Revision 27 vom 2011-07-14 13:50:36

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Datenbanken in Niedersachsen

Rechtsgrundlagen

Auskunftssysteme der Polizei

Nachweissystem

Niedersachsen betreibt als Nachweissystem eine POLAS-Instanz. (Es ist allerdings möglich, dass diese von einer Auskunftskomponente in NIVADIS ersetzt wurde/wird.)

Sexualstraftäterdatei

Niedersachsen betreibt offenbar auch eine HEADS-Instanz, wie Bayern als Sexualstraftäterdatei.

Vorgangsbearbeitung

Nivadis ist das Niedersächsische Vorgangsbearbeitungs-, Analyse-, Dokumentations- und Informationssystem. vgl Heise-Newsticker zu Nivadis. Es wurde von Steria Mummert Consulting implementiert. (vgl pro-linux.de).

2010 beschreibt das Innenministerium Niedersachsen folgende tolle Features in ihrer Vorgangsbearbeitung (vgl IM zu NIVADIS):

  • "Durch die hervorragende Datenqualität können einmal eingegebene Daten (unter Berücksichtigung strenger datenschutzrechtlichen Vorgaben) für sämtliche folgenden Bearbeitungsprozesse sowie die Auswertung und Statistik automatisiert verarbeitet werden. Sie können per Mausklick für weitere Vorgänge übernommen und mit externen Datenquellen abgeglichen werden." -- mit anderen Worten gibt es offenbar zentrale Stammdaten. ... "Alle Vorgangsdaten werden zentral gespeichert. Dies hat zur Folge, dass jeder Anwender, soweit es seine Berechtigung zulässt, landesweit auf alle Vorgangsdaten zugreifen kann." -- mit anderen Worten ist NIVADIS eine Art globales Auskunftssystem an jedem Arbeitsplatz. ... "Von jedem NIVADIS-Arbeitsplatz aus wird der Zugriff auf polizeiliche Informationssysteme, wie INPOL, Schengener-Informations-System, Ausländer-Zentralregister und ZEVIS (Zentrales Verkehrs- und Informations-System) gewährleistet."

Weil ein Ausfall beim Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie 2010 zu einem zweitägigen Ausfall von Nivadis führte, dürfte die zentrale Komponente eben dort angesiedelt sein. vgl Heise-Newsticker

vgl Wikipedia-Artikel zu NIVADIS

Episoden zu Polizeidatenbanken

Oberflächliche Einblicke in die EDV gewährt ein Leserbrief im Polizei Extrablatt (vgl Polizei-Extrablatt 11/2003(pdf)). Interessant ist hierbei die Erwähnung von "Mikado" (wer weiß, was das ist, rühre sich) und der Umstand. Dann heißt es dort: "Jetzt wird die Emulation gestartet und wenn ich Glück habe, ist eine POLAS-Session frei", was wohl bedeutet, dass POLAS damals noch über ein klassisches Terminal (don't tell me it's 3270) angesprochen wurde. Und: "POLAS/INPOL [kann ich] mit dem Windows-Rechner nicht erreichen [...] und mit dem Nivadis-Rechner [können keine] keine Datenbanken aufgerufen werden." Das klingt einerseits erfreulich, weil Auskunft und Vorgangsbearbeitung getrennt sind, wie sich das gehört, andererseits aber bedenklich, weil POLAS als Landes- und INPOL als Bundessystem eigentlich getrennt sein sollten. Wer mehr Licht ins Dunkel bringen kann -- go ahead.

Nach einer PM von Intel gibt es 11600 Computer-Plätze in Niedersachsen, die eine nicht näher beschriebene Polizeidatenbank abfragen können. vgl pm intel

Verfassungsschutz

Neben NADIS nichts bekannt.

