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 [[https://www.datenschutzzentrum.de/gesetze/| Alle relevanten DSG Gesetze auf der Webseite des ULD]]
  [[http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/2181/page/bsshoprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-VwGSHV8G37%3Ajuris-lr00&documentnumber=4&numberofresults=4&showdoccase=1&doc.part=X&paramfromHL=true#jlr-VwGSHpP163| Schleswig-Holsteinisches Landesverwaltungsgesetz (mit dem Polizeibefugnissen)]] (html)
 * [[https://www.datenschutzzentrum.de/gesetze/|Die einschlägigen Landesgesetze auf der Webseite des ULD]]
 * [[http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/2181/page/bsshoprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-VwGSHV8G37%3Ajuris-lr00&documentnumber=4&numberofresults=4&showdoccase=1&doc.part=X&paramfromHL=true#jlr-VwGSHpP163| Schleswig-Holsteinisches Landesverwaltungsgesetz (mit dem Polizeibefugnissen)]] (html)
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Sie hatten früher eine eigene Datenbank namens '''PED''', mittlerweile benutzt auch Schleswig-Holstein INPOL-Land. Interessante Auskunfte sind auf Seite 14 folgende der Polizei-Zeitung zu lesen. Sie hatten früher eine eigene Datenbank namens '''PED''', mittlerweile benutzt auch Schleswig-Holstein INPOL-Land (vgl [[POLAS]]).
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  [[http://www.polizei.schleswig-holstein.de/zeitung/4_2003.pdf|Polizei-Zeitung SH 4/2003]] Eine aufschlussreiche Darstellung der Verhältnisse Mitte der Nullerjahre – als gleichzeitg das alte Auskunfssystem PED durch INPOL-Land ersetzt wurde und die Vorgangsverwaltung @rtus ausgerollt werden sollte – findet sich auf Seiten 14f der [[http://web.archive.org/web/20040518051117/http://www.polizei.schleswig-holstein.de/zeitung/4_2003.pdf|Polizei-Zeitung SH 4/2003]].
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Es gibt die Datei „Innere Sicherheit Schleswig-Holstein“ (ISSH und die „Warndatei rechts“ beim LKA. Die [[Errichtungsanordnung]]en dazu wurden nach Auskunft des [[ULD]] erst vier Jahre nach in Betriebnahme erstellt. Es gibt die Datei „Innere Sicherheit Schleswig-Holstein“ (ISSH und die „Warndatei rechts“ beim LKA. Die [[Errichtungsanordnungen]] dazu wurden nach Auskunft des [[ULD]] erst vier Jahre nach in Betriebnahme erstellt.
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Die Polizei Schleswig-Holstein verwendet @'''rtus''' von dataport, das auch von der [[Bundespolizei]] eingesetzt wird. Die Polizei Schleswig-Holstein verwendet seit April 2004 @rtus von dataport, das auch von der [[Bundespolizei]] eingesetzt wird.
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== Verfassungsschutz == Dataport selbst spricht in
[[http://www.dataport.de/ueber-uns/publikationen/Seiten/datareport-2011-2/2011-2-artus.aspx|datareport 2/2011]]
von rund 7500 Anwendern der Vorgangsverwaltung in 563 Dienststellen. In S-H
werden danach täglich 2500 neue Vorgänge erfasst, das System verwaltet rund 1.9
Millionen Vorgänge (was bei Annahme von Gleichgewicht eine mittlere
Speicherdauer von zwei Jahren bedingt; das klingt nach Maßstäben von
[[Vorgangsverwaltung]]en nicht unplausibel.
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Benutzt neben [[Datenbanken der Dienste/NADIS|NADIS]] auch eine eigene Amtsdatei. Denn in seinem 31 Teilbericht berichtet der [[ULD]] von einer "internen" Datenbank des Landesamtes für Verfassungsschutz [[LfV]] namens DIANA, die in enger Abstimmung mit ihm eingerichtet worden sei. Die Datei kann dient nach Auskunft des ULD auch der Analyse von Daten der Verfassungsschutzbehörde, d.h. wohl [[Data Mining]]. == Fallbearbeitung ==
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 [[https://www.datenschutzzentrum.de/material/tb/tb31/kap04_2.htm#429| TB 31: DIANA beim Verfassungsschutz in Schleswig-Holstein]] Die [[Fallbearbeitung]] in Schleswig-Holstein wird ebenfalls von Dataport
und auf der Basis der Vorgangsverwaltung geliefert.
[[http://www.dataport.de/ueber-uns/publikationen/Seiten/datareport-2011-2/2011-2-artus.aspx|datareport 2/2011]]
berichtet, dass @artus Recherche seit 2010 eingesetzt wird, rund
4000 Beamt_innen darauf Zugriff haben und im ersten Jahr gegen 100000
Anfragen daran gestellt wurden. Zur Umsetzung habe man mit "750
Tabellen, 278 Katalogtabellen und 6246 verschiedenen hinterlegten
Attributen" hantiert.
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== Weiteres == Die [[http://web.archive.org/web/20040518051117/http://www.polizei.schleswig-holstein.de/zeitung/4_2003.pdf|Polizei-Zeitung SH 4/2003]] (S. 14) erwähnt, dass CRIME „aus Hamburg” „bereits bei 3 Dienststellen in isolierten Netzen eingesetzt” werde. Es ist unklar, ob da viel draus geworden ist.
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=== Verschärftes Polizeigesetz im Jahre 2007 beschlossen === == Elektronische Kriminalakte ==
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Im Jahre 2007 wurde unter dem damaligen SPD-Innenminister Ralf Stegner ein verschärftes Polizeigesetz beschlossen nachdem u.a. Telefongespräche sowie Internet-Verbindungsdaten vorbeugend überwacht werden können, um eine Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person abzuwenden. Bei besonderer Gefahrenlage, können zudem auch ohne einen konkreten Verdacht Fahrzeuge oder dessen Insassen durchsucht werden. Desweiteren wird die Videoüberwachung ausgedehnt und das Nummernschild-Scanning eingeführt. Das bestehende Vorgangsbearbeitungssystem der Polizei wird zudem in eine "Erkenntnisdatei" umgewandelt. Die KFZ-Kennzeichen Erfassung wurde 2008 vom Verfassungsgericht beanstandet. S-H hat seit 2007 eine [[Elektronische Kriminalakte]]. Ein paar nicht
allzu erschöpfende Informationen dazzu gibts in einem
[[http://www.iww.de/quellenmaterial/id/82953|Einstellungsbeschluss des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 21.2.2012, 6 Sa 573/10]].
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 [[http://www.datenstaub.net/blog/archives/Verschaerftes-Polizeigesetz-in-Schleswig-Holstein-beschlossen.html|datenstaub.net: Verschärftes Polizeigesetz in Schleswig-Holstein beschlossen]]

