Unterschiede zwischen den Revisionen 7 und 26 (über 19 Versionen hinweg)
Revision 7 vom 2011-02-01 11:50:15
Größe: 2976
Autor: anonym
Kommentar:
Revision 26 vom 2021-05-22 07:53:08
Größe: 8257
Autor: anonym
Kommentar:
Gelöschter Text ist auf diese Art markiert. Hinzugefügter Text ist auf diese Art markiert.
Zeile 3: Zeile 3:
= Datenbanken des deutschen Zoll = Der Zoll ist eine der [[Datenbanken der Bundespolizeien|Bundesbehörden]] mit polizeilichen Befugnissen. Da er beim Bundesfinazministerium angegliedert ist, gibt es allerdings gewisse Spannungsverhältnisse.
Zeile 5: Zeile 5:
== Datenbanken des Zolls == = Rechtsgrundlage =
Zeile 7: Zeile 7:
Neben eigenen Datenbanken benutzt der Zoll auch die gemeinsame Verbbundatei der Polizeibehörden [[INPOL]]. [[http://www.gesetze-im-internet.de/zfdg/index.html|Gesetz über das Zollkriminalamt und die Zollfahndungsämter]] (alias Zollfahndungsdienstgesetz, ZFdG)

Für die Auskunft verweist es in §12 Abs. 3 auf §19 BDSG; das illustriert schon den Stellenwert, den das Auskunftsrecht beim Zoll genießt, denn schon seit 2017 betrifft §19 BDSG „Zuständigkeiten“, während das Auskunftsrecht im neuen BDSG in §57 gelandet ist.

= Nachweissysteme =

Neben eigenen Datenbanken benutzt der Zoll die unter [[Datenbanken BKA]].
abgehandelten Systeme, insbesondere die Finanzermittlungsdatei Fedok.
Zeile 14: Zeile 22:
Speicherfrist war damals regelmäßig 10 Jahre, und zwar auch für schlichte Ordnungswidrigkeiten, nur in Ausnahmefällen (Verwarnungen) 3 Jahre; gespeichert werden auch Amtshilfeersuchen ausländischer Behörden (von denen natürlich in der Regel keine Meldung über etwaige Einstellungen kommt). Mittlerweile gibt der Zoll Löschfristen von "6 Monaten bis 10 Jahren" and. Speicherfrist war damals regelmäßig 10 Jahre, und zwar auch für schlichte Ordnungswidrigkeiten, nur in Ausnahmefällen (Verwarnungen) 3 Jahre; gespeichert werden auch Amtshilfeersuchen ausländischer Behörden (von denen natürlich in der Regel keine Meldung über etwaige Einstellungen kommt). Mittlerweile gibt der Zoll Löschfristen von "6 Monaten bis 10 Jahren" an.
Zeile 17: Zeile 25:

Der [[BfDI]] berichtet in seinem
<<Doclink(2006-BfDI-TB21.pdf,21. TB BfDI (2006))>>, 5.4.2 (S. 75)
von einem Anhörungsverfahren zu INZOLL-Neu, einem System, das u.a. zur
"Aufdeckung noch unbekannter Straftaten" dienen soll und INZOLL generell
parallel zu INPOL ausrichten soll. Da die aktuelle Errichtungsanordnung
von INZOLL gerade von 2006 stammt, ist davon auszugehen, dass das
laufende System unter dieser Flagge eingeführt wurde.

<<BtDS(17/8544)>> bezeichnet INZOLL auch als [[Fallbearbeitung]], was
vermuten lässt, dass INZOLL auch allerlei "weiche" Daten enthält, also
Daten, die innerhalb von Ermittlungsverfahren einfach mal so erhoben
werden.

<<BtDS(17/8544)>> gibt an, INZOLL sei eine Entwicklung von T-Systems.

