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Kommentar: + @rtus Recherche als Fallbearbeitung
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* [[https://www.datenschutzzentrum.de/gesetze/| Alle relevanten DSG Gesetze auf der Webseite des ULD]] | * [[https://www.datenschutzzentrum.de/gesetze/|Die einschlägigen Landesgesetze auf der Webseite des ULD]] |
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Sie hatten früher eine eigene Datenbank namens '''PED''', mittlerweile benutzt auch Schleswig-Holstein INPOL-Land (vgl [[POLAS]]). Interessante Auskunfte sind auf Seite 14 folgende der Polizei-Zeitung zu finden. | S-H hatte früher eine Eigenenwicklung namens '''PED''', und ist Mitte der Nullerjahre auf INPOL-Land (vgl [[POLAS]]) migriert (vgl. gegen Ende dieses Abschnitts). |
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[[http://www.polizei.schleswig-holstein.de/zeitung/4_2003.pdf|Polizei-Zeitung SH 4/2003]] | Im Jahr 2016 listet [[http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/1100/drucksache-18-1163.pdf|Landtagsdrucksache 18/1163]] allerdings nur noch „Kriminalaktennachweis (eKA) auf; von ihrer Zweckbestimmung, ihrem Umfang her (70000 Datensätze, zu 50000 Personen) wie auch von den Feldern her ist dies offensichtlich entweder eine Weiterentwicklung oder ein Ersatz für das alte INPOL-Land. |
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== Staatsschutz-Dateien == | Neben dem üblichen (Sachverhalt, Personalien, Pointer auf ED- und DNA-Daten, Verfahrensausgänge, wenn der Polizei genehm, Haftdaten) enthält der S-H Kriminalaktennachweis auch Personalien „von Mittätern”, „Freitext, aus dem sich die Erforderlichkeit der Datenspeicherung ergibt” (das ist die berühmte Negativprognose, und mensch muss dankbar sein, dass sich da wohl niemand um Datenschutz kümmert und drum da nur Floskeln drinstehen werden. Die amtlichen Vershwörungstheorien im Online-Zugriff zu halten, klingt jedenfalls definitiv nach einer schlechten Idee) zwie „angehängte Dokumente”, die dann wohl die elektronische Kriminalakte ausmachen (vgl. unten). |
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Es gibt die Datei „Innere Sicherheit Schleswig-Holstein“ (ISSH und die „Warndatei rechts“ beim LKA. Die [[Errichtungsanordnungen]] dazu wurden nach Auskunft des [[ULD]] erst vier Jahre nach in Betriebnahme erstellt. | Dazu werden noch etliche weitere Sammlungen landesweit betrieben; dazu gehört die [[#Staatsschutz-Datei]] sowie Sammlungen zu Fußballfans, Sexualstraftätern und ähnlichen, die in rsCase gehalten werden und drum bei [[#Fallbearbeitung]] stehen (aber da eigentlich nicht hingehören). |
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[[https://www.datenschutzzentrum.de/material/tb/tb31/kap04_2.htm#425|TB 31: Die unendliche Geschichte: Kontrolle der Abteilung 3 des Landeskriminalamtes]] |
Unschön weiter eine Zahl kleinerer Spezialdateien, die bei einzelnen Polizeidirektionen geführt werden; so hat Flensburg eine Vermisstendatei für aus „Fachkliniken/Einrichtungen” ausgerückte Menschen, Lübeck, Bad Segeberg und andere „Jugendkriminalität”, etliche andere „Intensivtäter”-Dateien und Kiel sogar eine „Täterübersicht PMK”. Wer in Schleswig-Holstein wohnt, ist herzlich eingeladen, zusätzlich zu unseren Auskunftsersuchen auch noch bei den PDen anzufragen und uns zu erzählen, was dabei so rauskommt. Eine aufschlussreiche Darstellung der Verhältnisse Mitte der Nullerjahre – als gleichzeitg das alte Auskunfssystem PED durch INPOL-Land ersetzt wurde und die Vorgangsverwaltung @rtus ausgerollt