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Revision 1 vom 2006-10-14 17:08:13
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Autor: LilaBlume
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Revision 11 vom 2011-03-07 13:04:09
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Autor: anonym
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 * [http://www.landesregierung-sh.de/landesrecht/20-1.htm "Polizeigesetz ist gleich Abschnitt III - IV (§162 - §261)" aus Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz - LVwG -)]
 * [http://www.landesregierung-sh.de/landesrecht/204-4.htm Schleswig-Holsteinisches Gesetz zum Schutz personenbezogener Informationen (Landesdatenschutzgesetz - LDSG -)]
 * [http://www.landesregierung-sh.de/landesrecht/204-4-1.htm Landesverordnung über die Sicherheit und Ordnungsmäßigkeit automatisierter Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutzverordnung - DSVO -)]
 * [http://www.landesregierung-sh.de/landesrecht/2041.2h.htm Hinweise zur Durchführung des Landesdatenschutzgesetzes]
 * [http://www.landesregierung-sh.de/landesrecht/12-2.htm Gesetz über den Verfassungsschutz im Lande Schleswig Holstein (Landesverfassungsschutzgesetz - LVerfSchG -)]
 [[https://www.datenschutzzentrum.de/gesetze/| Alle relevanten Gesetze auf der Webseite des ULD]]
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Ehemals eigene Datenbank '''PED''', mittlerweile INPOL-Land. Interessante Auskunfte sind auf Seite 14ff der [http://www.polizei.schleswig-holstein.de/zeitung/4_2003.pdf Polizei-Zeitung SH 4/2003] zu lesen. Sie hatten früher eine eigene Datenbank  namens '''PED''', mittlerweile benutzt auch Schleswig-Holstein INPOL-Land. Interessante Auskunfte sind auf Seite 14 folgende der Polizei-Zeitung zu lesen.
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  [[http://www.polizei.schleswig-holstein.de/zeitung/4_2003.pdf|Polizei-Zeitung SH 4/2003]]

== Staatsschutz-Dateien ==

Es gibt die Datei „Innere Sicherheit Schleswig-Holstein“ (ISSH und die „Warndatei rechts“ beim LKA. Die Errichtungsanordnungen dazu wurden nach Auskunft des ULD erst vier Jahre nach in Betriebnahme erstellt.

 [[https://www.datenschutzzentrum.de/material/tb/tb31/kap04_2.htm#425|TB 31: Die unendliche Geschichte: Kontrolle der Abteilung 3 des Landeskriminalamtes]]
  
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@'''rtus''', das auch von der Bundespolizei eingesetzt wird. 
* [http://www.dataport.de/dataport/leistungen/anwendungsverfahren/a-z/artus/start.html Allgemeine @rtus Informationen von dataport]
* [http://www.dataport.de/dataport/publikationen/datareport/0404/datareport-0404-pdf.pdf @rtus im internen Hausblatt der dataport (pdf, 1.6 MB]
Die Polizei Schleswig-Holstein verwendet @'''rtus''' von dataport, das auch von der [[Bundespolizei]] eingesetzt wird.

 
* [[http://www.dataport.de/dataport/leistungen/anwendungsverfahren/a-z/artus/start.html|Allgemeine @rtus Informationen von dataport]] (html)
 * [[http://www.dataport.de/dataport/publikationen/datareport/0404/datareport-0404-pdf.pdf|@rtus im internen Hausblatt der dataport]] (pdf, 1.6 MB)
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Benutzt neben [[Datenbanken der Dienste/NADIS|NADIS]] auch eine eigene Amtsdatei. Denn in seinem 31 Teilbericht berichtet der [[ULD]] von einer "internen" Datenbank des Landesamtes für Verfassungsschutz [[LfV]] namens DIANA, die in enger Abstimmung mit ihm eingerichtet worden sei. Die Datei kann dient nach Auskunft des ULD auch der Analyse von Daten der Verfassungsschutzbehörde, d.h. wohl [[Data Mining]].

 [[https://www.datenschutzzentrum.de/material/tb/tb31/kap04_2.htm#429| TB 31: DIANA beim Verfassungsschutz in Schleswig-Holstein]]
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=== Verschärftes Polizeigesetz im Jahre 2007 beschlossen ===

Im Jahre 2007 wurde unter dem damaligen SPD-Innenminister Ralf Stegner ein verschärftes Polizeigsetz beschlossen nachdem u.a. Telefongespräche sowie Internet-Verbindungsdaten vorbeugend überwacht werden können, um eine Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person abzuwenden. Bei besonderer Gefahrenlage, können zudem auch ohne einen konkreten Verdacht Fahrzeuge oder dessen Insassen durchsucht werden. Desweiteren wird die Videoüberwachung ausgedehnt und das Nummernschild-Scanning eingeführt. Das bestehende Vorgangsbearbeitungssystem der Polizei wird zudem in eine "Erkenntnisdatei" umgewandelt. Die KFZ-Kennzeichen Erfassung wurde 2008 vom Verfassungsgericht beanstandet.

