Seit 2019 betreibt das BKA ein Computersystem, in das (vermutlich vor allem) Länderpolizeien die Ergebnisse von Funkzellen-Abfragen einspeisen (können?) und das dann offenbar allerlei Analysen darüber ermöglicht. Bekannt wurde die Existenz dieses Systems durch den 31. TB des BfDI für 2022.

Wofür das wirklich genutzt wird, ist nicht ganz klar; auch der BfDI musste mehrfach nachfragen, bevor das BKA sich irgendwie zur Existenz des Systems äußerte.

Rechtsgrundlage

Keine. In den Worten von 31. TB des BfDI für 2022 (S. 91):

Mangels ausreichender Rechtsgrundlage verstoßen die Datenspeicherung und der Datenabgleich in der betriebenen Datenbank gegen den Gesetzesvorbehalt und sind damit nicht rechtmäßig. Ich habe sie als solche beanstandet.

Zweck

Unklar. Vermutlich erlaubt das System, Kommunikationsprofile zu erstellen, wahrscheinlich gibt es auch eine einfache Schnittstelle zur Auflösung von TK-Verkehrsdaten#Bestandsdaten. Aber da das BKA mit dem Ding im rechtsfreien Raum operiert: Wer weiß? Vielleicht verknüft das System ja sogar Datensätze zwischen verschiedenen Funkzellenabfragen?

Zahlen

Der 31. TB des BfDI für 2022 gibt für Ende 2022 rund 100 Millionen Datensätze an.