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Revision 3 vom 2011-01-30 21:37:59
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Die zentrale Speicherstelle für den Elektronischen Engeltnachweis ist bei der Rentenversicherung angelegt. ELENA steht für Elektronischer Entgeltnachweis. Das System soll(te) dazu dienen, die bisher vom Arbeitgeber auf Papier erstellten Gehaltsbescheinigungen in Verfahren vor [[Datenbanken Sozialamt|Sozialbehörden]] elektronisch zur Verfügung zu stellen. Es war im Rahmen der Hartz-Reformen von der Schröder-Regierung auf den Weg gebracht worden in der Erwartung, den Unternehmern rund 500 Millionen Euro pro Jahr zu sparen.
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=== Was ist ELENA === Das Verfahren war seit 2010 mehr oder minder am Laufen, war aber von
Datenschutz- wie auch von Unternehmerseite auf starke Kritik gestoßen,
nicht zuletzt, weil der Umfang der zu übertragenden Datensätze gigantisch
war.
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ELENA steht für Elektronischer Entgeltnachweis. Das System soll dazu dienen, die bisher vom Arbeitgeber auf Papier erstellten Gehaltsbescheinigungen in Verfahren vor [[Datenbanken Sozialamt|Sozialbehörden]] elektronisch zur Verfügung zu stellen. Im Juli 2011 verkündeten dann die zuständigen Ministerien eine Einstellung
von ELENA, vorgeblich, weil die digitale Signatur keine Verbreitung findet
und daher der Datenschutz nicht gewährleistet sei. Dass das Virtuelle
Datenschutzbüro in [[http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=5011|seiner Presemitteilung zur ELENA-Einstellung]] diesen offentlichlichen Humbug zu rationalisieren versucht, ist unterhaltsam.
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Die gesetzliche Grundlage des ELENA-Verfahrens bilden die im (Artikel-)Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahrensgesetz) vom Deutschen Bundestag im Frühjahr 2009 beschlossenen Regelungen zur Änderung der §§ 95ff. des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV). Danach ist der Arbeitgeber verpflichtet, für jeden Beschäftigten monatlich mit der Entgeltabrechnung eine Meldung nach dem ELENA-Verfahren zu erstatten ([[http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__97.html|§ 97 SGB IV]]). Eine Meldepflicht besteht nur nicht, wenn Entgelte ausschließlich aus einer geringfügigen Beschäftigung in einem Privathaushalt nach [[http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__8.html|§ 8a SGB IV]] erzielt werden. Die gesetzliche Grundlage des ELENA-Verfahrens bilden die im Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahrensgesetz) vom Deutschen Bundestag im Frühjahr 2009 beschlossenen Regelungen zur Änderung der §§ 95ff. des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV). Danach ist der Arbeitgeber verpflichtet, für jeden Beschäftigten monatlich mit der Entgeltabrechnung eine Meldung nach dem ELENA-Verfahren zu erstatten ([[http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__97.html|§ 97 SGB IV]]). Eine Meldepflicht besteht nur nicht, wenn Entgelte ausschließlich aus einer geringfügigen Beschäftigung in einem Privathaushalt nach [[http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__8.html|§ 8a SGB IV]] erzielt werden.
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Rentenversicherung

Die Rentenversichrung ist Teil der Behörden, welche im Bedarfsfalls Auskunft an die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder geben.

Rentenversicherungsdaten

Für den Rentenbescheid speichert die Rentenversicherung die Einzahlungen während des Arbeitslebens.

ELENA

ELENA steht für Elektronischer Entgeltnachweis. Das System soll(te) dazu dienen, die bisher vom Arbeitgeber auf Papier erstellten Gehaltsbescheinigungen in Verfahren vor Sozialbehörden elektronisch zur Verfügung zu stellen. Es war im Rahmen der Hartz-Reformen von der Schröder-Regierung auf den Weg gebracht worden in der Erwartung, den Unternehmern rund 500 Millionen Euro pro Jahr zu sparen.

Das Verfahren war seit 2010 mehr oder minder am Laufen, war aber von Datenschutz- wie auch von Unternehmerseite auf starke Kritik gestoßen, nicht zuletzt, weil der Umfang der zu übertragenden Datensätze gigantisch war.

Im Juli 2011 verkündeten dann die zuständigen Ministerien eine Einstellung von ELENA, vorgeblich, weil die digitale Signatur keine Verbreitung findet und daher der Datenschutz nicht gewährleistet sei. Dass das Virtuelle Datenschutzbüro in seiner Presemitteilung zur ELENA-Einstellung diesen offentlichlichen Humbug zu rationalisieren versucht, ist unterhaltsam.

Gesetzesgrundlage

Die gesetzliche Grundlage des ELENA-Verfahrens bilden die im Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahrensgesetz) vom Deutschen Bundestag im Frühjahr 2009 beschlossenen Regelungen zur Änderung der §§ 95ff. des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV). Danach ist der Arbeitgeber verpflichtet, für jeden Beschäftigten monatlich mit der Entgeltabrechnung eine Meldung nach dem ELENA-Verfahren zu erstatten (§ 97 SGB IV). Eine Meldepflicht besteht nur nicht, wenn Entgelte ausschließlich aus einer geringfügigen Beschäftigung in einem Privathaushalt nach § 8a SGB IV erzielt werden.

Big Brother Award für ELENA

2008 hat der damalige Wirtschaftsminister Michael Gloss den Big Brother Award für ELENA bekommen.

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