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== Verfassungsschutz == | == Verfassungsschutz und Nachrichtendienste == |
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Dank des Otto-Katalogs (Terrorismusbekämpfungsgesetz vom 9. Januar 2002) sind im Wesentlichen alle Datenbanken von Finanzinstitutionen sowie von Post, Telekom und Airlines Datenbanken des Verfassungsschutzes. Wie weit diese Datenquellen regelmäßig genutzt werden, entzieht sich (wohl nicht nur) unserer Kenntnis. | Die Geheimdienste heißen in Deutschland euphemistisch Nachrichtendienste und Verfassungsschutz. Der Bundes Nachrichtendienst ist dabei für die Auslandsspionage zuständig (zumindestens ursprünglich seit 9/11 ist das ein wenig aufgeweicht worden). Der Verfassungsschutz ist für die Inlandsspionage, d.h. offiziell ist er für die Beobachtung von verfassungsfeindlichen Bestrebungen zuständig. Auf Grund des Föderalismus gibt es in der BRD neben dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mit Sitz in Köln, in jedem [[Datenbanken auf Länderebene|Bundesland]] auch ein eigenenes Landesamt für Verfassungsschutz (LfV). |
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=== Landesämter === | == Rechtslage == |
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Informationen zu von den Landesämtern für Verfassungsschutz unterhaltenen Datenbanken -- soweit verfügbar -- finden sich in den Landesbeschreibungen unter ["Datenbanken BRD"]. Generell scheinen sich die Landesämter weit stärker auf die bundesweite Infrastruktur NADIS zu stützen als ihre Kolleg``Innen von der Polizei (allerdings sind ihre Läden in der Regel auch kleiner). | === Gesetze === * [[http://www.gesetze-im-internet.de/bverfschg/|Verfassungsschutzgesetz]] -- Gesetz für das Bundesamt für Verfassungsschutz * [[http://www.gesetze-im-internet.de/g10_2001/index.html|G10 Gesetz]] -- regelt die Eingriffsrechte zum Briefe öffnen und Abhören * [[http://www.gesetze-im-internet.de/bndg/index.html|BND-Gesetz]] -- Gesetz für den Bundesnachrichtendienst * [[http://www.gesetze-im-internet.de/madg/index.html|MAD-Gesetz]] -- Gesetz für den Militärischen Abschirmdienst * [[Datenbanken auf Länderebene| Verfassungsschutzgesetze der Länder]] === Rechtliches zum Verhältnis Bund und Länder beim VS === Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf nur im [[Benehmen]] mit dem Landesamt für Verfassungsschutzes des Wohnortes des Betroffenen Daten sammelt, andere Ländesämter nur im Einvernehmen. Das [[Benehmen]] herstellen ist dabei nur eine juristische Floskel, wogegen das Einvernehmen klare Begrenzungen für andere Landesbehörden auferlegt. Dieses ist genau geregelt im [[http://www.gesetze-im-internet.de/bverfschg/|Verfassungsschutzgesetz]] und in den jeweiligen Verfassungsschutzgesetzen der [[Datenbanken auf Länderebene|Länder]]. == Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) == Offiziell gibt es die [[/NADIS|NADIS]] Datenbank und die behördeneigenen Amtsdateien. Dazu kann das BfV dank des Otto-Katalogs (siehe [[http://www.gesetze-im-internet.de/bverfschg/__8a.html|§8a BverfSchG]]) im wesentlichen alle [[Datenbanken]] von Finanzinstitutionen sowie von Post, Telekom und Airlines nutzen (d.h. es sind inoffizielle Datenbanken des BfV). Wie weit diese Datenquellen regelmäßig genutzt werden, entzieht sich (wohl nicht nur) unserer Kenntnis. == Landesämter für Verfassungsschutz (LfV) == Informationen zu von den Landesämtern für Verfassungsschutz unterhaltenen Datenbanken -- soweit verfügbar -- finden sich in den Landesbeschreibungen unter [[Datenbanken auf Länderebene]]. [[/NADIS|NADIS]] wird als gemeinsame Datenbank von allen benutzt. |
