Unterschiede zwischen den Revisionen 15 und 29 (über 14 Versionen hinweg)
Revision 15 vom 2011-02-01 11:22:31
Größe: 8287
Autor: anonym
Kommentar:
Revision 29 vom 2012-03-17 21:36:22
Größe: 10408
Autor: LilaBlume
Kommentar:
Gelöschter Text ist auf diese Art markiert. Hinzugefügter Text ist auf diese Art markiert.
Zeile 3: Zeile 3:
= Datenbanken der Bundespolizei =
Zeile 7: Zeile 6:
== Bundespolizeigesetz == == Rechtsgrundlage ==
Zeile 11: Zeile 10:
== Datenbanken der Bundespolizei ==

Neben den eigenen Datenbanken benutzt die Bundespolizei auch die Verbbundatei [[INPOL]].
== Nachweissysteme ==
Zeile 17: Zeile 14:
==== BAN Inhalt ====
Der BAN ist insbesondere für Nichtdeutsche und Castorgegner''''''Innen interessant -- letztere, weil die Bundespolizei ja die Bahnpolizei beerbt hat.
Der BAN ist insbesondere für Nichtdeutsche und Castorgegner_innen interessant -- letztere, weil die Bundespolizei ja die Bahnpolizei beerbt hat.
Zeile 20: Zeile 16:
Das Bundespolizeigesetz legt fest, dass in BAN Personendaten und besondere Merkmale, die Kriminalaktennummer, Tatzeite und Tatorte und natürlich Tatvorwürfe (durch Gesetz und nähere Beschreibung beschrieben) speichern darf.  Alles andere ist nicht erlaubt. War nur ein Scherz: Natürlich darf die Bundespolizei speichern, was er will, weil er nämlich zusätzlich alles speichern darf, was der Eigensicherung dient oder damit zu rechnen ist, dass es weitere Straftaten geben wird. Das Bundespolizeigesetz legt fest, dass in BAN Personendaten und besondere
Merkmale, die Kriminalaktennummer, Tatzeite und Tatorte und natürlich
Tatvorwürfe (durch Gesetz und nähere Beschreibung beschrieben) speichern darf.
Alles andere ist nicht erlaubt. War nur ein Scherz: Natürlich darf die
Bundespolizei speichern, was er will, weil er nämlich zusätzlich alles
speichern darf, was der Eigensicherung dient oder damit zu rechnen ist, dass es
weitere Straftaten geben wird.
Im Jahre 2009 gab es 280000 Datensätze in der Datenbank (<<Doclink(2009-bundestag-1613563.pdf,Bt-DS 16/13563)>>).
Zeile 22: Zeile 25:
Im Jahre 2009 gab es 280000 Datensätze.

==== Bemängelung des BfDI ====
Die Bundespolizei führt den BAN unter konsequenter Missachtung aller [[http://www.bfd.bund.de/information/tb19/node128.html|Mahnungen]] des [[Datenschutzbeauftragten|Bundesbeauftragten für Datenschutz]].

=== Die Vorgangsverwaltung PAVOS-Zentral/@rtus-Bund ===

Die [[Länderübergreifende Software#Vorgangsverwaltungen|Vorgangsverwaltung]] der Bundespolizei. 2004 zunächst mit einem eigenen System (PAVOS-Zentral, Elektronisches Tagebuch ETB) gestartet, hat die Bundespolizei
später auf das auch auf Länderebene verbreitete @rtus-System umgesetzt, um mit den Bodenspuckern im Bahnhof fertig zu werden. Sie werden zwischen 1 und 5 Jahren gespeichert, "regelmäßig 2 Jahre" (<<Doclink(2009-bundestag-1613563.pdf,Bt-DS 16/13563)>>.