werden sollte – findet sich auf Seiten 14f der [[http://web.archive.org/web/20040518051117/http://www.polizei.schleswig-holstein.de/zeitung/4_2003.pdf|Polizei-Zeitung SH 4/2003]]. === Staatsschutz-Datei === Es gibt die Datei „Innere Sicherheit Schleswig-Holstein“ (ISSH und Warndatei rechts“ beim LKA. Die [[Errichtungsanordnung]] dazu wurden laut [[https://www.datenschutzzentrum.de/material/tb/tb31/kap04_2.htm#425|31. Tb ULD, 4.2]] erst vier Jahre nach in Betriebnahme erstellt. [[http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/1100/drucksache-18-1163.pdf|Landtagsdrucksache 18/1163]] erwähnt die Datei auch noch für 2016 und verweigert Auskünfte zum Umfang. Nicht staatgefährdend ist immerhin die Veröffentlichung des Zwecks der Datei: {{{#!blockquote „Aufklärung und Verhinderung von politisch motivierten Straftaten, Feststellung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Abwehr von im Einzelfall bevorstehnden Gefahren. Verwaltung der Personenakten gemäß Richtline. }}} – dies ist Jargon für „was dem Staatsschutz so einfällt”. Beunruhigend, aber nicht ganz klar ist der Punkt zu „Verwaltung der Personenakten”. Offenbar werden „Akten” aber nicht direkt in der Datenbank abgelet, denn als Felder werden genannt: {{{#!blockquote Sachverhaltsdaten, [...Grundpersonalien...], Fundstelle, Prüf-/Löschdatum, Aktensachgebiet, Bemerkungen, Institution i.V.m. Sachverhaltsdaten, Objekte i.V.m. Sachverhaltsdaten, Sachen i.V.m. Sachverhaltsdaten }}} Die Polizeidirektion Kiel hat laut [[http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/1100/drucksache-18-1163.pdf|Landtagsdrucksache 18/1163]] seit 2010 noch eine separate „Täterübersicht PMK”. Details zu Motivation und Praxis dieses Gebildes sind nicht bekannt. |
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[[http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/1100/drucksache-18-1163.pdf|Landtagsdrucksache 18/1163]] sagt, dass ca. 350000 Datensätze zu 315000 Personen aus dem Bereich Strafrecht und Ordnungswidrigkeit liegen (zum Vergleich: S-H hat knapp 3000000 Einwohner_innen, gespeichert sind also mehr als 10% der Bevölkerung [tatsächlich ist die Formulierung der Antwort nicht eindeutig, aber das ist noch die am wenigsten abseitige Interpretation). Das Datenbankschema von Artus wird nicht veröffentlicht, da es „einen Leitzordner” umfasse. Diese Kapitulation vor der Komplexität privater Softwareentwicklung ist natürlich extrem bedenklich, da ja die konkrete Benennung der gespeicherten Datentypen eine der wenigen generellen Sicherungen und Prüfmöglichkeiten bezüglich eines nicht völlig menschenrechswidrigen Einsatzes der Datenbanken sind. [[http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/1100/drucksache-18-1163.pdf|Landtagsdrucksache 18/1163]] erwähnt die Datei auch noch für 2016 und verweigert |
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Millionen Vorgänge (was bei Annahme von Gleichgewicht eine mittlere Speicherdauer von zwei Jahren bedingt; das klingt nach Maßstäben von [[Vorgangsverwaltungen]] nicht unplausibel. | Millionen Vorgänge (was bei Annahme von Gleichgewicht eine mittlere Speicherdauer von zwei Jahren bedingt; das klingt nach Maßstäben von [[Vorgangsverwaltung]]en nicht unplausibel. |
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Die Fallbearbeitung in Schleswig-Holstein wird ebenfalls von Dataport und auf der Basis der Vorgangsverwaltung geliefert. |
