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Das Bundesamt für Polizei fedpol verwaltet folgende [[Datenbanken]], je nach Aufgabenbereich gibt es unterschiedliche Zugriffsrechte für verschiedene Behörden. | Das Bundesamt für Polizei fedpol verwaltet folgende [[Datenbanken]], je nach Aufgabenbereich gibt es unterschiedliche Zugriffsrechte für verschiedene Behörden. Die Staatsschutzdatei ISIS ist seit 2008 beim Geheimdienst (NDB) angesiedelt. |
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=== Schengener Informationssystem === Die Schweiz ist am Schengener Informationssystem [[SIS]] beteiligt. ==== Im Kanton werden alle Hotelgäste im SIS überprüft ==== Im Kanton Zürich sammelt die Polizei im Jahre 2011 in allen Hotels täglich die Daten der Gäste ein und überprüft sie mit den Fahndungssystemen [[#Datenbanken von fedpol|Ripol]] und [[SIS]]. Anschliessend werden die Gästedaten aufbewahrt und stehen den Ermittlern während zehn Jahren für Recherchen zur Aufklärung von Delikten oder für die Eruierung von vermissten Personen zur Verfügung. vgl [[http://www.grundrechte.ch/2011/aktuell08012011.shtml|www.grundrechte.ch]] === Staatsschutzdatenbank des Geheimdienstes === Seit Anfang 2010 heißt der Inlandsnachrichtendienst des Bundes (NDB) und er ist für den [[Staatsschutz]] in der Schweiz zuständig. Im Sommer 2010 enthielt die teils von dem alten Geheimdienst DAP udn von fedpol übernommene Datenbank ISIS 200.000 Personensätze. [[http://www.grundrechte.ch/2010/aktuell30062010.shtml|grundrechte.ch]] |
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Inhaltsverzeichnis
Datenbanken Schweiz
Die Schweiz scheint nur beim Bankgeheimnis wert auf Datenschutz zu legen, ansonsten hat sie keine Probleme Menschen generelle zu kontrollieren und auch keine Problem mit der Zusammenarbeit mit deutschen Geheimdiensten zu haben.
Polizei
Das Bundesamt für Polizei (fepol) ist der Bundesbehörde der Schweizerischen Eidgenossenschaft, dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) unterstellt und für die Koordination zwischen den Kantonspolizeien, so wie auch für die Koordinierung der Zusammenarbeit mit ausländische Polizeidienststellen zuständig.
Datenbanken von fedpol
Das Bundesamt für Polizei fedpol verwaltet folgende Datenbanken, je nach Aufgabenbereich gibt es unterschiedliche Zugriffsrechte für verschiedene Behörden. Die Staatsschutzdatei ISIS ist seit 2008 beim Geheimdienst (NDB) angesiedelt.
- JANUS (Datenbank für Zusammenarbeit der Bundeskriminalpolizei mit Strafverfolgungsbehörden und Kriminalpolizeien der Kantone sowie mit ausländischen Behörden im Kampf gegen internationale und organisierte Kriminalität,ca 120000 Personen)
- IPAS (Register über alle Personen, über die bei einer Sektion der fedpol Daten bearbeitet werden und Personen des Interpolschriftverkehrs, ca 650000 Personen)
- RIPOL (Personen-, Sach- und Fahrzeugfahndung, Register ungeklärter Straftaten, ca 130000 Personen)
- AFIS (automatisches Fingerabdruck-Identifizierungssystem, Abdrücke von Flüchtlingen, Straftätern und Verdächtigen; Abgleichen neuer Fingerabdrücke mit vorhandenen Daten, ca 600000 Fingerabdrücke)
- VOSTRA (Strafregister, 450000)
- ZAR (Erfassung und Kontrolle aller visumspflichtigen Ausländer in der Schweiz, ca 4.8 Millionen Persoen)
- IDK (zur Verhindern von Mehrfachausstellungen der Identitätsausweise)
- AUPER (Asylkontrolle, 660.000 Personen)
Quelle: www.lorraine.ch
Schengener Informationssystem
Die Schweiz ist am Schengener Informationssystem SIS beteiligt.
Im Kanton werden alle Hotelgäste im SIS überprüft
Im Kanton Zürich sammelt die Polizei im Jahre 2011 in allen Hotels täglich die Daten der Gäste ein und überprüft sie mit den Fahndungssystemen Ripol und SIS. Anschliessend werden die Gästedaten aufbewahrt und stehen den Ermittlern während zehn Jahren für Recherchen zur Aufklärung von Delikten oder für die Eruierung von vermissten Personen zur Verfügung. vgl www.grundrechte.ch
Staatsschutzdatenbank des Geheimdienstes
Seit Anfang 2010 heißt der Inlandsnachrichtendienst des Bundes (NDB) und er ist für den Staatsschutz in der Schweiz zuständig. Im Sommer 2010 enthielt die teils von dem alten Geheimdienst DAP udn von fedpol übernommene Datenbank ISIS 200.000 Personensätze.
Datenschutzkontrolle
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB):
Auskunftsrecht
In der Schweiz gibt es nur ein indirektes Auskunftsrecht, der Schweizer Datenschutzbeauftrate EDÖB beschreibt dieses folgendermaßen:
Eine Person kann Auskunft darüber verlangen, ob die Bundeskriminalpolizei Daten über sie im oben Informationssystem bearbeitet. Das fedpol schiebt diese Auskunft auf, wenn betreffend die bearbeiteten Daten überwiegende Interessen der Strafverfolgung an einer Geheimhaltung bestehen. Die Auskunft wird ebenfalls aufgeschoben, wenn über die Person keine Daten bearbeitet werden. Das fedpol teilt der gesuchstellenden Person den Aufschub der Auskunft mit und weist sie darauf hin, dass sie das Recht hat, vom EDÖB zu verlangen, dass er prüfe, ob sie betreffende Daten rechtmässig bearbeitet werden und ob überwiegende Geheimhaltungsinteressen den Aufschub rechtfertigen. Der EDÖB führt auf Verlangen der gesuchstellenden Person die Prüfung durch und teilt ihr mit, dass entweder in Bezug auf sie keine Daten unrechtmässig bearbeitet werden oder dass er im Falle von Fehlern bei der Datenbearbeitung oder betreffend den Aufschub der Auskunft eine Änderungsempfehlung an das fedpol gerichtet hat. Er weist die betroffene Person auch darauf hin, dass sie vom Bundesverwaltungsgericht (BVGer) verlangen kann, diese Mitteilung oder den Vollzug der Empfehlung zu überprüfen.
Quelle: Tätigkeitsbericht 2007/2008 des EDÖB
Musterbrief zum Auskunftrecht
Musterbrief Ficheneinsicht (pdf)
Skandale
Eine 65-Jährige als Mitglied des Black Block in der Staatsschutzdatei
Eine 65-Jährige landete wegen ihrer Tätigkeit für Flüchtlinge in der Datenbank auf Grund der Anfrage eines ausländischen Geheimdienstes, welcher ihre Telefonnummer bei islamistischen Gruppierungen gefunden hatte. Später kam sie in Verdacht, dass sie dem «Schwarzen Block» angehöre, weil ebenfalls auf Grund von Informatioen eines ausländischen Geheimdienstes (vermutlich dem BfV), Kontakte zu angeblichen Mitgliedern des schwarzen Blocks bestehen würden. Zwar kamen die Staatsschützer dann doch zum Schluss, dass die Frau eine «sehr gutmütige, grosszügige Person ohne jegliche kriminelle Neigungen, trotzdem wurde sie in der Datenbank als mutmaßliche Angehörige des Schwarzen Blocks registriert.