2009 gab es 4.8 Millionen Datensätze.
Die Bundespolizei führt den BAN unter konsequenter Missachtung aller
[[http://www.bfd.bund.de/information/tb19/node128.html|Mahnungen (hier 19. TB BfDI)] des [[Datenschutzbeauftragten|Bundesbeauftragten für Datenschutz]].
Zeile 37: Zeile 31:

2009 gab es 5000 Datensätze.
Im Jahre 2009 gab es 5000 Datensätze (<<Doclink(2009-bundestag-1613563.pdf,Bt-DS 16/13563)>>).
Zeile 42: Zeile 35:
Taschendiebstahlsfahndungssystem -- offenbar eine Art Profiling-System für Taschendiebstahl. Es tut wohl, dass es offenbar auch innerhalb der Bundespolizei Anarchisten oder Kommunikationsguerilleras gibt. Vielleicht ist der Überwachungswahn aber auch wirklich schon derart fortgeschritten. Das Taschendiebstahlsfahndungssystem TeFaS scheint eine Art
Profiling-System für Taschendiebstahl darzustellen. Es tut wohl, dass
es offenbar auch innerhalb der Bundespolizei Anarchisten oder
Kommunikationsguerilleras gibt. Vielleicht ist der Überwachungswahn
aber auch wirklich schon derart fortgeschritten.
Zeile 47: Zeile 44:

=== ERA (Ermittlung, Recherche und Analyse) ===

"Ermittlung, Recherche und Analyse", offenbar für ein wenig [[Data Mining]] bei der Bundespolizei, ("Fallbearbeitung mit komplexen Ermittlungen der Recherche und der Analyse von Informationen zur Aufklärung und Verhütung von Straftaten",
<<Doclink(2009-bundestag-1613563.pdf,Bt-DS 16/13563)>>), aber nach der Regelspeicherfrist (1 bis 10 Jahre) zu urteilen wohl nur für "größere" Fälle, nicht fürs Auf-den-Boden-spucken im Bahnhof.

Die Datenbank wurde 2007 eingerichte, im Jahre 2009 gab es schon 13000 Datensätze.
Zeile 62: Zeile 52:
waren 850000 Datensätze gespeichert, wie viele davon was mit der Realität waren nach <<Doclink(2009-bundestag-1613563.pdf,Bt-DS 16/13563)>> 850000 Datensätze gespeichert, wie viele davon was mit der Realität
Zeile 65: Zeile 55:
=== Quellen === == Vorgangsverwaltungen ==
Zeile 67: Zeile 57:
Die Zahlen für 2009 sind aus <<Doclink(2009-bundestag-1613563.pdf,Bt-DS 16/13563)>>. 2004 startete die BPol zunächst mit einem eigenen Systemen (PAVOS-Zentral,
Elektronisches Tagebuch ETB). Hierfür gab es laut <<BtDS(17/8544)>>
sogar eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, die dann offenbar locker auf
@rtus übertragen wurde.

Inzwischen hat die Bundespolizei
(geplant war 2007, das dürfte auch in etwa geklappt haben) auf das teils auch
auf Länderebene genutzte @rtus-System der Firma Dataport umgestellt.
In ihm werden Personen gespeichert, die z.B. an Bahnhöfen auffallen,
Speicherfirst ist zwischen 1 und 5 Jahren, "regelmäßig 2 Jahre".
Im Jahre 2009 gab es 4.8 Millionen Datensätze (<<BtDS(16/13563)>>)..

Das System wird nach <<Doclink(2006-BfDI-TB21.pdf,21. TB BfDI (2006))>> (S. 73)
zentral im Rechenzentrum der Bundespolizeidirektion (Koblenz) betrieben,
wobei lokale BP-Dienststellen ihre Daten zunächst unabhängig voneinander
füllen und sich auch selbst um Löschungen u.ä. kümmern sollen (@rtus-Bund).
Es gibt offenbar noch ein gemeinsam genutzes System namens @rtus-Zentral,
das "deutlich weniger Daten" (BfDI) speichern und der "Recherche" dienen
soll. Das ''klingt'' nach dem Unterbau des BAN. TODO: Ist das so?

