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Revision 5 vom 2010-06-05 06:53:00
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Autor: LilaBlume
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Revision 6 vom 2011-02-09 21:08:56
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Autor: anonym
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Der KAN ist traditionell Herzstück der [[INPOL]]-Sytems des BKA.  In seiner heutigen Form wurde er 1983 eingerichtet. Der Kriminalaktennachweis ist traditionell Herzstück der [[INPOL]]-Sytems des BKA. Er wurde 1983 eingerichtet.
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Im Oktober 2006 enthielt der KAN rund 3.5 Millionen Datensätze, im Juni 2009 4.3 Millionen (<<Doclink(2009-bundestag-1613563.pdf,Bt-DS 16/13563)>>). Der Kriminalaktennachweis ist grundsätzlich ein reines Aktennachweissystem, also ein Verzeichnis von Akten, die über eine Person verfügbar sind. Alle wesentlichen Informationen über Strafverfahren bezüglich einer Person werden bei der Polizei in Kriminalakten gespeichert. Hinweise auf diese Kriminalakten stehen über Kriminalaktennachweise elektronisch den einzelnen [[Datenbanken auf Länderebene|Landespolizeien]], dem [[Datenbanken BKA|BKA]] und allen Behörden mit Zugriff auf [[INPOL]] zur Verfügung.
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Aus der Einrichtungsanordnung: KAN verweist auf papierne Unterlagen, darf aber auch einige Fallgrunddaten enthalten, aus denen sich ein Überblick über die inhaltlichen Vorwürfe gegen die betroffene Person ergibt.

=== Aus der Einrichtungsanordnung ===
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=== Kritik von Datenschützern ===
Die Speicherung von weiteren Straftaten einer Person in KAN, die nicht INPOL relevant sind, halten Datenschutzbeauftragte für rechtswidrig.

=== Anzahl Datensätze ===

Im Oktober 2006 enthielt der KAN rund 3.5 Millionen Datensätze, im Juni 2009 4.3 Millionen (<<Doclink(2009-bundestag-1613563.pdf,Bt-DS 16/13563)>>).

Kriminalaktennachweis (INPOL)

Der Kriminalaktennachweis ist traditionell Herzstück der INPOL-Sytems des BKA. Er wurde 1983 eingerichtet.

Inhalt

Der Kriminalaktennachweis ist grundsätzlich ein reines Aktennachweissystem, also ein Verzeichnis von Akten, die über eine Person verfügbar sind. Alle wesentlichen Informationen über Strafverfahren bezüglich einer Person werden bei der Polizei in Kriminalakten gespeichert. Hinweise auf diese Kriminalakten stehen über Kriminalaktennachweise elektronisch den einzelnen Landespolizeien, dem BKA und allen Behörden mit Zugriff auf INPOL zur Verfügung.

KAN verweist auf papierne Unterlagen, darf aber auch einige Fallgrunddaten enthalten, aus denen sich ein Überblick über die inhaltlichen Vorwürfe gegen die betroffene Person ergibt.

Aus der Einrichtungsanordnung

  • Der KAN dient
    • dem Nachweis von Kriminalakten, die beim Bund und bei den Ländern in Fällen schwerer oder überregional bedeutsamer Straftaten über Beschuldigte oder sonst tatverdächtige Personen angelegt sind,
    • der Abbildung des kriminellen Werdegangs der jeweiligen Person, in dem auch alle bei anderen Polizeidienststellen über den Beschuldigten oder Tatverdächtigen geführte Kriminalakten aufgenommen werden, die für sich genommen nicht die KAN-Zugangskriterien erfüllen, wenn mindestens eine Straftat die Zugangskriterien zum KAN erfüllt.
    Der KAN kann Daten enthalten, die als solche selbst nicht ohne Weiteres die KAN-Zugangskriterien erfüllen, jedoch aufgrund einer Bewertung (Prognose) ergeben, dass diese zur Verhütung von Straftaten von länderübergreifender, internationaler oder erheblicher Bedeutung beitragen können"

Kritik von Datenschützern

Die Speicherung von weiteren Straftaten einer Person in KAN, die nicht INPOL relevant sind, halten Datenschutzbeauftragte für rechtswidrig.

Anzahl Datensätze

Im Oktober 2006 enthielt der KAN rund 3.5 Millionen Datensätze, im Juni 2009 4.3 Millionen (Bt-DS 16/13563).