Unterschiede zwischen den Revisionen 3 und 4
Revision 3 vom 2006-10-16 19:46:57
Größe: 3566
Autor: LilaBlume
Kommentar:
Revision 4 vom 2009-10-15 21:18:23
Größe: 3582
Autor: localhost
Kommentar: converted to 1.6 markup
Gelöschter Text ist auf diese Art markiert. Hinzugefügter Text ist auf diese Art markiert.
Zeile 4: Zeile 4:
 * [http://www.schure.de/1200003/nverfschg.htm Gesetz über den Verfassungsschutz im Lande Niedersachsen (Niedersächsisches Verfassungsschutzgesetz) NVerfSchG]
 * [http://www.schure.de/ndsgin.htm Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG)]
 * [http://www.schure.de/2101110/ndssog.htm Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds.SOG)]
  [http://www.infolinks.org/medien/cilip/ausgabe/45/ngefag.htm Kommentar dazu] von Rolf Gössner, erschienen bei Cilip. (Leider gibt es einige Konfusion mit den Bezeichnungen. Soweit erkennbar, ändert die Regierung den Namen des Gesetzes manchmal auch in Niedersächsisches Gefahrenabwehrgesetz)
 * [[http://www.schure.de/1200003/nverfschg.htm|Gesetz über den Verfassungsschutz im Lande Niedersachsen (Niedersächsisches Verfassungsschutzgesetz) NVerfSchG]]
 * [[http://www.schure.de/ndsgin.htm|Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG)]]
 * [[http://www.schure.de/2101110/ndssog.htm|Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds.SOG)]]
  [[http://www.infolinks.org/medien/cilip/ausgabe/45/ngefag.htm|Kommentar dazu]] von Rolf Gössner, erschienen bei Cilip. (Leider gibt es einige Konfusion mit den Bezeichnungen. Soweit erkennbar, ändert die Regierung den Namen des Gesetzes manchmal auch in Niedersächsisches Gefahrenabwehrgesetz)
Zeile 11: Zeile 11:
Niedersachsen betreibt eine POLAS-Instanz (["Länderübergreifende Software"]). Es ist allerdings möglich, dass diese von einer Auskunftskomponente in NIVADIS ersetzt wurde/wird. Niedersachsen betreibt eine POLAS-Instanz ([[Länderübergreifende Software]]). Es ist allerdings möglich, dass diese von einer Auskunftskomponente in NIVADIS ersetzt wurde/wird.
Zeile 15: Zeile 15:
NIVADIS, das Niedersächsische Vorgangsbearbeitungs-, Analyse-, Dokumentations- und Informationssystem [http://www.heise.de/newsticker/data/uma-17.01.04-000/ Heise dazu]. Es wurde von Steria Mummert Consulting implementiert (http://www.pro-linux.de/news/2003/5977.html). NIVADIS, das Niedersächsische Vorgangsbearbeitungs-, Analyse-, Dokumentations- und Informationssystem [[http://www.heise.de/newsticker/data/uma-17.01.04-000/|Heise dazu]]. Es wurde von Steria Mummert Consulting implementiert (http://www.pro-linux.de/news/2003/5977.html).
Zeile 23: Zeile 23:
Niedersachsen wollte sich 2005 mit dem [http://www.schure.de/2101110/ngefag3.htm "modernsten Polizeigesetz der Welt"] profilieren. In §33f wurde etwa unter sehr lockeren Voraussetzungen präventive Telekommunikationsüberwachung und allerlei andere Dinge, die eigentlich Geheimdienste angehen, erlaubt. Die Regelung der Übermittlung von Daten zwischen VS und Polizei wäre dem Verfassungsschutzgesetz überlassen. Dieses Polizeigesetz wurde vom Verfassungsgericht kassiert. Niedersachsen wollte sich 2005 mit dem [[http://www.schure.de/2101110/ngefag3.htm|"modernsten Polizeigesetz der Welt"]] profilieren. In §33f wurde etwa unter sehr lockeren Voraussetzungen präventive Telekommunikationsüberwachung und allerlei andere Dinge, die eigentlich Geheimdienste angehen, erlaubt. Die Regelung der Übermittlung von Daten zwischen VS und Polizei wäre dem Verfassungsschutzgesetz überlassen. Dieses Polizeigesetz wurde vom Verfassungsgericht kassiert.
Zeile 25: Zeile 25:
In diesem Zusammenhang wirft die [http://www.cilip.de/terror/lt-nds-14-3429.pdf Antwort der damaligen Landesregierung auf eine Anfrage zur Rasterfahndung 2001] ein aufschlussreiches Licht auf das entsprechende Rechtsverständnis. In diesem Zusammenhang wirft die [[http://www.cilip.de/terror/lt-nds-14-3429.pdf|Antwort der damaligen Landesregierung auf eine Anfrage zur Rasterfahndung 2001]] ein aufschlussreiches Licht auf das entsprechende Rechtsverständnis.
Zeile 37: Zeile 37:
 * 1992/93 bekam eine Detektei [http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=0500020040000031+NDH+L Auskünfte aus POLAS] (wenn auch wohl nur negative), weil sie so gerissen war, ein paar Polizeibeamte zu beschäftigen. Der Haupttäter bekam ein Disziplinarverfahren und wurde mit einer ganz stattlichen Pension aus dem Polizeidienst entfernt.  * 1992/93 bekam eine Detektei [[http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=0500020040000031+NDH+L|Auskünfte aus POLAS]] (wenn auch wohl nur negative), weil sie so gerissen war, ein paar Polizeibeamte zu beschäftigen. Der Haupttäter bekam ein Disziplinarverfahren und wurde mit einer ganz stattlichen Pension aus dem Polizeidienst entfernt.
Zeile 40: Zeile 40:
["Glossar"] [[Glossar]]