=== Elektronische Kriminalakte ===

Offenbar verschieden von @rtus ist ein 2011 noch im Aufbau befindliches
System zur Verwaltung einer elektronischen Kriminalakte. Im
<<Doclink(2011-BfDI-TB23.pdf,23. TB des BfDI (2011))>>, 7.3.3 (S. 90f)
heißt es dazu:

{{{#!blockquote
Mit den Verfahren „@rtus“ (vgl. 21. TB Nr. 5.3.1) und
„Bundespolizeiaktennachweis“ (vgl. 20. TB Nr. 5.3.2) werden zudem Dateien bei
der Bundespolizei betrieben, deren Aufgaben und Zwecke sich zum Teil mit denen
der eKA überschneiden. Dies kann zu Mehrfachspeicherungen personenbezogener
Daten führen. Die Ausgestaltung der elektronischen Kriminalakte macht es daher
erforderlich, darüber nachzudenken, ob andere Datenbestände hinfällig werden
und damit gelöscht werden können und wie Missbrauch vermieden werden kann, wenn
nun sehr viel mehr Bundespolizisten mit einem Mausklick und einigen
zusätzlichen Angaben Zugriff auf fast alle in der elektronischen Kriminalakte
enthaltenen Daten erhalten.
[...]
Ein besonderer Mehrwert der elektronischen Kriminalakte wird von der Bundespolizei zudem darin gesehen, dass die neue Datei ein Eingabefeld zu Informationen über die Persönlichkeit des Betroffenen enthält.
}}}

== Fallbearbeitung ==

Nach einigen anderweitigen Versuchen (deren Status unbekannt ist) hat
die BPol nach <<BtDS(17/8544)>> spätestens 2012 auch rsCase.am Laufen.

=== ERA (Ermittlung, Recherche und Analyse) ===

"Ermittlung, Recherche und Analyse" war eine in <<BtDS(16/13563)>>
(2009) erwähnte "Fallbearbeitung mit komplexen Ermittlungen der
Recherche und der Analyse von Informationen zur Aufklärung und Verhütung
von Straftaten".
Die Datenbank wurde 2007 eingericht, im Jahre 2009 gab es schon 13000 Datensätze (<<Doclink(2009-bundestag-1613563.pdf,Bt-DS 16/13563)>>).

Die Bundespolizei nutzte zeitweise auch [[IBVS]].
Zeile 72: Zeile 118:
Denn der vormalige BGS hat sich schon vor der Umbennennung zu einer Art Bundespolizei entwickelt (die Umbenennung war somit nur konsequent). Ihm wurden von der Schleierfahndung über Ermittlungen, Observationen und Lauschangriffen eine Reihe bedenklicher Eingriffsbefugnisse zugestanden. Ihm wurden von der Schleierfahndung über Ermittlungen, Observationen und
Lauschangriffen eine Reihe bedenklicher Eingriffsbefugnisse zugestanden.
Zeile 80: Zeile 127:

Dabei nutzt sie die [[Videoüberwachung]] der Deutschen Bahn.
Zeile 85: Zeile 134:
Diese Aufgabenbeschreibung der Bundespolizei stellt somit zunächst eine Verknüpfung von staatlicher Strafverfolgung und Hausrecht dar, wird aber durch die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten erweitert. Die Übertragung des Hausrechts an die Bundespolizei schafft die Möglichkeit, bereits "niedrigschwellig", also vor Auftreten einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat, einzuschreiten. Mit dem Bundespolizeigesetz wird der BP auch die Aufgabe übertragen, zur "Verhütung von Straftaten", also präventiv, einzugreifen. Dieser Präventionsauftrag stellt damit die Grundlage für die Bundespolizei dar, jenseits strafrechtlicher Relevanz zur Steigerung des "subjektiven Sicherheitsgefühls" tätig zu werden. Hier liegt auch die zentrale Verknüpfung mit den zahlreichen Gefahrenabwehrverordnungen, Präventionsratsmodellen und Sicherheitspartnerschaften, die sich auf [[Datenbanken auf Länderebene|Länder]]- und kommunaler Ebene etabliert haben. Diese Aufgabenbeschreibung der Bundespolizei stellt somit zunächst eine Verknüpfung von staatlicher Strafverfolgung und Hausrecht dar, wird aber durch die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten erweitert. Die Übertragung des Hausrechts an die Bundespolizei schafft die Möglichkeit, bereits "niedrigschwellig", also vor Auftreten einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat, einzuschreiten. Mit dem Bundespolizeigesetz wird der BP auch die Aufgabe übertragen, zur "Verhütung von Straftaten", also [[Prävention|präventiv]], einzugreifen. Dieser [[Prävention]]sauftrag stellt damit die Grundlage für die Bundespolizei dar, jenseits strafrechtlicher Relevanz zur Steigerung des "subjektiven Sicherheitsgefühls" tätig zu werden. Hier liegt auch die zentrale Verknüpfung mit den zahlreichen Gefahrenabwehrverordnungen, [[Prävention]]sratsmodellen und Sicherheitspartnerschaften, die sich auf [[Datenbanken auf Länderebene|Länder]]- und kommunaler Ebene etabliert haben.
Zeile 92: Zeile 141:


