Der Bundestag unterhält eine eigene Polizeitruppe, die zwar wohl keine nennenswerte eiene EDV nutzt, wohl aber Datenbestände des BKA sowie das BZR abfragt, etwa bei der Einlasskontrolle und bei der Vergabe von Hausausweisen (vgl. 28. TB BfDI (2019)).
Rechtsgrundlage
Keine. Sagt jedenfalls der BfDI 2019. Grundrechtlich eher unbesorgte Menschen wie der zu diesem Zeitpunkt amtierende Bundestagspräsident Schäuble hätten gerne ihr Hausrecht als hinreichend angesehen. Schäuble hat sich aber auf eine Beanstandung des BfDI hin immerhin bemüßigt gesehen, ein entsprechendes Gesetz in Auftrag zu geben (statt, was ja auch möglich gewesen wäre, die rechts- und jedenfalls möglicherweise auch zweckwidrige Nutzung polizeilicher Datenbanken einzustellen).