 [[http://www.datenstaub.net/blog/archives/Verschaerftes-Polizeigesetz-in-Schleswig-Holstein-beschlossen.html|datenstaub.net: Verschärftes Polizeigesetz in Schleswig-Holstein beschlossen]]
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["Glossar"] === LKA verlangt Herausgabe des GPS-Peilsenders ===

Im März 2007 fand ein Antifa aus Bad Oldeslohe einen [[Überwachungstechnik|GPS-Peilsender]] an seinem Auto. Sein Anwalt schrieb auf Grund dessen alle Sicherheitsbehörden an und fragte ob er von ihnen stamme. Alle Behörden verneinten die Antwort. Im Juni 2007 gab es dann bei dem Antifa im Rahmen des [[129a Verfahren]]s in Bad Oldeslohe eine Hausdurchsuchung. Einen Monat später fiel dem LKA ein, dass der Peilsender ihm gehört und verlangte die Rückgabe. Diesem kam der Antifa nicht nach, weswegen das LKA eine zivilgerichtlich gegen den Antifa vorging. Vom Gericht wurde die Herausgabe allerdings verneint, da der LKA seinen Anspruch nicht beweisen konnte.

[[http://rotehilfegreifswald.blogsport.de/2008/05/30/lka-muss-auf-peilsender-verzichten-peinliche-klage-gescheitert/|Rote Hilfe Greifswald: LKA muß auf Peilsender verzichten – peinliche Klage gescheitert]]

Datenbanken in Schleswig-Holstein

Rechtsgrundlagen

Auskunftssysteme der Polizei

Sie hatten früher eine eigene Datenbank namens PED, mittlerweile benutzt auch Schleswig-Holstein INPOL-Land. Interessante Auskunfte sind auf Seite 14 folgende der Polizei-Zeitung zu lesen.

Staatsschutz-Dateien

Es gibt die Datei „Innere Sicherheit Schleswig-Holstein“ (ISSH und die „Warndatei rechts“ beim LKA. Die Errichtungsanordnungen dazu wurden nach Auskunft des ULD erst vier Jahre nach in Betriebnahme erstellt.

Vorgangsbearbeitung

Die Polizei Schleswig-Holstein verwendet @rtus von dataport, das auch von der Bundespolizei eingesetzt wird.

Verfassungsschutz

Benutzt neben NADIS auch eine eigene Amtsdatei. Denn in seinem 31 Teilbericht berichtet der ULD von einer "internen" Datenbank des Landesamtes für Verfassungsschutz LfV namens DIANA, die in enger Abstimmung mit ihm eingerichtet worden sei. Die Datei kann dient nach Auskunft des ULD auch der Analyse von Daten der Verfassungsschutzbehörde, d.h. wohl Data Mining.

Weiteres

Verschärftes Polizeigesetz im Jahre 2007 beschlossen

Im Jahre 2007 wurde unter dem damaligen SPD-Innenminister Ralf Stegner ein verschärftes Polizeigsetz beschlossen nachdem u.a. Telefongespräche sowie Internet-Verbindungsdaten vorbeugend überwacht werden können, um eine Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person abzuwenden. Bei besonderer Gefahrenlage, können zudem auch ohne einen konkreten Verdacht Fahrzeuge oder dessen Insassen durchsucht werden. Desweiteren wird die Videoüberwachung ausgedehnt und das Nummernschild-Scanning eingeführt. Das bestehende Vorgangsbearbeitungssystem der Polizei wird zudem in eine "Erkenntnisdatei" umgewandelt. Die KFZ-Kennzeichen Erfassung wurde 2008 vom Verfassungsgericht beanstandet.

Skandale

LKA verlangt Herausgabe des GPS-Peilsenders

Im März 2007 fand ein Antifa aus Bad Oldeslohe einen GPS-Peilsender an seinem Auto. Sein Anwalt schrieb auf Grund dessen alle Sicherheitsbehörden an und fragte ob er von ihnen stamme. Alle Behörden verneinten die Antwort. Im Juni 2007 gab es dann bei dem Antifa im Rahmen des 129a Verfahrens in Bad Oldeslohe eine Hausdurchsuchung. Einen Monat später fiel dem LKA ein, dass der Peilsender ihm gehört und verlangte die Rückgabe. Diesem kam der Antifa nicht nach, weswegen das LKA eine zivilgerichtlich gegen den Antifa vorging. Vom Gericht wurde die Herausgabe allerdings verneint, da der LKA seinen Anspruch nicht beweisen konnte.

Rote Hilfe Greifswald: LKA muß auf Peilsender verzichten – peinliche Klage gescheitert