Inhaltsverzeichnis

  1. Rechtsgrundlage
  2. Geschichte

ECRIS, das European Criminal Records Information System ist die Bezeichnung für die Vernetzung der Strafregister der EU-Staaten; der deutsche Beitrag ist das Bundeszentralregister. Dabei werden Daten aus den nationalen Strafregistern strukturiert ausgetauscht und ggf. übersetzt.

Rechtsgrundlage

2009/315/JI vom 26.2.2009. TODO: Auswerten.

Geschichte

Wie so viele EU-Projekte, hat auch dieses eine lange und große Geschichte von Ankündigungen.

  • 2004: Pläne zur Vernetzung von de, es, fr

  • 2006: BMJ etwas konkreter und mit de, fr, es, be, cz, lu

  • Juni 2007: Rahmenbeschluss des Rats (unter Präsidentschaft der BRD, klar) zum Strafnachrichtenaustausch
  • 2008-2009: Gesetzgebungsprozess für ECRIS-Einrichtung; Worte des BMJ dazu.

  • April 2009: Ratsbeschluss 2009/316/JHA zur Einführung von ECRIS; das ist wohl so in etwa die Rechtslage.

  • Im Stockholm-Programm von 2009-12 will der Rat das Ding "as soon as possible (4.2.3), und fordert die Kommission auf, "to assess whether the networking of criminal records makes it possible to prevent offences from being committed (e.g. through checks on access to certain jobs, particularly those relating to children), and extending the exchange of information on supervision measures".

  • 2009 kommt dann in der Tat 2009/315/JI, das die Rechtsgrundlage für die Vernetzung liefert.

  • In Bundestags-Drucksache 18/6699 (11/2015) bekalgt die Bundesregierung, dass über ECRIS Daten von Angehörigen dritter Staaten „nur gezielt bei konkreten Hinweisen auf einen vorhergehenden Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat” ausgetauscht werden, dass es also kein etabliertes Verfahren für Broadcast-Anfragen gibt.

  • Die Hysterie nach den Anschlägen von Paris 11/2015 nutzend, fordert die EU-Justizkommissaring Jourova eine Ergänzung von ECRIS für Straftäter aus Drittstaaten, das dann auch Fingerabdrücke enthalten soll (vermutlich weiß sie nichts von VIS) -- vgl. tagesschau.de, 19.1..

  • Ratsdokument 11445/17 vom August 2017 bedauert, dass das laufende ECRIS kaum zum Austausch von Daten über Nicht-EU-Bürger (third country nationals, TCN) genutzt wird und schlägt eine Richtlinie mit satten 39 Artikeln vor, um das zu ändern.