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Der Ottokatalog (siehe [[http://www.gesetze-im-internet.de/bverfschg/__8a.html|§8a BverfSchG]]räumt auch [[Datenbanken der Dienste|Geheimdiensten]] Zugriffsrechte auf allerlei Bankdaten ein. [[http://www.heise.de/newsticker/meldung/Deutsche-Nachrichtendienste-hoerten-2009-mehr-ab-1156145.html|Laut PKG]]: 2009 18 Anfragen des VS an Banken (02-09 insgesamt 84). | Der Ottokatalog (siehe [[http://www.gesetze-im-internet.de/bverfschg/__8a.html|§8a BverfSchG]] räumt auch [[Datenbanken der Dienste|Geheimdiensten]] Zugriffsrechte auf allerlei Bankdaten ein. [[http://www.heise.de/newsticker/meldung/Deutsche-Nachrichtendienste-hoerten-2009-mehr-ab-1156145.html|Laut PKG]]: 2009 18 Anfragen des VS an Banken (02-09 insgesamt 84). |
Inhaltsverzeichnis
Kontodaten
Stammdaten von Konten bei deutschen Banken stehen u.a. als Privat-Öffentliche Datenbankenim Zugriff der Geheimdienste und Polizei. In diesem Rahmen bedienen sich auch zahlreiche andere Behörden (etwa Finanz- und Sozialämter).
Rechtsgrundlage
Darin u.a.:
- Banken führen Dateien mit Konto-Stammdaten für die Nutzung durch die BAFin
- Abfragen der Behörden sollen für die Banken nicht sichtbar sein
- Die BAFin liefert die Daten an "für die Verfolgung und Ahndung von Straftaten zuständigen Behörden oder Gerichten, soweit dies für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist" sowie zur "internationalen Rechtshilfe in Strafsachen"
- "Die Bundesanstalt prüft die Zulässigkeit der Übermittlung nur, soweit hierzu besonderer Anlass besteht. Die Verantwortung für die Zulässigkeit der Übermittlung trägt die ersuchende Stelle."
- Abfragen werden für 18 Monate protokolliert
Inhalt der Kontodaten
Der Kontenabruf erfolgt über spezielle Tabellen (oder Views), die aus den gesamten von der Bank zu einer Person gespeicherten Daten herausfiltern:
- Namen des Inhabers und Zugriffsberechtigter incl. Adressen
- Kontonummer
- Datum von Eröffnung und Auflösung
Speicherfrist ist drei Jahre.
Anzahl Abfragen
Anzahl der Abfragen von Polizei und Staatsanwaltschaft
Abfragen der Repressionsbehörden (Zusammenstellung durch eineN fleißigeN Wikipedia-AutorIn):
2004
2005
2006
Polizei
26.212
38.675
47.805
Staatsanwaltschaften
3.038
7.494
12.861
Abfragen von Finanzämter und Sozialbehörden
Der BfD beschwert sich 2011 über überbordende Abfragen.von Finanzämtern und Sozialbehörden; 2005 habe es davon noch 9000 gegeben, 2010 dann 58000. Das Verfahren, das zur Bekämpfung von "Terrorismus und Geldwäsche" eingeführt worden sei, werde "ohne konkreten Anhaltspunkt" genutzt; die Tatbestandsinflation geht aber auch an Schaar nicht vorbei, denn Steuerhinterziehung oder Sozialbetrug fände er inzwischen auch verhältnismäßig.
Auskunftsrecht
Interessante Frage. 1 BvR 1550/03 vom 13.6.2007 sagt, eine Benachrichtigungspflicht richte sich nach den Regeln der nutzenden Behörde.
Ob die BAFin auskunftspflichtig wg. der Übermittlungen ist, müsste mal probiert werden (TODO).
Kontobewegungen
Kontobewegungen sind von der Kontendatenabfrage zunächst nicht betroffen. Zugriff auf die im Rahmen von Fahnungen sind aber eine übliche Folge von Kontoabfragen ("Auskunftsersuchen"). Nach Ottokatalog und vielfach auch Landesgesetzen zum Verfassungsschutz (vgl. z.B. §5a LVSG, geändert 2005) können Geheimdienste auf Daten zu Kontobewegungen zugreifen.
Dann und wann lassen sich Banken auch ohne wirklich existierende Rechtsgrundlage in die Karten schauen, vgl. Heise-Newsticke).
Geheimdienste
Der Ottokatalog (siehe §8a BverfSchG räumt auch Geheimdiensten Zugriffsrechte auf allerlei Bankdaten ein. Laut PKG: 2009 18 Anfragen des VS an Banken (02-09 insgesamt 84).
Sonstiges
Tadelnde Erwähnung beim Big Brother Award 2002
Tadelnde Erwähnung beim Big Brother Award 2002
Entscheidung des BVerfG zu der Praxis der Kontodatenabfrage
Eher überraschenderweise hat das Bundesverfassungsgeriht am 13.6.2007 entschieden, dass große Teile dieser Regelungen in grundrechtlich in Ordnung gehen. Es sei normenklar, nicht alles, was Strafverfolgungsbehörden dürfen, müsse in der StPO stehen. Zur Verhältnismäßigkeit sagt das Gericht, die Alternative seien eine Vielzahl von Einzelanfragen, und die seien wohl kein milderes Mittel, da ja dann alle Banken von Verdachtsmomenten erführen. Die Stammdaten hätten zudem "bei isolierter Betrachtung keine besondere Persönlichkeitsrelevanz", während die Verfolgung von Steuer- oder Sozialbetrug herausgehobene Werte seien.