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= AZR =
'''Ausländerzentralregister''' mit Wohnsitzen und Aufenthaltsverfügungen. Das AZR wird vom Bundesverwaltungsamt in Köln geführt [[http://www.bva.bund.de/aufgaben/azr/|1]]. Einträge im AZR werden in INPOL vermerkt.
<<TableOfContents>>
= Datenbanken gegen Migrant_innen =
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Rechtsgrundlage bildet das Gesetz über das Ausländerzentralregister vom 02. September 1994 ([[http://www.aufenthaltstitel.de/azrg.html|AZRG]]). Bezüglich EU-BürgerInnen wurde das Gesetz 2008 [[http://www.heise.de/newsticker/Deutsche-Auslaenderdatei-diskriminiert-Europaeer--/meldung/120610|vom EuGH als gegen Gemeinschaftsrecht verstoßend]] beurteilt.

Im AZR waren 1999 über 11 Millionen personenbezogene Datensätze gespeichert. Da die Innenministerkonferenz im Juni 2005 eine Datenbereinigung beschloss, ist davon auszugehen, dass die Inhalte des AZR eine heterogene Qualität besitzen [[http://www.bundesrat.de/Site/Inhalt/DE/3_20Konferenzen/3.2_20Innenminister-Konferenz/3.2.5_20Beschl_C3_BCsse_20und_20Berichte/3.2.5.1_20Sitzung_20vom_2021.11.2003/NI/Beschl_C3_BCsse,property=Dokument.pdf|2]]

Detaillierte AZR-Infos aus dem Kölner Infoladen: [[http://infoladen.de/koeln/azr/materialien.html|3]]

Im Juni 2007 wird öffentlich, dass im AZR zukünftig auch Fingerabdrücke gespeichert werden sollen.[[http://www.heise.de/newsticker/meldung/90908|4]]
Datenbanken gegen sind ein Teil von vielen [[Datenbanken anderer Behörden|Datenbanken]] im nicht Repressionsbereich auf die die Polizeibehörden des [[Datenbanken der Bundespolizeien|Bundes]] und der [[Datenbanken auf Länderebene]] Länder im Zweifels Falle zugreifen.
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= MARIS =
'''Migration Asyl Re''''''Integrations''''''System''', beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, löst ASYLON ab.

Zu MARIS schreibt Bund-Online: Mit der Einführung des Dokumenten- und Workflowmanagementsystems MARiS (Migration, Asyl, Rückkehrförderung, Integration und Sicherheit) verwaltet das Bundesamt die Asylverfahren elektronisch, d.h. alle Daten und Dokumente stehen digital zur Verfügung. Die Vorteile dieses Systems liegen in der Vereinfachung und Beschleunigung der Aktenbearbeitung und der gestiegenen Qualität durch Automatisierung in einzelnen Abläufen. Damit liegen die Voraussetzungen vor, parallele und identische Geschäftsprozesse zum Thema Asyl in anderen Behörden zu vereinheitlichen. In einem Pilotverfahren (MARiS-Online) sollen mit einzelnen Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichten die Daten und Dokumente elektronisch ausgetauscht werden. MARiS-Online hat das Ziel, Erkenntniswerte zum Einsatz der virtuellen Poststelle zu liefern.Das Zeitfenster dafür ist bis zum 1. Quartal 2007 vorgesehen. Das Parallelprojekt XAusländer, das federführend von der Ausländerbehörde München seit 15.06.05 betrieben wird, hat den Auftrag alle ausländerrechtlichen Daten in dem Datenaustauschformat XML zu definieren und bestehende Standards wie XMeld, XJustiz oder XDOMEA zu berücksichtigen. Da beide Projekte in enger Abhängigkeit stehen und das Gesamtziel sicherer elektronischer Datenaustausch mit dem allgemein gültigen Austauschformat XML verfolgen, werden sie Teilziele und Ergebnisse miteinander abstimmen. (Quelle: [[http://www.wms.bundonline.bund.de/lang_de/nn_2068/Content/60__dienstleistungen/10__dienstleistungsuebersicht/dienstleistungsuebersicht__a__bis__z__catalog,lv2=172358.html|1)]]

= Dateien auf Länderebene =

Länder und Kommunen unterhalten offenbar zahlreiche lokale Dateien, von denen
wir gerne mehr wissen würden.

Bekannt ist etwa eine Datei in Hamburg (vgl. [[http://www.hamburg.de/contentblob/254734/data/taetigkeitsbericht-20-jahr-2004-2005.pdf|20. TB LfD Hamburg]], S. 85), auf die auch die Polizei zugreift.
== AZR (Ausländerzentralregister) ==
Das '''Ausländerzentralregister''' ([[AZR]]) ist eine Kreation des [[Datenbanken des Bundesverwaltungsamts|Bundesverwaltungsamts]] und speichert die Daten aller Nicht-Deutschen.
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[[Glossar]] == MARIS ==

'''Migration Asyl Re''''''Integrations''''''System''', beim [[Datenbanken Bundesamt für Migration und Flüchtlinge|Bundesamt für Migration und Flüchtlinge]], löst ASYLON ab. MARIS enthält die Daten sämtlicher AsylbewerberInnen in der BRD.

