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Autor: LilaBlume
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Auch wenn ihr eigentlicher Zweck die Kontrolle und Verwaltung von Nichtdeutschen ist, stehen die meisten der folgenden Datenbanken stehen auch den Polizeibehörden des [[Datenbanken der Bundespolizeien|Bundes]] und der [[Datenbanken auf Länderebene|Länder]] zur Verfügung.

Zum Datenaustausch in der Verwaltung Nichtdeutscher hat das
[[http://www.bamf.de|BAMF]] das XML-basierte Austauschformat
[[http://www.bamf.de/DE/DasBAMF/ITDienstleistungen/Xauslaender/xauslaender-node.html|XAusländer]]
definiert. Die Spezifikationen sind im [[https://www.xrepository.de/|XRepository]] hinterlegt und dienen in erster Linie dazu, die Kommunikation zwischen den Fachverfahren verschiedener Hersteller formal zu beschreiben. Die aktuelle Version wird im [[https://www.bundesanzeiger.de/|Bundesanzeiger des Inneren]] regelmäßig veröffentlicht und so zur Verwendung freigegeben. Registrierte Softwarehersteller erhalten sie vorab.
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Das '''Ausländerzentralregister''' ([[AZR]]) ist eine Kreation des [[Datenbanken des Bundesverwaltungsamts|Bundesverwaltungsamts]] und speichert die Daten aller Nicht-Deutschen.
Das '''Ausländerzentralregister''' ([[AZR]]) wird vom BAMF geführt und vom [[Datenbanken des Bundesverwaltungsamts|Bundesverwaltungsamt]] betrieben. Es speichert die Daten aller Ausländer, selbst von EU-Bürgern.
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'''Migration Asyl Re''''''Integrations''''''System''', beim [[Datenbanken Bundesamt für Migration und Flüchtlinge|Bundesamt für Migration und Flüchtlinge]], löst ASYLON ab. MARIS enthält die Daten sämtlicher AsylbewerberInnen in der BRD. Die Vorgangsverwaltung im Asylbereich wird vom [[Datenbanken Bundesamt für Migration und Flüchtlinge|Bundesamt für Migration und Flüchtlinge]]
betrieben
, und ist als solches Nachfolger von ASYLON ab. MARIS enthält die Daten sämtlicher AsylbewerberInnen in der BRD.
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Quelle: [[http://www.wms.bundonline.bund.de/lang_de/nn_2068/Content/60__dienstleistungen/10__dienstleistungsuebersich/dienstleistungsuebersicht__a__bis__z__catalog,lv2=172358.html|Dienstleistungsübersicht von bundonline)]] Die Webseite, auf der das mal war, http://www.wms.bundonline.bund.de/lang_de/nn_2068/Content/60__dienstleistungen/10__dienstleistungsuebersich/dienstleistungsuebersicht__a__bis__z__catalog,lv2=172358.html, ist mittlerweile down und
nicht beim Internet Achive archiviert, Bundonline scheint nichts mehr zu MARIS zu haben, auch das BAMF selbst hält sich eher [[https://www.bamf.de/DE/Service/Left/Glossary/_function/glossar.html?lv3=1504426&lv2=1364186
|bedeckt]].
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== Dateien auf Länderebene == Nach Angaben einer Mitarbeiterin wird MARIS – entgegen dem, was mensch von einer
Dokumentenverwaltung erwarten könnte – zumindest in NRW nicht von den
lokalen Ausländerbehörden verwendet.

Nach <BtDS(18/12471)>> hatte MARIS 2017 13000 Client-Maschinen.