<<BtDS(17/7307)>> gibt für den 1.10.2011 allein 21458 Datensätze in
INZOLL die zur "Gefahrenabwehr" gespeichert werden.
Zeile 22: Zeile 48:
=== Weiteres Spezialdatenbanken=== === COLUMBUS ===

Eine 2003 eingerichtete Datei, die offenbar vor allem gegen
Zigarettenschmuggel arbeiten soll ("Aufklärung, Verhütung und Verfolgung
von Steuerstraftaten auf dem Gebiet der Verbrauchssteuerhinterziehung
und -hehlerei,"). <<BtDS(17/7307)>> gibt für den 1.10.2011 8895
Datensätze aller Art in dieser Datei, wie viele davon Personen
betreffen, ist nicht klar.

=== CRIME-Anwendungen des ZKA ===

Das ZKA lässt eine Instanz der Fallbearbeitung [[CRIME]] laufen. Darauf
setzen insbesondere folgende Einzel"anwendungen" auf:

 * MAR/YACHT-INFO -- Bekämpfung des Schmuggels über das Meer (romantisch, nein?)
 * CARGO-INFO -- Auswertedatei zur Erstellung von Analysen im Luftfracht- Luftpost- und Kurierverkehr
 * BALKAN-INFO -- "Erstellung zollspezifischer Analysen mit Bezug zur Balkanroute"; dies scheint ein Spezialgebiet des Zolls zu sein, er brüstet sich, diese Datei als "Zentralstelle" "im Auftrag der Weltzollorganisation" zu führen.

Laut <<BtDS(17/7307)>> waren 10/2011 im gesamten CRIME des Zoll 12747
Datensätze; wie viele davon Menschen betrafen, ist nicht bekannt.

=== Weiteres Spezialdatenbanken des Zolls ===
Zeile 25: Zeile 72:
selten relevant werden dürften. Dazu gehören selten relevant werden dürften. Dazu gehören u.a.:
Zeile 28: Zeile 75:
 * COLUMBUS -- Offenbar gegen Zigarettenmafia und ähliche gerichtete Auswertedatei.
 * KOBRA -- Ermittlung von Verstößen gegen das Außenwirtschafts- und Kriegswaffenkontrollgesetz.
 * MAR/YACHT-INFO -- Bekämpfung des Schmuggels über das Meer (romantisch, nein?)
 * CARGO-INFO -- Auswertedatei zur Erstellung von Analysen im Fracht- und Kurierverker
 * BALKAN-INFO -- no surprises here
 * KOBRA -- Ermittlung von Verstößen gegen das Außenwirtschafts- und Kriegswaffenkontrollgesetz; das System läuft beim [[http://www.zivit.de|ZIVIT]]
Zeile 36: Zeile 79:
== Aufgaben des Zolls == = Vorgangsverarbeitung =
Zeile 38: Zeile 81:
=== Das Zollkriminalamt === Im Zollbereich betreiben die Abteilungen Finanzkontrolle Schwarzarbeit
der Hauptzollämter ein System, das in <<BtDS(17/8544)>> als
Vorgangsverarbeitung klassifiziert wird. Es handelt sich um eine
Eigenentwicklung unter dem Titel "Programmunterstützung Finanzkontrolle
Schwarzarbeit", ProFiS. Nach Auskunft aaO ist das ein horröser Hack,
der ein (vermutlich vom bis 2004 für den FKS-Bereich zuständigen
Arbeitsamt geerbtes) MS-Access-Frontend mit einem Oracle-Backend
kombiniert.

<<BtDS(17/8544)>> beschreibt auf S. 22 weiter das Modul "Erhebungshilfe
FKS", mit dem Daten aus FKS zur Weitergabe an die Rentenversicherung
aufbereitet werden. Über Rückflüsse werden keine Angaben gemacht.


= Fallberarbeitung =

<<BtDS(17/8544)>> bezeichnet INZOLL auch als Fallbearbeitung.