[[http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/1100/drucksache-18-1163.pdf|Landtagsdrucksache 18/1163]] listet etliche „Strukturverfahren”, die auf Merlin (das ist in Wirklichkeit rsCase von rola, vgl. [[Hersteller#rola]] basieren sollen. Themen der „Strukturverfahren” sind dann „Rockerkriminalität”, die unvermeidliche Sexualstraftäterdatei (die hier als „Kieler Sicherheitskonzept Sexualstraftäter” firmiert) oder, genauso unvermeidlich, Fußballkram. Amüsant in dem Zusammenhang auch „WED”, mit dem die Kieler offenbar predictive policing („Verhinderung weiterer Wohnungseinbruchsdiebstähle”) betreiben wollen – das kann angesichts 60 gespeicherter Fälle, die 107 Personen (vermutlich vor allem die Geschädigten) betreffen, nur ganz großartig werden. Da es bei der Anfrage, aus deren Antwort diese Erkenntnisse stammen, nur um Gefahrenabwehr ging, ist zu vermuten, dass die Polizei im Bereich Strafverfolgung noch weitere Dateien betreibt. Wie wohl üblich, betreibt die Polizei S-H zusammen mit Merlin/rsCase noch Analyst's Notebook, eine Software, die hübsche Bilder mit vielen Pfeilen malen und – wohl nützlicher – Geodaten rendern kann. Zuvor sollte die Fallbearbeitung offenbar als Teil von @rtus durchgeführt werden. |
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berichtet, dass @artus Recherche seit 2010 eingesetzt wird, rund | berichtete, dass @artus Recherche seit 2010 eingesetzt wird, rund |
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=== Verschärftes Polizeigesetz im Jahre 2007 beschlossen === | Die [[http://web.archive.org/web/20040518051117/http://www.polizei.schleswig-holstein.de/zeitung/4_2003.pdf|Polizei-Zeitung SH 4/2003]] (S. 14) erwähnt, dass CRIME „aus Hamburg” „bereits bei 3 Dienststellen in isolierten Netzen eingesetzt” werde. Es ist unklar, ob da viel draus geworden ist. |
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Im Jahre 2007 wurde unter dem damaligen SPD-Innenminister Ralf Stegner ein verschärftes Polizeigesetz beschlossen nachdem u.a. Telefongespräche sowie Internet-Verbindungsdaten vorbeugend überwacht werden können, um eine Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person abzuwenden. Bei besonderer Gefahrenlage, können zudem auch ohne einen konkreten Verdacht Fahrzeuge oder dessen Insassen durchsucht werden. Desweiteren wird die Videoüberwachung ausgedehnt und das Nummernschild-Scanning eingeführt. Das bestehende Vorgangsbearbeitungssystem der Polizei wird zudem in eine "Erkenntnisdatei" umgewandelt. Die KFZ-Kennzeichen Erfassung wurde 2008 vom Verfassungsgericht beanstandet. | == Elektronische Kriminalakte == |
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[[http://www.datenstaub.net/blog/archives/Verschaerftes-Polizeigesetz-in-Schleswig-Holstein-beschlossen.html|datenstaub.net: Verschärftes Polizeigesetz in Schleswig-Holstein beschlossen]] | S-H hat seit 2007 eine [[Elektronische Kriminalakte]]. Ein paar nicht allzu erschöpfende Informationen dazzu gibts in einem [[http://www.iww.de/quellenmaterial/id/82953|Einstellungsbeschluss des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 21.2.2012, 6 Sa 573/10]]. |
Inhaltsverzeichnis
Datenbanken in Schleswig-Holstein
Rechtsgrundlagen
Auskunftssysteme der Polizei
S-H hatte früher eine Eigenenwicklung namens PED, und ist Mitte der Nullerjahre auf INPOL-Land (vgl POLAS) migriert (vgl. gegen Ende dieses Abschnitts).
Im Jahr 2016 listet Landtagsdrucksache 18/1163 allerdings nur noch „Kriminalaktennachweis (eKA) auf; von ihrer Zweckbestimmung, ihrem Umfang her (70000 Datensätze, zu 50000 Personen) wie auch von den Feldern her ist dies offensichtlich entweder eine Weiterentwicklung oder ein Ersatz für das alte INPOL-Land.
