.

Datenbanken in Niedersachsen

Rechtsgrundlagen

Auskunftssysteme der Polizei

Niedersachsen betreibt eine POLAS-Instanz (["Länderübergreifende Software"]). Es ist allerdings möglich, dass diese von einer Auskunftskomponente in NIVADIS ersetzt wurde/wird.

Vorgangsbearbeitung

NIVADIS, das Niedersächsische Vorgangsbearbeitungs-, Analyse-, Dokumentations- und Informationssystem [http://www.heise.de/newsticker/data/uma-17.01.04-000/ Heise dazu]. Es wurde von Steria Mummert Consulting implementiert (http://www.pro-linux.de/news/2003/5977.html).

Verfassungsschutz

Neben NADIS nichts bekannt.

Weiteres

Niedersachsen wollte sich 2005 mit dem [http://www.schure.de/2101110/ngefag3.htm "modernsten Polizeigesetz der Welt"] profilieren. In §33f wurde etwa unter sehr lockeren Voraussetzungen präventive Telekommunikationsüberwachung und allerlei andere Dinge, die eigentlich Geheimdienste angehen, erlaubt. Die Regelung der Übermittlung von Daten zwischen VS und Polizei wäre dem Verfassungsschutzgesetz überlassen. Dieses Polizeigesetz wurde vom Verfassungsgericht kassiert.

In diesem Zusammenhang wirft die [http://www.cilip.de/terror/lt-nds-14-3429.pdf Antwort der damaligen Landesregierung auf eine Anfrage zur Rasterfahndung 2001] ein aufschlussreiches Licht auf das entsprechende Rechtsverständnis.

Oberflächliche Einblicke in die EDV gewährt ein Leserbrief im [http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C2661905_L20.pdf "Polizei-Extrablatt" 11/2003; interessant ist die Erwähnung von "Mikado" (wer weiß, was das ist, rühre sich) und der Umstand. Dann heißt es dort: "Jetzt wird die Emulation gestartet und wenn ich Glück habe, ist eine POLAS-Session frei", was wohl bedeutet, dass POLAS damals noch über ein klassisches Terminal (don't tell me it's 3270) angesprochen wurde. Und: "POLAS/INPOL [kann ich] mit dem Windows-Rechner nicht erreichen [...] und mit dem Nivadis-Rechner [können keine] keine Datenbanken aufgerufen werden." Das klingt einerseits erfreulich, weil Auskunft und Vorgangsbearbeitung getrennt sind, wie sich das gehört, andererseits aber bedenklich, weil POLAS als Landes- und INPOL als Bundessystem eigentlich getrennt sein sollten. Wer mehr Licht ins Dunkel bringen kann -- go ahead.

Skandale

["Glossar"]