== InGe (Integrationsgeschäftsdatei) ==

Dazu steht in <<Doclink(2006-BfDI-TB21.pdf,21. TB BfDI (2006))>>, 7.1.2 (S. 95):

  In §§ 43, 44, 44a AufenthG, § 9 Abs. 1 Bundesvertriebenengesetz sowie § 11 Abs. 1 Freizügigkeitsgesetz/EU werden erstmals Integrationskurse für alle Zuwanderer (Ausländer, Spätaussiedler und Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates) einheitlich gesetzlich geregelt (vgl. 20. TB Nr. 6.1.2 und 6.1.2.2). Dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wurde durch das Zuwanderungsgesetz (§ 75 Nr. 2 Aufenthaltsgesetz ­ AufenthG) die Aufgabe übertragen, die Durchführung von Integrationskursen zu koordinieren und zu steuern. Dabei ergeben sich Schnittstellen zu den beteiligten Ausländerbehörden (ABH), dem Bundesverwaltungsamt (BVA) und zu Kursträgern, die im Auftrag des Bundesamtes die Integrationskurse durchführen. Daher hat das Bundesamt zur Erledigung seiner Aufgaben eine IT-unterstützte "Integrationsgeschäftsdatei (InGe)" entwickelt. Bei dieser Datei, seit 1. Januar 2005 im Echtbetrieb, handelt es sich um ein Datenverwaltungs- und Informationssystem zur Erfassung, Speicherung, Verarbeitung, Pflege und Anzeige von Daten über die Teilnehmer von Integrationskursen.

Eine Nutzung für Repressionszwecke ist zwar denkbar, Näheres, etwa zu erfolgten oder möglichen Zugriffen, ist aber nicht bekannt. Wahrscheinlicher scheint, dass umgekehrt das BA MF aus der Datei Aufträge für Migrationskontrollbehörden
erstellt. TODO: Rauskriegen, wie die erwähnten "Schnittstellen"
aussehen.

== VISA Warndatei ==

Eine primär gegen die inländischen Helfer_innen der Ausländer_innen
gerichtete Datei, die ca. 2013 online gehen soll; siehe [[Visadatei]].

== Das GASIM ==

Siehe [[GASIM]] – Gemeinsames Analyse- und Strategiezentrum Illegale Migration

= Dateien auf Länderebene =
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== Datenbanken auf EU-Ebene == = Datenbanken auf EU-Ebene =

Bundesweite Datenbanken zur Migrationskontrolle

Auch wenn ihr eigentlicher Zweck die Kontrolle und Verwaltung von Nichtdeutschen ist, stehen die meisten der folgenden Datenbanken stehen auch den Polizeibehörden des Bundes und der Länder zur Verfügung.

Zum Datenaustausch in der Verwaltung Nichtdeutscher hat das BAMF das XML-basierte Austauschformat XAusländer definiert. Die Spezifikationen sind im XRepository hinterlegt und dienen in erster Linie dazu, die Kommunikation zwischen den Fachverfahren verschiedener Hersteller formal zu beschreiben. Die aktuelle Version wird im Bundesanzeiger des Inneren regelmäßig veröffentlicht und so zur Verwendung freigegeben. Registrierte Softwarehersteller erhalten sie vorab.

AZR (Ausländerzentralregister)

Das Ausländerzentralregister (AZR) wird vom BAMF geführt und vom Bundesverwaltungsamt betrieben. Es speichert die Daten aller Ausländer, selbst von EU-Bürgern.

MARIS

Die Vorgangsverwaltung im Asylbereich wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge betrieben, und ist als solches Nachfolger von ASYLON ab. MARIS enthält die Daten sämtlicher AsylbewerberInnen in der BRD.

Zu MARIS schreibt Bund-Online:

Mit der Einführung des Dokumenten- und Workflowmanagementsystems MARiS (Migration, Asyl, Rückkehrförderung, Integration und Sicherheit) verwaltet das Bundesamt die Asylverfahren elektronisch, d.h. alle Daten und Dokumente stehen digital zur Verfügung. Die Vorteile dieses Systems liegen in der Vereinfachung und Beschleunigung der Aktenbearbeitung und der gestiegenen Qualität durch Automatisierung in einzelnen Abläufen. Damit liegen die Voraussetzungen vor, parallele und identische Geschäftsprozesse zum Thema Asyl in anderen Behörden zu vereinheitlichen. In einem Pilotverfahren (MARiS-Online) sollen mit einzelnen Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichten die Daten und Dokumente elektronisch ausgetauscht werden. MARiS-Online hat das Ziel, Erkenntniswerte zum Einsatz der virtuellen Poststelle zu liefern.Das Zeitfenster dafür ist bis zum 1. Quartal 2007 vorgesehen. Das Parallelprojekt XAusländer, das federführend von der Ausländerbehörde München seit 15.06.05 betrieben wird, hat den Auftrag alle ausländerrechtlichen Daten in dem Datenaustauschformat XML zu definieren und bestehende Standards wie XMeld, XJustiz oder XDOMEA zu berücksichtigen. Da beide Projekte in enger Abhängigkeit stehen und das Gesamtziel sicherer elektronischer Datenaustausch mit dem allgemein gültigen Austauschformat XML verfolgen, werden sie Teilziele und Ergebnisse miteinander abstimmen.

