Das BKA
Das Bundeskriminalamt (BKA) ist eine dem Bundesministerium des Innern nachgeordnete Bundesoberbehörde der Bundesrepublik Deutschland mit Standorten in Wiesbaden (Hauptsitz), Berlin und Meckenheim (da ist der Sitz der Staatsschutz-Abteilung). Zusammen mit der Bundespolizei und dem Zoll ist es eine der drei Polizeien des Bundes.
Aufgaben des BKA
Die Aufgaben des Bundeskriminalamtes leiten sich aus den Artikel 73 Nr. 10 und Artikel 87 GG ab. Danach hat der Bund die ausschließliche Gesetzgebung über „[…] die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in der Kriminalpolizei“ sowie die „[…] Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes und die internationale Verbrechensbekämpfung“. Zu diesem Zweck kann der Bund durch Gesetz „[…] Zentralstellen für das polizeiliche Auskunfts- und Nachrichtenwesen, für die Kriminalpolizei und zur Sammlung von Unterlagen“ errichten. Konsenterweise ist das BKA schon traditionell der größte Datenmoloch auf polizeilicher Seite in der BRD (vgl. Datenbanken BKA).
In den 2000er Jahren hat sich das BKA von den verschiedenen Regierungen zahlreiche neue Komptenzen übertragen lassen, insbesondere Rechte, zur Gefahrenabwehr tätig zu werden und in etlichen Gremien (z.B. GTAZ) eng mit Geheimdiensten zusammenzuarbeiten.
NS-Vergangenheit des BKA
Ende 1945 wurden von den alliierten Besatzungsmächten erste regionale Kriminalämter eingerichtet. Die Landesregierungen fassten in Abstimmung mit den Alliierten die regionalen Kriminalämter zu „Landeskriminalpolizeiämtern“ zusammen. Das Grundgesetz bestätigte, dass die Polizeihoheit nicht beim Bund, sondern bei den Ländern liegt. Dem Bund wurde lediglich die Befugnis zugebilligt, ein zentrales Kriminalpolizeiamt zu unterhalten (Art. 73, 87 GG).
Auf dieser verfassungsrechtlichen Grundlage trat am 15. März 1951 das Gesetz über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes (Bundeskriminalamtes) (BKAG) in Kraft. Die Behörde entstand aus Kreisen des ehemaligen Reichssicherheitshauptamts (in dem SS, Gestapo und Kriminalpolizei zusammengefasst war) und wies bei ihrer Gründung logischerweise einen ungewöhnlich hohen Anteil von ehemaligen Mitgliedern der NSDAP und Angehörigen der SS auf. Aufgebaut wurde sie unter der Leitung der Kriminalkommissare und ehemaligen SS-Angehörigen Paul Dickopf und Rolf Holle. Noch 1959 hatten nur zwei von 47 leitenden Beamten des BKAs keine NS-Vergangenheit, 33 waren ehemalige SS-Führer; dies und mehr findet sich im aufschlussreichen Buch Die braunen Wurzel des BKA von des BKA-Ausstigers Dieter Schenk.
Die NS-Vergangenheit bedingte Schenk zufolge auch die Halbherzigkeit bei der Bekämpfung neonazistischer Umtriebe. Der Begriff Rechtsterrorismus wird bei der Polizei vermieden – man spricht vom Linksterrorismus und vom Rechtsradikalismus. Über Jahrzehnte hat das BKA 30 Bedienstete im Kampf gegen Rechts und 300 im Kampf gegen Links eingesetzt (z.B. Jungle World 2005: Kameraden im Dienst).
Weiteres zur Geschichte
Eine kurze Geschichte des BKA lieferte Heise online zum 60. der Behörde.