= Mehr zum Zoll =

Zollverwaltung, häufig auch „der Zoll“, ist eine umfassende Bezeichnung für eine oder mehrere (zumeist nationale) Behörden, die im Rahmen des Zollrechts ihre primären Aufgaben aus der Erhebung von Zoll- und Steuerabgaben sowie der Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs beziehen; daneben kann es noch je nach Staat zu besonderen Aufgaben kommen, wie beispielsweise in Deutschland und Österreich zur Bekämpfung der Schwarzarbeit.

== Das Zollkriminalamt ==
Zeile 45: Zeile 110:

== Guerillakampf gegen Datenschutz ==

Aus Sicht von datenschmutz.de tut sich der Zoll seit vielen Jahren
hervor durch Versuche, das Auskunftsrecht zu sabotieren. Zunächst haben
sie über viele Jahre stur beglaubigte Kopien von Ausweisdokumenten
verlangt. Im Rahmen der DSGVO-Einführung (wobei diese
<<Rellink(gc/html/dsneu.html,für den Zoll gar nicht gilt)>>) haben sie dafür
wohl auf die Mütze bekommen. Zum Ausgleich haben sie dann angefangen,
[[https://www.datenschmutz.de/moin/AuskunftErsuchen#Troll_beim_Zoll|statt Auskünften blöde Briefe]]
zu verschicken, die erstmal fast so aussehen, als könnten sie eine
Rechtsgrundlage haben.

Das wiederum hat der BfDI 2021 gerügt. In Schreiben an etliche Betroffene, die sich beschwert hatten, hat er klar gestellt:

{{{#!blockquote
Zudem scheidet auch eine erstmalige Präzisierungsbitte aus, wenn die betroffene
Person in ihrem Auskunftsantrag bereits ausdrücklich deutlich macht, dass sie
keine Präzsisierung vornehmen will.
}}}

Wir sind schon neugierig auf das nächste Manöver der Verantwortlichen beim Zoll.
Sollte jemand, der_die das hier liest, die Möglichkeit haben, diesen
eine Datenschutzschulung anzudienen: Bitte tun Sie das.

== Big Brother Award für den Zoll ==

Der Zoll bekam 2011 den
[[http://www.bigbrotherawards.de/2011-en/.lab1|Big Brother Award]], weil
er außenhandelbetreibende Unternehmen rechtswidrig dazu aufgefordert
hat, die Daten seiner Geschäftspartner und Angestellten mit der
[[Terrorlisten#EU-Terrorliste|EU-Antiterrorliste]] abzugleichen.

Der Zoll ist eine der Bundesbehörden mit polizeilichen Befugnissen. Da er beim Bundesfinazministerium angegliedert ist, gibt es allerdings gewisse Spannungsverhältnisse.

Rechtsgrundlage

Gesetz über das Zollkriminalamt und die Zollfahndungsämter (alias Zollfahndungsdienstgesetz, ZFdG)

Für die Auskunft verweist es in §12 Abs. 3 auf §19 BDSG; das illustriert schon den Stellenwert, den das Auskunftsrecht beim Zoll genießt, denn schon seit 2017 betrifft §19 BDSG „Zuständigkeiten“, während das Auskunftsrecht im neuen BDSG in §57 gelandet ist.

Nachweissysteme

Neben eigenen Datenbanken benutzt der Zoll die unter Datenbanken BKA. abgehandelten Systeme, insbesondere die Finanzermittlungsdatei Fedok.

INZOLL

Informations- und Auskunftssystem des Zolls, wird beim Zollkriminalamt in Köln geführt.

Eingerichtet 1980, wurde bis mindestens 1996 nur mit BDSG als Rechtsgrundlage betrieben (mit anderen Worten illegal, was der BfD damals auch rügte). Zu diesem Zeitpunkt enthielt die Datei rund 1000000 Sachverhalte und 500000 Datensätze zu Personen und Firmen.

Speicherfrist war damals regelmäßig 10 Jahre, und zwar auch für schlichte Ordnungswidrigkeiten, nur in Ausnahmefällen (Verwarnungen) 3 Jahre; gespeichert werden auch Amtshilfeersuchen ausländischer Behörden (von denen natürlich in der Regel keine Meldung über etwaige Einstellungen kommt). Mittlerweile gibt der Zoll Löschfristen von "6 Monaten bis 10 Jahren" an.