Die Webseite, auf der das mal war, http://www.wms.bundonline.bund.de/lang_de/nn_2068/Content/60__dienstleistungen/10__dienstleistungsuebersich/dienstleistungsuebersicht__a__bis__z__catalog,lv2=172358.html, ist mittlerweile down und nicht beim Internet Achive archiviert, Bundonline scheint nichts mehr zu MARIS zu haben, auch das BAMF selbst hält sich eher bedeckt.

Nach Angaben einer Mitarbeiterin wird MARIS – entgegen dem, was mensch von einer Dokumentenverwaltung erwarten könnte – zumindest in NRW nicht von den lokalen Ausländerbehörden verwendet.

Nach <BtDS(18/12471)>> hatte MARIS 2017 13000 Client-Maschinen.

InGe (Integrationsgeschäftsdatei)

Dazu steht in 21. TB BfDI (2006), 7.1.2 (S. 95):

  • In §§ 43, 44, 44a AufenthG, § 9 Abs. 1 Bundesvertriebenengesetz sowie § 11 Abs. 1 Freizügigkeitsgesetz/EU werden erstmals Integrationskurse für alle Zuwanderer (Ausländer, Spätaussiedler und Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates) einheitlich gesetzlich geregelt (vgl. 20. TB Nr. 6.1.2 und 6.1.2.2). Dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wurde durch das Zuwanderungsgesetz (§ 75 Nr. 2 Aufenthaltsgesetz ­ AufenthG) die Aufgabe übertragen, die Durchführung von Integrationskursen zu koordinieren und zu steuern. Dabei ergeben sich Schnittstellen zu den beteiligten Ausländerbehörden (ABH), dem Bundesverwaltungsamt (BVA) und zu Kursträgern, die im Auftrag des Bundesamtes die Integrationskurse durchführen. Daher hat das Bundesamt zur Erledigung seiner Aufgaben eine IT-unterstützte "Integrationsgeschäftsdatei (InGe)" entwickelt. Bei dieser Datei, seit 1. Januar 2005 im Echtbetrieb, handelt es sich um ein Datenverwaltungs- und Informationssystem zur Erfassung, Speicherung, Verarbeitung, Pflege und Anzeige von Daten über die Teilnehmer von Integrationskursen.

Eine Nutzung für Repressionszwecke ist zwar denkbar, Näheres, etwa zu erfolgten oder möglichen Zugriffen, ist aber nicht bekannt. Wahrscheinlicher scheint, dass umgekehrt das BA MF aus der Datei Aufträge für Migrationskontrollbehörden erstellt. TODO: Rauskriegen, wie die erwähnten "Schnittstellen" aussehen.

VISA Warndatei

Eine primär gegen die inländischen Helfer_innen der Ausländer_innen gerichtete Datei, die ca. 2013 online gehen soll; siehe Visadatei.

Das GASIM

Siehe GASIM – Gemeinsames Analyse- und Strategiezentrum Illegale Migration

Dateien auf Länderebene

Länder und Kommunen unterhalten offenbar zahlreiche lokale Dateien, von denen wir gerne mehr wissen würden. Bekannt ist etwa eine Datei in Hamburg (vgl. 20. TB LfD Hamburg, S. 85), auf die auch die Polizei zugreift.

Datenbanken auf EU-Ebene

Auf EU-Ebene gibt es etliche Datenbanken, die MigrantInnen betreffen.