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Kriminalaktennachweis (INPOL)
Der Kriminalaktennachweis ist traditionell Herzstück der INPOL-Sytems des BKA. Er wurde 1983 eingerichtet.
Inhalt
Der Kriminalaktennachweis ist grundsätzlich ein reines Aktennachweissystem, also ein Verzeichnis von Akten, die über eine Person verfügbar sind. Alle wesentlichen Informationen über Strafverfahren bezüglich einer Person werden bei der Polizei in Kriminalakten gespeichert. Hinweise auf diese Kriminalakten stehen über Kriminalaktennachweise elektronisch den einzelnen Landespolizeien, dem BKA und allen Behörden mit Zugriff auf INPOL zur Verfügung.
KAN verweist auf papierne Unterlagen, darf aber auch einige Fallgrunddaten enthalten, aus denen sich ein Überblick über die inhaltlichen Vorwürfe gegen die betroffene Person ergibt.
Aus der Einrichtungsanordnung
- Der KAN dient
- dem Nachweis von Kriminalakten, die beim Bund und bei den Ländern in Fällen schwerer oder überregional bedeutsamer Straftaten über Beschuldigte oder sonst tatverdächtige Personen angelegt sind,
- der Abbildung des kriminellen Werdegangs der jeweiligen Person, in dem auch alle bei anderen Polizeidienststellen über den Beschuldigten oder Tatverdächtigen geführte Kriminalakten aufgenommen werden, die für sich genommen nicht die KAN-Zugangskriterien erfüllen, wenn mindestens eine Straftat die Zugangskriterien zum KAN erfüllt.
Kritik von Datenschützern
Die Speicherung von weiteren Straftaten einer Person in KAN, die nicht INPOL relevant sind, halten Datenschutzbeauftragte für rechtswidrig.
Anzahl Datensätze
- Oktober 2006 3.5 Millionen Datensätze
Juni 2009 4.3 Millionen (Bt-DS 16/13563).
Oktober 2011 2501880 aus dem Präventionsbereich (!); Bundestags-Drucksache 17/7307