Rentenversicherung

Die Rentenversicherung ist Teil der staatlichen Behörden, welche im Bedarfsfall Auskunft an die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder geben. Formale Zugriffsrechte der Polizei sind nicht bekannt. Auskunftsrechte der Betroffenen richten sich i.A. nach dem Sozialgesetzbuch (SGB); hier insb. § 83 SGB X.

An sich sind die Rentenversicherungsdaten insbesondere im präventiven/geheimpolizeilichen Bereich höchst interessant; aus ihnen gehen etwa Erwerbsbiographien (mithin Qualifikationen) oder Streikbeteiligungen hervor.

Rentenversicherungsdaten

Für den Rentenbescheid speichert die Rentenversicherung die Einzahlungen während des Arbeitslebens.

Datenzulieferung vom Zoll

Bundestags-Drucksache 17/8544, S. 22, beschreibt, wie Daten aus der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (vgl. Datenbanken des Zoll) "zur weiteren Bearbeitung (Prüfung, Schadensberechnung, Erteilung von Beitragsbescheiden) übermittelt" werden.

ELENA

ELENA steht für Elektronischer Entgeltnachweis. Das System sollte dazu dienen, die bisher vom Arbeitgeber auf Papier erstellten Gehaltsbescheinigungen in Verfahren vor Sozialbehörden elektronisch zur Verfügung zu stellen. Es war im Rahmen der Hartz-Reformen von der Schröder-Regierung auf den Weg gebracht worden in der Erwartung, den Unternehmern rund 500 Millionen Euro pro Jahr zu sparen.

Das Verfahren war seit 2010 mehr oder minder am Laufen, war aber von Datenschutz- wie auch von Unternehmerseite auf starke Kritik gestoßen, nicht zuletzt, weil der Umfang der zu übertragenden Datensätze gigantisch war -- Heise online, 21.9.20122 erwähnt 700 Millionen Datensätze in Elena während der ja noch relativ kurzen Laufzeit. Es wurde deswegen im Sommer 2011 eingestellt. Die Daten wurden jedoch von den meisten Arbeitgebern noch bis zur Aufhebung des Gesetzes am 01.01.2012 weiterhin an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) übermittelt und dort gespeichert.

Am 16.4.2012 berichtet der BfDI in der Pressemitteilung "Alle ELENA-Daten sind gelöscht!", er habe sich überzeugt, die während ELENA gesammelten personenbezogenen Daten seien zumindest an den Stellen gelöscht, an denen sie gesammelt wurden.

Gesetzesgrundlage

Die gesetzliche Grundlage des ELENA-Verfahrens waren die im Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahrensgesetz) vom Deutschen Bundestag im Frühjahr 2009 beschlossenen Regelungen zur Änderung der §§ 95ff. des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV). Danach ist der Arbeitgeber verpflichtet, für jeden Beschäftigten monatlich mit der Entgeltabrechnung eine Meldung nach dem ELENA-Verfahren zu erstatten (§ 97 SGB IV). Eine Meldepflicht besteht nur nicht, wenn Entgelte ausschließlich aus einer geringfügigen Beschäftigung in einem Privathaushalt nach § 8a SGB IV erzielt werden.

Inzwischen sind die entsprechenden Regelungen aufgehoben; es gibt dazu auch ein Gesetz über die Aufhebung des ELENA-Verfahrensgesetzes, das Anfang Dezember 2011 in Kraft trat.

Herunterfahren von ELENA

Im Juli 2011 verkündeten dann die zuständigen Ministerien eine Einstellung von ELENA, vorgeblich, weil die digitale Signatur keine Verbreitung findet und daher der Datenschutz nicht gewährleistet sei. Dass das Virtuelle Datenschutzbüro in seiner Presemitteilung zur ELENA-Einstellung diesen offentlichlichen Humbug zu rationalisieren versucht, ist unterhaltsam.

Ein Beitrag auf unwatched.org vom 19.7.2011 kritisiert, diese Einstellung von ELENA stelle lediglich ein Ablenkungsmanöver dar. Denn ELENA werde zwar abgeschafft, doch die zuständigen Minister hätten gleichzeitig die Erarbeitung eines neuen Konzepts für ein „einfaches und unbürokratischeres Meldeverfahren zur Sozialversicherung“ angekündigt. Dabei werde das massenhafte Sammeln und Verknüpfen von Daten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine tragende Rolle spielen, wodurch sich am Grundkonzept des Verfahrens nichts ändern werde.

Im September 2011 wird die Absprache der Ministerien vom Kabinett abgesegnet. Der Heise-Artikel dazu nennt als Eckpunkte:

  • Das ELENA-Einstellungsgesetz soll rasch durchs Parlament gebracht werden, bevor im Januar 2012 "Phase 2" von ELENA die Abrufbarkeit der Daten mit sich bringen würde.
  • In weniger als 24 Monaten hat ELENA ca. 700 Millionen Datensätze gesammelt. Diese sollen, ebenso wie alle, während der Restlaufzeit noch anfallen, erst Anfang 2012 gelöscht werden.
  • Die Investitionen in ELENA sollen in ein "projektorientiertes Meldeverfahren in der Sozialversicherung" fließen, das "neue Wege zum Datenaustausch" "erforschen" soll.

Big Brother Award für ELENA

2008 hat der damalige Wirtschaftsminister Michael Glos den Big Brother Award für ELENA bekommen.

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