Zugriff haben diverse Stellen des Zolls, die Oberfinanzdirektionen (21) und das Bundesministerium der Finanzen (das die Aufsicht über den Zoll führt). Seit dem 1.3.2005 haben auch Staatsanwaltschafen direkt auf INZOLL Zugriff.

Der BfDI berichtet in seinem 21. TB BfDI (2006), 5.4.2 (S. 75) von einem Anhörungsverfahren zu INZOLL-Neu, einem System, das u.a. zur "Aufdeckung noch unbekannter Straftaten" dienen soll und INZOLL generell parallel zu INPOL ausrichten soll. Da die aktuelle Errichtungsanordnung von INZOLL gerade von 2006 stammt, ist davon auszugehen, dass das laufende System unter dieser Flagge eingeführt wurde.

Bundestags-Drucksache 17/8544 bezeichnet INZOLL auch als Fallbearbeitung, was vermuten lässt, dass INZOLL auch allerlei "weiche" Daten enthält, also Daten, die innerhalb von Ermittlungsverfahren einfach mal so erhoben werden.

Bundestags-Drucksache 17/8544 gibt an, INZOLL sei eine Entwicklung von T-Systems.

Bundestags-Drucksache 17/7307 gibt für den 1.10.2011 allein 21458 Datensätze in INZOLL die zur "Gefahrenabwehr" gespeichert werden.

EURIS

"Erfassungs- und Recherchesystem der Informationssachgebiete" -- speichert offenbar "offen" zugängliche Information zur Unterstützung der Zollfahnder.

COLUMBUS

Eine 2003 eingerichtete Datei, die offenbar vor allem gegen Zigarettenschmuggel arbeiten soll ("Aufklärung, Verhütung und Verfolgung von Steuerstraftaten auf dem Gebiet der Verbrauchssteuerhinterziehung und -hehlerei,"). Bundestags-Drucksache 17/7307 gibt für den 1.10.2011 8895 Datensätze aller Art in dieser Datei, wie viele davon Personen betreffen, ist nicht klar.

CRIME-Anwendungen des ZKA

Das ZKA lässt eine Instanz der Fallbearbeitung CRIME laufen. Darauf setzen insbesondere folgende Einzel"anwendungen" auf:

  • MAR/YACHT-INFO -- Bekämpfung des Schmuggels über das Meer (romantisch, nein?)
  • CARGO-INFO -- Auswertedatei zur Erstellung von Analysen im Luftfracht- Luftpost- und Kurierverkehr
  • BALKAN-INFO -- "Erstellung zollspezifischer Analysen mit Bezug zur Balkanroute"; dies scheint ein Spezialgebiet des Zolls zu sein, er brüstet sich, diese Datei als "Zentralstelle" "im Auftrag der Weltzollorganisation" zu führen.

Laut Bundestags-Drucksache 17/7307 waren 10/2011 im gesamten CRIME des Zoll 12747 Datensätze; wie viele davon Menschen betrafen, ist nicht bekannt.

Weiteres Spezialdatenbanken des Zolls

Das ZKA betreibt etliche Spezialdateien, die wohl im politischen Bereich nur selten relevant werden dürften. Dazu gehören u.a.:

  • VHG (Verdachts-Hinweise Geldwäsche), Sammelt Verdachtsanzeigen nach dem Geldwäschegesetz. Unklar ist hier die Arbeitsteilung im Hinblick auf die BKA-Zentraldatei FIU ist.
  • KOBRA -- Ermittlung von Verstößen gegen das Außenwirtschafts- und Kriegswaffenkontrollgesetz; das System läuft beim ZIVIT

  • BAROCK-W -- Erkenntnisse über organisierte Kriminalität
  • SAMBA -- "Sammlung aller Meldungen und Berichte Außenwirtschaft". Es ist unklar, ob das mehr ist als ein annotierter Pressespiegel.