Datenbanken in Niedersachsen

Rechtsgrundlagen

Auskunftssysteme der Polizei

Niedersachsen betreibt eine POLAS-Instanz (Länderübergreifende Software). Es ist allerdings möglich, dass diese von einer Auskunftskomponente in NIVADIS ersetzt wurde/wird.

Vorgangsbearbeitung

NIVADIS, das Niedersächsische Vorgangsbearbeitungs-, Analyse-, Dokumentations- und Informationssystem Heise dazu. Es wurde von Steria Mummert Consulting implementiert (http://www.pro-linux.de/news/2003/5977.html).

Verfassungsschutz

Neben NADIS nichts bekannt.

Weiteres

Niedersachsen wollte sich 2005 mit dem "modernsten Polizeigesetz der Welt" profilieren. In §33f wurde etwa unter sehr lockeren Voraussetzungen präventive Telekommunikationsüberwachung und allerlei andere Dinge, die eigentlich Geheimdienste angehen, erlaubt. Die Regelung der Übermittlung von Daten zwischen VS und Polizei wäre dem Verfassungsschutzgesetz überlassen. Dieses Polizeigesetz wurde vom Verfassungsgericht kassiert.

In diesem Zusammenhang wirft die Antwort der damaligen Landesregierung auf eine Anfrage zur Rasterfahndung 2001 ein aufschlussreiches Licht auf das entsprechende Rechtsverständnis.

Oberflächliche Einblicke in die EDV gewährt ein Leserbrief im [http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C2661905_L20.pdf "Polizei-Extrablatt" 11/2003; interessant ist die Erwähnung von "Mikado" (wer weiß, was das ist, rühre sich) und der Umstand. Dann heißt es dort: "Jetzt wird die Emulation gestartet und wenn ich Glück habe, ist eine POLAS-Session frei", was wohl bedeutet, dass POLAS damals noch über ein klassisches Terminal (don't tell me it's 3270) angesprochen wurde. Und: "POLAS/INPOL [kann ich] mit dem Windows-Rechner nicht erreichen [...] und mit dem Nivadis-Rechner [können keine] keine Datenbanken aufgerufen werden." Das klingt einerseits erfreulich, weil Auskunft und Vorgangsbearbeitung getrennt sind, wie sich das gehört, andererseits aber bedenklich, weil POLAS als Landes- und INPOL als Bundessystem eigentlich getrennt sein sollten. Wer mehr Licht ins Dunkel bringen kann -- go ahead.

http://www.intel.com/deutsch/eBusiness/casestudies/lowersaxonypolice/ spricht von 11600 Arbeitsplätzen in Niedersachsen, die eine nicht näher beschriebene Polizeidatenbank abfragen können.

Skandale

  • 1992/93 bekam eine Detektei Auskünfte aus POLAS (wenn auch wohl nur negative), weil sie so gerissen war, ein paar Polizeibeamte zu beschäftigen. Der Haupttäter bekam ein Disziplinarverfahren und wurde mit einer ganz stattlichen Pension aus dem Polizeidienst entfernt.

Glossar