== Die Bundespolizei auf Europäischer Ebene ==
Auf europäischer Ebene hat die Bundespolizei Zugriff auf [[Europol]] und [[SIS]] bzw [[SIS II]]. Daneben arbeitet die Bundespolizei mittels [[FRONTEX]] aktiv auf europäischer Ebene mit anderen Grenzbehörden und Gendarmerien der [[Datenbanken EU|EU]] zusammen.

Die Bundespolizei ist eine der Polizeibehörden des Bundes.

Rechtsgrundlage

Gesetz über die Bundespolizei

Nachweissysteme

Bundesgrenzschutzaktennachweis (BAN)

Der BAN ist insbesondere für Nichtdeutsche und Castorgegner_innen interessant -- letztere, weil die Bundespolizei ja die Bahnpolizei beerbt hat.

Das Bundespolizeigesetz legt fest, dass in BAN Personendaten und besondere Merkmale, die Kriminalaktennummer, Tatzeite und Tatorte und natürlich Tatvorwürfe (durch Gesetz und nähere Beschreibung beschrieben) speichern darf. Alles andere ist nicht erlaubt. War nur ein Scherz: Natürlich darf die Bundespolizei speichern, was er will, weil er nämlich zusätzlich alles speichern darf, was der Eigensicherung dient oder damit zu rechnen ist, dass es weitere Straftaten geben wird. Im Jahre 2009 gab es 280000 Datensätze in der Datenbank (Bt-DS 16/13563).

Die Bundespolizei führt den BAN unter konsequenter Missachtung aller Mahnungen (hier 19. TB BfDI)] des [[Datenschutzbeauftragten.

GGFB (Geschützter Grenzfahnungsbestand)

"Geschützter Grenzfahnungsbestand" -- Fahndung nach Personen und Sachen an den Grenzen, z.B. zwecks Festnahme, Kontrolle, Zurwückweisung usf. Fahndung nach Sachen umfasst etwa Autos oder Ausweispapiere. Offenbar sind dies Daten, die aus irgendwelchen Gründen nicht in das offenere INZOLL-System dürfen. Im Jahre 2009 gab es 5000 Datensätze (Bt-DS 16/13563).

TaFaS (Taschendiebstahlsfahndungssystem)

Das Taschendiebstahlsfahndungssystem TeFaS scheint eine Art Profiling-System für Taschendiebstahl darzustellen. Es tut wohl, dass es offenbar auch innerhalb der Bundespolizei Anarchisten oder Kommunikationsguerilleras gibt. Vielleicht ist der Überwachungswahn aber auch wirklich schon derart fortgeschritten.

EAO Video Bahn

2006 (aber noch vor den "Kofferbombern") eingerichtete Datei, die offenbar tatsächlich Videodaten aus der Videoüberwachung speichert speichert. Das Bundeministerium des Innern räumt ein, dass grundsätzlich "die Aufzeichnungen unverzüglich zu vernichten" seien, sofern sie nicht zur "Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr oder zur Verfolgung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit erforderlich" seien. Wie das mit der Hoffnung zusammengeht, damit dann eine "retrograde Auswertung" vornehmen zu können, ist wohl nicht nur uns unklar -- es sei denn, man akzeptiert, dass die Bundespolizei hier geltendes Datenschutzrecht ignoriert. Was dann auch nicht so überraschend wäre.