Neben dem üblichen (Sachverhalt, Personalien, Pointer auf ED- und DNA-Daten, Verfahrensausgänge, wenn der Polizei genehm, Haftdaten) enthält der S-H Kriminalaktennachweis auch Personalien „von Mittätern”, „Freitext, aus dem sich die Erforderlichkeit der Datenspeicherung ergibt” (das ist die berühmte Negativprognose, und mensch muss dankbar sein, dass sich da wohl niemand um Datenschutz kümmert und drum da nur Floskeln drinstehen werden. Die amtlichen Vershwörungstheorien im Online-Zugriff zu halten, klingt jedenfalls definitiv nach einer schlechten Idee) zwie „angehängte Dokumente”, die dann wohl die elektronische Kriminalakte ausmachen (vgl. unten).
Dazu werden noch etliche weitere Sammlungen landesweit betrieben; dazu gehört die #Staatsschutz-Datei sowie Sammlungen zu Fußballfans, Sexualstraftätern und ähnlichen, die in rsCase gehalten werden und drum bei #Fallbearbeitung stehen (aber da eigentlich nicht hingehören).
Unschön weiter eine Zahl kleinerer Spezialdateien, die bei einzelnen Polizeidirektionen geführt werden; so hat Flensburg eine Vermisstendatei für aus „Fachkliniken/Einrichtungen” ausgerückte Menschen, Lübeck, Bad Segeberg und andere „Jugendkriminalität”, etliche andere „Intensivtäter”-Dateien und Kiel sogar eine „Täterübersicht PMK”. Wer in Schleswig-Holstein wohnt, ist herzlich eingeladen, zusätzlich zu unseren Auskunftsersuchen auch noch bei den PDen anzufragen und uns zu erzählen, was dabei so rauskommt.
Eine aufschlussreiche Darstellung der Verhältnisse Mitte der Nullerjahre – als gleichzeitg das alte Auskunfssystem PED durch INPOL-Land ersetzt wurde und die Vorgangsverwaltung @rtus ausgerollt werden sollte – findet sich auf Seiten 14f der Polizei-Zeitung SH 4/2003.
Staatsschutz-Datei
Es gibt die Datei „Innere Sicherheit Schleswig-Holstein“ (ISSH und Warndatei rechts“ beim LKA. Die Errichtungsanordnung dazu wurden laut 31. Tb ULD, 4.2 erst vier Jahre nach in Betriebnahme erstellt.
Landtagsdrucksache 18/1163 erwähnt die Datei auch noch für 2016 und verweigert Auskünfte zum Umfang. Nicht staatgefährdend ist immerhin die Veröffentlichung des Zwecks der Datei:
„Aufklärung und Verhinderung von politisch motivierten Straftaten, Feststellung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Abwehr von im Einzelfall bevorstehnden Gefahren. Verwaltung der Personenakten gemäß Richtline.
– dies ist Jargon für „was dem Staatsschutz so einfällt”. Beunruhigend, aber nicht ganz klar ist der Punkt zu „Verwaltung der Personenakten”. Offenbar werden „Akten” aber nicht direkt in der Datenbank abgelet, denn als Felder werden genannt:
Sachverhaltsdaten, [...Grundpersonalien...], Fundstelle, Prüf-/Löschdatum, Aktensachgebiet, Bemerkungen, Institution i.V.m. Sachverhaltsdaten, Objekte i.V.m. Sachverhaltsdaten, Sachen i.V.m. Sachverhaltsdaten
Die Polizeidirektion Kiel hat laut Landtagsdrucksache 18/1163 seit 2010 noch eine separate „Täterübersicht PMK”. Details zu Motivation und Praxis dieses Gebildes sind nicht bekannt.
Vorgangsbearbeitung
Die Polizei Schleswig-Holstein verwendet seit April 2004 @rtus von dataport, das auch von der Bundespolizei eingesetzt wird.
Landtagsdrucksache 18/1163 sagt, dass ca. 350000 Datensätze zu 315000 Personen aus dem Bereich Strafrecht und Ordnungswidrigkeit liegen (zum Vergleich: S-H hat knapp 3000000 Einwohner_innen, gespeichert sind also mehr als 10% der Bevölkerung [tatsächlich ist die Formulierung der Antwort nicht eindeutig, aber das ist noch die am wenigsten abseitige Interpretation).