Zu MARIS schreibt Bund-Online:

''Mit der Einführung des Dokumenten- und Workflowmanagementsystems MARiS (Migration, Asyl, Rückkehrförderung, Integration und Sicherheit) verwaltet das Bundesamt die Asylverfahren elektronisch, d.h. alle Daten und Dokumente stehen digital zur Verfügung. Die Vorteile dieses Systems liegen in der Vereinfachung und Beschleunigung der Aktenbearbeitung und der gestiegenen Qualität durch Automatisierung in einzelnen Abläufen. Damit liegen die Voraussetzungen vor, parallele und identische Geschäftsprozesse zum Thema Asyl in anderen Behörden zu vereinheitlichen. In einem Pilotverfahren (MARiS-Online) sollen mit einzelnen Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichten die Daten und Dokumente elektronisch ausgetauscht werden. MARiS-Online hat das Ziel, Erkenntniswerte zum Einsatz der virtuellen Poststelle zu liefern.Das Zeitfenster dafür ist bis zum 1. Quartal 2007 vorgesehen. Das Parallelprojekt XAusländer, das federführend von der Ausländerbehörde München seit 15.06.05 betrieben wird, hat den Auftrag alle ausländerrechtlichen Daten in dem Datenaustauschformat XML zu definieren und bestehende Standards wie XMeld, XJustiz oder XDOMEA zu berücksichtigen. Da beide Projekte in enger Abhängigkeit stehen und das Gesamtziel sicherer elektronischer Datenaustausch mit dem allgemein gültigen Austauschformat XML verfolgen, werden sie Teilziele und Ergebnisse miteinander abstimmen.''
 
Quelle: [[http://www.wms.bundonline.bund.de/lang_de/nn_2068/Content/60__dienstleistungen/10__dienstleistungsuebersich/dienstleistungsuebersicht__a__bis__z__catalog,lv2=172358.html|Dienstleistungsübersicht von bundonline)]]

== InGe (Integrationsgeschäftsdatei) ==

Dazu steht in <<Doclink(2006-BfDI-TB21.pdf,21. TB BfDI (2006))>>, 7.1.2 (S. 95):

  In §§ 43, 44, 44a AufenthG, § 9 Abs. 1 Bundesvertriebenengesetz sowie § 11 Abs. 1 Freizügigkeitsgesetz/EU werden erstmals Integrationskurse für alle Zuwanderer (Ausländer, Spätaussiedler und Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates) einheitlich gesetzlich geregelt (vgl. 20. TB Nr. 6.1.2 und 6.1.2.2). Dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wurde durch das Zuwanderungsgesetz (§ 75 Nr. 2 Aufenthaltsgesetz ­ AufenthG) die Aufgabe übertragen, die Durchführung von Integrationskursen zu koordinieren und zu steuern. Dabei ergeben sich Schnittstellen zu den beteiligten Ausländerbehörden (ABH), dem Bundesverwaltungsamt (BVA) und zu Kursträgern, die im Auftrag des Bundesamtes die Integrationskurse durchführen. Daher hat das Bundesamt zur Erledigung seiner Aufgaben eine IT-unterstützte "Integrationsgeschäftsdatei (InGe)" entwickelt. Bei dieser Datei, seit 1. Januar 2005 im Echtbetrieb, handelt es sich um ein Datenverwaltungs- und Informationssystem zur Erfassung, Speicherung, Verarbeitung, Pflege und Anzeige von Daten über die Teilnehmer von Integrationskursen.

Eine Nutzung für Repressionszwecke ist zwar denkbar, Näheres, etwa zu erfolgten oder möglichen Zugriffen, ist aber nicht bekannt. Wahrscheinlicher scheint, dass umgekehrt das BA MF aus der Datei Aufträge für Migrationskontrollbehörden
erstellt. TODO: Rauskriegen, wie die erwähnten "Schnittstellen"
aussehen.

== Dateien auf Länderebene ==

Länder und Kommunen unterhalten offenbar zahlreiche lokale Dateien, von denen wir gerne mehr wissen würden.
Bekannt ist etwa eine Datei in [[Datenbanken Hamburg|Hamburg]] (vgl. [[http://www.hamburg.de/contentblob/254734/data/taetigkeitsbericht-20-jahr-2004-2005.pdf|20. TB LfD Hamburg]], S. 85), auf die auch die Polizei zugreift.

== Datenbanken auf EU-Ebene ==

Auf [[Datenbanken EU|EU]]-Ebene gibt es etliche Datenbanken, die MigrantInnen betreffen.