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http://www.heise.de/ct/hintergrund/meldung/85995 spricht von einem "eigenen Intranet" namens VeNaGUA (Verbund Nachrichtengewinnung und Aufklärung), das "mehr als 100 Datenbanken" enthalten soll, die wiederum "über eine Suchmaschine" indiziert seien. Insgesamt klingt das stark so, als käme die Auskunft aus Gebrasel von Geheimdienstlern eher bescheidener technischer Kompetenz. | Neben [[/NADIS|NADIS]] verfügt der BND laut einem [[http://www.heise.de/ct/hintergrund/meldung/85995|Ct-Artikel ]] ein eigenes Intranet namens VeNaGUA (Verbund Nachrichtengewinnung und Aufklärung) über eine Sammlung von mehr als 100 Datenbanken, auf die über eine Suchmaschine zugegriffen werden kann. |
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== NADIS == Datenbank des VS und der anderen Geheimdienste. Offenbar aufgeteilt in mehrere Bereiche, darunter |
''Anmerkung: Insgesamt klingt das stark so, als käme die Auskunft aus Gebrasel von Geheimdienstlern eher bescheidener technischer Kompetenz.'' |
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* PZD (Personenzentraldatei) | == MAD == |
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NADIS war in den 70er Jahren direkt mit INPOL gekoppelt. Diese Koppelung wurde nach Intervention des damaligen BfD 1980 aufgelöst, bis heute werden Queranfragen offenbar per Telex abgewickelt (mit der [""Anti-Terror-Datenbank""] wird eine solche Kopplung in Teilen wieder hergestellt; vgl. http://www.heise.de/tp/r4/artikel/9/9704/1.html). | Der MAD (Militärische Abschirmdienst) nutzt auch [[/NADIS|NADIS]]. |
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NADIS ist offenbar im wesentlichen eine Nachweisdatei, d.h. es zusätzlich zu den Daten der Person oder Gruppe (inklusive Identifizierungsmerkmalen) nur vermerkt, ''ob'' Erkenntnisse vorliegen und wenn ja, wo. Hier hat wohl die Paranoia auch ihre Vorteile. | == Gemeinsame Datenbanken == |
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Bei der Innenministerkonferenz am 1. Juli 2004 in Saarbrücken ist in der sog. [http://www.innen.saarland.de/index_10824.htm "Saarbrücker Erklärung"] die Modernisierung von NADIS beschlossen worden: "Modernisierung des nachrichtendienstlichen Informationssystems NADIS: Das antiquierte NADIS-System weist erhebliche Defizite auf. Der Bund hat deshalb die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen zu einer grundlegenden Modernisierung dieses auf der Datenbankarchitektur der 70-er Jahre beruhenden NADIS-Systems zu schaffen. Künftig müssen zu Personen und Objekten die Sachinformationen, die eine Gefährdungseinschätzung ermöglichen, beim Zugriff unmittelbar ersichtlich sein." | |
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''' Statistik der gespeicherten Personen ''' | === Verbunddatei der Geheimdienste NADIS === |
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* 2005 - 1.003.959 * 2004 - 985.300 * 2003 - 942.350 * 2002 - 925.650 * 2001 - 972.915 * 2000 - 908.328 (Quelle:VS-Jahresberichte) |
Die gemeinsame Verbundatenbank der Geheimdienste heißt [[/NADIS|NADIS]]. In ihr stehen (noch) nur die Personen oder Gruppendaten und die entsprechenden Aktenzeichen für die Sachakten bei den jeweiligen Geheimdiensten. |
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Speicherungsdauer in NADIS im Regelfall [http://torpedokaefer.de/kldeve.html 15 Jahre]. | === "Anti-Terror"-Datei" === |
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'''Fußball WM 2006''' -- bbIm Vorfeld der Fußball WM wird NADIS zur Überprüfung von ca 200.000 Personen (Bauarbeiter, Techniker, Hausmeister oder Würstchenverkäufer) herangezogen (Quelle: [http://www.taz.de/pt/2006/01/20/a0234.1/text.ges,1 TAZ]). | Die erste gemeinsame Datei von Geheimdiensten und der Polizeibehörden von [[Datenbanken der Bundespolizeien|Bund]] und [[Datenbanken auf Länderebene|Ländern]], die [["Anti-Terror-Datenbank"]] === Gemeinsames EU Aufklärungszentrum SitCen === Innerhalb der [[EU]] tauschen die Geheimdienste mit der [[EU]]-Kommission auf niedrigster Geheimhaltungsstufe Informationen