Das Datenbankschema von Artus wird nicht veröffentlicht, da es „einen Leitzordner” umfasse. Diese Kapitulation vor der Komplexität privater Softwareentwicklung ist natürlich extrem bedenklich, da ja die konkrete Benennung der gespeicherten Datentypen eine der wenigen generellen Sicherungen und Prüfmöglichkeiten bezüglich eines nicht völlig menschenrechswidrigen Einsatzes der Datenbanken sind.
Landtagsdrucksache 18/1163 erwähnt die Datei auch noch für 2016 und verweigert
@rtus im internen Hausblatt der dataport (pdf, 1.6 MB)
Dataport selbst spricht in datareport 2/2011 von rund 7500 Anwendern der Vorgangsverwaltung in 563 Dienststellen. In S-H werden danach täglich 2500 neue Vorgänge erfasst, das System verwaltet rund 1.9 Millionen Vorgänge (was bei Annahme von Gleichgewicht eine mittlere Speicherdauer von zwei Jahren bedingt; das klingt nach Maßstäben von Vorgangsverwaltungen nicht unplausibel.
Fallbearbeitung
Landtagsdrucksache 18/1163 listet etliche „Strukturverfahren”, die auf Merlin (das ist in Wirklichkeit rsCase von rola, vgl. Hersteller#rola basieren sollen. Themen der „Strukturverfahren” sind dann „Rockerkriminalität”, die unvermeidliche Sexualstraftäterdatei (die hier als „Kieler Sicherheitskonzept Sexualstraftäter” firmiert) oder, genauso unvermeidlich, Fußballkram. Amüsant in dem Zusammenhang auch „WED”, mit dem die Kieler offenbar predictive policing („Verhinderung weiterer Wohnungseinbruchsdiebstähle”) betreiben wollen – das kann angesichts 60 gespeicherter Fälle, die 107 Personen (vermutlich vor allem die Geschädigten) betreffen, nur ganz großartig werden.
Da es bei der Anfrage, aus deren Antwort diese Erkenntnisse stammen, nur um Gefahrenabwehr ging, ist zu vermuten, dass die Polizei im Bereich Strafverfolgung noch weitere Dateien betreibt.
Wie wohl üblich, betreibt die Polizei S-H zusammen mit Merlin/rsCase noch Analyst's Notebook, eine Software, die hübsche Bilder mit vielen Pfeilen malen und – wohl nützlicher – Geodaten rendern kann.
Zuvor sollte die Fallbearbeitung offenbar als Teil von @rtus durchgeführt werden. datareport 2/2011 berichtete, dass @artus Recherche seit 2010 eingesetzt wird, rund 4000 Beamt_innen darauf Zugriff haben und im ersten Jahr gegen 100000 Anfragen daran gestellt wurden. Zur Umsetzung habe man mit "750 Tabellen, 278 Katalogtabellen und 6246 verschiedenen hinterlegten Attributen" hantiert.
Die Polizei-Zeitung SH 4/2003 (S. 14) erwähnt, dass CRIME „aus Hamburg” „bereits bei 3 Dienststellen in isolierten Netzen eingesetzt” werde. Es ist unklar, ob da viel draus geworden ist.
Elektronische Kriminalakte
S-H hat seit 2007 eine Elektronische Kriminalakte. Ein paar nicht allzu erschöpfende Informationen dazzu gibts in einem Einstellungsbeschluss des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 21.2.2012, 6 Sa 573/10.
Skandale
LKA verlangt Herausgabe des GPS-Peilsenders
Im März 2007 fand ein Antifa aus Bad Oldeslohe einen GPS-Peilsender an seinem Auto. Sein Anwalt schrieb auf Grund dessen alle Sicherheitsbehörden an und fragte ob er von ihnen stamme. Alle Behörden verneinten die Antwort. Im Juni 2007 gab es dann bei dem Antifa im Rahmen des 129a Verfahrens in Bad Oldeslohe eine Hausdurchsuchung. Einen Monat später fiel dem LKA ein, dass der Peilsender ihm gehört und verlangte die Rückgabe. Diesem kam der Antifa nicht nach, weswegen das LKA eine zivilgerichtlich gegen den Antifa vorging. Vom Gericht wurde die Herausgabe allerdings verneint, da der LKA seinen Anspruch nicht beweisen konnte.