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Funkzellenauswertung der Dresden Nazifrei DemoteilnehmerInnen
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Der [[LfDI]] Sachsen berichtet in seinem Teilbericht von 2005, dass private Sicherheitsdienste seit Dezember 2002 in mindestens 556 bekannten Fällen personenbezogene Daten von sächsischen Polizeidienststellen übermittelt bekamen. Obwohl selbst im öffentlichen Dienst das Führungszeugnis (also der Auszug aus dem [[Bundeszentralregister]]) reichen muss. Die Praxis wurde in dieser Form nach Intervention des [[LfDI]] gestoppt, wurde aber teils auf der Basis "freiwilliger" Auskunftsersuchen fortgeführt. | Der [[LfDI]] Sachsen berichtet in seinem Tätigkeitsbericht von 2005, dass private Sicherheitsdienste seit Dezember 2002 in mindestens 556 bekannten Fällen personenbezogene Daten von sächsischen Polizeidienststellen übermittelt bekamen. Obwohl selbst im öffentlichen Dienst das Führungszeugnis (also der Auszug aus dem [[Bundeszentralregister]]) reichen muss. Die Praxis wurde in dieser Form nach Intervention des [[LfDI]] gestoppt, wurde aber teils auf der Basis "freiwilliger" Auskunftsersuchen fortgeführt. |
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=== Funkzellenauswertung dient für Bagatellverfahren === Die Daten Funkzellenabfrage nach einer Anti-Nazi Demonstration in Dresden öim Februar 2011, welche für die Ermittlung von Körperverletzung gegen Polizeibeamte erlangt wurden, wurden von der Dresdener Polizei in anderen harmlosen Verfahren zweckentfremdet. [[http://taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/mal-eben-ausgespaeht/|taz von 19.06.11: Demo-Überwachung per Mobilfunk]] |
Inhaltsverzeichnis
Datenbanken in Sachsen
Rechtsgrundlagen
Auskunftssysteme der Polizei
PASS
Das Nachweisssystem in Sachsen heißt PASS (Polizeiliches Auskunftssystem Sachsen).
Der LfDI stuft PASS als Verbundsystem ein (d.h. das LKA betreibt es als "Service" für die Polizeien in Sachsen). Sowas ist aber im Polizeigesetz von Sachsen eigentlich nicht vorgesehen. Der Innenminister ignoriert einen diesbezüglichen Hinweis des LfDI. Der verzichtet dennoch auf eine weitere Beanstandung, weil das System für die Polizei so wichtig ist und der Landtag ja eh jedes Gesetz abnicken würde (was der LfDI nicht ganz mit diesen Worten schreibt).
14. Tätigkeitsbericht LfD Sachsen (2009)
Vorgangsbearbeitung IVO
Das integrierte Vorgangsbearbeitungssystem IVO dient als zentrales Verfahren der Erfassung, Speicherung, Weiterverarbeitung und Auswertung polizeilich relevanter Daten im Freistaat Sachsen. Es dient dem vollständigen Nachweis vollzugspolizeilichen Handelns, unterstützt und vereinheitlicht die polizeiliche Vorgangsbearbeitung und die Steuerung polizeilicher Ermittlungsvorgänge auf Landesebene.
Verknüpfung mit anderen Datenbanken
Über Schnittstellen finden regelmäßig selektive Datenübermittlungen unter anderem zum Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) sowie das Informationssystem der Polizei des Bundes und der Länder (INPOL) statt. Darüber hinaus wird über IVO die Abrufbarkeit weiterer Datenbanken gewährleistet, die nicht zu polizeilichen Zwecken der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder zur Verfolgung von Straftaten angelegt wurden: dem kommunalen Melderegister und dem Ausländerzentralregister und der Visadatei (AZR/VISA).
Speicherdauer
Im Gesetz heißt es (§ 43 Abs. 3 Sächsisches Polizeigesetz): “Die Dauer der Speicherung ist auf das erforderliche Maß zu beschränken. Für automatisierte Dateien sind Termine festzulegen, an denen spätestens überprüft werden muss, ob die suchfähige Speicherung von Daten weiterhin erforderlich ist.” Die Staatsregierung führt in Beantwortung der kleinen Anfrage aus: „Höchstens 24 Monate nach Abschluss des Vorgangs im IVO. Bei Übermittlung an das Polizeiliche Auskunftssystem PASS gibt es andere Löschfristen.“ Eine Speicherung weit über einen Zeitraum von 2 Jahren ist offensichtlich möglich. Die Speicherdauer ist von der Einschätzung der Polizei abhängig, wann der Vorgang abgeschlossen ist.