Weiteres

Zurückschrauben der Befugnisse der Repressionsorgane während Rot-Grün in den 90-zigern

Unter der Rot-Grünen Koalition in den 90-zigern wurden die Befugnisse von Polizei und Geheimdiensten erheblich zurückgeschraubt. Mit daran beteiligt war Rolf Gössner, der dazu einen Artikel im Cilip geschrieben hat. Nach dem Wechsel zu Gelb-Schwarz wurde dagegen die Reform zurückgenommen und die Befugnisse von Polizei und Geheimdiensten erheblich ausgebaut (s.u.).

Skandale

Detektei nutzt POLAS

1992/93 bekam eine Detektei Auskünfte aus POLAS (wenn auch wohl nur negative), weil sie so gerissen war, ein paar Polizeibeamte zu beschäftigen. Der Haupttäter bekam ein Disziplinarverfahren und wurde mit einer ganz stattlichen Pension aus dem Polizeidienst entfernt. vgl urteil ovg niedersachsen

Göttinger Überwachungsskandal

Ein Göttinger Anti-AKW Aktivist wurde 2004, wegen seiner Tätigkeit als Sprecher des Anti-Atom-Plenums Göttingen vor dem Castor-Transport pausenlos überwacht. Dafür gab es dann auch einen Big Brother Award.

Weitere Skandale in Niedersachsen sind auf der Webseite politische justiz zu finden. (und warten auf Auswertung ...)

Polizeigesetz wird vom Verfassungsgericht kassiert

Niedersachsen wollte sich 2005 mit dem modernsten Polizeigesetz der Welt profilieren. In §33f wurde etwa unter sehr lockeren Voraussetzungen präventive Telekommunikationsüberwachung und allerlei andere Dinge, die eigentlich Geheimdienste angehen, erlaubt. Die Regelung der Übermittlung von Daten zwischen VS und Polizei wäre dem Verfassungsschutzgesetz überlassen. Dieses Polizeigesetz wurde vom Verfassungsgericht kassiert.

In diesem Zusammenhang wirft die Antwort der damaligen Landesregierung auf eine Anfrage zur Rasterfahndung 2001 ein aufschlussreiches Licht auf das entsprechende Rechtsverständnis. vgl cilip:Anfrage zur Rasterfahndung(pdf)

Rechtswidrige Dauerobservation einer Kletteraktivistin

Eine Kletteraktivistin mit Sptznamen Eichhörnchen wurde im Jahre 2006 aus präventiven Gründen vor einem Castoreinsatz wochenlang observiert. Dagegen hat die Aktivistin Klage vorm Verwaltungsgericht eingereicht. Um die Klage abzuwenden hat die Polizei dann die Rechtswidrigkeit der polizeilichen Observationsmaßnahme schriftlich anerkannt. Obwohl die Daten rechtswidrig erhoben wurden, hat die Polizei die Daten jedoch nicht gelöscht. Die Daten benutzte sie beispielsweise im November 2008 als Grundlage für eine Gefahrenprognose, um die Aktivistin beim Castortransport 2008 in präventiven Langzeitgewahrsam (d.h. Schutzhaft) zu nehmen.

vgl www.eichhoernchen.ouvaton.org

Staatsanwaltschaft in Göttingen ordnet DNA-Entnahme wegen Böllerwurf an

Ein Göttinger Antifa-Aktivist wurde von der Staatsanwaltschaft Göttingen anfang 2011 verpflichtet wegen eines angeblichen Böllerwurfes eine DNA-Probe abzugeben. Die Beschwerde dagegen hatte das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen. Womit das letzte Rechtsmittel gegen die Entnahme erfolglos war und die Speichelprobe abgeben werden musste (vgl monsters.blogsport.de). Von dem Tatvorwurf wurde er dann laut dem Blog monsters im Sommer 2011 freigesprochen.

Big Brother Award für Droheneinsatz

Der Innenminister von Niedersachsen Uwe Schünemann bekam 2011 den Big Brother Award für den Einsatz von Überwachungsdrohen bei den Demonstrationen zum Castor-Transport im Herbst 2010.