Vorgangsverarbeitung

Im Zollbereich betreiben die Abteilungen Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Hauptzollämter ein System, das in Bundestags-Drucksache 17/8544 als Vorgangsverarbeitung klassifiziert wird. Es handelt sich um eine Eigenentwicklung unter dem Titel "Programmunterstützung Finanzkontrolle Schwarzarbeit", ProFiS. Nach Auskunft aaO ist das ein horröser Hack, der ein (vermutlich vom bis 2004 für den FKS-Bereich zuständigen Arbeitsamt geerbtes) MS-Access-Frontend mit einem Oracle-Backend kombiniert.

Bundestags-Drucksache 17/8544 beschreibt auf S. 22 weiter das Modul "Erhebungshilfe FKS", mit dem Daten aus FKS zur Weitergabe an die Rentenversicherung aufbereitet werden. Über Rückflüsse werden keine Angaben gemacht.

Fallberarbeitung

Bundestags-Drucksache 17/8544 bezeichnet INZOLL auch als Fallbearbeitung.

Mehr zum Zoll

Zollverwaltung, häufig auch „der Zoll“, ist eine umfassende Bezeichnung für eine oder mehrere (zumeist nationale) Behörden, die im Rahmen des Zollrechts ihre primären Aufgaben aus der Erhebung von Zoll- und Steuerabgaben sowie der Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs beziehen; daneben kann es noch je nach Staat zu besonderen Aufgaben kommen, wie beispielsweise in Deutschland und Österreich zur Bekämpfung der Schwarzarbeit.

Das Zollkriminalamt

Das Zollkriminalamt (ZKA) existiert als Bundesbehörde im Fachbereich des Bundesministeriums der Finanzen seit Juli 1992. Es ist die Zentralstelle des deutschen Zollfahndungsdienstes (bestehend aus dem Zollkriminalamt und 8 Zollfahndungsämtern mit 24 Außenstellen) und darüber hinaus eine der Zentralstellen für das Auskunfts- und Nachrichtenwesen der deutschen Bundeszollverwaltung. Sein Vorgänger war das 1952 errichtete Zollkriminalinstitut.

Zusammenarbeit auf EU-Ebene

Auch im Zollbereich fließen Daten auf EU-Ebene mittlerweile munter im Rahmen der Zusammenarbeit der Zollbehörden.

Guerillakampf gegen Datenschutz

Aus Sicht von datenschmutz.de tut sich der Zoll seit vielen Jahren hervor durch Versuche, das Auskunftsrecht zu sabotieren. Zunächst haben sie über viele Jahre stur beglaubigte Kopien von Ausweisdokumenten verlangt. Im Rahmen der DSGVO-Einführung (wobei diese für den Zoll gar nicht gilt) haben sie dafür wohl auf die Mütze bekommen. Zum Ausgleich haben sie dann angefangen, statt Auskünften blöde Briefe zu verschicken, die erstmal fast so aussehen, als könnten sie eine Rechtsgrundlage haben.

Das wiederum hat der BfDI 2021 gerügt. In Schreiben an etliche Betroffene, die sich beschwert hatten, hat er klar gestellt:

Zudem scheidet auch eine erstmalige Präzisierungsbitte aus, wenn die betroffene Person in ihrem Auskunftsantrag bereits ausdrücklich deutlich macht, dass sie keine Präzsisierung vornehmen will.

Wir sind schon neugierig auf das nächste Manöver der Verantwortlichen beim Zoll. Sollte jemand, der_die das hier liest, die Möglichkeit haben, diesen eine Datenschutzschulung anzudienen: Bitte tun Sie das.

Big Brother Award für den Zoll

Der Zoll bekam 2011 den Big Brother Award, weil er außenhandelbetreibende Unternehmen rechtswidrig dazu aufgefordert hat, die Daten seiner Geschäftspartner und Angestellten mit der EU-Antiterrorliste abzugleichen.