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Revision 8 vom 2011-01-11 10:05:15
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Neben NADIS nichts bekannt. Neben [[Datenbanken der Dienste/NADIS|NADIS]] nichts bekannt.

Datenbanken in Niedersachsen

Rechtsgrundlagen

Auskunftssysteme der Polizei

Niedersachsen betreibt eine POLAS-Instanz (Länderübergreifende Software). Es ist allerdings möglich, dass diese von einer Auskunftskomponente in NIVADIS ersetzt wurde/wird.

Niedersachsen betreibt offenbar auch eine HEADS-Instanz (vgl. Datenbanken Bayern; näher recherchieren).

Vorgangsbearbeitung

http://www.mi.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=14962&article_id=62624&_psmand=33 NIVADIS, das Niedersächsische Vorgangsbearbeitungs-, Analyse-, Dokumentations- und Informationssystem Heise dazu. Es wurde von Steria Mummert Consulting implementiert (http://www.pro-linux.de/news/2003/5977.html).

2010 beschreibt das Innenministerium Niedersachsen folgende tolle Features in ihrer Vorgangsbearbeitung:

"Durch die hervorragende Datenqualität können einmal eingegebene Daten (unter Berücksichtigung strenger datenschutzrechtlichen Vorgaben) für sämtliche folgenden Bearbeitungsprozesse sowie die Auswertung und Statistik automatisiert verarbeitet werden. Sie können per Mausklick für weitere Vorgänge übernommen und mit externen Datenquellen abgeglichen werden." -- mit anderen Worten gibt es offenbar zentrale Stammdaten.

"Alle Vorgangsdaten werden zentral gespeichert. Dies hat zur Folge, dass jeder Anwender, soweit es seine Berechtigung zulässt, landesweit auf alle Vorgangsdaten zugreifen kann." -- mit anderen Worten ist NIVADIS eine Art globales Auskunftssystem an jedem Arbeitsplatz.

"Von jedem NIVADIS-Arbeitsplatz aus wird der Zugriff auf polizeiliche Informationssysteme, wie INPOL, Schengener-Informations-System, Ausländer-Zentralregister und ZEVIS (Zentrales Verkehrs- und Informations-System) gewährleistet." -- N.B. AZR!

Weil ein Ausfall beim Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie 2010 zu einem zweitägigen Ausfall führte, dürfte die zentrale Komponente eben dort angesiedelt sein.

Verfassungsschutz

Neben NADIS nichts bekannt.

Weiteres

Niedersachsen wollte sich 2005 mit dem "modernsten Polizeigesetz der Welt" profilieren. In §33f wurde etwa unter sehr lockeren Voraussetzungen präventive Telekommunikationsüberwachung und allerlei andere Dinge, die eigentlich Geheimdienste angehen, erlaubt. Die Regelung der Übermittlung von Daten zwischen VS und Polizei wäre dem Verfassungsschutzgesetz überlassen. Dieses Polizeigesetz wurde vom Verfassungsgericht kassiert.

In diesem Zusammenhang wirft die Antwort der damaligen Landesregierung auf eine Anfrage zur Rasterfahndung 2001 ein aufschlussreiches Licht auf das entsprechende Rechtsverständnis.

Oberflächliche Einblicke in die EDV gewährt ein Leserbrief im [http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C2661905_L20.pdf "Polizei-Extrablatt" 11/2003; interessant ist die Erwähnung von "Mikado" (wer weiß, was das ist, rühre sich) und der Umstand. Dann heißt es dort: "Jetzt wird die Emulation gestartet und wenn ich Glück habe, ist eine POLAS-Session frei", was wohl bedeutet, dass POLAS damals noch über ein klassisches Terminal (don't tell me it's 3270) angesprochen wurde. Und: "POLAS/INPOL [kann ich] mit dem Windows-Rechner nicht erreichen [...] und mit dem Nivadis-Rechner [können keine] keine Datenbanken aufgerufen werden." Das klingt einerseits erfreulich, weil Auskunft und Vorgangsbearbeitung getrennt sind, wie sich das gehört, andererseits aber bedenklich, weil POLAS als Landes- und INPOL als Bundessystem eigentlich getrennt sein sollten. Wer mehr Licht ins Dunkel bringen kann -- go ahead.

http://www.intel.com/deutsch/eBusiness/casestudies/lowersaxonypolice/ spricht von 11600 Arbeitsplätzen in Niedersachsen, die eine nicht näher beschriebene Polizeidatenbank abfragen können.

Skandale

  • 1992/93 bekam eine Detektei Auskünfte aus POLAS (wenn auch wohl nur negative), weil sie so gerissen war, ein paar Polizeibeamte zu beschäftigen. Der Haupttäter bekam ein Disziplinarverfahren und wurde mit einer ganz stattlichen Pension aus dem Polizeidienst entfernt.