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Kontodaten sind Teil der [[Privat-Öffentliche Datenbanken|Privat-Öffentliche Datenbanken]], welche per Gesetz gezwungen für die [[Datenbanken der Dienste|Geheimsdienste]] und die [[Datenbanken der Bundespolizeien|Polizeien des Bundes]] und den Sicherheitsbehörden der [[Datenbanken auf Länderebene|Länder]] zur Verfügung zu gestellt werden müssen. | Kontodaten sind Teil der [[Privat-Öffentliche Datenbanken|Privat-Öffentliche Datenbanken]], welche per Gesetz für die [[Datenbanken der Dienste|Geheimsdienste]] und die [[Datenbanken der Bundespolizeien|Polizeien des Bundes]] und den Sicherheitsbehörden der [[Datenbanken auf Länderebene|Länder]] zur Verfügung zu gestellt werden müssen. |
Kontodaten
Kontodaten sind Teil der Privat-Öffentliche Datenbanken, welche per Gesetz für die Geheimsdienste und die Polizeien des Bundes und den Sicherheitsbehörden der Länder zur Verfügung zu gestellt werden müssen.
Schnittstelle für die BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), darf laut §24 c Kreditwesengesetz seit 2002 auf die Informationssysteme der Banken direkt zugreifen. Dies dürfen die Banken nicht bemerken.