Zugriffsberechtigte
Gegenwärtig sind für das IT-Verfahren 12.572 Personen zugriffsberechtigt.
Quelle
Verfassungsschutz
NADIS, wie alle VS-Behörden
Skandale
Illegale Weitergabe von der Polizei an Private Sicherheitsdienste
Der LfDI Sachsen berichtet in seinem Tätigkeitsbericht von 2005, dass private Sicherheitsdienste seit Dezember 2002 in mindestens 556 bekannten Fällen personenbezogene Daten von sächsischen Polizeidienststellen übermittelt bekamen. Obwohl selbst im öffentlichen Dienst das Führungszeugnis (also der Auszug aus dem Bundeszentralregister) reichen muss. Die Praxis wurde in dieser Form nach Intervention des LfDI gestoppt, wurde aber teils auf der Basis "freiwilliger" Auskunftsersuchen fortgeführt.
12. Tätigkeitsbericht des LfDI (2005)
Polizei gibt Auskunfts über Kontaktpersonen ans Ordnungsamt
2009 fragt ein Ordnungsamt fragt bei der Polizei nach Informationen über einen Anmelder einer Veranstaltung und bekommt sie incl. Daten zu seinem "Umfeld". Treudoof fragt das Ordnungsamt, ob diese Daten in der Verbotsverfügung auftauchen dürfen. Irrerweise findet der LfDI die Datenübermittlung auch noch ok; Daten über Leute aus seinem Umfeld dürfen aber nicht in der Verfügung sein, um sie vor dem Anmelder zu schützen.
14. Tätigkeitsbericht LfDI Sachsen (2009)
Nutzlose DNA Massenabgabe
Eine DNA-Reihenuntersuchung mit 14000 Opfern war komplett nutzlos. Der Fall wurde schließlich mit Datenbank-Hilfe gelöst, wobei ZEVIS und die Meldedaten verknüpft wurden ("Fahrzeuge mit Kennzeichen DD-D-irgendwas, die von Leuten gefahren werden, die in der Nähe des Tatorts wohnen").
Ein MdL landet im Pass
Ein sächsischer Landtagsabgeordneter der Grünen hatte sich eingemischt, nachdem er gesehen hatte, wie eine Frau von PolizistInnen außerhalb des Sichtfeldes gebracht wurde und er Angst hatte, dass die Frau misshandelt werden könnte. Die PolizistInnen zeigten ihn daraufhin wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt an. Dieses Verfahren wurde wegen eines entlastenden Videos allerdings eingestellt, trotzdem stand weiterhin in Pass die Sichtweise der Polizei. Ak Datenbanken: Widerstand gegen die Staatsgewalt – oder Wie sich die Polizei ihre Feindbilder selber bastelt
Extremismusklausel
Die Sächsiche Landesregierung hatte im Jahre 2010 zur Voraussetzung für die Zahlung von Fördermitteln für Demokratieprojekte gemacht, dass der Zuwendungsempfänger für die Verfassungstreue seiner Partner bürgt und über sie Informationen beim Verfassungsschutz einholt (sogenannte ExtremistInnen Klausel). Auf Grund von zahlreichen Protesten aus der Öffentlichkeit ändert die Regierung dieses in ein Bekenntnis zur Demokratie um, obwohl der wissenschaftliche Dienst des Bundestages festgestellt hatte, dass Bekenntnisse zum Grundgesetz nur bei Einbürgerungen und Verbeamtungen verlangt werden dürfen.
Lafontaines-Linke: Einseitige Förderung
Demosanis als Terroristen
Nach der Protesten gegen den Naziaufmarsch 2011 in Dresden wurde das Büro des Dresdner Bündnis gegen Nazis durchsucht. Offensichtlich hatte die Polizei bei der Observation eine Saniübung mit terroristischen Aktionen verwechselt.
Indy-Artikel: Demosanis und Terrorismus
Funkzellenauswertung dient für Bagatellverfahren
Die Daten Funkzellenabfrage nach einer Anti-Nazi Demonstration in Dresden öim Februar 2011, welche für die Ermittlung von Körperverletzung gegen Polizeibeamte erlangt wurden, wurden von der Dresdener Polizei in anderen harmlosen Verfahren zweckentfremdet.