durch das gemeinsame Aufklärungszentrum [[SitCen]] aus. == Kontrolle der Geheimdienste == === PKGr === Offiziell werden die Geheimdienste durch das PKGr (Parlamentarische Kontrollgremium) der Parlamente kontrolliert. Nur sind die Kompentenzen der Mitglieder trotz Geheimhaltungspflicht bei weiten nicht ausreichend, um eine wirkliche Kontrolle zu gewährleisten. Gesetzlich geregelt wird die Kontrolle durch das Paralmentarische Kontrollgremium Gesetz (PKGrG), die Befugnisse des PKGr stehen in [[http://www.gesetze-im-internet.de/pkgrg/__5.html|§ 5 PKGrG]]. === G10 Komission === Für die Einzelfallkontrolle bei Grundrechten ist die G10-Kommission zu ständig. Sie kontrolliert offiziell, ob die Grunrdechtseingriffe (Abhören, Briefkontrolle, ...) dem gesetzlichen Rahmen entsprechend. Real ist die Kontrolle so wirkungslos wie beim PKGr. Offiziell hat auch jeder Einwohner der BRD das Recht sich an die G10-Komission zu wenden, falls er Grundrechtsverletzungen durch die Geheimdienste vermutet. Geregelt wird die Kontrolle durch [[http://www.gesetze-im-internet.de/g10_2001/__15.html| §15]] des G10 Gesetzes. == Auskunftsrecht == Das Auskunftsrecht wird durch [[Datenbanken der Dienste#§15 BVerfSchG|§15 BVerfSchG]] geregelt. Bei den Bundesbehörden ist das Auskunftrecht daran gekoppelt, dass der Auskunftersuchende einen konkreten Sachverhalt angibt. Genauer spezifiziert wird [[Datenbanken der Dienste#§15 BVerfSchG|§15 BVerfSchG]] durch die Entscheidung des [[http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20001010_1bvr058690.html|BVerfG vom 10.10.2000]]. (Siehe auch [[RechtsLage/Auskunftsrecht|Auskunftsrecht]] ) === §15 BVerfSchG === Der §15 BVerfschG regelt, dass nur Auskunft erteilt wird, wenn der Auskunftverlangende einen konkreten Sachverhalt angibt und ein besonderes Interesse an der Auskunft naheliegt. Desweiteren kann die Auskunft bei Gefährdung der Inneren Sicherheit, des Geheimdienstes oder [[V-Leute]]n unterbleiben. [[http://www.gesetze-im-internet.de/bverfschg/__15.html|§ 15 Verfassungsschutzgesetz]] == Weiterführende Links und Infos == [[Datenbanken der Dienste/WDR_Feature_VS | WDR Feature zum Verfassungsschutz]] mit dem Fall Ulrich Schmöker, dem Celler Loch und anderen VS-Skandalen [[http://alternativlos.cdn.as250.net/alternativlos-8.mp3| Alternativlos Sendung über Geheimdienste]] Betrachtung der Geheimdienste von der amüsierten Seite. |
Inhaltsverzeichnis
Datenbanken der deutschen Geheimdienste
Verfassungsschutz und Nachrichtendienste
Die Geheimdienste heißen in Deutschland euphemistisch Nachrichtendienste und Verfassungsschutz. Der Bundes Nachrichtendienst ist dabei für die Auslandsspionage zuständig (zumindestens ursprünglich seit 9/11 ist das ein wenig aufgeweicht worden). Der Verfassungsschutz ist für die Inlandsspionage, d.h. offiziell ist er für die Beobachtung von verfassungsfeindlichen Bestrebungen zuständig. Auf Grund des Föderalismus gibt es in der BRD neben dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mit Sitz in Köln, in jedem Bundesland auch ein eigenenes Landesamt für Verfassungsschutz (LfV).
Rechtslage
Gesetze
Verfassungsschutzgesetz -- Gesetz für das Bundesamt für Verfassungsschutz
G10 Gesetz -- regelt die Eingriffsrechte zum Briefe öffnen und Abhören
BND-Gesetz -- Gesetz für den Bundesnachrichtendienst
MAD-Gesetz -- Gesetz für den Militärischen Abschirmdienst
Rechtliches zum Verhältnis Bund und Länder beim VS
Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf nur im Benehmen mit dem Landesamt für Verfassungsschutzes des Wohnortes des Betroffenen Daten sammelt, andere Ländesämter nur im Einvernehmen. Das Benehmen herstellen ist dabei nur eine juristische Floskel, wogegen das Einvernehmen klare Begrenzungen für andere Landesbehörden auferlegt. Dieses ist genau geregelt im Verfassungsschutzgesetz und in den jeweiligen Verfassungsschutzgesetzen der Länder.
Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)
Offiziell gibt es die NADIS Datenbank und die behördeneigenen Amtsdateien. Dazu kann das BfV dank des Otto-Katalogs (siehe §8a BverfSchG) im wesentlichen alle Datenbanken von Finanzinstitutionen sowie von Post, Telekom und Airlines nutzen (d.h. es sind inoffizielle Datenbanken des BfV). Wie weit diese Datenquellen regelmäßig genutzt werden, entzieht sich (wohl nicht nur) unserer Kenntnis.
Landesämter für Verfassungsschutz (LfV)
Informationen zu von den Landesämtern für Verfassungsschutz unterhaltenen Datenbanken -- soweit verfügbar -- finden sich in den Landesbeschreibungen unter Datenbanken auf Länderebene. NADIS wird als gemeinsame Datenbank von allen benutzt.
BND
Neben NADIS verfügt der BND laut einem Ct-Artikel ein eigenes Intranet namens VeNaGUA (Verbund Nachrichtengewinnung und Aufklärung) über eine Sammlung von mehr als 100 Datenbanken, auf die über eine Suchmaschine zugegriffen werden kann.
Anmerkung: Insgesamt klingt das stark so, als käme die Auskunft aus Gebrasel von Geheimdienstlern eher bescheidener technischer Kompetenz.
MAD
Der MAD (Militärische Abschirmdienst) nutzt auch NADIS.
Gemeinsame Datenbanken
Verbunddatei der Geheimdienste NADIS
Die gemeinsame Verbundatenbank der Geheimdienste heißt NADIS. In ihr stehen (noch) nur die Personen oder Gruppendaten und die entsprechenden Aktenzeichen für die Sachakten bei den jeweiligen Geheimdiensten.
"Anti-Terror"-Datei"
Die erste gemeinsame Datei von Geheimdiensten und der Polizeibehörden von Bund und Ländern, die "Anti-Terror-Datenbank"
Gemeinsames EU Aufklärungszentrum SitCen
Innerhalb der EU tauschen die Geheimdienste mit der EU-Kommission auf niedrigster Geheimhaltungsstufe Informationen durch das gemeinsame Aufklärungszentrum SitCen aus.
Kontrolle der Geheimdienste
PKGr
Offiziell werden die Geheimdienste durch das PKGr (Parlamentarische Kontrollgremium) der Parlamente kontrolliert. Nur sind die Kompentenzen der Mitglieder trotz Geheimhaltungspflicht bei weiten nicht ausreichend, um eine wirkliche Kontrolle zu gewährleisten. Gesetzlich geregelt wird die Kontrolle durch das Paralmentarische Kontrollgremium Gesetz (PKGrG), die Befugnisse des PKGr stehen in § 5 PKGrG.
G10 Komission
Für die Einzelfallkontrolle bei Grundrechten ist die G10-Kommission zu ständig. Sie kontrolliert offiziell, ob die Grunrdechtseingriffe (Abhören, Briefkontrolle, ...) dem gesetzlichen Rahmen entsprechend. Real ist die Kontrolle so wirkungslos wie beim PKGr. Offiziell hat auch jeder Einwohner der BRD das Recht sich an die G10-Komission zu wenden, falls er Grundrechtsverletzungen durch die Geheimdienste vermutet. Geregelt wird die Kontrolle durch §15 des G10 Gesetzes.
Auskunftsrecht
Das Auskunftsrecht wird durch §15 BVerfSchG geregelt. Bei den Bundesbehörden ist das Auskunftrecht daran gekoppelt, dass der Auskunftersuchende einen konkreten Sachverhalt angibt. Genauer spezifiziert wird §15 BVerfSchG durch die Entscheidung des BVerfG vom 10.10.2000. (Siehe auch Auskunftsrecht )
§15 BVerfSchG
Der §15 BVerfschG regelt, dass nur Auskunft erteilt wird, wenn der Auskunftverlangende einen konkreten Sachverhalt angibt und ein besonderes Interesse an der Auskunft naheliegt. Desweiteren kann die Auskunft bei Gefährdung der Inneren Sicherheit, des Geheimdienstes oder V-Leuten unterbleiben.
Weiterführende Links und Infos
WDR Feature zum Verfassungsschutz mit dem Fall Ulrich Schmöker, dem Celler Loch und anderen VS-Skandalen
Alternativlos Sendung über Geheimdienste Betrachtung der Geheimdienste von der amüsierten Seite.