Revision 23 vom 2016-10-10 18:28:46

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Datenbanken in Schleswig-Holstein

Rechtsgrundlagen

Auskunftssysteme der Polizei

Sie hatten früher eine eigene Datenbank namens PED, mittlerweile benutzt auch Schleswig-Holstein INPOL-Land (vgl POLAS).

Im Jahr 2016 listet Landtagsdrucksache 18/1163 allerdings nur noch „Kriminalaktennachweis (eKA) auf; von ihrer Zweckbestimmung, ihrem Umfang her (70000 Datensätze, zu 50000 Personen) wie auch von den Feldern her ist dies offensichtlich entweder eine Weiterentwicklung oder ein Ersatz für das alte INPOL-Land.

Neben dem üblichen (Sachverhalt, Personalien, Pointer auf ED- und DNA-Daten, Verfahrensausgänge, wenn der Polizei genehm, Haftdaten) enthält der S-H Kriminalaktennachweis auch Personalien „von Mittätern”, „Freitext, aus dem sich die Erforderlichkeit der Datenspeicherung ergibt” (das ist die berühmte Negativprognose, und mensch muss dankbar sein, dass sich da wohl niemand um Datenschutz kümmert und drum da nur Floskeln drinstehen werden. Die amtlichen Vershwörungstheorien im Online-Zugriff zu halten, klingt jedenfalls definitiv nach einer schlechten Idee) zwie „angehängte Dokumente”, die dann wohl die elektronische Kriminalakte ausmachen (vgl. unten).

Eine aufschlussreiche Darstellung der Verhältnisse Mitte der Nullerjahre – als gleichzeitg das alte Auskunfssystem PED durch INPOL-Land ersetzt wurde und die Vorgangsverwaltung @rtus ausgerollt werden sollte – findet sich auf Seiten 14f der Polizei-Zeitung SH 4/2003.

Staatsschutz-Dateien

Es gibt die Datei „Innere Sicherheit Schleswig-Holstein“ (ISSH und Warndatei rechts“ beim LKA. Die Errichtungsanordnung dazu wurden laut 31. Tb ULD, 4.2 erst vier Jahre nach in Betriebnahme erstellt.

Landtagsdrucksache 18/1163 erwähnt die Datei auch noch für 2016 und verweigert Auskünfte zum Umfang. Nicht staatgefährdend ist immerhin die Veröffentlichung des Zwecks der Datei:

„Aufklärung und Verhinderung von politisch motivierten Straftten, Feststellung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Abwehr von im Einzelfall bevorstehnden Gefahren. Verwaltung der Personenakten gemäß Richtline.

– dies ist Jargon für „was dem Staatsschutz so einfällt”. Beunruhigend, aber nicht ganz klar ist der Punkt zu „Verwaltung der Personenakten”. Offenbar werden „Akten” aber nicht direkt in der Datenbank abgelet, denn als Felder werden genannt:

Sachverhaltsdaten, Personendaten, Personalienart, [...Grundpersonalien...], Fundstelle, Prüf-/Löschdatum, Aktensachgebiet, Bemerkungen, Institution i.V.m. Sachverhaltsdaten, Objekte i.V.m. Sachverhaltsdaten, Sachen i.V.m. Sachverhaltsdaten

Vorgangsbearbeitung

Die Polizei Schleswig-Holstein verwendet seit April 2004 @rtus von dataport, das auch von der Bundespolizei eingesetzt wird.

Dataport selbst spricht in datareport 2/2011 von rund 7500 Anwendern der Vorgangsverwaltung in 563 Dienststellen. In S-H werden danach täglich 2500 neue Vorgänge erfasst, das System verwaltet rund 1.9 Millionen Vorgänge (was bei Annahme von Gleichgewicht eine mittlere Speicherdauer von zwei Jahren bedingt; das klingt nach Maßstäben von Vorgangsverwaltungen nicht unplausibel.

Fallbearbeitung

Die Fallbearbeitung in Schleswig-Holstein wird ebenfalls von Dataport und auf der Basis der Vorgangsverwaltung geliefert. datareport 2/2011 berichtet, dass @artus Recherche seit 2010 eingesetzt wird, rund 4000 Beamt_innen darauf Zugriff haben und im ersten Jahr gegen 100000 Anfragen daran gestellt wurden. Zur Umsetzung habe man mit "750 Tabellen, 278 Katalogtabellen und 6246 verschiedenen hinterlegten Attributen" hantiert.

Die Polizei-Zeitung SH 4/2003 (S. 14) erwähnt, dass CRIME „aus Hamburg” „bereits bei 3 Dienststellen in isolierten Netzen eingesetzt” werde. Es ist unklar, ob da viel draus geworden ist.

Elektronische Kriminalakte

S-H hat seit 2007 eine Elektronische Kriminalakte. Ein paar nicht allzu erschöpfende Informationen dazzu gibts in einem Einstellungsbeschluss des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 21.2.2012, 6 Sa 573/10.

Skandale

LKA verlangt Herausgabe des GPS-Peilsenders

Im März 2007 fand ein Antifa aus Bad Oldeslohe einen GPS-Peilsender an seinem Auto. Sein Anwalt schrieb auf Grund dessen alle Sicherheitsbehörden an und fragte ob er von ihnen stamme. Alle Behörden verneinten die Antwort. Im Juni 2007 gab es dann bei dem Antifa im Rahmen des 129a Verfahrens in Bad Oldeslohe eine Hausdurchsuchung. Einen Monat später fiel dem LKA ein, dass der Peilsender ihm gehört und verlangte die Rückgabe. Diesem kam der Antifa nicht nach, weswegen das LKA eine zivilgerichtlich gegen den Antifa vorging. Vom Gericht wurde die Herausgabe allerdings verneint, da der LKA seinen Anspruch nicht beweisen konnte.