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Die gesetzliche Grundlage des ELENA-Verfahrens bilden die im (Artikel-)Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahrensgesetz) vom Deutschen Bundestag im Frühjahr 2009 beschlossenen Regelungen zur Änderung der §§ 95ff. des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV). Danach ist der Arbeitgeber verpflichtet, für jeden Beschäftigten monatlich mit der Entgeltabrechnung eine Meldung nach dem ELENA-Verfahren zu erstatten (§ 97 SGB IV). Eine Meldepflicht besteht nur nicht, wenn Entgelte ausschließlich aus einer geringfügigen Beschäftigung in einem Privathaushalt nach § 8a SGB IV erzielt werden. | Die gesetzliche Grundlage des ELENA-Verfahrens bilden die im (Artikel-)Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahrensgesetz) vom Deutschen Bundestag im Frühjahr 2009 beschlossenen Regelungen zur Änderung der §§ 95ff. des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV). Danach ist der Arbeitgeber verpflichtet, für jeden Beschäftigten monatlich mit der Entgeltabrechnung eine Meldung nach dem ELENA-Verfahren zu erstatten ([[http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__97.html|§ 97 SGB IV]]). Eine Meldepflicht besteht nur nicht, wenn Entgelte ausschließlich aus einer geringfügigen Beschäftigung in einem Privathaushalt nach [[http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__8.html|§ 8a SGB IV]] erzielt werden. |
Rentenversicherung
Die Rentenversichrung ist Teil der Behörden, welche im Bedarfsfalls Auskunft an die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder geben.
Rentenversicherungsdaten
Für den Rentenbescheid speichert die Rentenversicherung die Einzahlungen während des Arbeitslebens.
ELENA
Die zentrale Speicherstelle für den Elektronischen Engeltnachweis ist bei der Rentenversicherung angelegt.
Was ist ELENA
ELENA steht für Elektronischer Entgeltnachweis. Das System soll dazu dienen, die bisher vom Arbeitgeber auf Papier erstellten Gehaltsbescheinigungen in Verfahren vor Sozialbehörden elektronisch zur Verfügung zu stellen.
Gesetzesgrundlage
Die gesetzliche Grundlage des ELENA-Verfahrens bilden die im (Artikel-)Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahrensgesetz) vom Deutschen Bundestag im Frühjahr 2009 beschlossenen Regelungen zur Änderung der §§ 95ff. des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV). Danach ist der Arbeitgeber verpflichtet, für jeden Beschäftigten monatlich mit der Entgeltabrechnung eine Meldung nach dem ELENA-Verfahren zu erstatten (§ 97 SGB IV). Eine Meldepflicht besteht nur nicht, wenn Entgelte ausschließlich aus einer geringfügigen Beschäftigung in einem Privathaushalt nach § 8a SGB IV erzielt werden.
Big Brother Award für ELENA
2008 hat der damalige Wirtschaftsminister Michael Gloss den Big Brother Award für ELENA bekommen.
Weitere Infos
FAQ vom BfDI zu ELENA