  * [[SIS]] (bzw. [[SIS II]]) -- Schengener Informationssystem (Fahndungsdaten), zum großen Teil MigrantInnen
  * [[EURODAC]] -- Fingerabdrücke von allen AsylbewerberInnen
  * [[Entry-Exit-System]] -- Fluggastdaten von Nicht-EU Bürgern bei Ein- und Ausreise aus der EU (in Planung)
  * [[VIS]] -- Visadatenbank

Datenbanken gegen Migrant_innen

Datenbanken gegen sind ein Teil von vielen Datenbanken im nicht Repressionsbereich auf die die Polizeibehörden des Bundes und der Datenbanken auf Länderebene Länder im Zweifels Falle zugreifen.

AZR (Ausländerzentralregister)

Das Ausländerzentralregister (AZR) ist eine Kreation des Bundesverwaltungsamts und speichert die Daten aller Nicht-Deutschen.

MARIS

Migration Asyl ReIntegrationsSystem, beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, löst ASYLON ab. MARIS enthält die Daten sämtlicher AsylbewerberInnen in der BRD.

Zu MARIS schreibt Bund-Online:

Mit der Einführung des Dokumenten- und Workflowmanagementsystems MARiS (Migration, Asyl, Rückkehrförderung, Integration und Sicherheit) verwaltet das Bundesamt die Asylverfahren elektronisch, d.h. alle Daten und Dokumente stehen digital zur Verfügung. Die Vorteile dieses Systems liegen in der Vereinfachung und Beschleunigung der Aktenbearbeitung und der gestiegenen Qualität durch Automatisierung in einzelnen Abläufen. Damit liegen die Voraussetzungen vor, parallele und identische Geschäftsprozesse zum Thema Asyl in anderen Behörden zu vereinheitlichen. In einem Pilotverfahren (MARiS-Online) sollen mit einzelnen Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichten die Daten und Dokumente elektronisch ausgetauscht werden. MARiS-Online hat das Ziel, Erkenntniswerte zum Einsatz der virtuellen Poststelle zu liefern.Das Zeitfenster dafür ist bis zum 1. Quartal 2007 vorgesehen. Das Parallelprojekt XAusländer, das federführend von der Ausländerbehörde München seit 15.06.05 betrieben wird, hat den Auftrag alle ausländerrechtlichen Daten in dem Datenaustauschformat XML zu definieren und bestehende Standards wie XMeld, XJustiz oder XDOMEA zu berücksichtigen. Da beide Projekte in enger Abhängigkeit stehen und das Gesamtziel sicherer elektronischer Datenaustausch mit dem allgemein gültigen Austauschformat XML verfolgen, werden sie Teilziele und Ergebnisse miteinander abstimmen.

Quelle: Dienstleistungsübersicht von bundonline)

InGe (Integrationsgeschäftsdatei)

Dazu steht in 21. TB BfDI (2006), 7.1.2 (S. 95):

  • In §§ 43, 44, 44a AufenthG, § 9 Abs. 1 Bundesvertriebenengesetz sowie § 11 Abs. 1 Freizügigkeitsgesetz/EU werden erstmals Integrationskurse für alle Zuwanderer (Ausländer, Spätaussiedler und Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates) einheitlich gesetzlich geregelt (vgl. 20. TB Nr. 6.1.2 und 6.1.2.2). Dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wurde durch das Zuwanderungsgesetz (§ 75 Nr. 2 Aufenthaltsgesetz ­ AufenthG) die Aufgabe übertragen, die Durchführung von Integrationskursen zu koordinieren und zu steuern. Dabei ergeben sich Schnittstellen zu den beteiligten Ausländerbehörden (ABH), dem Bundesverwaltungsamt (BVA) und zu Kursträgern, die im Auftrag des Bundesamtes die Integrationskurse durchführen. Daher hat das Bundesamt zur Erledigung seiner Aufgaben eine IT-unterstützte "Integrationsgeschäftsdatei (InGe)" entwickelt. Bei dieser Datei, seit 1. Januar 2005 im Echtbetrieb, handelt es sich um ein Datenverwaltungs- und Informationssystem zur Erfassung, Speicherung, Verarbeitung, Pflege und Anzeige von Daten über die Teilnehmer von Integrationskursen.

Eine Nutzung für Repressionszwecke ist zwar denkbar, Näheres, etwa zu erfolgten oder möglichen Zugriffen, ist aber nicht bekannt. Wahrscheinlicher scheint, dass umgekehrt das BA MF aus der Datei Aufträge für Migrationskontrollbehörden erstellt. TODO: Rauskriegen, wie die erwähnten "Schnittstellen" aussehen.

Dateien auf Länderebene

Länder und Kommunen unterhalten offenbar zahlreiche lokale Dateien, von denen wir gerne mehr wissen würden. Bekannt ist etwa eine Datei in Hamburg (vgl. 20. TB LfD Hamburg, S. 85), auf die auch die Polizei zugreift.

Datenbanken auf EU-Ebene

Auf EU-Ebene gibt es etliche Datenbanken, die MigrantInnen betreffen.