Datenbanken in Schleswig-Holstein

Rechtsgrundlagen

Auskunftssysteme der Polizei

Sie hatten früher eine eigene Datenbank namens PED, mittlerweile benutzt auch Schleswig-Holstein INPOL-Land (vgl POLAS).

Eine aufschlussreiche Darstellung der Verhältnisse Mitte der Nullerjahre – als gleichzeitg das alte Auskunfssystem PED durch INPOL-Land ersetzt wurde und die Vorgangsverwaltung @rtus ausgerollt werden sollte – findet sich auf Seiten 14f der Polizei-Zeitung SH 4/2003.

Staatsschutz-Dateien

Es gibt die Datei „Innere Sicherheit Schleswig-Holstein“ (ISSH und die „Warndatei rechts“ beim LKA. Die Errichtungsanordnungen dazu wurden nach Auskunft des ULD erst vier Jahre nach in Betriebnahme erstellt.

Vorgangsbearbeitung

Die Polizei Schleswig-Holstein verwendet seit April 2004 @rtus von dataport, das auch von der Bundespolizei eingesetzt wird.

Dataport selbst spricht in datareport 2/2011 von rund 7500 Anwendern der Vorgangsverwaltung in 563 Dienststellen. In S-H werden danach täglich 2500 neue Vorgänge erfasst, das System verwaltet rund 1.9 Millionen Vorgänge (was bei Annahme von Gleichgewicht eine mittlere Speicherdauer von zwei Jahren bedingt; das klingt nach Maßstäben von Vorgangsverwaltungen nicht unplausibel.

Fallbearbeitung

Die Fallbearbeitung in Schleswig-Holstein wird ebenfalls von Dataport und auf der Basis der Vorgangsverwaltung geliefert. datareport 2/2011 berichtet, dass @artus Recherche seit 2010 eingesetzt wird, rund 4000 Beamt_innen darauf Zugriff haben und im ersten Jahr gegen 100000 Anfragen daran gestellt wurden. Zur Umsetzung habe man mit "750 Tabellen, 278 Katalogtabellen und 6246 verschiedenen hinterlegten Attributen" hantiert.

Die Polizei-Zeitung SH 4/2003 (S. 14) erwähnt, dass CRIME „aus Hamburg” „bereits bei 3 Dienststellen in isolierten Netzen eingesetzt” werde. Es ist unklar, ob da viel draus geworden ist.

Elektronische Kriminalakte

S-H hat seit 2007 eine Elektronische Kriminalakte. Ein paar nicht allzu erschöpfende Informationen dazzu gibts in einem Einstellungsbeschluss des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 21.2.2012, 6 Sa 573/10.

Skandale

LKA verlangt Herausgabe des GPS-Peilsenders

Im März 2007 fand ein Antifa aus Bad Oldeslohe einen GPS-Peilsender an seinem Auto. Sein Anwalt schrieb auf Grund dessen alle Sicherheitsbehörden an und fragte ob er von ihnen stamme. Alle Behörden verneinten die Antwort. Im Juni 2007 gab es dann bei dem Antifa im Rahmen des 129a Verfahrens in Bad Oldeslohe eine Hausdurchsuchung. Einen Monat später fiel dem LKA ein, dass der Peilsender ihm gehört und verlangte die Rückgabe. Diesem kam der Antifa nicht nach, weswegen das LKA eine zivilgerichtlich gegen den Antifa vorging. Vom Gericht wurde die Herausgabe allerdings verneint, da der LKA seinen Anspruch nicht beweisen konnte.