IGVP

IGVP ist ein Softwaresystem zur Vorgangsbearbeitung, welches von Bayern, NRW und Thüringen verwendet wird bzw. wurde.

Die Vorgangsbearbeitung dient der Dokumentation des polizeilichen Alltags und der weiteren Sachbearbeitung.

Inhalt der Daten

Eine Miniserie zu IGVP erschien in vom Innenministerium NRW herausgebenen Zeitung Streife, welche auf der Webseite der Polizei NRW zu finden ist:

In dem Artikel wird behauptet, dass die Daten in einer zentralen Datenbank in Duisburg gespeichert würden und somit grundsätzlich allen IGVP-Anwendern zur Verfügung stehen würden.

Dateneintrag-Arten

Nach dem Streife-Artikel gibt es folgende Optionen:

  • AMZ Anzeige
  • ERM Ermittlung
  • ESM Einsatzmeldung
  • KAZ Kurzanzeige
  • MEL Meldung
  • NA Nachrichtenaustausch
  • VU Verkehrsunfall

Personendaten

Nach einer Antwort auf eine kleine Anfrage der Linken (pdf) in NRW von 2011 werden B-Personen ("Beschuldigt"?), Z-Personen ("Zeugen"?) und J-Personen ("Juristische"?) gespeichert.

Anmerkung: Bei der Online-Fassung fehlt wohlweislich der Tabellenanhang. Da die Speicherung von Wohnsitzart (obdachlos, Psychiatrie,...) und Bildern bei Zeugen und Betroffenen datenschutzrechtlich nicht unproblematisch ist, wundert das nicht.

B-Personen

(Beschuldigte/Betroffene/Beteiligte/Unbekannte Täter):

  • KAN Nummer (Nummer der Kriminalakte, sofern vorhanden)
  • Akademischer Grad
  • Familienname
  • Geburtsname
  • Sonstiger Name
  • Vorname
  • Rufname
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Staatsangehörigkeit (nicht "Volkszugehörigkeit")
  • Landkreis
  • Wohnsitzart
  • PLZ (Postleitzahl)
  • Wohnort
  • Gemeindeteil
  • Straße
  • Hausnummer
  • Ergänzung
    • Telefon 1
    • Telefon 2
    • Bild
    • Freitext
    • Sonstige Hinweise

Z-Personen

(Anzeigenerstatter/Auskunftspersonen/Bevollmächtigte/Geschädigte/Mitteiler/Zeugen)

Bis auf das Freitextfeld dasselbe wie bei B-Personen.

J-Personen

(Beteiligte/Geschädigte):

  • Juristische Form
  • Name
  • Registriert bei
  • Registrier Nr.
  • Firmensitzart
  • PLZ
  • Wohnort
  • Gemeindeteil
  • Straße
  • Hausnummer
  • Ergänzung
    • Telefon 1
    • Telefon 2
    • Sonstige Hinweise

Keine Löschung, sondern Anonymisierung

Nach der Antwort der Landesregierung NRW auf die oben zitierte kleine Anfrage der Linken werden die Daten nicht gelöscht, sondern nur anonymisiert. D.h. die personenbezogenen Daten werden durch die Wörter „Personendaten gelöscht“ ersetzt, wenn die rechtlichen Voraussetzungen für die Speicherung nicht mehr vorliegen.

Keine Protokollierung der Abfragen

Laut Landesregierung NRW in der zitierten Antwort auf die kleine Anfrage könne über die Anzahl der Zugriffe kann keine Aussage getroffen werden. In begründeten Fällen sei es jedoch im konkreten Einzelfall möglich, die Datenbankzugriffe auszuwerten, um die abfragende Stelle oder die abfragende Person ermitteln zu können. Hä, entweder werden die Abfragen geloggt oder nicht, oder ?