PIKUS

"Polizeiliches Informations-, Kommunikations-, und Unterstützungssystem", seit 2005. Dies scheint eine Art "Führungsinformationssystem" zu sein, in dem alle möglichen Fälle gespeichert werden, damit die Sekretärinnen ihren Chefs dreidimensionale Tortengrafiken zaubern können. Zu dem Zweck werden personenbezogene Daten gespeichert, aber nach einem Jahr anonymisiert. 2009 waren nach Bt-DS 16/13563 850000 Datensätze gespeichert, wie viele davon was mit der Realität zu tun hatten, ist nicht bekannt.

Vorgangsverwaltungen

2004 startete die BPol zunächst mit einem eigenen Systemen (PAVOS-Zentral, Elektronisches Tagebuch ETB). Hierfür gab es laut Bundestags-Drucksache 17/8544 sogar eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, die dann offenbar locker auf @rtus übertragen wurde.

Inzwischen hat die Bundespolizei (geplant war 2007, das dürfte auch in etwa geklappt haben) auf das teils auch auf Länderebene genutzte @rtus-System der Firma Dataport umgestellt. In ihm werden Personen gespeichert, die z.B. an Bahnhöfen auffallen, Speicherfirst ist zwischen 1 und 5 Jahren, "regelmäßig 2 Jahre". Im Jahre 2009 gab es 4.8 Millionen Datensätze (Bundestags-Drucksache 16/13563)..

Das System wird nach 21. TB BfDI (2006) (S. 73) zentral im Rechenzentrum der Bundespolizeidirektion (Koblenz) betrieben, wobei lokale BP-Dienststellen ihre Daten zunächst unabhängig voneinander füllen und sich auch selbst um Löschungen u.ä. kümmern sollen (@rtus-Bund). Es gibt offenbar noch ein gemeinsam genutzes System namens @rtus-Zentral, das "deutlich weniger Daten" (BfDI) speichern und der "Recherche" dienen soll. Das klingt nach dem Unterbau des BAN. TODO: Ist das so?

Elektronische Kriminalakte

Offenbar verschieden von @rtus ist ein 2011 noch im Aufbau befindliches System zur Verwaltung einer elektronischen Kriminalakte. Im 23. TB des BfDI (2011), 7.3.3 (S. 90f) heißt es dazu:

Mit den Verfahren „@rtus“ (vgl. 21. TB Nr. 5.3.1) und „Bundespolizeiaktennachweis“ (vgl. 20. TB Nr. 5.3.2) werden zudem Dateien bei der Bundespolizei betrieben, deren Aufgaben und Zwecke sich zum Teil mit denen der eKA überschneiden. Dies kann zu Mehrfachspeicherungen personenbezogener Daten führen. Die Ausgestaltung der elektronischen Kriminalakte macht es daher erforderlich, darüber nachzudenken, ob andere Datenbestände hinfällig werden und damit gelöscht werden können und wie Missbrauch vermieden werden kann, wenn nun sehr viel mehr Bundespolizisten mit einem Mausklick und einigen zusätzlichen Angaben Zugriff auf fast alle in der elektronischen Kriminalakte enthaltenen Daten erhalten. [...] Ein besonderer Mehrwert der elektronischen Kriminalakte wird von der Bundespolizei zudem darin gesehen, dass die neue Datei ein Eingabefeld zu Informationen über die Persönlichkeit des Betroffenen enthält.

Fallbearbeitung

Nach einigen anderweitigen Versuchen (deren Status unbekannt ist) hat die BPol nach Bundestags-Drucksache 17/8544 spätestens 2012 auch rsCase.am Laufen.

ERA (Ermittlung, Recherche und Analyse)

"Ermittlung, Recherche und Analyse" war eine in Bundestags-Drucksache 16/13563 (2009) erwähnte "Fallbearbeitung mit komplexen Ermittlungen der Recherche und der Analyse von Informationen zur Aufklärung und Verhütung von Straftaten". Die Datenbank wurde 2007 eingericht, im Jahre 2009 gab es schon 13000 Datensätze (Bt-DS 16/13563).

Die Bundespolizei nutzte zeitweise auch IBVS.

