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Datenbanken der Staatsanwaltschaften
Obwohl sie umfangreichen Zugriff auf die Datenbestände der Polizeien haben, unterhalten die Staatsanwaltschaften eigene Datenbanken mit eigenem Fokus (d.h. vor allem Ermittlungsverfahren). In der Regel sind die Auskunftspraktiken dort deutlich unerfreulicher als bei der Polizei, was sich die StAen zu leisten glauben können, geht es doch häufig um "schwebende Verfahren".
ZStV (Laufende und Eingestellte Verfahren)
Bundeszentralregister (Rechtskräftige Verurteilungen)
TODO: Gesetz zur effektiveren Nutzung von Dateien im Bereich der Staatsanwaltschaften, ca. 2005 (Regeln zum gegenseitigen Zugriff von Polizei und StA auf die jeweiligen Datenbanken).