Aufgaben der Bundespolizei

Die Bundespolizei ist der ehemalige Bundesgrenzschutz. Er wurde umbenannt, weil er mittlerweile regelmäßig auch weit abseits jeder Grenze operiert. Ihm wurden von der Schleierfahndung über Ermittlungen, Observationen und Lauschangriffen eine Reihe bedenklicher Eingriffsbefugnisse zugestanden.

Aufgaben der Bundespolizei auf dem Gelände der Deutschen Bahn

Die Aufgaben der Bundespolizei auf den Bahnanlagen (Bahnhöfe, Gleisanlagen, Versorgungseinrichtungen, aber auch Bahnumfeld) lassen sich in drei Punkten zusammenfassen:

  • Abwehr von Gefahren, die vom Betrieb der Eisenbahnen ausgehen (also Abwehr von Gefahren der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die den Benutzern, den Anlagen oder dem Betrieb der Bahn drohen oder beim Betrieb entstehen oder von den Bahnanlagen ausgehen;
  • Überwachung der öffentlichen Ordnung mittels Übertragung des Hausrechts. Die Übertragung des Hausrechts rechtfertigt sich jedoch nur aus Sondersituationen bis zum Eintreffen der zuständigen Stellen.
  • Verfolgung von Zuwiderhandlungen auf dem gesamten Bahngelände und dessen Umfeld im Zuge des "ersten Angriffs"

Dabei nutzt sie die Videoüberwachung der Deutschen Bahn.

Rechtliche Problematiken durch die Aufgaben der BP bei Bahn

Im Zusammenhang mit dem Einsatz privater Sicherheitsdienste ist zudem umstritten, ob das Hausrecht der Bahn AG auch privatrechtlicher oder rein öffentlich-rechtlicher Natur ist; das Bundesbahnvermögen war als nichtrechtliches Sondervermögen des Bundes hoheitsrechtlich verankert, wird aber jetzt privatrechtlich ausgeübt (vgl. Bueß 1997: 199f); jedenfalls spart die Bahn AG nach eigenen Angaben mit der Übertragung des Hausrechts an die BP jährlich allein 240 Millionen Mark an Personalkosten ein.

Diese Aufgabenbeschreibung der Bundespolizei stellt somit zunächst eine Verknüpfung von staatlicher Strafverfolgung und Hausrecht dar, wird aber durch die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten erweitert. Die Übertragung des Hausrechts an die Bundespolizei schafft die Möglichkeit, bereits "niedrigschwellig", also vor Auftreten einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat, einzuschreiten. Mit dem Bundespolizeigesetz wird der BP auch die Aufgabe übertragen, zur "Verhütung von Straftaten", also präventiv, einzugreifen. Dieser Präventionsauftrag stellt damit die Grundlage für die Bundespolizei dar, jenseits strafrechtlicher Relevanz zur Steigerung des "subjektiven Sicherheitsgefühls" tätig zu werden. Hier liegt auch die zentrale Verknüpfung mit den zahlreichen Gefahrenabwehrverordnungen, Präventionsratsmodellen und Sicherheitspartnerschaften, die sich auf Länder- und kommunaler Ebene etabliert haben.

Die Übertragung des Hausrechts an die Bundespolizei und damit dessen Zuständigkeit für z.B. den noch immer als Straftatbestand gehandelten § 265a StGB (Beförderungserschleichung durch ein Verkehrsmittel, sog. "Schwarzfahren"). Im Kern stellt die Übertragung von Ordnungs- und betriebswirtschaftlich gewollten Aufgaben an die Bundespolizei einen klassischen Fall der Sozialisierung von Verlusten und Privatisierung von Gewinnen dar.

Weitere Infos

Die Aufgaben der BP auf dem Bahngelände : Das 3-S Konzept der Deutschen Bahn

Die Bundespolizei auf Europäischer Ebene

Auf europäischer Ebene hat die Bundespolizei Zugriff auf Europol und SIS bzw SIS II. Daneben arbeitet die Bundespolizei mittels FRONTEX aktiv auf europäischer Ebene mit anderen Grenzbehörden und Gendarmerien der EU zusammen.